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Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. Sämtliche Anzeigen erscheinen ohneAusschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im bVrrsdorfer Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Rr. 91. Fernsprecher Nr. 151. Mittwoch, dm IS. April MS. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 43. Ip-Wpg Reg.-Nr.: 247. U. Glauchau, den 17. April 1916. Nr. 152. Einmalige Weizenmehlznlage. Der BezirkSoerband kann es wie bereits im November 1915 noch einmal ermöglichen, allen versorgungsberechttgten Einwohnern eine einmalige Mehlzulage von 1 Pfund Weizenmehl pro Kopf zu gewähren. Es werden deshalb die für die Woche vom 24.—30. April 1S16 giltigen Semmelmarken am unteren Ende eine Zusatzmarke für 1 Pfuad Weizenmehl enthalten (Gilttgkeitsdauer unbeschränkt). Die Gemeinden erhalten besondere MehlbezugSscheine (gelblich-weiß) um damit das zur Befriedigung dieser Zusatzmarken erforderliche Mehl zu beschaffen und zwar erhält jede Gemeinde zunächst nur der ihrem schätzungsweisen Bedarf entsprechenden MehlbezugSscheine, um einen Ausgleich zu ermöglichen. Das Mehl ist in allen Mühlen deS Bezirks zu haben. Dieses ist nur an Mehlkleinhändler (Materialwarenhändler pp., au Bücker) zum Vertrieb zu überlassen. Den Gemeinden wird anhetmgegeben in ortsüblicher Weise bekannt zu geben, daß das Mehl im Wohnorte zu holen ist. Diese haben die eingenommenen Zusatzmarken auf besondere Snmmtbogen — die den Gemeinden mit den Brotmarken zugehen werden — anfznkleben und erhalten von den Gemeinden neue MehlbezugSscheine, solange der Vorrat der Gemeinde reicht, gegen Abgabe der vollgeklebten Bogen. Ist der Vorrat der Gemeinde an MehlbezugSschetnen erschöpft, so kann sie gegen Ein reichung der vollgeklebten Markenbogen neue MehlbezugSscheine vom BezirkSoerband erhalten. Diese Regelung erfolgt um zu kontrollieren, daß daS Mehl von dm Händlern wirklich an die Bevölkerung vollständig zum festgesetzten Höchstpreis von 24 Pfg. pro Pfund verkauft wird. Die Selbstversorger haben keinen Anspruch auf die Zusatzmarken, weil das al« außer, ordentliche Zulage zu verteilende Mehl nur aus Ersparnissen rührt, die nur von der Ration der übrigen Bevölkerung gemacht sind. Für Selbstversorger hat daher der Gemeindevorstand oder die BcotmarkenauSgabestelle die Marken abzuschneiden. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, daß diese Mehlzulage ausnahmsweise stattstndet und sich jedenfalls nicht wiederholen wird. ES wird deshalb sparsaty mit dem Mehl «mzugeheu sein und das Mehl nicht zum Kuchenbacke«, sonder« für Küchenzwecke zu verwenden sein. Der BezirkSoerband der -königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. Amtshauptmann Graf v. Holtzendorff. Reg.-Nr.: 839. I. ». Regelung des MWerbrauchs in SWittsWn, Anstalten rc. 1. Fleischbezug-scheine für Gastwirtschafte«, Anstalten re. Nach 8 10 der Verordnung deö Königlich m Ministeriums des Innern vom 3. April 1916, Regelung deS Fleischverbrauchs betr., erhalten Tast- und Spetseanstalten und ähnliche Betriebe von Vereinen, Wohlfahrtseinrichtungen rc. für ihren Betrieb Bezugsscheine nach Maßgabe ihres vor aussichtlichen Verbrauchs. Die Ausgabe der Fleischbezugsscheine erfolgt aus Grund der durch die OrtSbehörde« vorzunehmenden besonderen Einschätzung durch die OrtSbehörde. Die entsprechenden Vordrucke gehen den Ortsbehörden noch zu. Diesen bleibt es überlasten, ob sie den genannten Betriebe« tnsbes. solchen von geringerem Umfange statt der Fleischbezugsscheine Fleischmarken auSgeben wollen. Auch kann der Fleischbezug für Gastwirtschaften von der Ortsbehörde so geregelt werden, daß er sich nach der Menge der eingenommenen Fleischmarken richtet. Der BezirkSoerband behält sich vor, auch selbst Fleischbezugsscheine an die genannten Anstalten abzugeben. 