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Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den — . nächstfolgenden Tag. — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 5>0 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich W Pfennig. Durch die Post bezo en vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die «gespaltene jtorpuszeile I5> Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamezcile 10 Pfennig, die 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil In Pfennig. Außergewöhnlicher Sah nach vorheriger Ilebereinknnft. Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach scfchchendem Tarif. EämtlicheAnzcigen e: scheinen vhneAnsfchlna im Oberlungwitzer Tageblatt und im (>>r de. j.r I,.-5rblatl. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüsdvrf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg» Falken, Langenchursdorf usw. Rr. US. s--°ip--ch°- N- >s, Neilag, -eil M. 3«ai 1S18. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. n. 3ahkWS Bekanntmachung. Aufnahme der Vorräte an Rohtavak und Rippen aus Tabakblättern bei Herstellern von Tabalerzeugnissen, Rohtabakhändlern und Rohtabak.Einfichrfirmen am 1. JUi 1916. Aus Grund der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom ^p^emver 1915 Bl. S. 54 und 549) findet am 1. Juli 1916 eine Aufnahme der im Gebiete des Deutschen Reiches im Eigentum von Herstellern von Tabakerzeugnifsen, Rohtabakhändlern und Rohtabak-Einfuhrfirmen befindlichen Vorräte und der für deren Rechnung am 1 Juli 1916 im neutralen und verbündeten Ausland lagernden beziehbaren Bestände und der auf dem Transporte zu Lande oder zu Master vom Ausland nach Deutschland befindlichen Pisten an Rohtabak und Rippen aus Tabakblättern statt. Die Erhebung, die mittels eines Fragebogens erfolgt, geschieht lediglich zu dem Zwecke, der Reichs verwaltung Aufschluß über die Vorräte an Nohtabak und Rippen aus Tabakblättern zu geben. Zur Beantwortung des Fragebogens ist verpflichtet jeder Hersteller von Tabakerzeugnisten, Rohtabakhändler und Nohtabak-Jmportenr, der im Deutschen Reiche eine Geschäftsniederlastung hat. Die Fragebogen sind von den Hauptzollämtern anzufordern, genau zu beantworten und an diese Stellen bis zum 5. Juli 1916 ausgesüllt zurückzusenden. Auf den Fragebogen sind Er läuterungen enthalten, die bet der Ausfüllung der Bogen zu beachten sind. Eine besondere Aufforderung an die einzelnen zur Beantwortung des Fragebogens Ver pflichteten erfolgt nicht. Jeder Verpflichtete muß sich daher selbst melden, rechtzeitig den Fragebogen anfordern und diesen ausgesüllt zurücksenden. Dresden, den 24. Juni 1916. Ministerien des Innern und der Finanzen. Nachmeldnng »an Kartoffeloorraten- Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Juni 1916 (R. G. Bl. S. 532) nochmals zur allgemeinen Kenntnis gebracht Hiernach hat die Verordnung des Minisl rlumS vom 29. April dieses Jahres, nach der den Kartoffelerzcugcrn für die Feldarbeiter bis zu 3 Pfund zu belassen wuren, als aufgehoben zu gelten. ES macht sich daher eine Tcgänzungsanzeige zu der nach der Verordnung des Ministeriums vom 13. Juni 1916 (Sächsische StaatLzeitung vom 14. Juni dieses Jahres) angeordneten nötig. Diese Nachmeldung der nach Act. 1 der unten wiedergegebenen Reichsbekanntmachung nunmehr noch sreiwerdenden Kartcffelmengen hat bis 3. Juli zu erfolgen. Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums vom 13. Juni 1916 finden auf die Nachmeldung entsprechende Anwendung. Dresden, den 23. Juni 1916. Ministerium des Innern. o Bekanntmachung über die Speifekartoffelverfvrgung im Frühjahr und Sommer! Kitt vom 7. Februar (Reichs-Gesetzbl. S. 8«). Vom 19 Juni 1916. Auf Grund des tz 4 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7. Februar 1916 (ReichS-Gesetzbl. S 86) wird bestimmt: Artikel 1. Die Bekanntmachung über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln vom 81. