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Ilmts- 8. Von Lauf« nckm, >»d««, !i, wo lt« st« i« de« tksin, 1. 2. fing." ' lag ilichen Ver. «r«is« «raut, «» st« !« an. ev«hl« ch vor rt gr« Sin« m dal npeln, mmer. ! Ent» ,t auf « da» s) infolge strasgertchtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eine» Verbrechen» oder Vergehen», da» den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, fall» gegen ihn da» Hauptverfahren eröffnet wird, d) infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 390 de» VerstcherungSgesetzeS für Angestellte von der Beitragrleistung befreit sind, sind sowohl auch wahlberechtigt al» auch wählbar Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältni»wahl. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlag»listen für die Wahl bi» spätesten» 3 Wochen vor dem Wahltage, d. i. spätesten« -um S. Oktober d. I. bei dem unter-eichneten Wahlleiter, Bürgermeister vr. Michael, einzureichen. Die Vorschlag»listen sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindesten« soviel Namen enthalten, al« Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind, sie darf höchsten» die doppelte Zahl solcher Namen aufweisen. Die Borgeschlagenen sind nach Vor. und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Man gelt anderer ausdrücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Ausgesührten al» Vertrauen»männer vorgeschlagen werden. Die Vorschlag»ltsten müssen von mindesten» fünf Wahlberechtigten unter Benennung eine« für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreter« un terschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wähleroereinigung, von der sie auSgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vor schlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift aus allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet etngereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den VorfchlagSliston anderer Wählerveretnigungen gegen über al« eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstim mend spätesten» bi» zum Ablaufe de» elften Tage» vor dem Wahltage die Erklärung abgegeben, daß die Vorschlag»listen miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bi» zum 6. Oktober d. I. nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihen folge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. hm pl t" Wmtmchiillg bett, die AW der VemmeiismSMll mb Srstymmnn für die AngtMemer-chermg w Stadtbezirke Pulsnitz. Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenverstcherung findet im Stadtbezirk« Pul»nitz für die Arbeitgeber und für die Angestellten Sonntag, Sen 27. Oktober 1912, von ^11 Ubr vorm. bis „2 llbr nackm., 1m Natskeltsr 1 Krepps in Gemäßheit der nachfolgenden Vorschriften statt. I. 1. E» sind zu wählen 6 Vertrauensmänner nnd 12 Ersatzmänner und zwar je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und au» den Arbeitgebern der versicherten Angestellten. 2. Die Vertrauensmänner und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. 3. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche männlichen und weiblichen Geschlechts sofern fie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und in der Stadt Pulsnitz wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch: 1, die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2., bet juristischen Personen die Mitglieder de» Vorstande», bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handels- gesellschaften die persönlichen haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschloffen sind. Sind hiernach für eine juristische Per- son oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur ein« von ihnen, das Wahlrecht aurüben. 4. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Pulsnitz wohnen, oder be- schästtgt werden oder ihren BetritöSsitz haben. Wählbar als Arbeitgeber find — wenn sie nicht al» Angestellte wählbar sind — auch: l., die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2 , die Mitglieder de« Vorstände« einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. » 3 ., die bevollmächtigten Betriebsleiter. 5. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer: tdig ,iel- er- ata. to. Dar nach für !uft- nach >ren. Ten mal initz. tter- ließ An- »acht eine den da» Ge rächt dern und Pro» bhaf- ltung ! An- chäst. w: »de«, tur- kühl. lätzen, Win- Füh- Nr. 106. Sonnabend, 7. September 1912. Jahrgang. MamtmachNg. Diejenigen Gemeindeglieder, welche nach dem sub G abgedruckten ß 17 der revidierten Städteordnung zum Erwerbe de» Bürgerrecht» berechtigt oder verpflich tet find, werden hiermit aufgesordert, sich bi» 21. September 1912 auf der hiesigen RatSkanzlet, wo auch nähere Auskunft erteilt wird, behufs ihrer Verpflichtung «nzumelden. Pulsnitz, den 7. September 1912. vvr ölavlral. D § 17 Vor revivlerlen Stüvteorvnung. Zum Erwerbe des Bürgerrecht» berechtigt find alle Gemeindeglieder, welche: 1. Die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. Dar 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte StaatSstruer von mindestens drei Mark entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen, und Schulanlagen am Orte ihre» bi»herigen Aufenthalt» vollständig berichtigt haben. 7. entweder a.) im Gemeindebezirke ansässig sind, oder b.) daselbst seit wenigsten» zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c.) in einer anderen Stadtgemetnde de» Königreich» Sachsen bi» zur Ausgabe ihre» bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe der Bürgerrecht« verpflichtet diejenigen zur Bürgerrecht-erwerbung berechtigten Gemeindemitglieber, welche männlichen Geschlecht« sind, 8. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und L. mindesten« neun Mark jährlich an direkten StaatSsteuern zu entrichten haben. Bet der Berechnung der Steuern sind die Ansätze der Ortskataster maßgebend. Der auf eine Mehrheit von Personen im Kataster eingetragene gemeinsame Steuersatz ist jeder derselben zu gleichem Anteile anzurechnen. Die Ansätze der Rentenrolle werden den Eingetragenen in ihrem Wohnorte zugerechnet. pulsnitzerMckenblaN §ernsprecher: Nr. 18. vezirks-ttnzeiger Und Teilung Telegr.-Ndr.: Wochenblatt Pulsnitz Nmts erscheint: Dienstag,Donnerstag ».Sonnabend. umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vottung, Orotzröhrsdork, Iretnig, IZauswalde, Ohorn, Obersteina, >->eder- ss^NllSvlUll lUl 11t. Il »tNl 12^1, l lll/12 ll s-lUl21llH, steina, Weihbach, Ober- u. NiederUchtenau, §riedersdork-Ihiemendork, Mitleids Srotznaundork, Lichtenberg, Klein-Vittmannsdorf. Druck und Verlag von L. L. körstsr's Erven (Inh.: I. IV. Mohr) Expedition: Pulsnitz, Dismarckplatz Nr. 265. Verantwort er Redakteur: I. IV. Mohr in Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be- anderem Tarif. Erfüllungsort ist p'^snitz. Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Landwirt, schädlicher Seilage' und »Mode kür alle'. Sbonnement: Monatlich 45 pk., vierteljährlich ^rch ^e Post bez^n Mk."^ des l^Ömgl. Amtsgerichts und des StaLtrates zu Pulsnitz Inserate kür denselben lag sind bis vormittags I M* 10 Uhr aukzugsben. Dis künk mal gespaltene M M I « I Zeile oder deren Naum 15 pk., Lokalprsis 12 Pf. V M Neklams 3ö pk. Sei Wiederholungen Nabatt.