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WeWMOWerAllMr Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den -- — nächstfolgenden Tag. — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die «'gespaltene.ttorpuszeile 15 Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamczcile W Pfennig, die 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil 45 Pfennig Außergewöhnlicher Sah nach vorheriger Ucbercinknnfl. — Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Taris. SämtlichcAnzeigen erscheine» obneAlisschtaa im Oberlungwitzer Tageblatt und im (^«r da s. r^ns.el latt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Büsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung,Kirchberg, Erlbach,Meinsdorf,Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Rr. 140. Dienstag, den 20. 3mi 1010. Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle Bahnstraße 8. n. Jahrgang Ausführungs-Verordnung zur Bundesratsbekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln vom 8. Juni 1918. (R. G. Bl S. 446) 8 i. Sämtliche Borräte von Kartoffeln (ohne Rücksicht auf die Größe) sind, soweit sie nicht für die menschliche Ernährung von den Kartoffelerzeugern zurückiehalten werden dürfen (8 4), um» gehend — spätesten« bis 22. Juni 1916 — dem Gemetndevorstand (Bürgermeister, GutSvorsteher) anzuzeigen. Dieser hat die Mitteilungen unverzüglich an den Kommunaloerband weiterzugeben. 8 2. Die Kommunalverbände haben die Anzeigen sorgfältig nachzuprüfen und alle angemeldeten Ueberschüffe (auch kleine) abzunehmen. Für die Einrichtung schnellarbeitender Sammelstellen ist Sorge zu tragen. 8 3. Dem Ministerium ist sofort zu berichten, wieviel die Kommunalverbände etwa noch ab geben können. Bei Feststellung dieser Menge darf für den Kopf der unversorgten eigenen Bevöl kerung höchstens für den Tag 1 Pfund Speisekartoffeln gerechnet werden. 8 4. Die Mengen, die den Krrtoffelerzeuzern belassen werden dürfen, sind nach § 1 Ziffer 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. März 1916 (R:tchs°Gesctzbl. S. 223) und nach der Verordnung des Ministeriums vom 29 April 1916 (485» II 8 1V) — abgedruckt in der Sächsischen Staatszeitung vom 1. Mai 1916 — zu berechnen. Schwund und Verderb darf nicht angesetzt werden. 8 6. Wer der Anzeigepflicht nach 8 1 unvollständig oder verspätet nachkommt oder wer Kar- toffeln für den menschlichen Verbrauch ungenießbar macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Nachstehend wird die Bundesratsbekanntmachung vom 8. Juni 1916 nochmals zur Kennt nis gebracht. Dresden, am 13. Juni 1916. Ministerium des Innern. o Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. Vom 8. Juni 1916. Auf Grund des 8 2 der Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln vom 10. April 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 284) wird folgendes bestimmt: 8 1. Vom 10. Juni 1916 ab dürfen Kartoffeln nicht mehr verfüttert werden. Der Kommunal» verband regelt die Zulassung von Ausnahmen. Ausnahmen dürfen nur bewilligt werden für Kartoffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen. 8 2. Viehbesitzer dürfen bis 15. August 1916 an ihr Vieh insgesamt nicht mehr Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei verfüttern, als auf ihren Viehbestand bis zu diesem Tage nach folgenden Sätzen entfällt: An Pferde höchstens 2'/, Pfund „ Zugkühe „ 1'/« „ „ Zugochsen „ 1V. „ „ Schweine „ '/, „ täglich. Die Kommunaloerbände können das Verfüttern dieser Erzeugnisse weiter beschränken oder ganz verbieten. Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. 