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HvWckMttWerAMiM Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den nächstfolgenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.bO, monatlich b>0 Pfennig Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Markls), monatlich 60 Pfennig. Durch die Post be,o;e» vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Anzeigenpreis: — Orts-Anzeigen die Ogespaltrne Korpuszeil« 1ö Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, dir Brklamrzcilc 4,' Pfennig, die Lgcspaltene Arile Außergewöhnlicher Saß nach vorheriger Ueberrtnkunft. — Bei und Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. - ««mtlicheAnzeigen erscheinen ohneAufschlag im Oberlungwitzer ' Tageblatt und im Nersdorser Tageblatt Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Büsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falkeir, Langenchursdorf usw. Ä. M. gemsprecher Nr. 151, 'Mit »> ' a.SiWmr ÄtitilA, den 22. Dezember 1918. «ah»s„»ß.» mit Ausnahme 6. 2 Der Gemei»devorfta»d. Der Gtadtrat. nachm. von 2 bis 3 Uhr Nr. 501 bis 625, Vorm, von 8 bis 9 Uhr Nr. bi« 9 10 Der Semei»devorfta»d. ausführliche Bericht, dem Ozean Hohenstein-Ernstthal, am 21. Dez-mber 1916 Der Stadtrat. Der «emeiudevorft»»-. 62« 751 876 ihr Ein 1. 2. 8. 4. 5. 1 126 251 376 noch von e» Auf das; 750, 875, 1010. W. T. B. verbreiteten Reutermcldiinfl: Lloyd George sagte, er erscheine vor Im Naiven der Regiennig ge^e ich eine klare und endgültige Untersuchung. Die Zeiten miissen unbedingt eingehalten Oberlungwitz, am 21 Drzember 1916 125, 250, 875, 500, der ein aus aut- des- ZU 276—306, z07—344, 401—466. einigten wurde. rung in tapferen lat der Emil RSder Konsumverein ^Haushalt Heinrich Mrster Ernst Naumann Konsnm-Verei« 1 Edwin Hähnel 467—479, 845—400 m, verboten. Oberlungwitz, am 24. Dezember 1916. Hohenstein-Ernstthal, am 20. Dezember 1916 O auch Butter abgegeben werden. Oberlungwitz, am 21. Dezember 1916 nicht über die Note, denn sie ist erst kürz- tick eingetroffen, aber über die Rede, d e der Note vrwwusging, und da die Note selbst im Grunde genommen nur eine Wiedergabe oder werden, damit kein Andrang entsteht. Der Gemeiadeoorftemd. w issen haben, das ein nicht ab waschen könnte, anderen Seite ist es ebenso wahr, den Stall nicht verlassen dürfen. .. . .. Zu Ziffer 5 ist der Deckschein und zu Ziffer 6 ein tierärztliches Zeugnis vorzulegto. , Die Pferde sind blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug, und möglichst auf Drense mit 8 368. Ziffer 9 des ReichSstrasgesetzbucheS: Mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft: 9 . wer unbefugt über Gärten oder Weinberge, oder vor beendeter Ernte über Wiesen oder bestellte Aecker, oder über solche Aecker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, welche mit einer Ein friedigung versehen sind, oder deren Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, oder auf einem durch Warnung«,eichen geschloffenen P^ivatmeqe geht, fährt, reitet oder Weh treibt. Mann oder ein Ring von Leuten, die Müdigkeit oder Verzweiflung den Kamps geben wollten, ohne das höchste Ziel, inn ken Willen wir hinemaingen, erreicht voller Uebereinstimmung mit unseren Alliierten gegeben werden. Natürlich Austausch der Ansichten stattaefunden . 