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 223), tz 1 Abs. 3 Nc. 1, w'.rd dahin geändert, daß dem Kartoffelerzeuger, sofern der Bedarf nicht geringer ist, für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich deS Gesindes sowie der Naturalberechtigten, insbesondere der Altentei er und Arbeiter, soweit sic kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, vom Inkrafttreten dieser Ver ordnung bis zum 31. Juli 19l6 statt eineinhalb Pfund nunmehr ein Pfund zu belasten ist Für Personen über 14 Jahre, die bei der Ernte oder sonstiger schwerer Arbeit beschäftigt sind, verbleibt eS bei dem Satze von eineinhalb Pfund. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Juni 1916, Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Den Verkauf von Schlachtvieh betreffend. Viehhändler haben den Verkäufern von Schlachtvieh die KaufSanzeige nach Eintragung des Kaufpreises zur Unterschrift vorznlegen. Diese haben die Nichtigkeit des eingetragenen Preises zu prüfen und durch Unterschrift mit Tintenstift zu bestätigen. Wer Schlachtvieh abgibt, ohne den tatsächlich vereinbarten Kaufpreis auf der Kausanzcige durch Unterschrift zu bestätigen, oder wer Schlachtvieh vor solcher Bestätigung deS Preises auf der Kaufanzeige abnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bis zu 6 Wochen bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 24. Juni 1916. Ministerium des Innern. Unte«MWM-lW m KriegerfMiliev- in bisheriger Zeit und Reihenfolge Freitag, den »0. Juni 18L», nachmittags von Uhr ab. Stadthaupttasse von vormittags 10 Uhr ab geschlossen. Auszahlung der Mietbeihilfen erfolgt am 3. dss. Mts. nachmittags. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 29. Juni 1916. Freitag städtische Butter, Stück 1,29 Mk. Grüne und gelbe alte Karten. 1161—1925: Schmidt, 2SL1-8540: Lässig, ? 1926—2820: Beyer, 3541—3720: Horn. Kriegsküche betr. Freitag, den 30. Juni d. I., crfolgt die Abgabe der Speisekarten für die Kciegsküche und zwar für die Kciegerfrauen und -Wilwen nachmittags von 2^-4 Uhr, für alle übrigen mit einem Einkommen bis zu 1500 Mark von 4-6 Uhr. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die KciegSküchen nur für die arme Bevölkerung vorhanden sind. Es haben sich zu melden die Haushaltungen in OrtSl-Nr. 1—70, 541-620 0 und 610-657 in der Schaakwirtschaft »Sa»g«rhalle", Octsl.-Nr. 71—150, 481—510 und 621—627 H in der „HaushaltUUgSschule", O:tSl.-Nc. 151—225 und 400—480 im Gasthof »Deutscher Kaiser", OctSl.-Nc 236-400 im Gasthaus »Castno". Der StaatScinkommensteucrzettel und die Warenbezugskarte sind mitzubringen. Oberlungwitz, am 29. Juni 1916. Der Gemeindevorstaud. Sie Auszahlung der KriesssmMMUterMung md ins Mietzinse; erfolgt Sonnabend, den 1. Juli 1916, im Polizeizimmer und zwar. von 8—9 Uhr vormittags an die in Nr. 1—100 Wohnenden, „ 9-10 „ „ „ 101-200 „ 10-11 „ „ „ 201-SOO „ 11-12 ,, „ 301-400 „ 12—1 „ nnchmmags „ 401—500 , ,, 1—2 „ , „ „ „ „ 501—657 „ Tic angeflihrten ZOten sind streng einzl halten. Oberlungwitz, am 28. J.mi 1916 Der GemelnSeoorftanp. Bon den neue« Kriegsstenern tritt die T a b a k st e u e r bereits am 1. Juli, also am Sonnabend dieser Woche, in Kraft. Danach erhöht sich der Tabakzoll für uubear' beitete Tabak lütter von 85 auf 180 Mark für den Doppelzentner. Dabakerzeugnisse werden nach einer au steigenden Skala besteuert. Rippen und Stengel wie bisher mit 85, Tabaklaugen Ivie bisher mit 100 Mark. Für bearbeitete Ta'akblättcr steigt der Zoll von 180 auf 280 Mark für den Doppelzentner, für Karotten von 260 ans 300 Mart, für Schnupf- und Kau tabak vou 300 auf 600 Mart, für geschnittenen Rauchta'al von 700 auf 1100 Mark, für Zi garre» von 270 auf 700 Mark und für Zi garetten von I000 ans 1500 Mark. Auf die Sätze der Zigaretteuschuer werden Kriegsauf schlüge gelegt, durch welche die Steuer für 1060 Stick erhöht wird: für Zigaretten im Klein Verkaufspreis is zu eiiieiudriltcl Pf. vou 2 auf 5 Marl, cher eiueiudrittel bis zweieinhalb Ps. von Z auf 8 Mark, bis dreieinhalb Pf. vvn 4,5 auf 11,5 Mark, bis fünf