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Reg..Nr. 7SS ll. Reg.-Nr.: 2S29. I. s. Reg.-Nr 731 b. U. Aus Anlatz der - iederkehr des Sedantages 4L der die die Die Festsetzung der zur Berftitterung freigegebenen Hafermengen für die Zeit nach dem 30. November 1916 bleibt vorbehalten. Berlin, den 19. August 1916. Der Präsident de- Krieg-ernährung-amte». In Vertretung: von Braun. Auf Grund der Vorschriften im § 6 Abs. 2a, d der Bekanntmachung Uber Hafer aus Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (ReichSgefetzbl. S. 811) und des tz 1 der Bekanntmachung über Errichtung eines KriegSernährungSamteS vom 22. Mai 1916 (ReichSgesetzbl. S. 402) werden Hafermengen, welche die Tierhalter in der Zeit vom 1. September bis SO. November 1S16 aus ihren Vorräten verfüttern dürfen, wie folgt bestimmt: ») Halter von Einhufern 4 Zentner für jeden Einhufer; d) Halter von Zuchtbullen . . 2'/» Zentner an jeden Zuchtbullen, für den die Geneh migung der zuständigen Behörde zur Haferoerflltterung erteilt wird; o) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die Arbeitsochsen halten 2'/^ Zentner an jeden Arbeitsochsen. Wenn die Einhufer, Zuchtbullen und AcbeitSochsen nicht während des ganzen Zeitraums gehalten werden oder wenn für Zuchtbullen die Genehmigung zur Haferfütterung nicht auf den ganzen Zeitraum erteilt wird, ermäßigen sich diese Mengen für jeden fehlenden Tag bet den Ein hufern um je 4'/, Pfund, bet den Zuchtbullen um je 2'/, Pfund und bei den Arbeitsochsen um je 2'/, Pfund. wird die Bürgerschaft gebeten, ihre Häuser mit Flaggen zu schmücken. Hoheustein-Ernstthal, den 1. September 1916. Der Stadtrat. Haferlieferung. Die Landwirte werden hiermit aufgesordcrt, die Hasermengen, die sie zum gesetzlichen Höchst preise von 300 Mk. pro Tonne sür die Heeresverwaltung liefern wollen, spätestens bis zum 1v. September 1916 bei der OrtSbchörde anzumelden. Für später eingehende Anmeldungen kann die Abnahme des Hafers zu dem angegebenen Höchstpreise wegen BesörderungSschwierigkeiten nicht garantiert werden. Der Hafer ist in gesunder, trockener Ware zu liefern. Der Kommunalverband der Königlichen AmtShauptmannfchaft Glauchau. I. V.: Regierungsamtmann Rensch. Verkehr mit Küchen, Rindersüßen und HornWchen. Laut Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 13. April 1916 nebst Aus- führungSbestimmungen vom 2. und 25. Mai 19l6 dürfen Knoche«, Rinderfüße und Hornschlauche weder verbrannt, «och vergrabe» »der auf andere Weise vernichtet, noch Unverarbeitet zu Dvugezwecke« verwendet werden. Dieses VergeudnugSverbot und die Ablieferungspflicht erstreckt sich auch auf die pri vate« HauShaltunge«. Es ergeht deshalb die Anordnung, die in den Haushaltungen, Speiseanstalten, Gast- wirtschaften, Schlächtereien usw. abfallenden Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche zu sammeln und den in den einzelnen Gemeinden bestehenden Sammelsttllen oder auch Rohproduktenhändler« zuzuftthren, denen dann die nach tz 1 der Ausführungsverordnung vom 2 Mat 1916 angeordnete Anmeldung der gesammelten Mengen an den KciegsauSschuß sür pflanzliche und tierische Ocke und Jette, G. m. b. H. (Knochenstelle) Berlin