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GünttlicheAnzeigen erscheinen ohne Aufschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorfer Tageblatt. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach.Grüna, Ursprung,Kirchberg, Erlbach,Meinsdorf,Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Rk. 208. F--»ip,-ch-r Nr ls> ImmtE den 7. September 1010. -s-,chW«st°u- B»>nstmb, 3 48. 3tdkW8 Bekanntmachung über Höchstpreise von Zwetschen. Vom 29. August 1916. Auf Grund der Verordnung Uber Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernähruna vom 22. Mai 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1- Der Preis für HauSzwetscken (Bauernpflaumen) aller Art aus der Ernte 1916 darf ein schließlich der Erntekosten bei der Veräußerung durch den Erzeuger, vorbehältlich der Vorschrift im § 2, zehn Mark für fünfzig Kilogramm nicht übersteigen. 8 2. HauSzwetsLen dürfen im Kleinverkaufe zu keinem höheren Preise als zu fünfundzwanzig Pfennig für da- Pfund verkauft werden. Als Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen von zwanzig Pfund und weniger. Bei allen übrigen Verkäufen muß, vorbehältlich der Vorschrift im § 1, der Preis unter dem Kleinverkaufspreise bleiben. Die Kommunalverbände und Gemeinden können den Kleinverkaufspreis für ihren Bezirk niedriger festsetzen und Ausnahmen von dem Kleinoerkaufspreise zulassen. Die Landeszentralbe hörden können anordnen, daß die Anordnungen anstatt durch die Kommunaloerbände und Ge meinden durch deren Vorstand getroffen werden können. 8 3- DaS Eigentum an Hauszwetschen kann durch Anordnung der zuständigen Behörde einer von dieser bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum gebt über, sobald die Anordnung dem Besitzer zuaeht. Der von der Anordnung Betroffene ist verpflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden Frist zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Her Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung der in den 88 1, 2 festgesetzten Preise sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über Streitigkeiten, die sich aus der Anordnung ergeben. 8 4. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer den in den §8 1, 2 bestimmten oder einen auf Grund des 8 2 festgesetzten Preis überschreitet; 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags ausfordcrt, durch den der Preis (Nr. 1) überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet; 3. wer der Verpflichtung, die Vorräte zu bewahren und pfleglich zu behandeln (8 3) zuwiderhandelt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. 8 5. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, zuständige Behörde, Kommunalverband und Gemeinde anzusehen ist. 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Reg.-Nr.: 672 Getr. Nr. 171. Saatgutmenge für Brotgetreide. Nach tz 6 der BnndeSratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntesahr 1916 (ReichSaesetzblatt Seite 783) dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe das zur Herbst, und Frühjahrsbestellung erforderliche Saatgut zurückbehalteu. Nach den Beschlüssen der Reichsgetreidestelle und des Ministeriums des Innern dürfen im Bezirke der Amtshauptmannschaft Glauchau, folgende Saatgutmeugen im Höchstfälle ans das Hektar verwendet werden: bei Höhen!, von 350 m und mehr Winterroggen 155 250 kx Sommerroggen 160 250 „ Winterweizen 190 209 „ Sommerweizen 185 203,5 „ Bei Mischfrüchien gelten diese Sätze nach dem Mischverhältnis der Früchte. Die Gemeindebehörden habe« darüber zu wachen, daß die zur Verwendung zulässigen Saatgutmengen nicht überschritte« werden. Die über 350 » hoch gelegenen Orte sind nachstehendS aufgeführt: Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Callnberg, Ebersbach, St. Egidien, Falken, Gähsnitz, Grumbach, Heinrichsort, Hohndors. Langenberg, Meinsdorf, Mülsen St. Iakob, Mülftn St. Micheln, Mülsen St. Niklas, Oberlungwitz, Pfaffroda, Röblitz, Rüsdorf, Tirschheim, Wickersdorf. Zuwiderhandlungen werden nach 8 9 der oben erwähnten Bundrsratsverordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft. Glauchan, den 5. September 1916. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. I. V.: Regierungsamtmann Reusch. Städtischer Fleischoerkauf am 7. Sept. 1916. Gelbe Karten: Nr. 1319—1470 bei Er. Bretschneider, 1471—1614 bei Gottsr. Eidam. Griechenlands SWsalsstnnde. v. Hatst der rumänische Ministerpräsident Bratianu einen Rekord in der Verworfenheit ausgestellt, so muß er sich leute schon für be siegt erklären. Tie Entente hat ihn mit ih- rer Politik gegen Griechenland übertrumpft. Ein Schrei der Entrüstung müßte die ganze Welt ob dieses an dem freien und friedferti gen Hellas begangenen Verbrechen gegen das Völkerrecht erst llen. England aber spielt den Sebeinheiligen und findet ei den fernstehen den noch immer Glauben, wenn es vorgi t, für die Freiheit und das Recht der kleinen Staaten zu kömpstu. Aber die geschichtliche Wahrheit lässt sich aus die Dauer nickst unter drücken, sie wird einst dis Richterin und Rächerin sein. Das Ziel der Euteute liegt klar nor Augen: Die buntscheckige und durch Seuchen stark mitgenommene Armee des Generals Sarrail, deren Taten im Gegensatz zu ihrer Zahl sieben, soll durch das griechi sche Heer verstärkt und zu einem aussichts reichen Vorstoß befähigt werden. Ohnmacht und Feigheit in Bunde mit absoluter Ge- wissenlosigkest begingen die Verbrechen, die Griechenland in die denkbar schwierigste steige versetzten. Das Vergewaltigungswerk, das ia säum wit langen Monaten arbeitete, kum mit Hochdruck an, als die Bulgaren, ohne von griechischer Seite Widerstand zu begegnen, er kolgreich gegen die Ententetruppen auf gnesti schein Grund und Boden vordrangen und in unaufhaltsamem Siegeslauf bis vor Kawalla am Aegäffcben Meere marschierten. An das Ammenmärchen des vorgeblichen Schn"es der 'Volksfreiheit glaubt im Ernste niemand; und Iver es wirtlich glau te, dem m ssen die Ziele der Entente aus deren Taten klar geworden sein. Tie Bildung von Freiwilligenhausen ge gen die einrütenden Bulgaren, die Erkl rung der Autonomie M^damens, der Putsch von Saloniki, durch den die königs'reue Garnison zwn Anschluß bestimmt werden sollte, das al les sind TaVachen, die eine deutliche Suraste reden. Der Mißerfolg aller dieser Unternehmungen hat dann die iüna- sten tvrannischen VergewaltiaungSmw nabmcn veranlasst, durch die Griechenland gezwungen werden so'>, mW den Ententemächten in die Knie zu sinken. W re der Streich in Salo-- uiff geglückt, hätten sich auch die Garnisonen in anderen griechischen Städten gefügt, dann hätte man ,obns den Eklat, den man selbst veUtäudli'b gern vermieden hstw, sein Ziel erreicht a das nickst gffcbab, beschwor man alle Teufel der Unterwelt, vereinige eine Krio s slotte von 42 Sckiffen im Haien von Pir us und erzwang sich das Kontrollreckst über d-s aesamte Post- rmd Telegrapbenwesen Griechen lands, einschließlich der drastlmen Telcgra- Vie. Griechenland musste sich dem Zwange fügen, seine mffs tavferfte verteidigten Ho- beitsrechte aufqeben und sich schublos der Uebermacht ausliefern, denn durch die En- tcntemaßnabme ist nickst nur der Verstehn der griechischen Regierung mit dem Ausland, son dern auch mit den eigenen Behörden, namerst sich auch mit den verschiedenen Garnisonen unterbunden. Tast die Alliier'en die in den ariechifchen Haften stegftnden deutschen und österreichischen Schiffe raubten und Beamte der deutschen Gesandtschaft in Athen ge'angen setz ten, ist im Veralcich zu dem Krv'stalverbrechen "eaen die griechische Regierung la nur eine kleine Lumverei, ein ganz gewöh"sichcr Die bes- und Bstndikenstreich. König Konstantin findet nickst nur an der großen Mehrheit sei ner Truppen, sondern auch an dem überwstti aenden Teil seines Volkes eine star c stütze. Tas beweisen die brutalen R ickstchtslosigstesten der