8 3 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark (zehntausend Mark) wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zuwtderhandelt. Bet vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen ZK 1 und 2 ist der Mindestbetrag der Geldstrafe gleich dem zwanzigfachen Werte der verbotswidrig verfütterten Mengen (8 7 der Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln vom 15. April 1916 — Reichs-Gesetzbl. S. 284). 8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. Juni 1916. Der Stellvertreter deS Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Der Vorstand der Landwirtschaftlichen BervfSgevoffenschaft für das Königreich Gachsen beantragt, gemäß § 14 des Landesgesetzes vom 4. Dezember 1912 die Einziehung der Beiträge, die für das Jahr 1915 von den Unternehmern zu leisten sind, sowie der Zuschläge, welche die Unternehmer gärtnerischer Betriebe außerdem als Beitrag zu den Kosten der Vertretung des Gartenbaues durch den beim Landeskulturrat errichteten Ausschuß für Gartenbau auf das Jahr 1916 zu zahlen haben. Die Einziehung der Beiträge wird durch vom Stadtrate beauftragte Beamte vorgenommen werden. Zur Prüfung der Beitragsberechnung liegt die Heberolle vom SO. Juni 1916 ab, zwei Woche« lang, während der üblichen Geschäftszeit im Rathause, Zimmer Nr. 19, zur Einsicht der Beteiligten aus. Widersprüche der zur genannten B-rufsgenossenschaft gehörigen Betriebsunter nehmer gegen die Beitragsberechnung sind, unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zah lung der Beitrage, in voller Höhe, spätestens binnen weiteren 2 Wochen nach Ablauf der obtgen Frist, unmittelbar beim Vorstand der Landwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft für das Königreich Sachsen in Dresden-A., Wiener Platz 1, II, zu erheben. Zur vorläufigen Zahlung nicht verpflichtet ist der Unternehmer, soweit der Entgelt schon im Lohnnachwetse für eine andere Genossenschaft enthalten ist und die Beiträge, die auf diesen Entgelt entfallen, an diese Genossenschaft gezahlt sind. Die Veranlagung und die Abschätzung können nicht angefochten werden, wenn sie bereits auf Grund von 8 l2 Abs. 3 und 4 oder 8 13 Abs. 1 und 2 des LandeSgeseHeS vom 4. Dezember 1912 angefochten wurden oder angefochten werden konnten. (Vergl. die Bekanntmachung des Stadtrates vom 13. Juni 1914.) Hohenstein-Ernstthal, den 19. Juni 1916. Der Stadlrat. VerficherungSamt. Bekanntmachung. Anschlüsse an daS Lrtsfernsprechnetz in Gersdorf (Bez. Chemnitz), die im kommenden Herbst hergcstellt werden sollen, sind spätestens bis zum 1. August bei dem zuständigen Postamt anznmelden. Chemnitz, 15 Juni 1916 Kaiserliche Ober-Postdirektion. Erdbeeren dürfen im Kleinhandel nur dann in Schachteln an das Publikum abgegeben werden, wenn der Verkäufer das Nettogewicht deutlich und augenfällig auf den Schachteln ange geben hat. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu zehn Tagen bestraft werden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 14. Juni 1916. vr. Patz, Bürgermeister. 1. StMische Berlmfsstelle, Altmarkt 23. Dienstag 8—12 Uhr: Eier, 1 Stück 22 Psg. Bis 3 Personen 3, 4—6 Personen 6, über 6 Personen 9 S:ück Abgabe erfolgt au die Jthaber der Beotkarten-Nc. 1325—1175: 8—9, 1174—1025: 9-10, 1024—875: 10—11, 874-725: 11—12. Die Eier werden »ur nach der obengenannten Reihenfolge gegen abgezahlteS Geld verabfolgt. Sardinen in O l, Dose 80 Psg., in Tomaten, Dose 65 Pit, Sahne, Flasche 90 Pfg., Brotkase, Vt Pfd. 60 Pfg., Speckfett (Brot- ausstrich) 1 Pfund-Dose 5 Mk 40 Pfg. Städtischer Fleischverkauf am 1S. Juni 1916. Nr 4365—4372 bet Richard Schönland, Nr. 4373—1391 bei Karl Schönland, Nr. 4392—4415 und 1—12 b bei Leopold Richter. Das Fleisch maß noch heute abend abgeholt werden. Kartoffeloerkauf. Kartoffeln werden in nachstehender Weise verkauft: Dienstag: Mittwoch: Die Zeiten müssen unbedingt eingehalten werden, damit kein Andrang entsteht. Es erhält zunächst jede Person 3 Psund. Die WacenbezugSkarte ist vorzulegen. Oberlungwitz, am 19. Juni 1916. Der Gemeindevorstaad. Borm, von 8—9 Uhr OrtSl.