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Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den - nächstfolgenden Tag. -— — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die 6 gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige -7. 20 Pfennig, die Reklamezeiie 40 Pfennig, die 2 gespaltene Atil» im amtlichen Teil 45 Pfennig. Außergewöhnlicher Satz nach vorheriger Uebereinkunst. — Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach seststehendem Tarif. GSmtlicheAnzeigen erscheinen ohneAufschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorfer Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Nüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. N. M. Fernsprecher Nr. 151. Freitag, den 3. Memier ms. -u. - gz. Jahrgang Mamtmachmg, die KleWandtWWrtise für VekhmchrzMer betreffend. Auf Grund des § 5 de8 HöchstpriikgeßtzeS vom 4. August 1914 (R. G. Bl. S. 339) in der Fassung»der Blkanntmachung vom 17. Dezember 1914 (R. G. Bl. S. 516) werden für den Kletnverkauf von Verbrauchszucker folgende Höchstpreise festgesetzt: Gemahlener MeliS I oder Kristallzucker 30 Pfg. für 1 Pfd. Gemahlene Raffinade 32 „ „ 1 „ Preßwürfel, normale Größe 33 „ „ 1 „ Schnittwürsel 35 „ „ 1 „ Stückenlompen 33 „ „ 1 „ Brotzucker 33 „ „ 1 „ Kleinvcrkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. Lie vorgenannten Preise gelten für allen Zucker, der von der Reichszuckerstelle gemäß Z 19 Abs. 1 und K 20 der AuSführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebkjahr 1916/17 vom 27. September 1916 (R. G. Bl. S. 1087) für Kommunaloerbände überwiesen wird. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Lage der Verkündung an die Stelle der Bekannt, machung, die KleinhandelLhöchstpreise für Verbrauchkzucker betreffend, vom 10. Mai 1916 (Sächs StaatSzeitung Nr. 108). Hinsichtlich der Preise für Kan-iS bewendet es bis auf weiteres bei der Verordnung, die Preise für Kandiszucker betreffend, vom 28. Juni 1916 (Sächs. StaatSzeitung Nr. 148) Dresden, den 27. Oktober 1916. Ministerium deS Innern. Reg.-Nr 710 Gctr. Druschtage für Landwirte. Der Bezirksverband muß zu seinem großen Bedauern feststellen, -aß weder die Bekanntmachungen vom 9. September 1916 und 13. Oktober 1916 über Getreideablieferung noch auch der an die Landwirte gerichtete Aufruf vom 21. Oktober 1916 ausreichenden Erfolg gehabt haben. Da bei weiterer so geringer Anlieferung von Getreide die Brotversorgung der ver- sorgungSberechtigten Bevölkerung aufs schwerste gefährdet wird, so wird hiermit angeordnet, daß Sonnabend, der 4. November 1916, und Dienstag, der 7. November 1916, als allgemeine Druschtage zu gelten haben. Die Landwirte haben da? ausgedroschene Getreide spätestens am Montag, den 6. November bezw. am Mittwoch, den 8. November 1916, an die Mühlen und Getreidehündler des Bezirks zur Ablieferung zn bringen. Borstehende Anordnungen gelten nicht für diejenigen Landwirte, die bereits je die Hälfte ihrer gesamten Roggen- und Weizenernte zur Ablieferung gebracht hoben. Die Ortsvehörden wie die landwirtschaftlichen PertrauensmSnner haften dem Bezirks verband dafür, daß vorstehende Anordnungen ausnahmslos zur Durchführung gebracht werden. Alle Landwirte, die an den genannten Tagen bei Feldarbeiten angetroffen werden, sind unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Die von den Landmiiten unterlassenen Arbeiten, zu denen sie nach vorstehenden Anordnungen verpflichtet sind, sind unverzüglich auf Kosten der betreffenden Landwirte durchzuführen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Glauchau, den 1. November 1916. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. I. V.: Regierungsamtmann Rensch. Reg.-Nr. 2988 I. R. — - Milchbezug auf Fettkarten. In 8 1 Ziffer 3 der Bekanntmachung nom 25. Oktober 1916 hatte der Bezirksverband nachgelaffen, daß Vollmilch auch gegen Fettkarten und zwar 1 Liter Vollmilch auf 30 Gramm Fett abgegeben werden darf. ES wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerlsam gemacht, daß auf Fettkarten Vollmilch erst daun abgegeben werden darf, wenn die in 8 2 obiger Bekanntmachung genannten Bezugs berechtigten vnd Vorzugsberechtigten auf ihre Vollmilchkarte befriedigt worden find. Die Ortsbehörden wollen die Durchführung dieser Anordnung, die zur Sicherstellung dek Milchbedarf« der Mtlchkarteninhaber unbedingt nötig ist, genau überwachen. Zuwiderhandlungen werden nach § 7 der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1916 über Regelung des Berkehr« mtt Milch verfolgt. Glauchau, den 1. November 1916. Der Bezirk-Verbund der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. I. V.: Regierungsamtmann Rensch. Freitag städtische Butter, Stück Mk. 1.35. " Gelb 276—800: Schmidt, gelb 1401—1950: Lässig „ 801-1400: Beyer, „ 1951—2105: Horn.' Freitag Jnlandsmargarine. Jettkarten gelb 851—1130 A. Heinze, Schützenstr., „ „ 1131—1865 H. Winter, Karlstraße, „ ,, 1531—1580 „ „ „ , „ „ 1581—1880 A. Hitschold, Bahnstraße, „ „ 1881—2010 F. Helbig, Chemnitzer Straße, „ , 2011—2295 P. Türschmann, Aktienstraße, „ „ 2296—2565 Frau Egerland, Brettestraße, „ grün 1—240 E. Bcck, Altmarkt, grün und gelb ^^^05 j, Verkaufsstellen deS Konsumverein«. Die ausgefallenen Nummern 1366—1530 (Hüttengrund) finden beim nächsten Berkaus Berücksichtigung. An jede Person werden 30 Gramm --- 13 Psg. verabreicht. Die Inhaber von Bezugsscheinen für Margarine (Gastwirtschaften, Anstalten, Geschäfts betrieb«) erhalten bei der Firma I. W. Wagner, Centralstraße, gegen Vorlegung deS Bezugsscheine- die Margarine. Teller sind mitzubringen. Hohenstein-Ernstthal, am 2. November 1916. Der Stadtrat. Fleischverkauf am 3. November 1916. Grüne Karten: 1-127 bet I. W. Wagner, 128-485 besiGd. Lästig. Gelbe und grüne Karlen: 3001—3185 bei G. Eidam, 3186—3376 bei E. Bretschneider, 3377—3588 bei K. Schönlaud, 3589-3788 bei R. Schönland. Städtischer GemüseverLauf ; Freitag von 8 Uhr ab auf dem GLterbahnhofe: Sellerie und Weißkraut, Pfund 5 Pfg. Die Verteilung der neuen Neichsfleischkarlen erfolgt Freitag, den 3. November 1916, vormittags von 8 bis 12 Uhr für die Kundschaft der Fleischerrmistcr Alex. Geßner und Wilhelm Klage im Gasthaus Kronprinz, „ „ „ „ „ Karl Patzler, Fritz Goldschmidt, Bruno Päßler und Eduard Ackerman« im Gasthaus zum Lamm und „ „ „ „ „ Emil Rößler, Friedr. Ackermann und Herm. Geßner im Konsumverein Haushalt. ES wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Fleischkarte vom HauShaktuvgs- vorstand eigenhändig zu unterschreiben ist, da sie sonst ungültig ist. Die WarenbezvgSkarte ist vorzulegen. Selbstversorger habe« ihre Fleischkarten im Rathavs — Zimmer Nr. 2 — in Empfang zu nehme«. Am obengenannten Tage und zu gleichem Zettpunkt werden auch die neuen Kartoffelkarten mit ausgegkben. Hierzu haben die Schwerarbeiter ihre VorzngSkarte für Schwerarveitende mit vorzulegen. An Kindec werden keine Karten ausgeyandigt. Oberlungwitz, den 2. November 1916. Der Gemeindeoorstand. Zur Kriegslage. Aus dem westlichen Kriegsschauplatz ist die AiMiffslvut des Feindes noch immer nicht erlahmt, obwohl die Aussichtslosigkeit fort gesetzter Vorstöße nach der unendlichen Kelte Non Mißer olgen mid Verlusten jetzt auch den Franzosen und Engländern klar geworden sein müsste. Was die Feinde in der Periode des günstigen Wetters nicht erhielten, werden sie jetzt erst recht nicht erreichen. Ihre erneuten Angriffsversuche, die sie nach den: Eintritt helleren Wetters mit starken Kräften bei Emir celette und östlich davon bei Gueudocourt Lesboeufs unternahmen, scheiterten unter er etlichen Versifften für sie. Auch vor Verdun kochen sie trotz teilweise lebhafterer Feuertälig- keit keinerlei Erfolge zu verzeichnen. Nach dem verlustreichen und ergebnislosen Vorstoß an der Schtschara setzten die RrEen ihr wch »witziges Stürmen gegen die von uns eroberten Höhen östlich der Naraiowka fort. Am dem Umstande, das; sie ihre Angriffe durch starkes Artilleriefeuer vorbereiteten, nach Eintritt der Dunkelheit unternahmen und fünf mal nach einander wiederholten, ist zn erken nen, wie hoch die Russen den Besitz dieser Höhen und die Wiedergewinnung des west lichen Flußu'ers einschätzen. Aber so wirtend sie auch vorstießen, alle iire Angriffe schei terten unter blutigen Verlusten. Die Türken fanden in diesen Kämpfen Gelegenheit, durch ihre außerordentliche Zähigkeit in der Vertei digung zu beweisen, ein wie wertvoller Bun des- und Kampfgenosse sie uns sind. Ruf der Predealslraße, die Uber Sinaia und Bukarest führt — Bukarest liegt etwa 200 Kilometer südlich Predeal und ist mit diesem durch eine direkte Eittnbahnlinie verbunden — eroberten unsere Verbündeten eine rumänische Stellung und erbeuteten 10 Infanteriegeschütze und 17 Maschinengewe're. Dieser Erfolg! wird von unserer Obersten Keeresksitung aus drücklich als wichtig hervorgeboben. Ein Vor dringen der ttn'eren aus dieser Straße be droht die rumänische Hauptstadt direkt. Die Straße wurde daher auch stärker noch als alle anderen Poststraßen, die von Siebenbürgen aus nach Rumänien führen, befestigt. Ter Er folg hier ist daher um seiner möglichen Fol gen willen besonders bedeutsam. Daß er ein vollständiger war, geht daraus hervor, daß der Feind unter Zurücklassung seiner Geschütze rwd Maschinengewehre eilends Reißaus nahm. In