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WHeiMiislAlerMMr Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den nächstfolgenden Tag. — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post I^opn vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts»Anzeigen die «gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige Pfennig, die Reklamczcilc 10 Pfennig, die L gespaltene Zeile im amtlichen Teil 15 Pfennig. Außergewöhnlicher Sag nach vorheriger Uebercinkunft. - Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. Sämtliche Anzeigen erscheinen ohne Ausschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gcrsdorscr Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Riisdors, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdors usw. Rr. 217. N, >5>. 8mtG den 17. September Mk. Geschäftsstelle Bahnstrabe 3. 43. 3SHWSS Veklllilltmlilhlllig, den Verkehr mit Pflaumen -ettessenb. ES ist angezeigt worden, daß trotz der Anordnung des Ministeriums, nach der alle Aus fuhrverbote für Pflaumen unzulässig sind, in einzelnen Gemeinden die freie Ausfuhr verhindert worden ist. Die Behörden werden angewiesen, alle ihrer Dienstaufsicht unterstellten Beamten, welche ver suchen sollten, die Ausfuhr von Pflaumen aus ihrem Bezirke zu verhindern, unverzüglich aufsichts- wegen zur Verantwortung zu ziehen. Dresden, am 18. September 1916. Ministerium des Innern. Reg.-Nr.: 752. rr. LI. Hafer aus dem Erntejahr 1916. Im Anschlusse an die Bekanntmachung deL unterzeichneten Kommunaloerbandes vom 30. August dieses Jahres wird nachstehende Bekanntmachung des KciegSernährungSamtes in Berlin (Reichsgesetzblatt Seite 997/778) hierdurch noch besonders zur Kenntnis der beteiligten Kreise gebracht. Die Ortsbehörden können Haferbezugsscheine für diejenigen Viehhalter, denen eS am gesetz lichen Mindestquantum für Futterhafer fehlt, auf die Zeit bis E ide Dezember 1916 auSstellen. Glauchau, den 15. September 1916. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau I. V.: RegiernngSamtmann Rensch, o Bekanntmachnvg zur Iurchsührmg der Verordnung über Hafer. Vom s September LNL1» In Erweiterung der Bekanntmachung vom 19. August 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 939) werden die Hafermengen, welche die Tierhalter in der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1916 aus ihren Vorräten verfüttern dürfen, wie folgt bestimmt: rr) Halter von Einhufern: 5'/, Zentner für jeden Einhufer; b) Halter von Zuchtbullen: 3 Zentner an jeden Zuchtbullen, für den die Genehmigung der zuständigen Behörde zur Haferflltterung erteilt wird; e.) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die Arbeitsochsen halten: 3 Zentner an jeden ArbeitLochsen. Abs. 2 der Bekanntmachung vom 19. August 1916 wird unverändert auf den gleichen Zeitraum erstreckt. Berlin, den 5. September 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. (gez.) von Batocki. Reg.-Nr.: 2470». I. 8. BesWgNhM, BestandserhebW und MiefttW der ZahrrMneisWerl detr. Die Frist für freiwillige Ablieferung der vom 12. August 1916 ab beschlagnahmten Fahrraddecken und-Schläuche wird für den gesamten Bezirk der Königlichen AmtShauptmann schäft Glauchau einschließlich der Städte Glauchau, Meeraue, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Waldenburg bis 1. Oktober H916 verlängert, Glauchau, d.n 15 September 1916. Die Königlicke Amtshauptmannschaft Kriegsanleihe-Vortrag. Montag, den 18. September d. I., abends 8 Uhr findet im Gasthof „Drei Schwanen" ein Bortrag des Herrn Kaiser!. Bankvorstandes Kasch aus Meerane über die fünfte Kriegsanleihe statt. Jedermann wird dazu eingeladen. Im Interesse der Sachs ist zahlzeicher Besuch erwltusitt. Hohenstein-Ernstthal, den 15. September 1916. Ter Stadtrat. Herbst- und it interkartoffeln betr. Da nach eingegangener Mitteilung der Kartoffslversand für den Herbst- und Winterbedarf am 21. dss. M. beginnen soll, wird es, um Andrang und langes Warten zu vermeiden, denjenigen Einwohnern der Stadt, die Kartoffeln zur sofortigen Einkellerung angemcldet und darüber eine Bescheinigung erhalten Häven, schon jetzt freigestellt, den angemeldeten Bedarf zu bezahlen. Die Bezahlung kann nächste Woche jeden Nachmittag von 3—6 Uhr (mit Ausnahme Freitags und Sonnabends) in der Brotmarkenausgabe in den „Drei Schwanen" ersolgcn. Die Anmeldungs- bescheinigung ist miizubringeu! Gegen diese quittierte Bescheinigung können dann später die Kar toffeln auf Bahnhof hier bezogen werden. 