obliegt. Glauchau, den 31. August 1916. WezirkSverband der Königlichen Amt-Hauptmannschaft Glauchau. I. V.. RegierungSamtmann Rensch. Hafer aus dem Erntejahr Mb. Im Anschluß an die Bekanntmachungen des unterzeichneten KommunalverbandrS vom 10. und 21. August 1916 wird nachstehende Bekanntmachung des KriegSernährungSamteS in Berlin (Reichsgesetzblatt Sette 939) hierdurch noch besonders zur Kenntnis oer beteiligten Kreise gebracht. Die HaferbezuaSschetne für diejenigen Pserdehalter, denen eS am gesetzlichen Mindestquantum sür Pferdefutter fehlt, sind von den Gemeindebehörden und zwar zunächst nur bis 30. November aus zustellen. Die Erteilung der Genehmigung zum Verfüttern von Hafer an Zuchtbullen wird den Gemeindebehörden übertragen. Die Genehmigung darf nur für an- bezw. v-r-ekörte Zuchtbullen erteilt werden und auch nur insoweit, al« diese tatsächlich zur Zucht verwendet werden. Die Ge nehmigung ist schriftlich zu erteilen. Glaucha«, den 30. August 1916. Der Kommunalverband der Königlichen AmtShauptmannfchaft Glauchau. I V.: RegierungSamtmann Rensch. MMtWchmg zur MWHrW der Verordn»« »der Koser vom 19. August 1916. Petroleum! Die Abgabe von Petroleum zu Leuchtzwecken (auch gegen Marken) ist bis auf weitere- verboten. Glauchau, den 1. September 1916. Der Bezirksverband der Königlichen AmtShauptmannfchaft Glauchau. I. V.: RegierungSamtmann Rensch. Warnung für Fleischer und KSufer. I. Beim Stadtrate sind von Einwohnern mehrfach Klagen darüber angebracht worden, daß sie von dem ihnen zugewiesenen Fleischer kein Fleisch erhalten konnten, obwohl für sie vom Stadtrate Fleisch sschergestellt worden war. Nach den genau geführten Listen hätte da« Fleisch für sämtliche zugewiesenen Käufer auch ausreichen müssen. Wie aber festgestellt worden ist, ist von einigen Fleischern ohne Zustimmung des Stadtrates an Käufer mehr Fleisch abgegeben worden, als solche zu beanspruchen hatten. Ebenso ist Fleisch an Personen abgegeben worden, die an dem betreffenden Tage solches gar nicht beanspruchen durften. Dadurch ist es gekommen, daß die Fleischmengen nicht ausgereicht haben. Der Stadtrat wird mit aller Strenge sowohl gegen die Fleischer als auch gegen die betreffenden Käufer vorgehen. Fleischer, die mehr Fleisch an Käufer abgeben, als letztere zu bean spruchen haben oder die Fleisch an Personen abgeben, die überhaupt kein Fleisch zu erhalten haben, werden, dafern nicht eine höhere Bestrafung cinzutreten hat, künftighin mit Geld bis zu 150 Mk. ober Hast bis zu 2 Wochen bestraft werden. Auch wird gegebenenfalls die Schließung des Geschäftes wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers verfügt werden. Gegen die Käufer aber, die sich mehr Fleisch verschaffen, als sie zu beanspruchen haben, wird Anzeige bei der Königlichen Staats anwaltschaft erstattet werden. II. Hierbei werden die Fleischer, Gastwirte und sonstige in Frage kommenden Geschäfts inhaber darauf aufmerksam gemacht, daß es strafbar ist, wenn bei Abgabe von Fleisch, Fleisch- konseroen usw. bereits abgelaufene ^leischmarken entgegengenommen werden. Jede Zuwiderhand lung nach dieser Richtung hin wird ebenfalls unnachsichtltch zur