10 „11 „ 11 12 Hause mit der furchtbarsten Verantwortung be laden, die auf die Schultern eines Le enden 'asten könne, als oberster Ratgeber der Krone in dem gewaltigsten Kriege, in den das Land jemals verwi-kelt worden sei, einem Kriege, von dessen Verlauf das SchiEal des Landes «''hänge. Es ist der größte Knev, nagte dec Premierminister, der 'emals geführt worden ist. Seine Last ist die schwerste, die jemals unse- rem oder irgendeinem anderen Lande auserlegt worden ist, und die fragen, um d-e es gebt, sind die schwerwiegendsten, die 'emals mit einem Streit, in den die Menschs eit verwickelt war, verbunden waren. Die Verancwortlich'eiten der neuen Regierung fnd durch die Erklärung des deutschen Reichskanzlers unerwartet betont wor den. Der Erklärung des Kanzlers im Reichs- unserer Feinde nach einer dvcp wohl nur eine Umschreibung jener Rede ist, ist auch dec (Gegenstand und die Act der No e selbst formell besprochen worden Ich bin sVr er'reur, die Ertlörung «'geben zu kön neu, daN »vir, ein ieder für sich und unabhän gig voneinander, zu gleichen Schlüssen gekom men sind. Es bereitet mir gröl e Freude, daN d e erste Antwort von Frankreich und Rust- land gegeben wurde, denn sie haben frag los das Recht, die erste Antwort auf eine solche Einladung zu ae en, da der j^eind noch auf Urem Böden sieht und ibre Opser größer sind. Diese Antwort ist bereits veröffentlicht worden. Rodeln «nd Skifahren betr. ES ist zu beobachten gewesen, daß von Rodlern und Skifahrern in der rücksichtslosesten Weise Uber Wiesen und durch Schonuuge«, Namentlich durch die städtischen Schonungen auf de« vormals Oberlungwitzer Kirchenfeldern in der Nähe der städtischen Rodelbahn, gefahren worden ist. Nachstehend bringt deshalb der Gtadtrat die Bestimmungen in Z 368 Ziffer 9 des Reichs- strafgksetzbuches zur Kenntnis, nach denen derartige Uebertretungen mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tage« zu bestrafe» sind Die städtischen Aujsichtsorgane sind angewiesen worden, jeden UeberlretnngSfall unnach- sichtlich zur Anzeige zu bringen. Zügeln vorzuführen. Die Hufe sind zu reinigen, aber nicht einzusetten oder zu schmieren. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichltgen Pferde nicht oder nicht rechtzeitig oder voll zählig, sowie überhaupt nicht ordnungsgemäß ooriübren, haben außer der gesetzlichen Strafe (nach tz 27 des KkieqHleistungsgesetzeö vom 13. Juni 1873 Geldstrafe bis zu 150 Mk) zu gewärtigen, baß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbejschaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Ausführung von Pferden aus einer Gemeinde tn die andere ist bis auf weiteres Mann oder ein Ring von Leuten, die aus. schließlich oder ohne genügenden Grund. die Verlängerung eines schrecklichen Kampfes, wie es der gezcwwärtige ist, wünschten, würden ein Verbrechen auf ihrem Ge- Warenverkauf Freitag, den 22 Dezember KAU« kommen in nachstehenden Geschäften Margarine, Grieß, Rudeln, Dörrgemiisc und Seelachs gegen Vorlegung der WarenbezugSkarte zum Verkauf. Lloyd Georye; Amott oos da; deutsche NiedenMgebot. Wir ha en bereits gestern einen kurzen Be richt über die «dich neu do Antwort Lloyd Georges aus das Friedensangebot des Wer ¬ der unter S Jahre alten Pferde, der Hengste, der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, der Stuten, die entweder hochtragend sind (d h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wachen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, . der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähtg oder wegen Ansteckungsgefahr Freitag Schweineschmalz als Ersatz sür Butter, 60 Gramm --- 54 Pfg. Grün und gelb 3206—3665: Schmidt, grün und gelb 4101—4416: Lässig, 3666-4100: Beyer, grün 1—125: grün 126—330 : Horn. Teller miibringen. bundes mitwteilt. Ter dec die Ueierhebung deutlicher zeigt, besagt Butteroerkauf. Freitag, den 22. Dezember 1VL«, , erfolgt im Rathaus der Verkauf von Auslandsbutter an alle Inhaber der grünen und auch gelben Karten Nr. 1 bis 1010. Die Abholung der Butter durch die Inhaber hat in nachstehender Weise zu erfolgen: tage folgte eine Note, die uns durch die Ver- Staaten ohne Kommentar übermittelt Die Antwort wird von der Regie- Reg.