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Wetter norvllty oavon vi» in oie «egeno vvn - v»,nvsrc. „>"« - -.L ' ' ' / ' wind un Drillickanzug, cmc sclunierigc Feldmütze auf dein Kopfe, am Guckloch des LhcatcrvorhangcS stand, sah mit Vergnügen, wie der Saal sich füllte. Ryssclmann, als Regisseur, saß auf einem Stuhl zwischen den Kulissen und ließ die Daumen um einander tanzen. Nachmittags war er der Kubanerin über dcn Weg gelaufen, gerade als sic in ihr kostbarcö 'Auto mobil cinstcigcn wollte. Alle Wetter, ein StaatSweib war sie doch! Aber ausgesehen hatte sie, als ob sic irgend einen sonderbaren Gedanken im Kopf hätte. Da hatte er die Kame raden zusammengetrommelt, die an der Aufführung nicht beteiligt waren, und hatte gesagt: „Herrschaften, wenn sich das Brautpaar oben auf der Bühne um dcn Hals fällt, dann klatscht ibr, als ob ihr's bezahlt kriegtet — nicht wahr?" «Foryetzuu, solgt.» Die Kämpfe im Zeinen; Niederlage der Engländer bei Scheich Osmani. Nach einer Originalzcickmmg von Drientmaler Kruyo Richter. aber wird aus dein Pracht ¬ menschen einen ganzen Kerl machen, viel fehlt da heute schon nicht Türkische Offiziere im Kasino eines Resexyckorps beim Rauchen aus türkischen Nargilehpfcifcn. Phot. A. Strohs, Bcrlw gegangen. Die liebe Tante marschiert auf." „Sic sind ein dran." Frau Werkmeister drückte Rysselmann die Hand. Natürlich behauptete kein Mensch, der zur Gesellschaft der Stadt und Umgebung gehörte, sonderlich von der Verlobung überrascht zu sein. Dabei war man aber sehr neugierig auf den kommenden Sonn abend, an allen Biertischen flüsterte man sich's zu, die Damen gingen mit der Neuigkeit von einer Freundin zur anderen: „Wissen Sie schon, meine Liebe, diese Frau Prablstcdt wird zum Vobltätigkcitsfest auch erscheinen." Und das hatten die Kameraden natürlich versprochen. Hatten sie doch alle Polgar riesig gern und die Tante erst recht. „Ah," sagte Heppenheim am Guckloch, „Exzellenz Polgar, ein Schock OrdenSsierne auf dem Frack, mit Ihrer Exzellenz Am Mittwoch batte der Landwirtscbaftvministcr dcn Gesetzentwurf glücklich durch eie dritte Lesung gebracht. Tags darauf fubr er zu vier wöchigem Aufenthalt nach seinen Gütern. Daö Braut paar empfing Herrn und Frau v. Polgar mit Werk meisters auf dem Bahnhöfe. Die Fränzc mußte gleich mit nach dein Schlösse fahren und eroberte sich im Sturme die Herzen ihrer Schwieger eltern. Am Sonnabend waren Polgars bei Werkmeisters zum Mittagessen cingcladcn. Nach Tisch ließ sich der Laadrat melden. Er überbrachte der Fränzc die ibr vcrliebcne Rettungsmedaille. Das batte gerade noch gefehlt, um die Spannung der Besucher des Wohltätigkcitsfesics bis zum Äußersten zu steigern. Der kleine Heppenheim, der in seiner Rolle als eintrat. Daö moderne Kricgsrecht leitet der Grundsatz, „dem Feinde nur so viel Schaden zuzufügen, wie der Zweck des Krieges und die militärische Notwendig keit verlangen", und das heilige Gesetz der Menschlichkeit, „daß im Kriege sich nur die Staaten, nicht die Privaten als Feinde gegcnüberstehen". Am herrlichsten faßte Kaiser Wilhelm I. die Humanität der modernen Kriegführung in dcn ewig denkwürdigen Worten seiner Proklamation vom 11. August 1870 zusammen: „Ich führe Krieg mit den französischen Soldaten und nicht mit den französischen Bürgern. Diese werden deshalb fortfahren, die Sicherheit für ihre Person und wre Güter zu genießen, solange sie nicht selbst durch feind selige Unternehmungen gegen die deutschen Truppen mir das Recht nehmen, ihnen meinen Schug zu gewähren!" Geschichtlich steht dagegen fest, daß England fast sämtlichen Abmachungen seit 1864 und 1868, die