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Erscheint tögttch nbcnks mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den nächstfolgenden Tag. -- , Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.k>0, monatlich 5.0 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich ?Nark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post be.'.EN vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die bgespaltcne Korpuszeile 1t> Pfennig auswärtige 20 Pfennig, die Reklamezeile -in Pfennig, die 2 gespaltene Zeile im amtlichen Teil 4ö Pfennig. Außergewöhnlicher Sah nach vorheriger Uebcreinknnst. Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach Tarif. EämtlicheAnzcigen erscheinen ohneAnfschtag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Vers-o^fer Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüßdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Griina, Ursprung,Kirchberg, Erlbach,Meinsdorf,Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Freitag, den Zs. M 1S18. Rr. 1S7. Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 13. Jahrgang Verordnung über Mehzwifchenzahlnngen. Unter Aufhebung der Verordnung vom 12. Mat dieses JahreS über die monatlichen Vieh- zwischenzählungen wird bestimmt: Am 1. September, 1. Dezember und 1. Mai jedes JahreS ist bi« auf weiteres eine Zäh lung des Rindviehs, der Schafe und der Schweine vorzunehmen. Die erste dieser Zählungen findet am 1. September dieses JahreS nach dem Stand der vorausgegangenen Nacht statt. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird nach § 5 der BundeSratSverordnung vom 2. Februar 1915 mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft; auch kann Vieh, defsm Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteile sür dem Staate verfallen erklärt werden. Viehhalter, die den mit Vornahme der Viehzählung beauftragten Zählern den Zutritt zu ihrem Gehöft oder die erforderte Auskunft Uber ihren Viehbestand verweigern oder diese unrichtig oder unvollständig erteilen oder die eine von der unteren Verwaltungsbehörde vorgeschriebene Anzeige hierüber unrichtig, unvollständig, verspätet oder überhaupt nicht erstatten, werden mit Haft bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft. Dresden, den 12. Juli 1916 Ministerium des Innern. Web-, Wirk- und Strilkmaren für die bürgerliche BeMkenU. Der Stadtrat nimmt hiermit Veraulafftmg, nachmals auf die Bekanntmachung des Bundes rats über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren vom 10. Juni 1916 (ReichSgesetzbl. Seite 463 flg) besonders hinzuweisen. Gewerbetreibende, die mit Web-, Wirk- und Strickwaren sowie den aus ihnen gefertigten Erzeugnissen Großhandel treiben oder Bekleidungsstücke im Großbetrieb Herstellen, dürfen nur an solche Abnehmer Ware liefern, mit denen sie bereits vor dem 1. Mat 1916 in bauernder Geschäftsverbindung gestanden haben, (weitere Bestimmungen s. 8 7). II. Jeder Gewerbetreibende, der Kleinhandel mit den unter I genannten Gegenständen treibt, hat sofort eine Inventur über die in seinem Besitze befindlichen Waren aufzunehmen (nähere Bestimmung s. 8 8) Vor Abschluß der Inventur dürfen in ihr aufzunehmende Waren nicht veräußert werde». Nach Abschluß der Inventur dürfen von jeder Art der aufqcnommenen Waren bis 1. August 1916 höchstens 20 °/o, nach den in der Inventur eingesetzten Preisen berechnet, ver äußert werde«. III. Der Verkauf der unter I genannten Gegenstände an die Verbraucher ist allen Personen verböte«, die nicht gewerbsmäßig Kleinhandel mit diesen Gegenständen treiben (8 9). Vom 1. August 1916 ab dürfen Gewerbetreibende im Kleinhandel und in der Maßschneiderei die unter l genannten Gegen stände nur gegen Bezugsschein an die Verbraucher veräußern (811) Die näheren Bestimmungen hierzu werden noch bekannt gegeben werden. V. Die Waren dürfen zu keinem höheren Preise verkauft werden, als Le«, den der Ver käufer bei Gegenständen und Verkäufen gleicher oder ähnlicher Art innerhalb der Kriegszeit vor dem 1. Februar 1916 zuletzt nachweislich erzielt oder als Verkaufspreis festgesetzt hat. Fehlt eS an einem solchen Preise oder sind die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns höher als dieser