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Telegramm - ÜSkesse: ülockenblaff prilsmk. liS. 18. für Pulsnitz Amts-Blatt er Lrpedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur Gtto Dorn in Pulsnitz. Druck und Verlag von L. k Förster's Erben. . und Umgegend Inserate für denselben Tag sind bis vormittags lo Uhr aufzugeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum zo Reklame 20 Bei Wiederholungen Rabatt. Nlle Annoncen-Expeditionen nehmen Inserate entgegen. -es könlgl. ümtsgerickts und -es 8ta-ti»atkes 2» pulsnits. Amtsblatt für den Bezirk des ASnigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalds, Ghorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Al.-Dittmannsdorf, Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Illustr. Sonntags blatt und landNt. Beilage. Abonnement: Monatl. so , vierteljährlich z.25, bei freier Zustellung ins Haus sowie durch die Post unter No. 80SA z.-zo. Wochenblatt Dienstag, den 24. Juni 1902. S4. Jahrgang. Sibyllenort, den 21. Juni 1902. Heorg. pp. pp. pp. allgemeine Trauerkleidung die ganze Trauerzeit hindurch. l-, 2.. 3., 4., Karl Georg Levin von Metzsch. Karl Paul Edler von der Planitz. 0e. Curt Damm Paul vou Seydewitz, ve Conrad Wilhelm Rüger. lle. Victor Alexand r Otto. ) e r Stadtrat. Or. Michael, Bürgermeister. l Bekanntmachung, Ableben weiland Sr. Majestät Albert, Königs von Sachsen rc. rc. betreffend, vom SO. Juni 1902. 7-, Pulsnitz, den 23. Juni I90S. das tägliche Traucrlauten im ganzen Lande von mittags 12 bis 1 Uhr, drei Wochen, eine Gedächtnis: redigt am 29. Juni d. Js., die Abkündigung des Trauerfalles von der Kanzel, solange das Trauerlauten dauert, die Einstellung der Musik und öffentlichen Lustbarkeiten im ganzen Lande vom 20. Juni bis mit 29. Juni b. IS., Aeorg, von KZrGGGS Knaöen König von Sachsen etc. etc. thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem durch Gottes unerforschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs und Herrn Albert, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Prn Bruders Königliche Majestät zum größten Schmerze Seines Hauses, wie Seiner gesammten Unterthanen aus diesem Leben abgerusen worden ist, Wen Wir die Regierung des Königreiches Sachsen vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone über- ^wmeu. Wir versehen Uns daher zu Unseren getreuen Ständen, den Königlichen, sowie den sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und Üblichen Beamten und Dienern, auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unseres Königreiches, daß sie Uns, als dem rechtmäßig angestammten ^ndesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehorsam so willig als pflrchtmäßig leisten werden Dagegen versichern Wir sie Unserer auf die Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Lam unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Bestimmungen während Unserer Regierung Wachten, aufrechterhalten und beschützen. Damit der Gang der Staatsgeschäfte nickt unterbrochen werde, ist Unser Wille, daß sämmtliche Behörden ihre Verrichtungen bis auf Unsere Piere Bestimmung pflichtmäßig fortsetzen. i Gegeben zu Sibyllenort, am 20. Juni 1902. Verordnung, die Landestrauer für Seine Majestät weiland König Albert betreffend. > Unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Bekanntmachung über das Ableben Sr. Majestät des Königs Albert und die aus diesem Anlasse auf gewöhnlichen Wege an die Kirchenbehörden ergehenden besonderen Verordnungen des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts werden Ältliche Obrigkeiten, die es angeht, hierdurch angewiesen, innerhalb des Bereiches ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge zu tragen, daß die durch .^ Mandat vom 16. April 1831 für den Fall des Ablebens des Königs über die Landestrauer getroffenen Bestimmungen alsbald in Vollzug gesetzt »Pen, und zwar Allerhöchster Anordnung zufolge mit der Maßgabe, daß die Zeit der Landestrauer auf sechs Wochen herabgesetzt wird, daß die in dem Pndat unter 1, 2 vorgesehene Gedächtnißpredigt am Sonntag, den 29. Juni d. I. in einem besonderen Trauergottesdienst zu halten ist, dessen nähere Setzung den zuständigen kirchlichen Behörden überlassen bleibt, und daß die daselbst unter 1, 4 angeordnete Einstellung d.r Musik und öffentlichen I Warkeiten im ganzen Lande auf die Zeit vom 20. Juni bis zum 29. Juni d. I. beschränkt wird. f Dresden, den 20. Juni 1902. Die Ministeriell des Innern und des Cultns und öffentlichen Unterrichts. V v. Metzsch. v. Seydewitz. An mein Work! Tieftrauernd stehe ich, stehen wir Alle an der Todtenbahre des besten edelsten Fürsten, der nicht blos ein Beispiel für uns im Frieden wie im Pege war, sondern auch ein Landesvater in des Wortes vollster Bedeutung. , Zagend ergreife ich die Zügel der Regierung, denn eines solchen Fürsten Nachfolger zu sein ist schwer; zagend, aber auch mit festem Vertrauen Gottes Beistand und auf die Liebe meiner Sachsen. Denn wie ich gelobe, immer im Sinne und Geiste meines verewigten Bruders meines Amtes , walten, so bin ich auch der festen Zuversicht, daß mein Volk, das mich ja kennt, die Liebe, die es dem theuren Entschlafenen gewidmet hat, auch s wich übertragen wird. k Bezugnahme auf vorstehende Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts wird hierdurch bekannt gegeben, daß dkubat die Landes- und Privattrauer betreffend vom 16. April 1831 und zwar unter Berücksichtigung des in vorstehender Verordnung Angeordneten beim Ableben Majestät des Königs Albert die Landestrauer 6 Wochen, d. i bis I. August d. Js. dauert und hierbei stattfindet