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AWeiMOWer v«M»»VrNH »««Mch 1«,— M. durch Boten fr«! in« Hau« bet Abholung in den Geschäftsstellen 1S.— M . Wochen, kürt« 8.7V M. Bei Postbezug vierteljährlich 48.— M. einschl. Kustellung«gebühr. Einzelne Stummer 7u Pf -. Ausgabe werktäglich nachmittag«. Fall« durch HSHere Gewalt, l ctriel Sstöeung, Streik, Sperr«, Aussperrung der Anzeiger verspätet oder nicht erscheint, ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto Lotpgig 4S214. Geschäftsstelle: Hohenstein-Ernstthol, Bahnstr. ti. zugleich SkriWvW ZUeAktt lmd Sklshsksec Tszebim rrnzeigeuPrvt» dir vg^paNenr Kt'rp«»zeNr SM> M., i^eAon». zelle ö.— M.; bet Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. — AuSkunllSertelllmg und Vennittlung von schriftlichen Angebot« 2.— Mk. — Anzeigenaufgabe durch Fernsprecher schließt jede» Ersatzanspruch aus. — Vei zwangsweiser Einzichung der A» zeigengebühreu durch Klage oder i» Konkurtfall« 'gelangt d« volle Betrag unter Wegfall der bet sofortiger Bezaprmg bo- willigten Abzüge in Anrechnung. — Fernsprech« Nr. 1L1. — für Hoherrstem-Ernstthal, Oberlimiw'stz, Gersdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, ÄÜAkAgm Reichenbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Rinsdorf, Erlbach, Airchberg, Ursprung, Wüstenbrand, Mittelbach usw. N. 9» MMll«, te« IUI!>!II I»! III I I I " !IIII^.I.^MIIMiG!I.II>II!l'IW!I! I.II»I!I»IM1Ü.IM»»I!1I!II! KWIIll^ II »II I » .!!! ! II! I .I!!»I!I!! I. ! 1 !_1 Ltsseaillche Atzavg der StadjoersMetes Dienstag, de« 18. April 1922, abend» 8 Uhr 1« Sitzungssaale de» Rathaus«. Hohenstein-Ernstthal, den 18. April 1922 E Georgi, Stadtv.-Dorsteher. Tagesordnung: 1. Gesuch eines Ratsmitgltedes um Entbindung vom Amte. 2. Ankauf »on Konfirmandenai zögen. 3. Verwendung des Erlöses sür die gestillten Linden im Neustädter Schiitzenhause. 4. Erhöhung der Pauschalgebühr für die amtliche Nahrungsmittelüberwachung. 5. Erhöhung der Kosten Er Dienstreisen. 6. 4. Nachtrag zu den Satzungen des Bürgerheims (Erhöhung der Gnkaufsgklder) 7. Wahl von 6 Stadtverordneten !n den Derwaltungsrat der Gas- und EledtriMtsverwaltung. 8 Wahl von 3 ordentlichen und 3 stellvertretenden Mitgliedern sür den Gewerbesteuer-Ausschuß. 9 Rtchtigsprechung einer Rechnung. 10. Erhöhung der Schornsteins; ger- Kehriöhne. 11. Orlsgesetz über die Anpellungs-, Besoldungs- und Rechtsverbältniffe der Beamten und StellenanwSrier der Stadt Hohenstetn-Ernstlhal. Hieeaus nichtöff n liche S tzung. Xlil. Nachtrag zur Krankeuhausorduuug sür di» Stadt Hohensteiu-Ernstthal. Z S Absatz 1 in der Fassung des XllNachnags wird durch folgende Bestimmung ersetzt: An Kur- u»d Verpfleg kosten find bis «uf weitere» für den Tag und Kopf zu zahlen: von auswärts wohnenden Kranken, die ein besonderes Zimmer beanspruchen 88 Mark (Erwachsene) und 40 Mark (Kinder); b. von hiesigen Kranken, die ein bessnderes