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M Der Oreiiz-Dvte. Wochenblatt für Adorf und Neukirchen. Pränumeralt »ni-Preis: Blerteljthrlich 7 Ngr. » Pf- Insertions-Gebühren: Dit gespaltene «orpus-Seile oder deren Raum I Ngr. 10. Sonnabend, Wochenschau. In der Sitzung der 2. Kammer vom 22. Februar wurde der Belicht der zweiten Deputation über den Ges.tzenlwurf, „die Schlacht steuer und die Uebergangs- abgabe von zollvercinslandischem Fleischwerk betreffend", bcralheu und genehmigt. <Nr. 46.) Dieser Gesetzen!, wul'f ist namentlich durch seinen milden Schlachtsteucr- tarif und dadurch für das ganze Land von großem Interesse, daß die Besteuerung des Kleinviehes < Schafe und Kalber) gänzlich in Wegfall kommt. Den Tarif «»langend, der Genehmigung gefunden, so ist die Bank schlachtsteuer nur einen Ochse« von 400 Zollpfund und Mehr in Dresden, Leipzig und Chemmtz 6 Tblr., in andern -4 Thlr. 15 Ngr.; Ochsen unter 400 Pfd. ge ben 3 Thlr. Beim Hausschlachten ist der Satz für alle Ochsen aus 3 Thlr. festgestellt. Rindvieh anderer A>r giebl bei einem Gewicht von 200 Pfd. und mehr 2 Tlür. , darunter l Tblr.; alles solches Vieh beim Hausschlachten jedoch l Thlr.; Schweine geben beim Bankschlachte» l Thlr., beim Hausschlachten 12 Ngr ; die Uebergqngsabgabe von vereinstandischem Rind- und Schweinefleisch ist auf I Thlr. 10 N,r. pei Zollcent, nee, für geräuchertes :c. Fleisch, Speck, Würste, Fett, Jns.lt auf l Tblr. 20 Ngr. per Seltner festgesetzt. Ferner hat die zweite Kammei das Budget desJustj;- ministeriums berathen, das erste nach erfolgter Gerichts, orgauisation. Sin diesem Unistande entspringendes und verzeihliches Mehrpostulat von 59910 Tblr. erhöht das jetzige Budget auf 376854 Tblr. und erklärt ein Mm derpostulal für die AppcUalionsgerichle von 24642 Thlr., welche in der Hanplfache mit derEriminaljustiz nichts mehr zu thun haben. Der Geldumsatz bei den Sponelkaffen der Untergerichte, der sich im Jahre 1854 auf 2,172,500 Tklr. belaufen, war im Jahre 1857 auf 4,000,000 Thlr. angewachsen, die gerichtlichen Depo siten sind von 16,126.207 Tblr. in Jahre 1855 auf 27 Mill. Thlr. im Jahre 1857 gestiegen. Auch die den 6. März 1858. vielbesprochene Jagdfrage ist zur Erledigung gebracht worden, vorausgesetzt, daß dieselbe nicht von den Alt- berechtigten der 1. Kammer anders behandelt wird. Das Geletz, „das Jagdreckt auf fremdem Grund und Boden betreffend", huldigt in seinen 29 Paragraphen drei Grundgedanken: 1) das Jagdrccht ist den Altbe- rechligten auf Verlangen zurückzugebrn, 2) dafür ist den Neuberechtigten eine Entschädigung auS StaatS. mitteln zu gewähren, 3) jedes Jazdrecht auf. fremdem Grund und Boden soll ablösbar sein. Diese- Gesetz ist heule ou blvv angenommen worden. Die erste Kammer hat den Postgesctzentwurf mit einigen Modificationen angenommen. Auch auS dem Boigllande sind wegen Anlegung von Eisenbahnen Petitionen an die Kammer gelangt. Die eine von Auerbach und Lengenfeld ausgehend, bittet im Allge meinen um Anlegung einer voiglländischen Ei senbahn, wenn gleich bei dem Verfasser der Bitt schrift wohl an die von Hellasgrün über Lengenfeld, Auerbach und weiter nach Bödmen zu führende Linie gedacht worden sein mag. In einer andern Petition wird um bald thunlichste Herstellung einer durch daS Mulden- undZwolatbal führenden, die Verbindung mit Böhme« in der Gegend von Falkenau vermittelnden Elfenbahn gebeten. Keine von dielen beiden Petitionen wird eine Aussicht auf Erfolg haben, da nach dem, was bis jetzt über die Versuche, eine geeignete Linie zu einer Verbindungsbahn mit Böhmen durch das Voigtland zu ermitteln, bekannt geworden, die Linie Plauen, Oelsnitz als die wühlfeilste,- als die am mei sten ausführbar, erscheint, und daher diese Linie, wenn ja einmal eine Bahn durch das Voigtland gebaut werden sollte, gewählt werden wird. Reichenbach, 19. Febr. Diesen Morgen in der vierten Stunde hat sich ein hiesiger Hausbesitzer und Fabrikant, in len Alter von 48 Jahren stehend, durch Ausstecher, dcS eine i Auges, Ausschneiden deS Leibes