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WchMssrnWlerAnMr Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den - nächstfolgenden Tag. — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.bO, monallich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Muck l.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. * 7 «uzeigenpreis: Orts-Anzeigen die 6 gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, ausoärü-e 20 Pfennig, die Reklamezeilc 40 Pfennig, die 2 gespaltene Feile im amtlichen Teil 45 Pfennig. Außergewöhnlicher Satz nach vorheriger Ueberetnkunst. — Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. GümtlicheAnzeigen erscheinen ohneAufschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorfer Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Milch für ältere Personen. Bei Personen im Alter von über 65 Jahren darf das Vorhandensein von Kränklichkeit ohne weiteres angenommen werden. Soweit daher nicht § 2, 1 Ziffer t der Bekanntmachung des BezirkSverbandeS vom 25. Oktober 1916 einschlägt, darf solchen Personen auch ohne ärztliche Bescheinigung eine Milchkarte -um Bezüge von Liter Vollmilch täglich ausgehändtgt werden. Anspruch auf Gewährung von Vollmilch besteht nur, soweit Vorrat vorhanden ist. Glauchau, den 10. November 1916. Der Be-irk-verband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. I. V.: RegierungSnmtmann Reusch. Neuregelung der Brotzuweifung betr. Nach der Bekanntmachung des Bezirksverbandes Glauchau vom 25. Oktober 1916 hat eine neue Regelung der Brotzuteilung zu erfolgen. Nach dieser erhalten Kinder bis zu 6 Jahren die bereits gewährte Menge; Personen über 6 Jahre erhalten zunächst 4 Pfund Brot (3 Pfd. Roggen brot, 1 Pfd. — 7 Stck Weizenbrot). Zulagen werden gewährt: 1. an Jugendliche von 12 bis 17 Jahren 1 Pfd. Brot, 2. „ Personen über 17 Jahre, wenn der Haushaltungsvorstand nicht über 4000 Mk. Einkommen hat, 1 Pfd. Brot, außerdem 3. an die nachstehend unter aufgeführten Personen als Schwerarbeiter 1 Pfd. Brot, 4. „ die nachstehend unter 8 aufgeführten Personen als Schwerstarbeiter noch ein weiteres Pfund Brot. Die Zulagen werden auf Antrag gewährt. Bei der AntragSstellung ist beizubringen für die unter Ziff. 1 Genannten ein AttersauSweiS; für die unter Ziff. 2 Genannten der Steuerzettel des HauShaltungsvorstandes und Altersansweis der übrigen Famiiienglieder über 17 Jahre; für die unter Ziffer 3 Genannten eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Art der Beschäftigung und für selbständige Handwerker der Steuerzettel; für die unter Z'ff. 4 Genannten Bescheinigung des Arbeitgebers mit Ueberschrift Schwerstarbeiter und Angabe des Namens, Act der Beschäftigung und der Wobnung des Schwerstarbeiters. Die Ausstellung der neuen Kalten erfolgt in der Neustädter Schule (Zimmer Nr. 18, Eingang Garten- und Herrmannstraße) in nachstehender Reihenfolge: Montag, den 18. November 1916 Brotkarten-Nr. 1—100: 8—9, 101—200:9—10, 201-300:10-11, 301-400.11—12,401—500: 2—3, 501—600: 3-4, 601—700: 4—5, 701—800: 5—6 Uhr. Dienstag, den 14. November 1916 Brotkarten-Nr. 801—900: 8-9, 901—1000: 9—10, 1001—1100: 10-11, 1101 — 1200: 11—12, 1201—1300 : 2—3, 1301—1400 : 3—4, 1401—1500 : 4—5, 1501—1600 : 5—6 Uhr. Mittwoch, de» 15. November 1916 Brotkarten-Nr. 1601—1700: 8—9. 