Entente. Einen Scheck ans die Bank von England, der ibn gewinnen sollst, wies der Ministerpr sident Zaimis entr stet zurück. Ge langt mit .Hilst der Entente der gemeine Hst- lnnkp Venizelos ans Rüder, sollte auch dem König schließlich nur die Wahl zwischen Nach giebigkeit oder Gesangemmhmc übrig bleiben, kurz, tollte Griechenland am Ende in das Foch der Enteiste gespannt werden, so wär- den uns der Monarch und seine Getreuen als Märthrer doch verehrungslwürdig bleiben. Es liegt eine tiefe Tragik in dem Geschick Grie chenlands; das einzig versöhnende Moment liegt in der Gewißheit, das; dieselben Mächte, die beute ein freies Staatswesen mit vereinten Kräften erwürgen., aus schnöder Habgier g»- trieben, einst wie die hungrigen Wölfe über einander herfallen nnd sich gegenseitig zer ¬ fleischen werden. Ser Krieg mit RumSnten. Allmällich geben die Heeresberichte ein übersichtlicheres Bild über den deutsckpbulga- rischcn Einmarsch in die Tobrudscha. Es be stätigt sich, daß der Vorm irsch in geschlossene» Linie auf der ganzen Front zwischen der Do nau und dem Meere erfolgt. Aehnlich, wie das seinerzeit in Serbien geschah, wo trotz der mannigfachen Ostländefchwierigstiten keine Lücke gelassen, die cs dem Feinde ermöglicht hätte, sich hinter unterem Rücken an irgendoiuem Punkte noch festzusetzen. Auch in der Do- rudstha ist dieser nach den bisherigen Erfah rungen dieses Krieges bewährte Grundsatz be folgt worden. Wenn auch vielleicht die Schnel- ligstit des Vormarsches dadurch an einzelnen Stellen veeinträchtigt werden mag, so ist der Erfolg doch um so me'r gewährleistet. Nach den bisherigen Berichten ist überall eine Linie erreicht worden, die etwa 20 bis 25 Kilo meter jeweils der rumänischen Grenze liegt und durch die Orte Tutrakan, Akkadinlar, Kurtbunar und Tobric gezeichnet wird. Tut- trakan, eine Stadt von etwa 3000 Einwob- nein, liegt an südlichen llfer der Tonauge, genüber von Olenitza, das durch eine Even- babn mit denn etwa 50 Kilometer enticmten Bustrcst verbunden ist. Tie Rumänen hatten hier am Südufer des Flusses einen stark b«- stsligten Brückenkopf ausgewut, der bestimmt war, den Endpunkt der Eisenbahn in Olenitza zu decken. Tie Vorstellungen dieses Brücken kopfes sind von deutschen und bulgar.ifck>en Frupjum bereits erstürmt worden; nach ihrem Fall wird woll auch die Eroberung des Brückenkovfes selbst nickst mehr lange auf sich warten lasten. Ank der Stra'e, die von Sili- I'tria na b Süden über die bulgarische Grenze führt, bestücken die Bulgaren das Städtchen Akkadinlar. E' emo wurde die Stadt Kurt- unar, die zwischen Silistria und Dobric lieot, von den Bulgaren erobert, und zwar nach ei ne u bestigen Kampfe, bei dem 167 Rumänen als Gc'angene in den Händen der Sieger blst-wu. Ter wichtigste von den Bulgaren ae- nommenc Punkt ist aber unstreitig Dobric, die lede itcndste. etwa 11 000 Einwohner zäh lende Stadt der südöstlichen To rudscha, die auch durch eine EisciEalm mit dem bulgari schen Hafen Varna verbunden ist. Dobric war von den Rumänen als einer der Ltützpunkte gegen einen Krieg mit Bulgarien vorgesehen nnd zu diestm Zweck auch mit Befestigungen versehen, o wolst man den Ort im Grunde stickst als oeslung bezeichne» kam». Immerhin ist durch die Besetzung von Dobric den Ru- miuen ein wichtiger Waf'enplatz genonnuen worden, dessen Besitz, zumal auch wegen der Bahnverbindung mit Varna, von großem Werte ist. Ter deutsch-bulgarische Vormarsch hat, wenn man alle diese Ergebnisse zu- sammenrcchnet, schon Erfolge erzielt, wie sie stir den Perlons weniger Tage kaum erwartet werden durften. Auch unsere Luftwaffe bat sich den Ru mänen schon unliebsam bemerkbar gemacht. Deutsche Seeflugzeuge belegten den Haf»n Constanza sowie russische Sckstffe, die sich in ihm befanden, mit Bomben. Und unsere Zep- vcffne ha^cn Bukarest und die Erdölanlagen der nördlich von Bukarest gelegenen Stadt Ploesti mit gntem Erkolg unter ihr Feuer genommen.