der Ausgestaltung des Völkerrechts im Sinne der Genfer Konvention und der Brüsseler und Petersburger Deklarationen förderlich waren, in kniffigster, zweideutigster Weise dcn Kern zu nehmen wußte. Diese Hinterhältigkeit zeichnet England, wie in allen Angelegenheiten des Völkerrechts, so auch in unserer Frage aus. Während die deutschen Bundes staaten, Österreich, Rußland und Frankreich durch KriegSgcsetze und so weiter schon in dcn sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Kriegs gefangenschaft in „einen Anspruch des Wehrlosen", zu einem „Recht, ähnlich der Stellung der Verwundeten und Kranken" im Sinne der Genfer Konvention ausgestalteten, beteiligte sich England an allen diesen Bestrebungen nur in der scheinheiligen Absicht, die geschlossenen Verträge im Ernstfall zu umgehen. Im Gegensatz zu dem römischen Grundsatz: „Auch dem Feind soll man Wort und Treue halten", erklärte cs daö Völkerrecht für kein „eigentliches Recht" und behandelte zum Beispiel die gefangenen Buren danach. Frankreich zeigte sich nicht anders, und zwar schon 1870 mit solcher Unverfrorenheit, daßtsich Bis marck wiederholt auch über die unmenschlich harte Behandlung von Gefangenen, selbst verwundeten und kranken, beschweren mußte. Wir hatten damals fast 400000 französische Gefangene, deren humane Behandlung in Frankreich selbst gerühmt worden ist. Wir haben dcn französischen Gefangenen nach dem Major Werkmeister stürzte ins Eßzimmer, das nach dem Garten lag. Frau und Kinder saßen mit langen Gesichtern vor geleerten Suppentellern. „Rest, der Polgar bringt die Fränzc an. Nickt mal ein bißchen naß ist sie. Also ins Wasser ist sie nicht." Es klingelte Sturm. „Ihr bleibt lsier! Ich öffne selbst. Und dcn Kalbsnieren braten laß für ein halbes Stündchen warm und einige Pull- chen Sekt kalt stellen. Nobel gebt die Welt zugrunde." „Guten Tag, guten Tag," sagte der Dicke unten und führte das Paar zum Besuchszimmer. „Da geht's hinein zur Seligkeit — aber bloß auf ein halbes Stündchen, ibr beiden." Die dankten auch gar nicht erst lange. — Als gegen Abend Rysselmann ankam, um sich zu er kundigen, ob denn daö gnädige Fräulein wieder glücklich angelangt sei, er habe es in Buckow nicht länger auSgchaltcn, lachte ReSl Werkmeister. „Da drüben steckt der Ausreißer mit demjenigen, der sic erwischt hat, wo wir sie allerdings nicht gesucht hätten. — Nein, nein — bleiben Sie nur! Mein Mann schläft ein bißchen. Wenn Ihnen also meine Gesellschaft nickt zu lang weilig ist — und gratulieren wollen Sie dock auch noch! Das hat aber wohl Zeit, bis wir die beiden zum Abendbrot holen." Rysselmann rieb sich vergnügt die Hände. „Gnädige Frau, nun ist mir wieder wohl. Ich bleibe herzlich gern. Bei Lickt betrachtet, hab' ich nämlick meine Finger etwas arg in diesem Spiele gehabt, und wenn ich sie mir verbrannt hätte, würde mir Polgar leid tun. Loseisen aber inußte ick ibn von dieser Kubanerin, denn an der wär' er zugrunde 110 Droschkenkutscher auf den Bock und zog die Decke vom Pferdcrückcn. „Ist daö dein Wagen?" fragte Polgar. Sie nickte nur. Da ging er zu dem Kutscher und drückte ibm ein Gold stück in die Hand. „Schritt gefahren nach Hause, und das Tier soll einen guten Sonntag haben mit reichlich Hafer." „Dante, Herr Oberleutnant! Wird gemacht." Dann ging Iosiaö zu seiner Braut zurück. „Nun bleibst du bei mir, Fränzc. — Zur Wohnung dcö Majors Werkmeister, Fritz," rief er dem Kutscher zu. Er hielt ihre Hand in der seinen. Dcn Scblcicr hatte sie hochgeschlagen. Sie sahen sich an, und ihre Lippen zuckten — und die Herzen. „Fritz, zugefabren, was die Riemen halten." Märzensonne küßte die Erde