2. Abgabe der Speise« i« Gastwirtschaften gege« Fleischmarke«. Gast-, Schank, und Gpeisewirtschaften dürfen Fleischspeisen nur gegen Fleischmarken verabreichen. Auf den Speisekarte« ist für jedes Gericht unter Berücksichtigung der dazu verwendete« Fleischmevge auzugeven, welche Menge Fleischmarken der Gast dafür avzugebe« hat. S. Z«reife«de. Die Versorgung von Zureisenden von außersächfischen Ortschaften mit Fleischmarken bleibt der örtlichen Regelung überlasten. 4. Abmeldefchei«. Personen, die dauernd auS Sachsen verziehen, erhalten bei der polizeilichen Abmeldung gegen Rückgabe ihrer noch nicht verabreichten Fleischmarken von der OrtSbehörde einen Abmelde schein. ES wird sich empfehlen, diese Abmeldung auf dem Brotmarbenmeldeschein mit zu vermerken. Besondere Formulare werden mit Rücksicht auf die verhältnismäßig geringe Zahl solcher Fälle vom BezirkSoerband nicht herausgegeben. Glauchau, den 17. April 1916. .Der BezirkSoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. Freibank: Rindfleisch, roh, Pfund 1,20 Mark. Abgabe von 7—8 Uhr vormittags an Inhaber der Brotkartennummern 821—1020, „ 8—9 „ „ „ „ „ „ „ 1051 1220, „ 9-10 „ „ „ „ „ „ „ 1221—1400 gegen Fleischmarken. Fleisch wird nur an Personen bis zu 1500 Mark Einkommen verabreicht. ES ist der Steuerzettel, die Brotkarte und die Fletschkarte mttzubringen. Hohenstein-Ernstthal, den 18. April 1916. Der Gtadtrat. Städtische Verkaufsstelle. Mittwoch, 9—12: Grüne Erbse«, fein, 1-kg Dose 1 Mark, Risotto (ReiSkonseroen mit geringem Zusatz von Parmesankäse oder Tomaten oder Zwiebeln), 1-kx-Dose 85 Pfg.. Speck mit Erbsenbrei, 1-kx-Dose 2,60 Mark, Oelsardinen, Dass 50 Pfg , Sahne, Flasche 90 Pfg. Allgemeine Ortskrankenkasse Hohenstein-Ernstthal. Ordentliche Ausschuß-Sitzung Sonnabend, den 6. Mat 1916, abends 8 Uhr im Stadthaus, Neumarkt. TageSorduung: 1. Abnahme der Rechnung auf daS Jahr 1915. 2. Bericht deö Prüfungs ausschusses und Richttgsprechung der Rechnung. 3. Anträge. Anträge sind schriftlich bis 28. April 1916 an die Kaste einzureichen. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Teilnehmer an der Sitzung sind die am 30. November und 1. Dezember 1913 gewählten Vertreter, denen noch besondere Einladung zugehen wird. Hohenstein-Ernstthal, den 17. April 1916. Der Vorsitzende de- Vorstandes. Emil Schulze, Bors. Ser Andemt. o. Ter Bundesrat bestimmt, beschließt, ord- net an. . . . Seit Kriegsbeginn ist vom Bun desrat des Deutschen Reichs mehr die Rede gewesen wie vom Reichstag. Alle die zahlrei chen Verordnungen, die früher für ganz un möglich gehalten wurden und jetzt ebenso selbst- verständlich durchgefiihrt sind, von der Brotkar te bis zur Einführung der vom 1. Mai ab gültigen Sommerzeit sind auf den Bundesrat zurü^uführen, von dem es heißt, daß er ge sagt und beschlossen hat. Das sind kurze No tizen in den Zeitungen und deshalb wird vom Leser nicht groß daraus geachtet. Was der Kaiser "und der Reichstag in Reichsangelegen heiten bestimmen, daraus wird geuau geachtet, ch er aus dem Bundesrat hört man keine Reden, keine sonstigen Einzelheiten, nur die trockenen Beschlüsse. Wer ist der Bundesrat, diese ge heimnisvolle Macht, die so durchgreifende Aen- derungen im ganzen Reiche schafft? Der Bundesrat stellt die Körperschaft des Deutschen Reiches dar, welche die einzelnen bundesstaatlichen Regierungen vertritt. Er übt zusammen mit den, Reichstage, der Vertretung des Volkes, zunächst die Gesetzgebung ans, bil det mmerdem aber die ausfübrende Behörde. Der Reichstag besteht bekanntlich ans 397 vom Volke gewählten Abgeordneten, der Bundesrat aus 61 von den Regierungen ernannten Mit gliedern. Tie Gesetze, die Bundesrat und Reichstag in Ucbereinsümmung mit einander beschlossen haben, vollziebt der Kaiser. Nnr diejenigen Gesetze haben also Gültigkeit, sie vom Reichstage und Bundesrate im gleichen Wortlaut beschlossen sind, während die Zustim mung des Kaisers allein zu einem Gesetzent würfe diesem letzteren noch keine Gesetzkraft verleiht. Außer dem mit dem Reichstage ge teilten Recht der Gesetzgebung hat aber der Bundesrat das Ausführungs- und