1701—1800:9—10, 1801—1900: 10-11, 1901—2000: 11—12, 2001—2100: 2—3, 2101—2200: 3—4, 2201—2300: 4—5, 2301—2400: 5-6, 2401—2500: 6-7 Uhr. Donnerstag, den 16. November 1916 B'vtkarten-Nc. 2501—2600 : 8—9, 2601—2700: 9—10, 2701—2800: 10—11, 2801—2900: 11 — l2, 2901—3000: 2—3, 3001—3100: 3—4, 3101—3200: 4—5, 3201—3300: 5-6, 3301—3400: 6-7 Uhr. Freitag, den 17. November 1916 Brotkarten-Nr. 3401—3500: 8—9, 3501—3600:9—10, 3601—3700: 10—11, 3701—3800: 11—12, 3801—3900: 2—3, 3901—4000: 3-4, 4001—4100: 4—5, 4101—4200: 5—6, Über 4201: 6—7 Uhr. Die bisherige Brotmarkenbezugskarte ist mit vorzulegen. Die vorgenannten Zeiten sind streng einzuhalten. 1 Schwerarbeiter. Appreturarbeiter (Walker, Nahmer, Presser), Bauarbeiter, Bergwerksarbeiter, Boten (Brief träger), Böttcher, Brauer, Buchbindereiarbeiter (von den letzteren nur: Buchbinder, die an Maschinen arbeiten, Beschneider, Marmorierer, Preffer, dagegen nicht: Falzer und Falzerinnen, Hefter und Hef- t^rinnen, Anleger und Anlegerinnen, Linierer und Linierinnen, Paginierer und Paginiererinneu), Dachdecker, Dienstmänner, Dienstmädchen, Drechsler, Druckereiarbeiter (von den letzteren nur: Abzieher, Aufräumer, Galvanoplastiker, Maschinenmeister, Maschinengehilfen, Notendrucker, Papierzähler, Plattengießer, Punktierer, Punktiererinnen, Schleifer Schriftgießer, Setzer, Setzmaschinengießer, Stein- drucker, Stereotypeure, dagegen nicht: Anleger und Anlegerinnen), Erdarbeiter, Fensterputzer, Feuer männer, GaSanstaltSarbeiter, Gärtner. Gerber, Glaser, Glasschleifer, HauSweber (die voll beschäftigt sind), Heizer, Klempner, landwirtschaftliche Arbeiter, landwirtschaftliches Glsindr — soweit sie nicht zu Selbstversorgerwirtschaften gehören — Laternenputzer, Maler u. Lackierer, Markthelfer (Packer, Sackträger). Maschinisten, Maurer, MHgehilfen, Metallarbeiter (Former, Gießer, Dreher, Hobler, Schleifer usw), Müller, Nadelmacher, Ofensetzer, Packer, Pflasterer Plätterinnen, Sand- (Kies-) grubenarbeiter, Sattler, Seiler, Scheuerfrauen, Schlcusenarbeiter, Schlosser, Schmiede, Schornsteinfeger, Spinnerei- u. Kämmereiarbeiter, die beschäftigt sind als Ballennäherinnen, Druckereiarbeiter, Extrak- ttonSarbeiter, Färbereiarbeiter. Handwerker, Hofarbeiter. Krempelarbeiter (nicht Krempelarbeiterinnen), Lagerarbeiter, Lichtleute (nicht Spinnereiarbeiterinncn), Wäscherekarbeiter, Zwirnereiarbeiter (nicht Zwirnereiarbeiterinnen), Versandarbeiter (nicht Versandarbeiterinnen), dagegen nicht: Dockerinnen, Hasplerinnen, Kämmereiarbeiterinnen, Kartonagenarbeiterinnen, Legerinnen, Streichereiarbeiterinnen, Vorbereitungsarbeiterinnen, Weiferinnen, Wicklerinnen. Wollsortiererinnen, Steinbrucharbeiter, Stein setzer, Stellmacher, Siraßenbahnschaffner und -Führer, Stricker, Stuhlarbeiter, und -Meister (Vorrichter, Bäumer, Handscherer, Kettenführer), dagegen nicht: Spuler, Treiber, Auflegerinnen usw.. Tapezierer, Tischler, Transportarbeiter (Kutscher und Beifahrer, Möbelräumer), Waldarbeiter, Waschfrauen, Wirker, Zementarbeiter und Zimmerleute. Personen, die regelmäßig (mindesten« alle 4 Tage) Nachtarbeit haben oder ihre Tagesar beit leisten müssen, ohne Gelegenheit zu haben, warmes Mittagseffen einzunehmen. Personen, die durchgehende Geschäftszeit haben, erhalten wegen der durchgehenden Geschäfts- zeit allein keine Zusatzkarten. S. Schwerstarbeiter. 