-Nr. 1—30, Vorm. von 8—9 Uhr Ortsl.-Nr. 211—240, 9—10 31—60, 9—10 s, SS 241—270, 10—11 61—90, 10—11 W N 271—300. 11—12 91—120. 11—12 301—330, Nachm. „ 2—8 »» s» 121—150, Nachm. 2—3 s» " 881-360, 3—4 151—180, 3—4 861—390, 4—5 k» »» 181—210. 4—5 »» »S 391-420, Donnerstag: Vorm, von 8—9 Uhr Octsl.-Nr. 421—450, Nachm 2—3 5» »» 541—570, 9—10 451—480, 3—4 571—600, 10—11 481—510, 4—5 ss 601—657. 11—12 ,, ,, ,, 511—540. Der östemi-is--WmW SeimlWÄttW vom Sonnabend. (W.T.B.) Wie», 17. Juni. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschaxplatz. Am Pruth keine besonderen Ereignisse. Nördlich von Niezwiska scheiterte ein russischer Uebergangsversuch über den Dnjestr. Die Angriffe des Feindes gegen die Stel lungen westlich von WiSniowczyk wiederholen sich in unverminderter Heftigkeit. In Wolhynien wird an der Lipa, im Raume von Lakaczy und im Stochod-Styr-Abschnitt neuerlich erbittert gekämpft. Italienischer Kriegsschauplatz. An der Jsonzofront setzte gestern abend wieder sehr lebhaftes feindliches Artilleriefeuer zwischen dem Meere und dem Monte dei sei Bust ein. Ein Angriff der Italiener von den Adria-Werken gegen unsere Stellung bei Bagni wurde abgewiesen. Auf dem Rücken südlich von Monfalcone kam eS zu Minen-und Handgrana tenkämpfen. Im Nordabschnitt der Jsonzofront scheiterte ein feindlicher Angriff auf den Mrzli Vch. Ebenso erfolglos blieben die andauernden Anstrengungen der Italiener gegen unsere Dolo- mttenstellungen. Gestern brachen dort Angriffe bei Rufreddo und Croda d'Ancona zusammen. DaS gleiche Schicksal hatten starke Vorstöße des Feindes aus dem Raume von Primolano gegen unsere Stellungen beim Grenzeck und gegen den Meletta. Auch an unserer Front südwestlich Asiago wurde ein Angriff beträchtlicher italieni- scher Kräfte abgeschlagen. In diesem Raume fielen 13 italienische Offiziere, 354 Mann und 5 Maschinengewehre in unsere Hände. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert. Bericht vom Sonntag. (W.T.B.) Wie», 18. Juni. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Gestern mußte die Besatzung der Brücken schanze von Czernowitz vor dem konzentrischen Geschützfeuer eines weitüberlegenen Feindes zurückgenommen werden. In der Nacht erzwang sich der Gegner an mehreren Punkten den lieber- gang über den Pruth und drang in Czernowitz ein. Unsere Truppen räumten die Stadt. In Ostgalizien ist die Lage unverändert. Westlich von WiSniowczyk an der Strypa wurden russische Angriffe durch Artillertefeuer vereitelt. In Wolhynien haben unsere Truppen nördlich der Lipa, nördlich von Gorochow und bei Lakaczy Raum gewonnen und russische Gegenangriffe abgewiesen. Es blieben vorgestern und gestern 905 Gefangene und 3 Maschinen gewehre in unserer Hand. Nördlich des Turya- AbschnitteS brachten deutsche Streitkräfte in er folgreichen Kämpfen 11 russische Offiziere, 3446 Mann, 1 Geschütz und 10 Maschinengewehre ein. Zwischen Gokul und Kolki wurden abermals starke russische Borstöße zurückgeschlagen. Italienischer Kriegsschauplatz. Au der Jsonzofront schickten sich die Italiener wieder an mehreren Stellen, so gegen den Süd teil des Monte San Michele und gegen unsere Höhenstellungen nördlich des Tolmemer Brücken-