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WchM-CnlstAler Metzer Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den — uächsifolgenden Tag. —v. — Bezugspreis: Bei ?! hsluug in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark t.!>0, monatlich Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich M Pfennig. Durch die Post beza ie» vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die tigcspalteue Korpuszrile Ul Pfennig auswärtige 20 Pfennig, die Reklamezeilc in Psenuig, die 2gespaltene Zeile im amtliche» Teil 45, Psrnnig. Ausjergeivöhnltchcr Sah nach vorheriger UcbrrnMwnst Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach jejislchrndem Tarif. SämtlicheAnzcigen erscheinen ohneAnsichlag im Oberlungwitzer Tageblatt und lm <Sre d-> >ä - Taaet lalt. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Misdms, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung,Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf,Langenberg, Falken, Langenchursdors usw. Rl. IFZ. Fernsprecher Nr 151 dtK 5. Illlj 1918. Geschäftsstelle Bahnstraße 3 43. IHlM- M-, Wirk- und StrilLwaren snr die diirgerliche Beoölkermg. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt hiermit Veranlassung, nochmals auf die Be kanntmachung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren vom 10. I mi 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 463 fl.) besonders hinzuweisen. I. Gewerbetreibende, die mit Web-, Wick- und Strickwaren sowie den aus ihnen gefertigten Erzeugnissen Großhandel treiben oder Bekleidungsstücke im Großbetriebe Herstellen, dürfen nur an solche Abnehmer Ware liefern, mit denen sie bereits vor dem 1. Mai 1916 in dauernder Ge schäftsverbindung gestanden haben (weitere Bestimmungen s. 8 7). II. Jeder Gewerbetreibende, der Kleinhandel mit den unter I genannten Gegenständen treibt, hat sofort eine Inventur über die in seinem Besitze befindlichen Waren aufzunehmen (nähere Be- stimmung s. 8). Vor Abschluß der Inventur dürfen in ihr aufzunehmende Waren nicht verünßert werden. Nach Abschluß der Inventur dürfen von jeder Art der aufgenommenen Waren bis 1. August 1916 höchstens 20"/«, nach den in der Inventur eingesetzten Preisen berechnet, veräußert werden. in Der Verkauf der unter 1 genannten Gegenstände an die Verbraucher ist allen Personen verboten, die nicht gewerbsmäßig Kleinhandel mit diesen Gegenständen treiben (8 9). IV. Vottl 1. üEi dürfen Gewerbetreibende im Kleinhandel und in der Maßschneiderei die unter 1 genannten Gegenstände nur gegen Bezugsschein an die Verbraucher veräußern (K 11) Die näheren Bestimmungen hierzu werden noch bekannt gegeben werden. V. Die Waren dürfen zu keinem höheren Preise verkauft werden als den, den der Verkäufer bei Gegenständen und Verkäufen gleicher oder ähnlicher Art innerhalb der KriegSzeit vor dem 1. Februar 1916 zuletzt nachweislich erzielt oder als Verkaufspreis festgesetzt hat. Fehlt es an einem solchen Preise oder sind tue Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Ge winns höher als dieser Preis, so sind die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns maßgebend. (Näheres s. 8 1 fl der Bekanntmachung des BundeSrats vom 30. März 1916, ReichSzesetzblatt Seite 214) VI. Der Käufer kann, wenn dec zulässige Preis überschritten oder unangemessen hoch erscheint, binnen 2 Wochen nach Abs! luß des Kaufoertrags -ei der HaudelSkammer Chemnitz Antrag auf Feststellung des Preises durch ein Schiedsgericht stellen, (s. Bekanntmachung des Bundesrats vom 30. März 19l6, Reichsgesetzblatt Sette 214 und 216). VII. Die Ortsbehörden werden angewiesen, die Durchführung dieser Bestimmungen zu überwachen. Glauchau, den 1. Juli 1916. Königliche Amtshauptmannschaft. Reg.