wack und die Erkcnntniö, die seligste, die cs für zwei junge Menschenkinder geben konnte. Weltweiser, mein Lieber. — Aber nun sollten Sie auch an sich selbst denken, Sie kommen in die Jahre." Rysselmann kniff das reckte Auge zu und schmunzelte. „Vielleicht lass' ick's lieber — weil Sie mich ja für einen Welttreffen halten." Das war zu viel für die Rcsl. Sie stand auf. „Sic sind absckculicb! Da geh' ich meinen Mann wecken, der mag Ihnen nack und nach bei bringen, wieviel eine gute Frau wert ist." Rysselmann zog die Schultern hoch und lachte. „Das große Los wird in der Lotterie im Jahre nur zweimal gezogen. Die Nieten sind recht zahlreich." Der Major erschien, noch halb verschlafen, im Türrahmen. „Rvsscl- mann, Sie haben recht. Heute wär' ich beinahe an meiner Frau ge storben. Ganz gesund bin ich noch nickt wieder. — Reöl, bol mir 'ne Flasckc Selterwasser!" Da lackten die drei hellauf. Die beiden verliebten Leutchen nebenan ließen sich aber nickt stören. Klinge springen zu lassen, und Napoleon I. die Gefangenen vom Schillschen und Lützowschen Freikorps als Banditen behandeln ließ, rang sich doch der neuzeitliche Gedanke über die Rechte der Kriegsgefangenen durch. Jedenfalls war Friedrich der Große der erste Feldherr, der für eine soldatcnmäßigc Behandlung der Kriegsgefangenen Lu unseren VUdern. I Vie Kämpfe im Jemen: Niederlage der Engländer bei Scheich Gsmani. — Nicht nur in Mesopotamien, sondern auch im süd lichen Arabien beim Golf von Aden stehen sich türkische und eng lische Truppen gegenüber. Aber auch hier erlitten die Engländer empfindliche Niederlagen. Bei einem starken Vorstoß gegen die am weitesten vorgeschobenen türkischen Gräben wurden dre Eng länder in dreistündigem Kampfe zurückgewiesen und erreichten nur dank ihrer weittragenden Geschütze in einiger Ordnung wieder ihren Ausgangspunkt bei El Meihale. Ein Ansturm der Türken zwang sie aber dann zum völligen Rückzug nack ihrem befestigten Lager in Scheich Osmani, das, dicht am Meere liegend, unter dem Schutz englischer Kriegschiffc steht. In den verlassenen englischen Verteidigungsanlagen bei El Meihale fanden die Türken viel Kriegsmaterial, namentlich viel wertvolles Pionicrgerät. Zahl reiche Leichen, die die Engländer hatten zurücklassen müssen, zeugten von der Schwere ihrer Verluste und der Eile des Rückzugs. Ein neuer Vorstoß, den einige Tage später eine starke englische Reiler- abtcilung zur Erkundung unternahm, wurde wiederum von dcn Türken abgewiesen. Mannigfaltiges. Vas Recht des Kriegsgefangenen. — Das moderne Recht des Kriegsgefangenen — denn von einem solchen dürfen wir trotz der skandalösen, völkerrechtswidrigen Behandlung der deutschen Gefangenen in England, Frankreich und Rußland noch reden — ist auf Friedrich dcn Großen, den Befreier der Bauern von der .Hörigkeit, zurückzuführcn. Der große König, der noch im Sieben jährigen Krieg aus der Not eine Tugend machte und nach mittel alterlichem Kriegsbrauch die „gefangenen Kerls" zur Füllung stark gelichteter Reiben in die eigenen Truppen steckte, legte in dem von ihm mit Franklin 178; abgeschlossenen „Frcundschaftö- vertrage zwischen Preußen und dcn Vereinigten Staaten von Nordamerika" die Grundbestimmungcn über dce Kriegsgefangen schaft fest. Diese Bestimmungen entsprachen ganz dem humanen Geyr des neuen Kriegsrechts und traten der bisherigen Auffassung entgegen, die „Gefangene entweder als ein Mittel betrachtete, Lösegcld zu erpressen, oder geradezu als Gegenstand der persönlichen Rache verbrauchte". Obschon noch im Jahre 1794 der französische Natio nalkonvent seinen Generalen anbefahl, alle Gefangenen über die -MM