1. Feuerarbeitcr in der Groß-Eisenindustrie, also Schmelzer, Gießer und Former; 2. Schmiede, Ofen- und Hammerleute der Maschinen- und Klein-Eisenindustrte, soweit sie für den Kriegsbedarf arbeiten; 3. Keffelheizer in den zu 1 und 2 genannten Industrien, ausgenommen sind jedoch Heizer, welche eine Feuerung mit mechanischer Beschickung oder eine Gasfeuerung bedienen; 4 Solche Arbeiter in den zu 1 und 2 genannten Industrien, sowie Keffelheizer, die an sich nicht unter die aufgeführten Kategorien entfallen würden, aber regelmäßig in Tag- und Nacht schichten arbeiten für die Zeit, in der sie Nachtschichten leisten. Hohenstein-Ernstthal, am 11. Nov-mber 1916. Der Statztrat. 14. öffentliche Stadtoerordneten-Sitznng Dienstag, den 14. November 1916, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, am 11. November 1916. E. Lohse, Stadtv.-Vorst. TageS-Ordnung: 1. Kenntnisnahmen. 2. Schularztbericht. 3. Uebernahme einer Bürgschaft für Nahrun-S- mittelreseroen. 4. 2. städtische Verkaufsstelle. 5. Neuvermessung und Umkartierung der etnoerleibten Oberlungwitzer und Kuhschnappler Anteile. 6. Bewilligung eines Berechnungsgeldes zur Beschaffung von WeihnachtLltebeSgaben für die Soldaten tm Felde. 7. VergleichungSangebot, elektr. Gtromabgabe, Hierauf geheime Sitzung. Kriegerfamilien. Die Auszahlung der Kleiderbcihilfen und Empfangnahme der Stoffe erfolgt Montag, de» 18. November 1916, nachmittag« von '/,3 Uhr ab ia der Reihenfolge wie bet der ReichSunterstützungSzahlung. Stadtrat Hohenflein-Ervstthal, am 11. November 191g. Verkehr mit Butter. Nach den erlassenen Bestimmungen des BezirksoerbandeS der Königlichen Nmt-hauPt- mannschaft Glauchau dürfen 1. zum Butterhandel zugelaffene Personen Butter nur in offenen Verkaufsstellen an die im Orte de« Butterhändlers wohnhaften Personen oder aus Wochenmärkten an Verbraucher direkt abzeben, 2. die bei den Landwirten hergestellten Buttermengen nur an die Sammelstellen verkauft werden. Jede unmittelbare Veräußerung von Butter vom Erzeuger an den Verbraucher ist »erboten. Zugelaffen ist nur der unmittelbare Verkauf an Verbraucher, die im Orte der buttererzeuqenden Wirtschaft ihren Wohnsitz haben. Die Selbstversorger dürfen nach der reich-rechtlichen Besttm- mnng nur 180 Gramm Butter pro Kopf und Woche für sich verbrauchen. Demnach ist verboten, daß Butter a) von hiesigen Einwohnern und überhaupt von solchen Personen, die nicht tm Orte des Buttererzeugers oder -Händlers wohnen, abgeholt und d) von Buttererzeugern oder -Händlern an solche Verbraucher gebracht und überhaupt abgegeben wird. Die in den der Stadtgemetnde in der Butterbelteferung zugewiesenen Ortschaften Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Reichenbach, Callenberg, Grumbach, Ttrschheim und Schwaben wohnhaften Buttererzeuger und -Händler haben vielmehr die Butter nach den eingerichteten Sammelstellen zu