Anzeige bei der Königlichen Staatsanwaltschaft gebracht werden. Hohe«stein-Ernstthal, am 28. August 1916. Der Stadtrat. lle. Patz, Bürgermeister. Städtischer Fleifchverkauf am 2. Sept. 1916. Gelbe Karten: Nr. 1—85 bei L. Richter, 86-120 bei Fr. Schmidt, 121—311 bei R. Eidam, 312-560 bei Ed. Lässig, 1739—1862 bei F. W. Wagner, 1863—2122 bei F. Wolf, 2123-2398 bei R Wolf, 2399-2544 bei Bc. Müller. Grüne Karten: Nr. 1—300 bei O. Grabner, 301—330 bei K. Schönland, 331—358 bei R. Schönland, 359-485 bei L. Richter. Gelbe und grüne Karten: Nr. 3001—3045 bei Br. Müller, 3046—3215 bei Ar. Welker, 3336-3469 bei Br. Welker, 3470—3791 bei E. Bauer, 3792—3837 bei O. Pausch, 3838-3939 bei E. Bretschneider, 3940-4025 bei Gottf. Eidam, 4026—4329 bei Ew. Grabner, 4330—4348 bet O. Grabner. Die Inhaber der ausfallenden Nummern erhalten, wenn möglich, zu Anfang nächster Woche frisches Fleisch; überdies können sie in der 1. städt. Verkaufsstelle vorm. 8—12 Uhr Rind> flcischkouserven erhalten. Die Inhaber von Fleischbezugsscheinen (kranke Personen, Anstalten und Gastwirtschaften haben bet Herrn Fleischermeister Karl Ritter gegen Vorlegung deS Bezugsscheines die Hälfte der für sie bestimmten Menge in Empfang zu nehmen. Mehrabgabe ist wegen Fleischmangels unmöglich. 1. Mtifche Verkaufsstelle, Altmarkt 23. Sonnabends-12: Schweinefleisch (Brotaufstrich) Jede Person 50 Gramm — 50 Pfg. Gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte gelb 1—150 : 8—9, 151—300: 9—10, 301—450: 10—11, 451 — 600: 11—12. Heringe in Tomaten, Dose 1 Mk., Erbsen, mittelfein, 1-Pfunddose 60 Pfg., Risotto (Reiskonserven), 1 Dose 1,15 Mk., Oelsardinen, Dose 80 Pfg, Rindfleischkonserven gegen Vorle gung der Lebensmittelkarte. Schwerarbeiter. Sämtliche hiesigen Schwerarbeiter, die im Besitze der Bezugskarts sind, erhalten Sonnabend, den 2. September d. I. bei ihrem auf der Karte bezeichneten Fleischer je '/z Pfund Gefrierrindfleisch, zum Preise von 1,30 Mk. Oberlungwitz, am 1. September 1916. Der GemeindevorstauS. Butterverkauf. Sonnabend, den 2. September d. I., erfolgt im „Lamm* der Berkans von AuslandSbutter an alle Inhaber der grünen und auch gelben Karten Nr. 1 bis 1000. Die Abholung der Butter hat in nachstehender Weise zu erfolgen: Von 8 bis 9 Uhr Nr. 1 bis 125, von 1 bis 2 Uhr Nr. 626 bis 750, 9 „ 10 „ 126 „ 250, „ 2 „ 3 „ .. 751 „ 875, io „ 11 251 „ 375, ,, » „ 876 ,, 1000, 11 12 „ 376 „ 500, I -KI.M „ 12 ,, 1 501 „ 625, ! s- t?l ES wird noch besonders darauf hingewiesen, daß diejenigen Karteninhaber, welche die Zeit nicht einhalten oder zu früh kommen, entsprechend zurückgewiese» werden. Oberlungwitz, am 1. September 1916. Der Gemeindevorsttind. außerdem der ehrgeizigen Bestrebungen, die man seit einiger Zeit bei dem Erscherisen be obachtete. Im Solde der britischen Regierung stehende englische Sendlinge durchzogen das Land und verteilten unter den Stämmen eng lischeS Geld. Durch den Scherifen heimlich ausgemumtert, gaben sich diese Ltämme Nir das englische Ziel her, und der Aufruhr brach aus. Da die Kaiserlich ottomanische Regie rung die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die Bewegung im Keime zu ersticken, kann