Volltext Seite (XML)
knüpfen daran Erläuterungen. Leider sind zwei Druckfehler unterlaufen. Im Absatz 2 steht: Oberlandbaumeister Karcher „ungelernter" Gürtner: es muß selbstverständlich heißen „gelernter". Und im Absatz 6 Zeile 13 muß es statt 1900 1910 heißen. Ich empfehle, diese beiden Fehler zn verbessern, soweit das nicht schon von hier aus geschehen sein sollte. Nur die ersten Tagebücher der neuen Auflage sind übrigens unver bessert hinausgegangen. Die Fragen im Abschnitt VI „Beschreibung meiner Lehrgärtnerei" und Abschnitt XI „Auszeichnungen aus meiner Lehrzeit fürs spätere Leben" sind etwas abgeändert worden. Bei gewissen Fragen ist auch mehr Raum zur Beantwortung vorgesehen. Die Fachkammer erwartet von jedem Lehrling, daß er diese Fragen, soweit wie möglich, auch be antwortet. Nicht wenige Lehrlinge geben zur Gehilsenprüfung Tage bücher ab, ohne auch nur eine einzige Frage beantwortet zu haben. In Zukunft wird die Fragenbeantwortung mehr als bisher die Zenfur für die Tagebuchführuwg beeinflussen. Ihr habt es also in der Hand, durch gewissenhafte Beantwortung der Fragen Eure Tagebuchzensur zu verbessern. Wiederholt sei daraus hingewiesen, daß jeder Gärtnerlehrling in Sachsen verpflichtet ist, nicht nur Tagebuch zu führen, sondern dazu auch das von der Fachkammer für Gartenbau herausgegebene Buch zu verwenden. Es kostet wie bisher 1,50 RM. D. Kostenloser Aezug der Vellage „Mr unsere Lehrlinge" Die meisten Lehrlinge werden die Beilage von ihrem Lehrherrn regelmäßig erhalten. Ein Teil wird sie in der Fachschule bekommen. In letzter Zeit haben sich auch Lehrlinge unmittelbar an die Fachkammer mit der Bitte gewandt, ihnen die Beilage regelmäßig zu schicken. Hierzu ist zu sagen, daß die Fachkammer die Beilage nur dann kostenlos liefert, wenn die Bestellung durch den Lehrherrn oder die Schule erfolgt. Im übrigen kann sie nur zum Preise von 1,50 RM. im Jahre abgegeben werden. Wer diese Ausgabe ersparen will, weiß also, was er zu tun hat. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß es auch nicht angängig ist, wenn sich Lehrlinge zu den Gehilfenprüfungen unter ^Umgehung ihres Lehrherrn unmittelbar an die Fachkammer wenden. Sowohl die Anmeldung zur Prüfung als auch zur Lehrlingsfahrt hat aus schließlich durch den Lehrherrn zu erfolgen. Dadurch, daß diese Vorschrift nicht erfüllt wird, entstehen der Fachkammer unnötige, zeit raubende und kostenverurfachende Rückfragen und sonstige Schreibereien. Es' wird also gebeten, sich stets an den Lehrherrn zu wenden, wenn es sich handelt um: Bezug der Lehrlingsbeilage, Anmeldung zur Gehilfenprüfung und Anmeldung zur Lehrlingsfahrt. —dt. Herausgeber und Verlag: Fachkammer für Gartenbau bei der Landwirtschaftskammer für deu Freistaat Sachten. Verantwortlicher Schriftleiter: Walter Dänbardt, Druck von Wilh. Brummer, beide in Dresden. Preis der Beilage portofrei jährlich 1,50 NM., Bezugspreis des Sächsischen Gärtnerblattes «r NM. jährlich. Alle ttuichrmen sind zu richten an die Fachkommer für Gartenbau in Dresden, Sidonienstraße 11, Fernruf 10527. Postscheckkonto Dresden 110146, Stadtbankkonto Dresden 6818. Nachdruck ist nur bei ungekürzter Quellenangabe gestattet.