-Nr.: 1732. l. Lj Nach Mitteilung der Reichszuckerstelle geben die bisher ein-ereichten Anmeldungen des Bedarfs an Zucker zur Bienenfütterung vielfach nur den Bedarf für die Frühjahrssütterung an, während die Anmeldungen für die Herbstsütterung noch fehlen Um eine rechtzeitige Zuweisung des Zuckers für den Herbstbedarf zu ermöglichen, muß aber die Bearbeitung der Anmeldungen für die Herbstfüttcrung sofort in Angriff genommen werden Die noch fehlenden Anmeldungen sind umgehend an den unterzeichneten Kommunalver band einzureichen, damit sie allerspätestens am 10. Juli 1916 bet der Reichszuckerstelle Berlin eingehen können. Glauchau, den 3. Juli 1916. Der Kommunalverband der Königlichen AmtShauptmannschaft Glauchau. Städtischer Verkauf von Gefrierfleisch am S. Juli 1916. 1 Gelbe Karten: Nr. 1—110 bei R. Schönland, Nc. 111—220 bei K- Schönland, Nr. 221—330 bei F. Schmidt, Nr. 331—440 bei O. Grabner, Nr. 441—550 bei Ew. Grabner, Nr. 551—660 bei O Pausch. 2. Grüne Karten: Nc. 1—120 bei Ernst Bauer. 3. Gelbe und grüne Karten: Nc. 3001—3110 bei B. Welker, Nr. 3111—3220 bei verw. Ebersbach, Nr. 8221—3330 bei K. Störr, Nr. 3331—3440 bet L. Richter. Nr. 3441—3550 bei K. Ritter. Mittwoch städtische Margarine gegen Lebensmittelkarten. AuSlandLmargarine, Pfund 2.80 Mk. Grün: 1—110 Hermann Schmidt, Altmarkt, „ : 430-480 „ : 111—300 Hermann Beyer, Wrinkellerstraßr. JnlandSmargarine, Pfund 2 MI. GUb: 1750—2510 F. W. Wagner, Centralstraße, 1—20 21—655 Emil Beck,"Altmarkt, 656—900 Hermann Uhlig, Pfarrhain, „ 901—1230 Arthur Heinze, Schützenstraße, „ 3001—8010 Konsumverein, BtSmarckstr., „ 3831—4000 , 4001—4175 Konsumverein, Breite Str., „ 4176—4340 Konsumverein, Chemnitzer Str. Für jede Person werden 50 Gramm verabreicht. Teller mitvringen t 1. StSdtislhe Verkaufsstelle, Altmarkt A. Mittwoch 8—12: Thüringische Leberwurst la. I und 2 Personen 150 Gramm 1 Mark, Fleischmarken 75 Gramm, 3 „ 4 „ 300 „ 2 „ „ 150 5 „ 6 „ 450 „ 3 „ „ 225 gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte Nc. gelb 451—600: 8—9, 601—750:9—10, 751—900: 10-11 Grün 151-300: 11-12 Sahne, Flasche 90 Pfg., Oelsardiueu, Dose 80 Pfg., Heringe in Gelee, D se 1 M. 50 Pjg, Heringe in Tomaten, Dose 1 M. gegen Vorlegung der Lebens- mittelkarte. L StSdtislhe Verkansrsttlst, Chemnitzer-, Elke Wiesenstrahe. Mittwoch 8-12: Aufschnittfleisch. 1—3 Personen 200 Gramm 1 Mark 10 Pfg., Fletschmarken 100 Gramm 4-6 „ 400 „ 2 „ 20 „ „ 200 „ von 7 „ ab 500 „ 2 „ 75 „ „ 250 „ gegen Vorlegung der Lebensmittelkarten gelb und grün Nr. 3601—3750: 8—9, 3751—3900: 9-10, 3901—4100: 10-11, 4101-4339: 11—12. Sahne, Flasche 90 Pfg., Oelsardiut», Dose 80 Pjg., Heringe in Tomaten, Dose 1 M, Heringe in Gelee, Dose 1 M. 50 Pfg. gegen Bor- legung d.r Leoeusmitictkarte. Kartoffelverkauf. ES soll noch ein Rest alter Kartoffeln auSverkauft werden und zwar an Haushaltungen von 5 und mehr Köpfen ans gelbe Lebensmittelkarten Alf den Kopf 3 Pfund, Preis für IPfund 6 Pfg. Der Verkauf findet Mittwoch, den 5. Illi 1916, von 8—12 und von 2—6 im Diehhof, soweit der Vorrat reicht, wie folgt st.Ut: 8—9 die Nummern 1—350, 9—10: 351—600, 10—N: 601—900, 11-12 : 901—1200, 2 -3: 1201—1500, 3 -4: 1501—1800, 4 —5: 1801—2100, 5 -6: 2101 bis Schluß. Gelbe Lebensmittelkarte und Kleingeld sind mitzubringen. Hohenstein-Ernstthal, am 4 Juli 1916. Der Gtadtrat. Butteroerkauf. Mittwoch, den S Juli und Donner-tag, den «. Juli d. I., erfolgt im RathauS der Verkauf von Auslandsbutter an alle Inhaber der grünen und auch gelben Karten Nr. 1 bis 1000. Die Abholung der Butter hat in nachstehender Weise zu erfolgen: Oberlungwitz, am 4. Juli 1916 Der Semeiudevarstaud. Mittwoch: Donnerstag: Von 8 bis 9 Uhr Nr. I bis 100, Von 8 bis 9 Uhr Nr. 601 bis 700, .. 