man! Nr big Idem Ausgange der Angelegen heit entgegensehen. Jedenfalls ist cs schon jetzt sicher, daß England sich in leinen Berechnun gen getäuscht haben wird. K-uitz FrteSrich Augusts« -er Westfront. Aus Dresden wird berichtet: Der König be grüßte am 30. August Teile einer sächsischen Re serve-Division sowie einer zusammengesetzten sächsischen Infanterie-Division, um ihnen seinen Dank und seine Anerkennung für die hervorragen den Leistungen in den jüngste» Kämpfen auSzu- sprechen. Der Monarch verlieh seinem General- Adjutanten und Kommandierenden General der Arttllerie von Kirchbach das Kommandeur-Kreuz erster Klasse und dem Generalmajor und Dioi- sionSkommandeur Morgenstern-Döring da« Kom mandeur-Kreuz zweiter Klasse, sowie vielen Of- fizieren und Mannschaften Ritterkreuze und Me daillen des Militär-St.-Heinrich-Oidenk. Priuz Aribert Vov Auhalt ver«»vd,t. PrinzArtbert von Anhalt ist laut „Kreuzzeitung" au dem westlichen Kriegsschauplatz durch Granat- spl tter verwundet worden. Er befindet sich zur W ederherstellung in Wiesbaden. »««ische Reutr-lttätrerklär««,. Die „Nordd. Allg. Zeitung" meldet: Der hiesige dänische Gesandte hat nn Auftrage der dänischen Negierung hier mitgeteilt, daß Däne- mark in dem deutsch-italienischen Krieg eine ab solute Neutralität beobachten wird. Ver,tlt»»tS»atz«chhme« gege« russische Mariae- uußthörige. Die „Nordd. Allg. Zig." schreibt: Seit Uber Jahresfrist werden in Sibirien die deutschen Seeoffiziere und Mannschaften, die das Unglück hatten, in russische Kriegsgefangenschaft zu gera ten, einer besonders unwürdigen Behandlung unterzogen. Man behandelt sie nicht wie See leute, die ihre Pflicht getan haben, sondern wie gemeine Verbrecher. Der Grund hierfür soll in einem freundschaftlichen Nat Englands liegen, das Rußland gegenüber erklärt hat, diefe Deut schen seien keine ordentlichen Seeleute, sondern Seeräuber, die mau dementsprechend behandeln müsse. Da alle diplomatischen Verhandlungen nichts zefruchtet haben, im Gegenteil der russische General- tab neuerdings die eben erwähnten, einwandfrei estgestellten Tatsachen einfach ableugnet, sieht ich die deutsche Heeresverwaltung nunmehr ver anlaßt, zu scharfen Gegenmaßregeln zu schreiten, um das Los dieser Kriegsgefangenen zu bessern. Die russischen Marineangehörigen, Offiziere und Mannschaften, werden einem Vergeltungslager zu- geführt, wo sie genau der gleichen Behandlung unterworfen werden, wie sie unsere Seeleute in Rußland zu erdulden haben. Diese Maßregel wird erst ihr Ende finden, wenn die russische Regierung sich veranlaßt gesehen hat, die deutschen Marinekriegsgefangenen fürderhin nicht mehr wie Verbrecher, sondern wie Soldaten, die dem Va terlande gegenüber treu ihre Pflicht erfüllt haben, zu behandeln Frankreich- Gchmm-. Die „Nordd. Allg. Zig." veröffentlicht eine Reihe von Protokollen über eidliche Zeugenaus sagen, au« denen hervorgeht, daß französische Soldaten, größtenteils auf Geheiß ihrer Offiziere, deutsche Soldaten, die sich ergeben hatten oder verwundet waren, kaltherzig ermordeten. Das Blatt bemerkt dazu einleitend: Umfangreiche Akten bände geben Zeugnis von Gewaltakten und un erhörten