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Vrboitsbedingungon der Ostardeiter; hier Vn- gekörige d«8 6nni8ctren Volkstums — IIV 2/463/170 vom 17. 6. 1943 — Unter Lerücksichtigung des engen Verhält nisses Zwischen dem Keich und Oinnland Hst der LdL in einem Lrl vom 13. 2. 1943 — 8 1931 V — 113 — III — darauf hingewiesen, daL Lstriekskührer kür Angehörige des hnnischsn Volkstums eins Ost- ardsiteradgLde nicht xu entrichten Haden. Hins Lrstattung dsrsits gezahlter Ostardsiteradgaden ündst nicht statt. Vn dis Handes- und Kreisbausrnschskten und rur Unterrichtung der OLk. — VN 1943 8. 669. kremdvöikiscke in der kand^virtsckstt einge- setrte Vrdeitskrstte; hier Versorgung init ^adak- , rsren — UV 2/571/18 vom 15.6.1943 — Nach dem LdLrl des LWilVl tider die Regelung kür den Klelnverkauk von ladakwarsn vom 27. 5. 1943 — 295/43 KWV — II 8 In 6/71 619/43 — gilt nunmehr folgendes: Laucherkontrollkarten werden ausgegedsn an 1. männliche Personen, die das 18. Usdensjahr vollendet Haden, 2. weidliche Personen, die das 25. Usdensjahr, ader noch nicht das 55. dedsnsjahr vollendet Kaden. Oie in der ddv eingesetzten trsmdvülkischen Vrdsitskräkte erhalten dssonders gskennrelchnsts Laucherkontrollkarten, die der dem Zuständigen Wirtschaktsamt ru deantragen sind. Oie kür sie de- nötigten Oadakwaren sind von den Letrisdskührern dsi den von der Qruppenardsitsgemeinschakt ladak und ladakwaren dsstimmten Verkaufsstellen anru- kordsrn. Oer' Llnkauk hat dort durch die Lstrisds- kükrsr oder durch einen Vertrauensmann auk Qrund der mit desonderem 8tempelaukdruck versehenen Laucherkontrollkarten der krsmdvülkischen Vrdeits- kräfte 2U srkolgen, wodsi ein Vorgrikt von 2 Vlo- natsn Zulässig ist. Ostarkeitsr und Polen, d. h. diejenigen kremd- völkischen Vrdeitskräfts, dis verpflichtet sind, das Vdreichen ,,Ost" oder 2U tragen, erhalten eine Halde Lsuchsrkontrollkarte; Ostardeiterinnen (Kenn- reichnung ,,Ost") und Polinnen (Kennzeichnung ,,p") sind vom ladakwarende^ug ausgeschlossen. Vllen üdrigen fremdvülkischsn Vrkeitsrn steht eine volle Laucherkontrollkarts ru, soksrn sie nicht lagermäLig oder durch dis pirma 8sd. Loser ver sorgt werden. Vrdeiterinnen erhalten je nach ihrer Unterdringung Halde Portionen oder Halde Lauchsr- kontrollkarten. Oie Letrisdsküdrer sind dierüder daldmöglichst ru unterrichten. Vn dis handssdausruschsktsu. — Dkl 1943 8. 669. „Lrieicktertes Statut tür irsurösiscke Lriegs- geiaugene", 8euriaudung trsur/isiscker Kriegs- gekaugener in den riviien Vrbeitseinsatr in Deutschland, Lrl des 68V vorn 2.6.1943 — Via 5135/1050 —: hier Verpdegung und Ver sorgung mit Dekleidung — UV 2/571/9 vom 19. 6. 1943 — I. V erpflsgung Oker die Verpflegung der dsurlaudten, Oran- rosen, die in der Odw eingesetzt sind, ergehen noch nähere Lestimmungen. Lis dahin empfehle ich, den in Hagern verpflegten Oranrosen die gleiche Ver pflegung ru gewähren, dis nach dem Lrl des klVlkLuh vom 6. 10. 1942 — II/I — 10 477 — für nichtsowjetischs Kriegsgefangene festgesetzt ist. Unter Lerücksichtigung der durch den Lrl des LKMud vom 20. 5. 1943 — II/1 —7080 — ein- getretsnsn Änderungen gelten für diese folgende 8ätrs: Lrot 2325 Oleisch (möglichst Pferde- od. Orei- dankklsischj . . 250 Lett (möglichst Vlargarine) . . 218 Mucker .... 225 dlährmittel . . . 300 Kakkse-Lrsatr . , 250 Oie im Linrelsinsatr in der g die Woche g die Woche g die Woche g die Wocks g je ^uteilungsperiode g js 2.utsilungspsriode Udw Ls8chäktigtsn sind in den 8sld8tversorgerhaushalt des Linsatrdstriedes sutrunehmen. 8is erhalten die 8eldstversorgersätrs. II. Versorgung mit 2ivillcleidung Oie deurlsudten pranrosen Haden sich Kleidung auf schnellstem Wegs aus der Heimst 8chicksn ru lassen. 8ie können hierzu sine Vusstattungsdeihilte in Olöhs von 50,— KK4 dswilligt erhalten. Ent sprechende Vnträgs sind an die ruständigsn W ru richten. Oenjenigsn, dis sich keine Kleidung aus der Heimat schicken lassen können, wird dis französische Legierung solche rur Verfügung stellen. Vn die handssbsusrnschsktsn. — OKI 1943 8. 670. Ostarbeiter: hier Versorgung mit Zekleidung und 8ckuhvverk — II V 2/572/6 vom 17. 6. 1943 — hlach einem Lunddrisk des QLV vom 24. 5. 1943 — QLV/Lekh dir. 1502/43 — ist die Herstellung der Ostsrdsitsrdeklsidung jst?t soweit vorgeschritten, daü den handsswirtschaftsämtern ein gewisses Kon tingent (Oderdsklsidung tür Ivlännsr und Orauen etwa 50 vH, Unterwäsche für Ivlännsr und Oi-auen etwa 100 vld der Linsatrstärke) rur Verteilung an die Wirtschattsämter angewiesen werden konnte. LsstimmungsgemLL sind die Kleidungsstücks in den Verteilungsstellen unter Vorlage des auk der Rückseite guittlerten Lsrugscheines möglichst ad-