Pf. von 6,5 ans 18,5 Mark, über fünf bis sieben Pf. von 9 5 auf 27,5 und über sieben Pfg. von 15 auf 40 Mark. Diese Steuersätze bedeuten für jede Zigarette in billigen Preislagen eine Verteu erung um eineu halben, in mittlerer Preisla ge um einen Pf. und darüber hinaus um an- derthalb bis zweiundeiuenhalken Pfennig. Ta; erbe'liehe Steigen der Zigarrenprcise ist nur zum Teil eine Folge der neuen Kriegssteuer. Zu beachten sind auch die um mehrere hundert Pr zent erhötten Einstandspreise für Robtabak Diese haben streu Grund in den Prcistreite reien bei den Au'tionen in Holland und dein durch die hoben Preise b edingten ho' en Wert zoll (40 Prozent des Rechnungsbetrages), fo Ivie in der hohen Valwta des l oltindisä en Guldens. Dazu kommen Lohnerhöhungen und Preissteigerungen aller Nebenartikel. Rach Eintritt normaler Verhältnisse werden die Zi garren wieder billiger werden. Ain 1. Angnst tritt das Gesetz über die e r h öhte n P o ft g e b ü h r e n in Kraft. Die Kriegszusthläge betragen für Postkarten all gemein gveicüst alben Pfennig, für Briefe ini Ortsverkelr ebensoviel, iin sonstigen Verkehr fünf Pfennig: für Pakete bis zum Gewicht von 5 Kilogramm auf Entfernungen bis 75 Kilo Meter einseblies lich fünf Pfennige, anf alle weiteren Entfernungen ze'n Pfennige; beim Gewicht von über 75 Kilogramm zcbn bezw. zwanzig Pfennige. Für Briefe mit Vertan ga-be aulf Enttchrnungen bis 75 Kilometer ein schließlich fünf Pfennige, für alle weiteren Ent fernungen zel n Pfennige, für Pojlaustrags'rie le fünf Pfennige von jeder Sendung, fü Te legrammk Zwei Pfennige von jedem Worte, mindestens zebn Pfennige von jedem Tele gramm Ansälüssc aii ein Orts-, Vororts oder Bezirtssernsprechnetz: 10 v. H. von jeder Pansch- oder Grundgebühr. Ortsgespräche von Teilnehineranschlüssen gegen Grundgebühr, Ge spräche im Vororteverkehr, im Bezirk-Verkehr und im Fern'erkehre: 10 v. H. von der Ge bühr für jedes Gespräch. Fernsprech-Nebenan- schlüsse: 10 v. K. von der Gebühr fiir jeden Nebenanschluß. Von den anderen Steuern schließt sich der F r a ch t n r k u n d e n st e m P e l zeitlich an die Postgc ühren au; e) handelt sich bei ihm nm Ansicht ge von 10 Pfennigen bis zu 3 Mark. Die W a r e n u m f a tz st e u e r tritt erst am I. Oktober in Kraft. Sie wird in Gestalt eines Stempels auf die JahrrsaufstÄ- lungeu der Gewerbetreibenden über bezahlte Warenlieferungen erhoben. Der Stempel be trügt eins pro Tausend. Zum ersten Mal« 'ind am l. Januar 1917 die Zahlungen zu versteuern, die in das letzte Ouartal 1916 len. Der Gesamtertrag aller dieser Steuern übersteigt den mit 500 Millionen Mark ur« svrunglüb bezifferten Bedarf ganz erheblich, er stellt sich anf 650 bis 700 Millionen. Dazu kommt daun noch die einmalige Kricgsz u» wachsten er im Betrage von anderthalb Millionen Mark. Dieic Steuer wird nach ei- ne u einigermaßen vcrwi-'elten Skalenfvstem in drei Raten erl ogen, und zwar je zu einem Drittel in den drei Monaten nach Zustellung des Steuer'-escheides, am I. Novcinier 1917 imd am 1 März 1918. Die Aussichten einer Sesam- nssensitie der Vierverbandr. O erst Egli bespricht in den „Basler Nachrichten" vom 25. Juni die russische Offen, ji e, die die Gel'amtlage nicht wesentlich ver- scho'en ba'.c. Die Nachrichten einer franzö sisch englisch italienischen Offensive zugleich mit einer soleben ini Balkan seien vielleicht absicht, lich in die Welt gesetzt, um die Mittelmächte in ihrer Bewegungsfreiheit zu hindern. Aber hat eine gro e Offensive Aussichten? „Daß die Deutschen mit einer baldigen großen Krastanstrengnng rechnen, gehl aus den von englischer Seite vor einigen Wochen ver öffentlichten Nachrichten über die in Nord, sranlreich und Flandern stehenden deutschen Streitkräfte hervor. Danach sind an der eng lischen Front mindestens ebensoviel Truppen als vor Verdun. Das hat sich bis heute wobt nicht geändert. Bestätigt sich die Nach, richt, daß die Franzosen südlich der Somme alle Kräfte zufannnenziel en, die nicht zur di-