1 Zentner kostet 5,50 Mark. Hohenstein-Ernstthal, den 16. September 1916. Der Stadtrat. Städtischer Kartoffelverkauf findet statt am Montag, Dienstag und Mittwoch von 8—12 und 2—6 Uhr im Biehhof in der selben Reihenfolge wie vergangene Woche. Der Stadtrat. Freibank am 16. September 1916 abends: Rind^roh, Pfund 1 M. "Für Lebensmittel, karten Nr. 3999—4150 7—8 Uhr abends, 4151—4348 8—9 Uhr abends, da ihre Inhaber heut« beim Verkauf frischen Fleisches unberücksichtigt bleiben mußten. Beim nächsten Fleischverkauf können die Inhaber dieser Nummern nicht bedacht werden. Arbeiterinnen für Zuckerfabrik Die endgültige Annahme der gemeldeten Arbeiterinnen erfolgt Mittwoch, den 20. d. M., vorm. 11 Uhr im Arbeitsnachweis. Der Abtransport ist für Ende -es Monats vorgesehen. Kräftige und ältere weibliche Personen können sich noch melden. Städi. Arbeitsnachweis. Sammelstellen für Butter imd Eier. 1. Der Stadtrat hat Sammelstellen für Butter eingerichtet bet den Herren ButtergeschästS« inhabern kl) Hermann Schmidt, Altmarkt, d) Hermann Btyer, Weinkellerstraße, o) Wilhelm Lässig, Neumarkt. Butterhändler und Buttersrauen wollen ihre Butter an diese Stellen abgeben. Die Butter« sammelstellen zahlen für die ihnen gelieferte Bauernbutter — gesalzene und gute Ware — 2 Mk. 40 Pfg. für 1 Pfund frei Sammelstelle. 2. Für Eier sind als Sammelst.lleu bestimmt morden die beiden städtischen Verkaufsstellen Altmarkt und Chemnitzer-, Ecks Mesenstraße; bei deren Schluß werden im Zimmer 28 deS Rat« Hansis (NahrungSamt) Eier entgegengenommen. Sofort bei Ablieferung der Eier wird der Ver kaufspreis bezahlt werden. Hohenstein-Ernstthal, am 16. September 1916. Der Gtadtrat. Ablieferung der Fahrradbereifung betr. Nach der Bekanntmachuna des stellv. Gen.-Kdos. XIX. (2. K. S.) A.-K. vom 12. 7. 16 sind alle Fahrraddecken und -Schläuche vom 12. 8. 16 ab beschlagnahmt. Jede weitere Benutzung dieser Gegenstände ist verboten, wenn nicht das Königliche Garnisonkommando Glauchau die Weiterbenutzung des Fahrrades genehmigt hat. Denjenigen, die auf ihren Antrag noch keinen Bescheid erhalten haben, ist die Genehmigung zur weiteren Benutzung ihrer Fahrradbereifung nicht erteilt worden. Die beschlagnahmter! Fahrraddecken und -Schläuche können Montag, den 18. September 1916, von vormittags 8 —12 Uhr und nachmittags von 2—6 Uhr freiwillig an die Sammclstells :m Rathaus, Zimmer Nr. 9, gegen sofortige Bezahlung abgegeben werden. Die am 18 9. 16 nicht freiwillig abgelieferten Fahrradbereifungen sind btS 30. Sep tember 1916 im Rathaufe, Zimmer Nc. 3, anzumelden und werden fpätcr enteignet. Besonders wi:d noch darauf aufmrrkfam gemacht, daß sich an den abzultefernden Fahrrad- schläuchen die vollständigen Ventile befinden müssen; deren Fehlen ist nur bei solchen Schläuchen gestattet, die nach ihrer Beschaffenheit als unbrauchbar angenommen und vergütet werden können. Die Fahrradbereifungen müssen sich in gereinigtem Zustande befinden. Oberlungwitz, am 14. September 1916. Der Gemeinüeoorstand. Dienstag, den 19. September 1916 bleibt die Registratur wegen baulichen Veränderungen geschloffen. Oberlungwitz, den 15. September 1916. Der Gemeindevorstand. 25. ^u^u8t Iyi6 sturst den sikeldentod sürs Vaterland 8ollia1 im Inksntsne stsgimeni flir. 181, 3. Komp. W.isirond seiner kiesigen 'siüti^keit Kat er sicsi durosi -Wsteits- troudi^keit, 'siüelul^sieit und tadelloses Versinken unsere Xusriedon- sieit errvorsten. Wir werden uns seiner immer dankbar erinnern. Oberlunxvvltri, den 14. Le^temsier ic)>6. Osr QsmsinderLt. Kin MÄcickr Nq in Sa NlM«. Vertin, 16. Sept. (Amtlich) Se. Maj. der Kaiser sandte am 15. September nachstehen des Telegramm an Ihre Maj. die Kaiserin: Generalfeldmarschatt v. Mackensen meldet mir soeben, datz bulgarische, türkische und deutsche Truppen in der Dobrudscha einen entscheidenden Sieg über rnmänifch-russische Truppen davongetragen haben Wilhelm. Briands Kammemde. Im irauchslscheu Parlamcni hielt am Don- ucrelag Mmülerpräsideut Vriand über die Kriegslage folgende Rede: Meine Herren! Während Ihrer Abwesen- l eit sind gvei groi e Ereignisse eingetreteu, die eine neue entscheidende Etappe im Lause der Begebenheiten bezeichnen. Zwei .Kriegser- Heiningen folgten sich mit einem Zwischenraum von vier Stunden: die Italiens an Deutschland und die R u m äniens an Oester- reich Ungar». Diese beiden Entscheidungen lat Frankreich mit einer von Jubel durch drungenen Bewegung ausgenommen. Sie bringen der heiligen Sache, für die die ver bündeten Armeen kmnpten, einen Zusatz an lttrast, der miUtariNb und materiell nicht we. nig dazu beitragen wird, den Sieg zu beschleu- nigen Im Mai 1915 hat sich Italien an die Seite der Verbündeten gestellt, um mit ihnen dem Unternebmeu der Völker Widerstand zu leisten, deren Plan durch den haisenswerien Angriff der Mittelmächte gegen Belgien und Frankreich enthüllt worden war. Italien zö-