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47 DN. 1939 Nr. 1 s 48 5. Vorbildung und Berufsausbildung a) Schul- und Hochschulbildung Art Besuchte Anstalten, Ort von — bis Art Prüfungen Zeitpunkt Ergebnis b) Berufsausbildung vor dem Eintritt in den Dienst des Reichsnährstandes (z. B. Lehrlingszeit, Volontärzeit; praktische Beschäftigung, die neben theoretischer Ausbildung vorgeschrieben ist; Tätigkeit als Beamter im Vorbereitungsdienst — Referendar, Supernumerar — usw.) Art und Dienststelle von — bis Art Prüfungen Zeitpunkt Ergebnis 6. Beschäftigung bis zum Tage des Eintritts in den Dienst des Reichsnährstandes (Diese Spalten sind genau auszufüllen, so daß sich eine lückenlose Darstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeit er gibt. Auch Zeiten ohne Beschäftigung sind zu vermerken.) von — brs (Angabe von Tag, Monat und Jahr) Art (genaue Angabe der Tätigkeit) Betrieb oder Behörde Bemerkungen 7. Sonstige Angaben Auszeichnungen (Orden, Ehrenzeichen u. a.) Ehrenämter (Abgeordneter, Schöffe u. a.) Bestrafungen*) (der ordentlichen Gerichte, der Partei gerichte und disziplinare) Nebentätigkeit u. Einkommen daraus *) Im Strafregister getilgte Strafen brauchen nicht angegeben zu werden; dagegen müssen im Gnaden weg erlassene Strafen, solange sie nicht im Strafregister getilgt sind, angegeben werden. Ich bin Bauer — Landwirt —. Mein Eigentum ist ka groß. Meine Pachtung ist da groß.