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M Ar. M Ssmalmd, de» i. M iris a. Ahrgm Geschäftsstelle Bahnstraße 8. Aemfprecher Nr. 151. Bis auf weiteres wird als Pfg.) Hehenstein-Srnstihal, am 30. Juni 1916. Der Gtatztrat. H»he«stein.Er»stthal, den 30 Juni ISIS. Der Gemeinbevorstantz. Oberlungwitz, am 29 Juni 1916 kt tt Der Stadtrat. VerficheruugSamt. . 26 . 31 . 42 . 50 3 5 III. . IV . . V . . 24 32 40 48 1916 Zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung sind umgehend zu bezahlen: 1. Termin StaatS einkammem und ErgänzvngSstener, sowie Miet- und Pachtvertrag-Stempelsteuer für 1918. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 29 Juni 1916. Montag, de» 10. Juli d. I., an die hiesige Gemeindekasse — Rathaus, links 2 Zimmer — zu bezahlen. Alle verbleibenden Reste müssen zwangsweise eingezogen werden. Nachstehend wird die Bekanntmachung über das Verbot deS Vorverkaufs der Ernte -eS JahreS IVI6 vom 21. Juni 1916 — Reichsgesetzblatt Seite 545 — zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 24. Juni 1916. Ministerium deS Innern. Ungültig gewordene Marken können binnen zwei Jahren nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer bei den Markenoerkaufsstellen gegen gültige Maüen km gleichen Geld wert umgetauscht werden. Vorstehendes wird hiermit zur allgemeine« Kenntnis gebracht; besonders werde» darauf auch die hiesigen reich-gesetzlichen Krankenkasse» hingewiese«. Das sind die Allgemeine Ortskrankenkasse, die JnnungSkrankenkasse der BLckerzwangSinmmg für Hohenstein-Ernstthal und Umgegend, die BetriebSkrankenkassen der Firmen G. F Beck, August Clauß, Anton Haase und F. Oskar Zwingenberger. Die neuen Bestimmungen, die auch noch weitere Aenderungen enthalten, können an den Wochentagen vormittag« im Versicherungsamt, R ithauS, Zimmer 19, etngesehen werden. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die «'»gespaltene Korpuszeile 1k» Pfennig, auswärtige Pfennig, die Reklaniczcilc 4<> Pfennig, die 2 gespaltene Zeile im amtlichen Teil 4ü Pfennig. Außergewöhnlicher Satz nach vorheriger lledercittkunsl — Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach sesistchendcm Tarif. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den — . — nächstfolgenden Tag. — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich .'»0 Pfennig. Durch Boten stet ins Han« geltefrrt vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bc-o cn vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. SämtltcheAnzeigcn erscheinen ohncAus'chl im Oberlungwitzer Tageblatt und im t-^r -o j.r Tageblatt. schreibt vor: Für bi« Zeit nach dem 1. Jmuar 1917 dürfen Mrrken in den im bisherigen 8 1392 der ReichSoerstcherungSordnung vorgeschriebenen Wirten nicht mehr verwendet werden. 1. Städtische VtlMssMe, Altmarkt 23. Sonnabend 8—12: Thüringische Leberwurst 1». 1 und 2 Personen 150 Gramm 1 Mark, Fletschmarken 75 Gramm, gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte Nr. gelb 1—150 : 8—9, 151-300:9—10, 301—450: 10—11. Gmn 1—150: 11—12. Sahne, Flasche 90 Pfg., Oelsardinen, Dose 80 Pfg. Heringe in Gelee, Dose 1 M. 50 Pfg., Heringe in Tomaten, Dose 1 M. gegen Vorlegung der Lebens- mittelkarte. Städtischer Merschverkauf am 1. Juli 1S1K. Nr. 2134—2868 2387, 2408, 2428, 2452 und 2470 bei K Rilter, Nr. 2471—2810 bei verw. EberLbach, Nr. 2810^.-3016 bei Friß Schmidt, Nr. 3017-3287 bet L Richter, Nr. 3288-3430 bet O. Pausch, Nr. 3481-8642» bet E. Bretschneider, Nr. 35420-8716 Lei F. W. Wagner, Nr. 3717—3888» bet K. Störr, Nr. 8884—4046 bet F. Wolf, Nr. 4047—4203 bei R Wolf, Nr. 4204-4280, 4360-4415 und 1—12lr bei Rich «chönland, Nr. 12^.