Preis, so sind die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns maßgebend. Näheres s. 8 1 st. der Bekanntmachung de« Bundesrats vom 30. März 1916, Reichsgesetzbl. Seite 214). VI. Der Kaufer kann, wenn der zulässige Preis überschritten oder unangemessen hoch erscheint, binnen 2 Wochen nach Abschluß des Kaufvertrags -ei der HaudelSkammer Chemnitz Antrag auf Feststellung deS Preises durch ein Schiedsgericht stellen, (s. Bekanntmachung des Bundesrats vom 30. März 1916, Reichsgesetzbl. Seite 214 und 216). Hohenstein-Ernstthal, den 19. Juli 1916 Der Stadtrat. Haferlieferung. Alle hiesigen Haferbesitzer werden hierdurch aufgefordert, den noch in ihrem Besitze befind lichen Hafer ausschließlich des ihnen zustehenden Futterhasers zur Vermeidung der Enteignung am 21. Juli 1916 in Zimmer 21 deS Rathauses anzuzeigen. Stadtrat Hoheusteiu-Ernstthal, am 19 Juli 1916. 2. StüKtWe Verkaufsstelle, Cke»utzer-, Elke Wiestustraße. Freitag 8—12: ReiS, jede Person '/. Pfund 18 Pfg. Lebensmittelkarte gelb 1801—2150: 8—9, 2151—2545: 9—10, gelb und grün 4001—4200: 10—11, 4201—4347: 11—12. Kriegsküche betr. Freitag, den 2 t. Juli INI«, erfolgt die Abgabe der Speisemarlen für die Kriegsküche und zwar sür die Krtegersrauen und -Witwen nachmittags von 2—4 Uhr, für alle übrigen mit einem Einkommen bis zu 1500 Mark von 4-6 Uhk Es haken sich zu melden die Haushaltungen in Ortsl.-M. 1-70, 541-6206 und 640-657 in der Schankwirtschaft ,SS«gerhalle", Ortsl.-Nr. 71—150, 481—540 und 621—627 8 in der »HauShaltu«gSsch«le", OrtSl.-Nr 151—225 und 400 -480 im Gasthof »Deutscher Kaiser", OrtSl.-Rr 236—400 im Gasthaus »Castno". Für die Kriegerfrauen werden neue Speisekarten ausgegeben. ES ist deshalb die Ausweis- und Gemüsekarte mitznbringen. Oberlungwitz, den 20. Juli 1916 Der Gemeindevorstand. Freitag städtische Butter, Stück 1,32 Mk. Gelb u. grün 3186-3950: Schmidt, » „ „ 3951-4347: Beyer, grün 1— 485: „ gelb 1171—2165: Lässig, gelb 2166—2390: Horn. Die Kuufmarken sür die Volksküchen werden von Sonnabend, den 22. Juli 1916 ab, »ur noch von 9 bis 11 Uhr vorm. abgegeben werden. Kriegerfrauen: Diele im 2. Obergeschoß deS Rathauses; Nichl-Kciegcrangeyörige: Zimmer Nr. 17. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 20. Juli 1916. War 3elliki>t verschwieg. Das Wölfische Bureau meldet amtlich: Eine eingehende Prüfung des veröf cutlich- ten Berichts des Ad.uirals Jellicoe über die Seeschlacht vor dein Skagerrak am 31. Mai- 1. Juni 1916 hat ergeben, das; mir nuferen amtlichen Ertloruugeu nichis mehr hinzuzu fügen haWu. Der Bericht des Admirals Jellicoe ist so allgemein gehalten, da- er nicht wohl der dienstliche Bericht eines llntergeenen an seine Vorgesetzten fein kann. Ihr macht den Eiv druck eines eigens für die Leffcnllichleit getcr tigten und entsprechend gef n ten Berndts, der über die Größe des den scheii Ei'olgzs hinweg- täuschen soll. Bei der Bedeutung, die diesem am Unten Bericht als historischer Urkunde innewohul und aus poetischen Gründen von der englischen Re gierung offensichtlich beigelegt wird, ist cs an gezeigt, von deutscher Seite für Gegenwart und Zukunft folgendes nochmals ausdrücklich fest zustellen: 1. Die deutsche Hochseeflotte ist nicht, wie die Engländer behaupten, zur Schlackt gestellt; sie ist von vornherein und während des gan zen Verlaufs der Schlacht der Augreifir ge wesen. 2. Die Behauptung des englischen Berichts, die deutsche Da'nk ha'c sich nack Ankunft der britischen Schlachtflotte darauf beschränkt, ei nen wetteren Kampf zu vermeiden, wird durch die eigenen und zutreffenden Angaben des Be richts des Admirals Jellicoe widerlegt, wonach der Kampf der l eiden Schlachtslotten über zwei Stunden, von 8 ll'r I7 Minnien bis 10 Abi 20 Minuten nachmittags (nmgese t in dcntswe Sonmerzcit) gedauert hat. 3. Der englische Bericht betont, eS sei be absichtigt gewesen, der deutschen Kochseeüotie am 1. Juni bei Tagesanbruch eine neue Schlacht amw ieten; dies sei nicht gelungen, da die deutschen Streitkräfte sich dem entzogen Hütten. Demgegenüber sind wir auf Grund der Beobachtung unserer schwimmenden Streitkräfte und auf Grund der Meldungen unserer am 1 Juni morgens aufgestiegenen Luftschiffe in der