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290 Nichtamtlicher Theil. 19, 24. Januar. und Ercurscn neben seinen Hauptsujets damit in Verbindung stehen de Nebenfiguren und Nebenvorgänge charakteristisch zu schildern, um so die erstern in ihrem richtigen Relief erscheinen zu lassen. Das ganze Merkchen besteht aus vier größern und kleinern Aufsätzen, die bekanntlich schon im vorigen Jahre nach und nach in diesen Blättern veröffentlicht worden sind und nun in passender Zu sammenstellung vereint als besonderes Buch erscheinen, das keine ge eignetere Kennzeichnung erhalten konnte als die Dedication an den Vorsteher des Börsenvcrcins der deutschen Buchhändler, Herrn Ju lius Springer in Berlin, in welcher der Verfasser in schlichten, an spruchslosen Worten fick über Entstehung und Zweck seiner Schrift, sowohl was das Sächliche als was das Persönliche betrifft, kurz und bündig ausspricht. Wenn auch sämmtliche vier Aufsätze äußerlich nur locker Zusammenhängen, so sind sic doch sämmtlich von demselben Geiste durchweht, und haben nur ein Ziel, sowie sic auch nur aus einer Quelle geflossen sind, wie schon die charakteristische Uebcr- schrift: „Aus Buchhändlerbriefen und Hauptbuch" andeutet. Sie sämmtlich entrollen auf anschaulichste Weise, nicht rcflectirend, son dern schildernd und concrcte Thatsachen uns vorführend ein Bild des deutschen Buchhändlerlebcns und Bücherverkehrs in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, das sich um die Geschäftsthätig- kcit der von dem Buchhändlerkoryphäen seiner Zeit, PH. E. Reich, geleiteten Weidmannscheu Buchhandlung dreht. — Der erste der vier Aufsätze, „Persönliches" überschrieben, gibt interessante Mittheilun gen über die Buchhändler Bartholomäi, Schwan, F. Nicolai und Guth, ist aber vor allem von Werth durch die authentische Mitthei lung von zwei Briefen von „Joh. Fr. Cotta, Advokat", in welchen sich der verstorbene Gründer der bekannten gleichnamigen großen Verlagsbuchhandlung zu Tübingen und Stuttgart den Rath Reich's in Betreff der Uebernahme seines Geschäftes erbittet, und die auch sonst in Betreff der Entstehung dieses großen Verlagsgeschäfts von höchstem Interesse sind. Der zweite Abschnitt, „Zur Geschichte des Nachdrucks", gibt uns ein lebhaftes Bild von den Schwierigkeiten, welche dem soliden Buchhandel in der damaligen Zeit von den lite rarischen Piraten bereitet wurden, sowie von den leidigen Kämpfen, die der ehrliche Buchhändler mit ihnen zu führen gezwungen war, ein Bild, das uns Zustände vor Augen führt, von denen wir uns jetzt gar keine rechte Vorstellung mehr machen können. Der dritte und bedeutendste Aufsatz gibt unter der Ueberschrift „Fünfundvierzig Geschäftsjahre (1743 —1787)" uns einBild der segens- und erfolg reichen Thätigkeit Reich's als Leiters der Weidmannschcn Buchhand lung nicht nur, sondern implicite auch des ganzen literarischen Ver kehrslebens der damaligen Zeit, welches ebenso dem Literarhistoriker wie dem über das Handwerksmäßige hinausstrebenden Buchhändler von größtem Interesse sein muß, da es uns die tiefsten Einblicke in die damaligen Zeit- und Litcraturverhältnisse eröffnet, überhaupt uns in geschickter Darstellung auf die anziehendste Weise in dasbuchhänd- lcrisch-literarische Leben und Treiben jener Zeit einführt. Der vierte Aufsatz bringt unter der Ueberschrift: „Herr Mizler" eine interes sante Nachdruckergeschichte. Indem wir von dem Werkchcn mit dem Ausdruck der verdien testen Anerkennung scheiden, können wir doch eine Bemerkung nicht unterdrücken, nämlich die unserer Verwunderung darüber, daß nur 30 Eremplare in den Buchhandel gekommen, nachdem 70 an Freunde des Verfassers und der Firma vertheilt worden sind. Bücher werden doch vor allem geschrieben, nicht um bibliographische Seltenheiten hervorznbringen, sondern um gelesen