53 DN. 1939 Nr. 1 2 54 TO. 6). Die Heizerschulen müssen nach den von der Zentralarbeitsgemeinschaft in Gemeinschaft mit dem Reichswirtschaftsministerium und einem Ausschuß von Ländervertretern und technischen Sachverständigen auf gestellten Richtlinien errichtet sein. Lohnempfänger in den Lichtumdruckstellen nach dreijähri ger Tätigkeit als solche, wenn sie auf allen Arbeits gebieten verwendet werden können und insbesondere Arbeiten verrichten, die infolge ihrer Eigenart erhöhte Aufmerksamkeit und Zuverlässigkeit erfordern, wie z. B. Korrektur der Druckplatten, Durchsicht und Ausbesserung der Platten auf Fehlstellen. Der Sonderlohn II wird in der Weise gebildet, daß zu dem Stundenlohn des 21jährigen Eefolgschaftsmit- gliedes der Lohngruppe L ohne Kinder oder mit Kin dern ein Zuschlag von 15 vH tritt (—8-9 10 vH von L). Sonder lohn gruppe III (Handwerker, Lohngruppe -1) Buch-, Stein- und Zinkdrucker. Feinmechaniker (Mechaniker für Schreib- und Rechen maschinen, wissenschaftliche Instrumente, Nachrichten geräte, Zündapparate, elektrische Zählwerke, elektrische Beleuchtungsapparate an Kraftwagen). Hilfslaboranten mit besonderer Vorbildung und Erfah rung, soweit nicht Angestellte. Der Sonderlohn III wird in der Weise gebildet, daß zu dem Stundenlohn des 21jährigen Gefolgschafts- Mitgliedes der Lohngruppe L ohne Kinder oder mit Kindern ein Zuschlag von 30 vH tritt (— K 4- 10 vH von L) — für Handwerker, die hochwertige Arbeiten verrichten (s. ADO. Nr. 6 zum Lohngruppenverzeichnis). Druck: Reichsnährstand VeUags-Ges. m. 0. H., Berlin N 4, Linienstiaße 139/140.