-Nr.: 3107 1. 8. Verkauf um Spargel- Md Erkfeu-Kouserven. Laut Ministerialverordnung wird der Verkauf von 20 "/» -er bei den Händlern vor- haudenen Vorräte a» Spargel- und Erbsen-Konserven -iS znm 10. Januar 1917 fretgegeven werden. Zu dem Zwecke haben die Händler -iS mit 22. Dezember 1916 ihrer Woh»ortSdehörde ein Bestandsverzeichnis über die tn ihrem Besitze befindlichen Mengen von Spargel- und Ervsen- Konseroen gegen Erteilung einer amtlichen Bescheinigung einzureichrn. Die WohnortSbehörden haben den Verkauf zu rationieren. Da die freigegebenen Be stände voraussichtlich gering find, wird de» Gemeinde« empföhle«, je nach den in der Gemeinde vorhandenen Vor.äten familienweise gege« Abstempelung -es Brotkarteu-KopfeS auf 1 Familie von 5 Köpfen nicht mehr als höchsten« 2 Dosen (— 2 Pfund) zu geben. Der Verkauf -arf erst nach -er durch die WohuortSgemeinde» erfolgte» Rationteru»g vorge»omme» werde«. Zuwiderhandlungen unterliegen der Bestimmung nach ß 17, Ziffer 2 der BundrSratS- oerordnung vom 25. September 1915. Glauchau, den 20. Dezember 1916. Der BezirkSverbaud der Königlichen Amt-Hauptmannschaft. I. V.: Reoi-runysamtmann Rensch. r^ben, sich der folgenschwersten Feigheit schul dig machen würden, die jemals ein Staats mann bedangen hat- Ich möchte bier die be kannten Worte anft'ihren, die Abraham Lincoln unter ähnlichen Umständen sprach: „Wir ha ben diesen Krieg sür ein Ziel ausgenommen, für ein Weltziel, und der Krieg WM enden, wenn dieses Ziel erreicht ist/ Ich hoffe, daß er niemals enden wird, bis dies geschehen ist. Ist es wahrscheinlich, daß wir diese Ziele reichen, indem wir die Einladung des deut schen Reichskanzler? annebmen? Welches find Pferdemusterung. Auf Anordnung des stellv- Generalkommandos XIX in Leipzig findet am Freitag, de» 2». Dezember 1S16, oormtttagS S Uhr auf dem Marktplatz zu Eallnberg eine Vormusterung der in der hiesigen Gemeinde vorhandenen Pferde statt. Jeder Pfrrdehaller ist verpflichtet, zur bestimmten Zett und am bestimmten Platze seine sämtsichen Pferde oorzuführen, NeWg-Verstegerung «in Sonnabend, den 23. -ss. MtS., vormittags 10 Uhr. BrrsammlunaSreftanrant „Fichtental (.David-), Langenberg. Fritz Müller . Max Seidel „ „ „ „ Von der Margarine erhält jeder Kopf so Gramm. Oberlungwitz, am 21 Dezember 1916. Rodeln und Schlittschuhlaufen. Nachstehend werden die Bestimmungen der StraßerivoÖzeiordnung über das Rodeln, Schlittschuhlaufen usw. erneut bekannt gegeben. Die Schutzmanuschaft ist angewiesen worden, mmachfichtlich Anzeige zu erstatten. Jeder Angezetgte hat strenge Bestrafung zu gewärtigen; eine Abstrafung kurzer Hand findet nicht mehr statt. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, wegen Beachtung de« Verbots auf die Kinder in geeigneter Weise einzuwirken. 8 60. Das Rodeln und Fahren mit Kinderschlttten, das sogrnanntr Schindern und da« Schlitt schuhlaufen der Kinder auf den Straßen und Fußwegen ist verboten. Bä Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 20 Dezember 1916. sür die Haushaltungen in Ortsl.-Nr. 1—19 591—6200, 640—657, 19S—85, 520-590, 86—160, 480-519, 621—627 8, 161—205, 206—275, 1. städtische Verkaufsstelle. Freitag für Personen über 6 I ihre ger. Blut- und Leberwurst, 100 Gramm — 50 Ps«., Konserven-Blut- und Leberwurst, ,00 Gramm 70 Wg., Vorderschinken, 100 Gramm 70 Pig Gelb 1—150: 8-9, 151—300: 9—10, 301—450: 10—11, 451—600: 11—12 601—750: 2-3, 751—900 . 3—4, 901—1050 : 4-5, 1051—1200 - 5—6 3 „ 4 4 „ 5 5 ,, 6 Not- «ad Äeischmarken, smie Atter sür Rilitür>rl«llbn. Gegen Vorlegung des U lanbsscheines sollen sür die Feiertagsurlauber Gonvtag, den 24. Dezember I., vormittags von 10—12 Uhr im Rathaus — Zimmer Nr. 2 —, Brot- und Fletschmarken evtl.