zu werden. Ja, wenn das Werkchen nur der Curiositätcnkrämerei, einer Schrulle, oder rein persönlichen Verhältnissen sein Leben verdankte! So aber ist es ein instructives, anziehendes Buch, das dem größern literarischen Publi kum nicht hätte vorenthalten werden sollen. Miscellen. Zu den Bücher-Bcstellzettcln. — Der Nothschrei der Thomann'schen Buchhandlung in Landshut in Nr. 11 d. Bl.: wie lange es noch dauern werde, bis man auch in Bayern von den Bücher-Bestellzetteln wird Gebrauch machen können, ist nicht wohl verständlich. Schreiber dieses erhält zu seiner großen Freude seit Monaten gerade von den verehrlichen bayerischen Sortimentshand lungen Bücher-Bestellzettel und findet nun auch in Nr. 104 des Verordnungs- und Anzeigeblattes für die königl.'bayerischen Ver kehrsanstalten, ausgegeben in München den 18. November 1871, folgende Bestimmung der Generaldirection der Verkchrsanstalten: Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern: Von nun an können sowohl im internen Verkehr von Bayern als auch im Verkehr mit dem norddeutschen Postgebiet, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen Bücher-Bestellzettel (zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Bildern und Musikalien) zu der ermäßig ten Taxe für Drucksachensendungen angenommen werden. Wäre es nicht richtiger und wirksamer, die verehrte Landshuter Kollegin hielte dem dortigen Beamten, welcher, wie sie sagt, ihre Zettel mit der Bemerkung zurückgibt, es cristire noch keine Verordnung wegen des Einführungstermins der Bücher-Bestellzettel, die gedachte Nummer des Verordnungsblattes vor, als daß sie, sei es das Lands huter Postamt, sei es — sie verzeihe: sich selber öffentlich compro- mittirt? — o — Aus dem Reichs-Postwesen. — Nach einer Bescheidung des General-Postamts vom 10. Januar können die Korrespon denzkarten mit bezahlter Rückantwort auch an Adressaten im eigenen Destellbezirke der Aufgabe-Postanstalt angewcndet wer den. Die vorauszubezahlende Gebühr für die Mittheilung und für die Antwort zusammengenommcn beträgt das Doppelte der Gebühr, welche bei der betreffenden Postanstalt für Briefe an Adressaten im eigenen Bestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt erhoben wird. — Hinsichtlich der Verpackung von Packetsendungen haben die Zeitungen nachstehende Bekanntmachung des General-Postamts veröffentlicht: „Zur Umhüllung von Packetsendungen wird von den Absendern häufig Packpapier von sehr geringer Güte, z. B. sprödes Strohpapicr benutzt, welches nicht den erforderlichen Schutz gegen Be schädigungen des Inhalts der Packete gewährt. Das Publicum wird daher ersucht, im eigenen Interesse zur Umhüllung von Packctscn- dungen festes und dauerhaftes Material zu verwenden." Dem gemäß sind-die Postanstalten angewiesen worden, bei der Annahme von Palleten, welche in Packpapier verpackt sind, jedesmal zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der in Betracht zu ziehenden besonderen Umstände (Schwere des Packeis, Länge der Transportstrccke n. s. w.) die Verpackung als genügend zu erachten ist. — Die Einrichtung der recommandirten Postpackete (Lörsenbl. Nr. 5) findet den öffentliche» Blättern zufolge allseitig die lebhafteste Anerkennung. Die billige Gebühr von 2 Sgr. der Postschein, welcher Controle gegen den eigenen Boten gewährt, die specielle Eintragung auf der Post, die Garantie von 14 Thlrn. aufwärts, die Quittung des Adressaten, weil gegen Schein bchändigt, die Annehmlichkeit, bei Uebermittelung von Geschenken der Werthangabe übcrhoben zu sein, endlich die Erleichterung der Verpackung bieten eine Reihe von Vor theilen, welche diese neue Einrichtung als eine der größten Erleich terungen im Postverkehrc erscheinen lassen. Die Leipziger Bank hat unterm 19. ds. den Zinsfuß für Lombardgeschäfte auf SstzÄ, festgesetzt.