Lage, festznstcllen, daß die englischen schweren Streitkräfte in der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni nicht nur die Fühlung an unserer Flotte, sondern- auch den eigenen Zusammen halt verloren hatten. Am 1. Juni 5 Uhr vor mittags bat ein Teil der englischen Linien schiffsgeschwader in der nördlichen Rordsee in der Jammerbncht . der Rest in der süd lichen Nordsee auf der Mckte der Linie Ter schelling—.Hornsriff gestanden, während die PanzeMeuzer und leichten Streitkräfte des Ad mirals Bealtp in der mittleren Nordsee weit nordwestlich von Hornsriff, umherkremten. Die Angaben des englischen Berichts über die Bewegung der Flottenteile des Admirals Jellicoe und der Anspruch auf Behauptung des Schlachtfeldes sind demnach nicht verständlich. Für die Bewegungen der dentsehen Flotie konnte es aus strategischen und taktischen Grün den nur einen Weg für die Nacht geben. Sie war bei der Kürze der Nacht und bei der Ent legenheit des Schlachtfeldes bei Logesanbruch noch in der Nordsee zu finden. Dazu kam, daß das Geschützfeuer der ununterbrochenen Nachtgefechte und die brennenden englischen Kreuzer und Zerstörer jedem suchenden den Weg weisen mußten. Es ist nicht zu vsrstehe», wie Admiral Jellicoe gegen seinen Willen unter diesen Um ¬ ständen die Fühlung an unserer Flotte ver lieren konnte, es sei denn, daß ihm die Ver luste in der Tagschlacht und die Meldungen über das für die Engländer verlustreiche Er gebnis der Nachtkämpfe sowie die Erkenntnis, daß ihm die Führung seiner Verbände nach der Tagfchlacht verlorengegaugen sei, tewogen, ei nein neuen Kampf auszuweichcn. Darauf deu-^ tet auch, daß er, als er am 1 Juni frühmft» einem Teile seiner Streitkräfte vor, einem un-W sercr Luftschiffe gesichtet wurde, nach Westen, I also nach der englischen Küste, abbog. 4. Alle Angaben des englischen Berichts» über Vernicklung deutscher Linienschiffe, Kreu-? zer und Nmersee oote i b r Taoscklacht sind I irrig In der Tcws-pmbl 0' nur Ver^ .leine Kreuzer „Wies.adcn" und l unterer Lor- pedoboote vernichtet. Unterseeboote sind über- hanpt nicht auf dem Kamvchlatze gewesen. , Dagegen verschweigt der englische Bericht alle englischen Verluste in den einzelnen Kampf» abschnitten. So >a cn zum Beispiel unsere 5 Panzerkreuzer in dem dem Eingreifen des Groß vorausgehenden Krenzergesecht, obgleich sie 11 der besten englischen Schlachtschiffe, da runter ö mit 3> Zenmneter-Armierung gegen sich hatten, 2 der englischen Schlachtkreuzer in Erzener Zeit so zusammengeschossen, daß sie nniter gewaltiger Erplosionserscheinung mit dee gesamten Besatzung sanken; unsere Zlreuz« sind dabei in der Lage geblieben, bis zirm Ende der Tagschlackt also noch über drei Stun den — mit weiterem großen Erfolge an erst« Stelle am Kampfe teilzunehmen. So lind ferner von dem ersten englischen Zerftörerangrisf gegen unsere Kreuzer nicht, wie Admiral Jellicoe und sein Unterführer Vizeadmiral Beattv behaupten, alle englischen Zeräörer zurückgekehrt, sondern es sind 4 Zer störer v lüg vernichtet, von zweien von ihnen nahmen wir die Besatzungen gefangen, wäh rend die Bekabnngen der beiden anderen Zer störer umkameu. 5. Die am Schluß des englischen Berichts angegebene Zufammenstellung der englischen Verluste ist unvollständig, die der deutschen Verluste ein Phantasiegebilde. Wir stellen demgegenüber die beiderseitigen Verluste noch einmal wie folgt fest. Der Feind hrt >-ci vorsichtiger Bewertung der uns gemachten Beobachtung verloren: 1 Großkampfschiff der „Queen Eli- zabeth"-Klasse 28500 t 3 Schlachtkreuzer („Queen Mary", „Jndefatigablc". „Jnvincible") 63000 t 4 Panzerkreuzer („Black Prince", „Defence", „Warrior" und einen der ,,Cressy"-Klasse) 53700 t. 2 kleine Kreuzer 9000 t 13 Zerstörer (darunter Zerstörer führerschiffe) 15000 t Im ganzen: 169200 t Wir haben verloren: I Schlachtkreuzer („Lützow") 26 700 t I älteres Linienschiff („Pommern") 13200 t 4 kleine Kreuzer („Wiesbaden". „Elbing", „Rostock",„Frauenlob") 17150 t 5 Torpedoboote 3670 t Im ganzen: 60720 t Die Verluste des Feindes find fast durchweg Totalverluste, während wir die Hälfte der fünf Torpedobootsbesatzungen und die Besatzungen von „Lützow", „Elbing", „Rostock" vollzählig bergen konnten