Schandtaten an wehrlosen, teilweise deutschen schwerverwundeien Heeresangehörigen. Meuchlerische Tötung von Gefangenen, planmäßige Ermordung von wehrlosen Menschen, grausame Verstümmelung von unglücklichen Verwundeten, rohe Mißhandlung, gehässige Beleidigung und schamlose Plünderung bezeichnen die Spuren des französischen Heeres, so oft sein Weg den der deutschen Truppen kreuzte. Nachdem die französische Presse durch maßlose Verleumdungen gegen Deutschland immer deutlicher die Absicht erkennen ließ, den deutschen Namen im Auslande systematisch zu erniedrigen, ja zu entwürdigen, soll aller Welt gezeigt werden, daß französische Kultur und Menschlichkeit nichts weiter ist als Prahlerei und Eigenlob und daß wahre Mensch lichkeit nicht zu finden ist bei einem Volke, das in verblendetem Haß sich selbst aller Menschen würde entäußert hat. Im Anschluß hieran ver öffentlicht die „Nordd. Allg. Ztg." -ine ganze Anzahl von Protokollen, die sämtlich erkennen lasten, in welch schamloser Weise die Franzosen sich an wehrlosen deutschen Verwundeten und Gefangenen vergangen haben. Erkenntnis in Frankreich. Deutschland ist noch lange nicht niedcrgerun- gen. In diesem Satze gipfelt ein Artikel des radikalen französischen Abgeordneten Humbert über die durch Rumäniens Eintritt in den Krieg geschaffene Lage. Mit Recht, so sagt der Franzose, wurden die letzten Vorgänge von der Bevölke rung der alliierten Länder freudig begrüßt, allein die noch zu lösende Ausgabe sei furchtbar groß. Deutschland sei noch lange nicht niedergernngen. Infolge seiner beispiellos mächtigen kriegerischen Organisation könne es noch lange durchhalten. Seine straffe politische und militärische Disziplin halte es wie von einem Stahlpanzer umschlossen. Außerdem sei fraglich, ob man die Stärke der deutschen Reserven genau kenne, auch habe man keinerlei Gewißheitdarüber, ob die Deutschen nicht die Initiative wieder an sich reißen und uner wartet einen großen Schlag führen würden. Man müsse im Gegenteil damit rechnen, daß sie eine Ueberraschung im Schilde führen. Man dürfe sich also durch die neuesten Ereignisse nicht betören lasten. Der Feind stehe nach wie vor im Lande und könne nur mit stärksten Mitteln daraus ver trieben werden. Der ««erschütterliche KrieSekSwuusch Ser Köoigi« vo« HsllanS. „Het Vaderland" schreibt zum Geburtstage der Königin Wilhelmina: Es ist, wie wir alle wissen, der unerschütterliche Wunsch der Königin Wilhelmina, daß wir nicht in den grauenhaften Kampf hineingezogen werden, der jetzt Europa durchwühlt. Alle ihre Arbeit und alle ihre Sorgen sind darauf gerichtet. Wir können nicht dankbar genug sein, daß diese Mühe bis jetzt von Erfolg gekrönt war. Möge cs unserer Königin vergönnt sein, daß keine Aenderung zum Schlechten ein- tretcn, und daß die Niederlande, wenn der Friede wiederkommt, von den Greueln des Krieges ver schont geblieben fein werden. OertlicheS und Sächsisches. * — W i t 1 e r u n g s a u s s i ch t für Sonnabend, den 2. September: Aufklärend, wär mer, Gewitterneigung, sonst meist trocken. *—Der Ve r b and Sächsischer B ä ck e r i n ii u ngen Sa z o n. i a hielt im PaUnengamn zu Dresden unter dem Borsitze