-200^ bei K. Schönland, Nr. 201—427 bet «d. Lässig, Nr. 428-677 bei G. Ring, Nr. 578-820 bei «. Bauer, Nr. 821—11874. bei E. Kreyßig, Ne. 1188—1868 bet vr. Welker, Nr. 1359-1885 bet Rich. Eidam, Nr. 1886-2300 bei Ernst Grabner, Nr^M.— 2887, 2408, 2428, 2452 und 2470-2642 bei Gw. Grabner, Nr. 2648—2844 bei Abholung des Fleisches muß ««bedingt OHS 1 Uhr mittag« ersolgen. Die übttgbleibenben Fleischmengen sind wie diesmal auch in Zukunft ohne nochmaligen Hinweis rechtzeitig zu melden. ES können erhalten: 1 und 2 Personen Pfd., 3 und 4 Personen V. Pfd., 5 und 6 Personen 1 Pfd., 7 und 8 Personen 1'/« Pfd. und S und mehr Personen 1'/, Pd. Artikel 7 de« eingangs erwähnten Gesetze« vom 12. Juni Für vi« Zeit nach dem 1. Jmuar 1917 dürf Hundeanmeldung. Die schriftliche Anmeld««- der H««de hat bis -um 10. Juli 191« in der Gtadtkasse — Rathaus, Zimmer Nr. 1 — zu erfolgen, wo auch die Vordruck« hierzu entnommen werden können. Die zweite Hälfte der Steuer an 6 Mark für den 1, 7 Mk. 50 Pfg für den 2. und 10 Mk. — Pfg. für den 3. LuxuShund ist bis zum ST. Juli RAI« an die Gtadtkasse zu bezahlen. Für Hunde, die zum Ziehen verwendet werden, beträgt die halb jährliche Steuer 4 Mk. 50 Pfg. Unterlassung der schriftlichen Anmeldung ist strafbar. Hinterziehung wird mit dem drei- fachen Betrage der jährlichen Steuer bestraft. Altersrente, Erhöhung der ZMltdeiMWrnW-VeMge. Durch das Ges tz, b.tcrffend Renten in der Invalidenversicherung, vom 12. Juni 1916 (R G Vl. 16, s 525/27) eifährt die ReichSoerstcherungSordnung unter anderem folgende Aenderungen: I. ÄttEkökOUtE erhält der Versicherte vom vollendeten fünfundfechzigsten Lebensjahr an, auch wenn er noch nicht invalide ist. Diese Vorschrift ist mit Wirkung vom 1. Januar 1916 in Kraft getreten. Di« hier nach zuerkannten Altersrenten beginnen frühestens mit dem 1. Januar 1916 Alle, die «ach diesen Bestimmungen die AlterSrente^beansprnchen, werden hiermit aufgefordert, sich zur Entgegennahme ihrer Anträge Sonnabend, den 8. Juli 1916, von 8 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittag» persönlich im Rathaus, Z mmer Nr. 19 (Versicherungsamt), einzufinden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, so ist jemand zu schicken, der die in Frage kommenden Verhältnisse dcs Rentenbewerbers genau kennt. Mitzuvringe« stad vor allem folgende Unterlage», die inzwischen zu beschaffe» find, soweit sie sich noch nicht im Besitze der Betreffenden befinden: Sämtliche AufrechnungSbescheinigunaen über OuittungSkarten der Invalidenversicherung (müssen im Besitz der Versicherten sein); die letzte Q Münzstätte über Invalidenversicherung, eventuell Krankheitsbescheinigungen (von der zuständigen Krankenkasse «bitten); eine Geburtsbescheinigung (wird kostenlos von dem sür den Geburtsort zuständig« Pfarramt ausgestellt). II. Vom 1. Januar 1917 ab erhält tz 1392 der ReichSoerstcherungSordnung folgende Fassung: Bekanntmachung über die Läti-teit der Fleischbefchauer in Bache» der Fleischverfor-««-. Unter Aufhebung der Bestimmung in 8 I» Ler Verordnung über Schlachtgenehmtgungen vom 26. April (Sächsische StaatSzeitung Nr. 96) und in Punkt I» der Bekann'machung über die Tätigkeit der Fleischbeschau« in Sach« der Fleischversorgung vom 29. April (Sächsische StaatS- zettung Nr. 106) wird bestimmt, daß den Fleischbeschauern auch bei Hau-- u»h Rotschlachiungen ein vom BiehhandelSverband ausgestellter Bezugsschein vorzulegen ist. Dresden, den 26 Juni 1916. Ministerium de« Innern. Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs der Ernte des Jahres 191k. Vom 21. Juni 1916. Der BundeSrat hat auf Grund deS tz 3 des Gesetze« über die Ermächtigung de« Bundes rat« zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4 August 1914 (ReichSgesetzbl. Seite 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1 Kaufverträge über Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz, Dinkel, Fesen, Emer, Einkorn, einschließlich Gcünkorn), Hafer und Gerste, allein oder mit anderem Getreide gemengt, Mischfeucht, worin sich Hafer befindet, über Buchweizen, Hirse. Hülsenfrüchte und Oelfrüchte (RapS, Rübsen, Hederich, Dotter, Sonnenblumen, Leinsamen und Mohn), ferner über Futtermittel, die der Verord nung über den Verkehr mit Kcastfuttermitteln vom 28 Juni 19 l5 (Reichsgesetzbl. Seite 399) unter liegen, aus der inländischen Ernte deS JahreS 4916 stad uichtig. Die« gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschloffen find. Von dem Verbot« find auSgenommrn Verkäufe 1. von Saatgetrtide (Roggen, Wetzen, Gerste, Hafer), die unter Innehaltung der über solche Venäufe erlassenen Bestimmungen (tz 2) abgeschloffen werden; 2. von Has«, Geest« sowie Mengkorn und Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, an den Kommunalverband, in dem da» Getreide gewachsen ist, an die Z ">7^'7 stelle zur Beschaffung der HeereSverpflegun- oder an Beauftragte (Kommtsst^are) des Kommunalverbande« oder der Zentralstelle; 8. von Getreide der übrigen im Abs. 1 genannten Arten an den Kommunalverband, in dem da« Getreide gewachsen ist, an di« RetchSgetretdestelle oder an Beauftragte (Kommissionäre) de« Kommunalverbande« oder der RetchSgetreidestelle; 4. von Buchweizen, Hirse und Hülsenftüchten an die Zentral-LinkaufS-Gesellschast m. b. H in Berlin; 5. von Oelfrüchte» an den KciegSauSfchuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin; 6. von Kraftfuttermiiteln an die vezug«oereinigung der deutschen Landwirte, S. m. b. H. in Berlin. § 2- Der Reichskanzler kann AuSsührunaSbestimmungen üb« den Berkaus von Saatgetreide (tz 1 Abs. 2 Nr. 1) «lassen; « kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulasten. 8 3 Diese Verordnung tritt mit dem Tage Ler Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler be- stimmt den Zeitpunkt deS Außerkrafttreten«, er kann die Verordnung für einzelne Grzeugniffe außer Kraft setzen. Berlin, den 21. Juni 1916. Der Stellvertreter de« Reichskanzler«. Dr. Helfferich. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach,Grüna, Ursprung,Kirchberg, Erlbach,Meinsdorf,Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. 4 ,, 300 „ 2 6 „ 450 „ 3 „ 150 225 ,, Wochenbeitrag «hoben in Lohnklaffe I .... 18 Pfg. (bKher 16 Pf ,, „ II S. Städtische BerkAlftMe, E-emiM-, Echt MsttstW. Sonnabend 8-12: Anffchnittfleisch. 1—3 Personen 200 Gramm 1 Mark 10 Pfg. Flcischmarken 100 Gramm 4-6 „ 400 „ 2 „ 20 „ „ 200 „ von 7 „ ab 500 „ 2 „ 75 „ „ 250 „ gegen Vorlegung der Lebensmittelkarten Nr. gclb und grün 3001—3150 : 8—9, 3151—3800: 9-10, 3301—3450: 10-11, 3451—3600. 11-12. Sahne, Flasche 90 Pfg., Oelsardinen, Dose 80 Pfg., Heringe in Tomaten, Dose 1 M, Heringe in Gelee, Dose 1 M. 50 Pfg. Einwohner, denen frische« Fleisch in dieser Woche nicht zugewiesen werden konnte, können in der 2. Verkaufsstelle Fleischkonserven gegen Vo legung der Lebensmittelkarte erhalten. Der 2. Termin Gemeindesteuer 1916 ist spätestens bi«