bringen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk oder mit einer dieser Strafen bestraft. Hohe»stein-Er«st1hal, nm 11. November 1916. Der Stadtrat. WeihNGliehesBen sör unsere Krieger. Wie im Vorjahre richtet der Stadtrat auh dies Jahr an die Einwohnerschaft die herzliche Bitte: Gebt und gebt reichlich, damit den Söhnen unserer Stadt, die nun schon den 3. Winter nnd damit das 3. Weihnachtsfest in Feindesland verbringen müssen, eine Weihnachtssreude bereitet werden kann. Helft, daß eS möglich wird, den deutschen Helden, die mit unvergleichlichem Heldenmut, unter Entbehrungen, aber mit unerschütterlicher Treue und Hingebung wie ein Wall von Stein und Erz unsere teure Heimat schützen, in Gestalt von Weihnachtspaketen zu zeigen, daß die Daheimgebliebenen ihrer in Liebe und Dankbarkeit gedenken. Wer viel hat, gebe viel, jeder nach seinem Können. Es ist aber auch die kleinste Gabe willkommen. Geld nehmen entgegen die Siadlbuchhalterei, Stadtkaffe, Sparkaffe, Hohenstein-Ernstthaler Bank und die Gewerbebank. Gegenstände wolle man in der Stadtbuchhalterei, Rathaus, Zimmer Nr. 7 abgeben. Erwünscht sind: Hosenträger. Zahnbürsten, Zahnpulver, Haarbürsten, Taschenspiegel, Kleider bürsten, Stiefelbürsten, Brustbeutel, Geldtäschchen, Notizbücher, Briefpapier, Postkarten, Bleististe, Brieftaschen, Taschenmesser, elektr. Lampen, Erjatzbatterien, Eßbestecke, Büchsenöffner, Löffel, Mund harmonikas, Sicherheitsnadeln, Nähkästchen, Zigarren, Zigaretten, Rauchtabak, Kautabak, kurze und lange Tabakpfeifen, Zigorrentaschen, Kartenspiele, Marmelade, Fcuchtsäfte, alkoholfreie Getränke, Bouillonwürfel, eingemachte und gedörrte Früchte, Heringe, Rollmops, Räucherfische, Rotwein, leichter und unverfälschter Landwein, Lesestoff, Spiele (Schach, Domino, Halma usw). Wie früher, soll auch dieses Jahr wenn möglich, jeder Hohenstein-Ecnstthaler ein kleines Paket erhalten. Der Stadtrat weiß sich eins mit der Bürgerschaft in dem Wunsche, den Kriegern eine Freude zu bereiten und dankt schon jetzt für jede Unterstützung, bittet aber nochmals, daß Niemand zurückstehcn und jedermann für die Sammlung Herz und Hand öffnen möge. Hohenstein-Ernstthal, am 28. Oktober 1916. Der Stadtrat. Nutz-, Brennholz- und StMholz-VerstkWWen auf Oberwaldenburger Revier. Im Hotel .Gewerbehaus"' in Hohenstein-Ernstthal sollen am 13. November 1816 von vormittag- 8 Uhr ab 3 Rm. L.-Brennscheite, 12 Rm. L.- und 165 N.-Brennrollen und 268 Rm. N.-Brennäste, sowie 3 Plätze anstehende Stöcke, aufbereitet auf der Lungenberger Höhe, dem Hauptrevier und tm RÜS- dorfer Walde, und am 1Ä November 1816 von vormittag- 8 Uhr ab 501 Stck. N.°Stämme 10/15, 201 Stck. 16/22 und 16 Stck. 23/29 cm Mirtst., 1021 Stck. N.-Klötzer 8/12, 43 Stck. 13/15, 28 Stck. 16/22 und 3 T ck 28/29 em Oberst., 21 Hdrt. Stangen 8/4 cm, 4„, Hdrt. 5/6 cm, 5,^ Hdrt. 7/9 em, 3„ Hdrt. 10/12 em und 0,„ Hdrt. 13/15 ew Unterst., auf- bereitet wie oben unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Fürstlich SchSnburgische Forstverwaltung vberwald. Sonntag, den 12. Rooeindtr 1M. Rr. M. a. Iahrgm Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle Bahnstraße 8. Reg.-Nr. 3059 I. L.