Berard- nungsrecht, und aus dem letzteren schreiben sieb die zahlreichen Kriegsverordnungen her. Einen unbedingt bestimmten Willen des Reichsoberhauptes gibt es also im Deutschen Reiche nicht, die Gemeinsamkeit der verbünde ten Negierungen bestimmt die Entschließungen, für die der Kaiser als König von Preußen sei nen Willen in die Wagschale zu werfen ver mag. Kein Mitglied des Bundesrate? kann Mitglied des Reichstages sein, jedes Mitglied des Bundesrates, wie des Reichstages kann in dessen, das hat Bismarck, der Schöpfer der Reichsverfassung, ausdrücklich hervorgehoben, die Genehmigung von Gesetzentwürfen beantrage», das Mitglied des Bundesrates bedarf dazn na türlich der Genehmigung seiner Regierung. Gerade die Tatsache, daß vom Bundesrat so wenig gesprochen wird, beweist sein schlich tes und selbstverständliches Funktionieren. Tic Bewältigung der hier ruhenden gewaltigen Ar beitslast ist nur möglich durch die musterbaste Gliederung und Organisation. Im Gegensatz zum heutigen lebenden und wirkenden Bun desrat steht das Andenken an den alten, Por fünfzig Jahren entschlafenen Bundestag" in Frankfurt am Main, der Repräsentation des Deutschen Bundes, dein Bismarck in seiner Ei genschaft als preußischer Gesandter fast ein Jahrzehnt angehört und aus dem er die ganze damalige Misere kenne» gelernt bat. Ater das sind abgetane, erledigte Tage. Alle modernen Großstaaten mit alleiniger AusnalMe des Deutschen Reiches haben für ihre Gesetzgebung das sogenannte Ztveikammer- system. England hat im Parlament das Ober haus und Unter ans, Frankreich und Jürlten haben den Senat und die Teprrtierterrkamrner, Oesterreich-Ungarn hat Abgeordnetenhaus und Reichsrat bezw. in Ungarn die beiden Häuser des magyrischen Reichstages, Rußland die Du» ma und den Rcichsrat, während Deutschland eben nur den Reichstag hat, dem als Vertre tung der bundesstaatlichen Regierungen dir Bundesrat zur Seite steht. Mit außerordent licher Schonung der berechtigten Interessen der deutschen Einzelstaaten hat Bismarck die Vev- fassung des Reiches ausgearbeitet, die sorgfäl tig ausschließt, was auf einen Einheitsstaat Hinweisen könnte. Der erste Reichskanzler war auch der beste Kenner der deutschen Volksseele, der, nachdem das schwere Werk der Einigung des Reiches gelungen war, nichts Wichtigere« kannte, als alle Meinungsverschiedenheiten unter alle» Umständen auszuschließen, WÄch« neue Hemmnisse herbeizusühren vermöchten. Wäre ilnn das nicht so ausgezeichnet gelungen, könnte der Bundesrat jetzt nicht so prompt ar beiten, Ivie es der Krieg mit seinen besonde ren Verhältnissen erfordert, über die sich schon mancher Laie gewundert haben mag. Mr KWst W Berdn«. Verdu«s erste Verteidigungslinie verlöre«. Das Pariser „Journal des Debats" kenn zeichnet die Kriegslage bei Verdun nnd schreibt kurz „Die erste Linie der Festung Verdun ist verloren gegangen". Petain bereitet den drohenden Rückzug vor. Bezeichnend für die durch die ernste ftanzö- sßchc Schlappe bei Cnmieres eingetretenc un günstige Veränderung in der Verteidigung am linken Maasufer ist die folgende dem Pariser Kriegsministerium entstammende Blättermel- düng: General Petain, der nach wie vor nur Verteiidigungszwecke verfolgt, betrachtet fortan die Höhe 304, wie alle östlich sich anschließen den Stützpunkte bis Cumieres nur noch als Vorstellungen der neuen Hauptverteidigungs linie Hessewald-Esnes-Bourruswald-FortMarre. Der französische Austurm auf Douaumout. Der Spezialkorrespondent der „Köln. Ztg." ans dem westlichen Kriegsschauplatz meldet: Mit der größten Erbitterung dauern die Kämp fe an den, Winkel der Frontlinie zwischen Vaux zu Douaumout an. Hier scheinen die Franzosen hauptsächlich zu versuchen, die Ver teidigung in eine Offensive zu verwandeln. Immer von nenem suchen sie unter rückhaltlo se»! Einsehen von Kräften unsere Stellungen im Eaillettewaldc nnd auf der Höhe südwest lich von Donaumont zu erschüttern. Die Fran zosen beschießen von ihren Argonnenstellungen