9 „ 10 „ „ 101 „ 200, „ 9 „ 10 „ „ 701 „ 800, 10 „ 11 „ „ 201 „ 300, „ 10 „ 11 „ „ 801 „ 900, N „ 12 „ „ 30! „ 400, „ 11 „ 12 „ „ 901 ,, 1000. ,, 2 „ 3 „ „ 401 „ 500, und alle anderen, welche noch nicht im Besitze „ 3 „ 4 „ „ 501 ,, 600. der neuer^ Butterkarte sind. Fleifchverkauf. Mittwoch, den 5. Juli Verkauf von Gefrier-Rindfleisch bei sämtlichen Fleischern. Es erhalten bis 3 Personen Pfund, 4—6 Personen '/§ Pfund und darüber l Psund. Oberlungwitz, am 4. Juli 1916. Der Gemetn-evorstand. Breunspirttus-Marken betr. Die Ausgabe der übrigen BrennspirituSmarken für den Monat Juli erfolgt Mittwoch, beu 5. Juli d. I. im Rathaus — Registratur — vormittags von 4 bis 12 Uhr für die O:tsl.-Nr. 300 bi« 400. Diejenigen Haushaltungen, welche bei der letzten Ausgabe becMs Spiritusmarken erhalten haben, fallen aus. Je 2 Haushaltungen bekommen eine Marke. Die Warenbezugskarte ist vorzulegen und die Zeit unbedingt einzuhalten. Oberlungwitz, am 4. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Jie tllgW-sra«zijfW Offensive. Zwei Hauptkampfplätze. Tie englische Offensive vollzielt sich auf zwei Hauptkampfplätzen. Zu beiden Seiten des Aucre'aches, der der Eisenbahn Arras—Annens ungefähr parallel läuft, und vor Amiens in die Somme mündet, und zu beiden Seiten der Somme sel st. Auf dem nördlichen Aucre- a. schnitt, der von Gommecvurt bis zum La Boisselle ans der Straße Al crt—Bapaume, reicht, gelang cs nur an einigen Stellen den Feinden, in unsere vordersten Stellungen ein zudringen und Stücke unserer Gräben zn be setzen. An den meisten dieser Stellen wurden sic überdies sofort wieder znrückgetrieben. Tie Verluste des Gegners waren hier überall außer ordentlich schwer. Nördlich der Somme da gegen, in der Gegend der Orte Fricourt, Ma metz und Curlu, sowie an einer Stelle südlich des Flusses wurden unsere dort fechtenden Ti- üsionen, Ivie der Heeresbericht meldete, in die zwischen der ersten rind zweiten Linie aus- gebauten Zwffchenstellnngcn zurückgedrüngp Tas ist, Ivie schon gestern gemeldet, bisher das ge samte Ergebnis der mit vielen Worten einge- leitcten ungeheuren Anstrengungen der Feinde Selbst wenn dem Gegner in den nächsten Ta gen noch hier oder dort ein Einzelvordringen glücken sollte, was man ohne Unrube in Rech nung stellen könnte, wäre nicht der geringste Grund zu irgendwelcher Besorgnis an der Festigkeit unserer Stellungen An der wnnderba reu Lapferkeit unserer TrriWen wird der eng lisch franchsi'chk Angriff diesmal ebeu'o schei tern Ivie in der Winterschlacht der Champagne nnd in den grvß angelegten Durchbruchs er suchen im Frühling und Herbst 1915. Tie un- edrutende Verschiebung unserer Stellungen an der Somme ist auch auf einer Karte großen Maßstabes kaum zu bemerken. Der Schauplatz der großen Offensive. Tie deutschen Stellungen laufen von der Nordseetüste bis in die Gegend nördlich von Soissons vvn Norden nach Süden. Ihre Front ist nach Westen gerichtet. Bei Soissons biege» sie nach Osten um, mit der Front nach Süden. Tie nach Westen gerichtete Front hat rine AnädAGnnng von rund 200 Kilometer. Tie jetzige Angriffssront d.r vereinigten eng