Zimmer beanspruchen, 35 Mark (Erwachsene) und 28 Mark (Kinder); c. von dem Kaufmännischen Kranken-Unteistützungsoerein, eingeschriebene Hilfskafle, sür Hohenstein-Ernstthal und Umgegend 25 Wark; <i. von auswärtigen selbftzahlenden K.anken, die kein besonderes Zimmer beanspruchen, 30 Mark (Erwachsene) und 23 Mk. (Kinder); ». für Kranke, die van auswärtigen Krankenkassen »der sonst von «oswärts, z.B. von Octsarmen- verbänden, untergcbracht werden, 25 Mark (Erwachsene) und 21 Mark (Kinder); t. von hiesigen selbftzahlenden Einwohnern, die kein besonderes Zimmer beanspruchen, 25 Mark (Erwachsene) und 20 Mark (Kinder); g. von hiesigen Krankenkassen und Stiftungen 25 Wark sür Erwachsen» und 20 Wark sür Kinder; k. vom hiesigen Octsarmevverband 21 Mark für Erwachsene und 17 Mark für Kinder. Diese Sätze find mit rückwirkender Kraft vom 1. März 1922 an in Anwendung zu bringen. Hohsustein-Esnstthal, am 5. AprU 1922 Der Stadtrat. Di» Stadtverordnete«. H. S. (gsz) Dr. Patz, Bürgermeister. L. S. (gez.) Ernst Georgi, Vorsteher. 18. April ISA 49.3WWS Ausgabe der Hausbraud-Kohlenkarten auf das Wirtschaftsjahr 1922/23 (Mai 192» bis Aprii 1923) sür die Einwohner, deren Familiennamen mit A—F beginnen, findet in der Zeik vom 19. bis 22. April 1922 vormittags 8—1 Uhr in der Gasanstalt (Magaz ngebäude) statU Nameusabschuitte der alten Karte mitbriugeul Da wegen dem noch immer harschend,>j! KohlcumangU von der Aushebung der Zwangswirtschaft noch lange keine Rede sein kann und dis Kohlenhändler angewiesen find, auch fernerhin nur Kohlen gegen Marken abzugeden, wird dringen!! empfohlen, die Kohlenkarten rechtzeitig abzuholen. Die Ausgabezet-sn für die übrigen Eir-wohn«! und sür die Gewerbebetriebe werden «och bekanntgegeben. K Hoheusteiu-Erustthal, den 18. April 1922. Ortskohlenstelle. Städtische Handelsschule zu Hoheusteiu-Erustthal. i Die Anmeldungen, soweit sie noch nicht bewirkt find, haben Mittwoch, den 19. Aprils von 10—12 Uhr im Direktorzimmer des mittleren Schulhavses, Schulliraßi>, zu erfolgen. Di, Aufnahmeprüfung für die ang meldeten Knaven und Mädchen findet Montag, den 24. April vormittags 8 Uhr tm Handelsschulgedäude statt. Dtrekwr Galst«. Oberlungwitz. s Wassergeld. Zufolge Beschlusses d»s Gemeinderates beträgt der P.ris sür 1 «d» Waß« mit Wirkung ab 1. April 1922 für den Hausbedarf 1 Mark, sür Industrtezwccke 2 Mark. Iß auswärtige Abnehmer werden sür Hausbedarf 1,25 Mk. und für Induftrtezwrcke 2,25 Mk. berechn» Oberlungwitz, den 13. April 1922. Ler Gemeiudevorstand. Berbandsberufkfchule Oberlungwitz Alle Fortbildungsschulpflichtigcn habt« fich anzumelden am Mittwoch, de» 1». April Mädchen nvchm. 4 Uhr, Knaben nachm. 5/x Uhr im Zimmer 1 des Berussschulgedäudes. Diejenige« welche Schulen besuchen wollen, die nach den gesetzliche» Bestimmungen vom Besuch der Kor bildungsschule befreien, haben die Ausnahmebeschrtntgung dieser Schulen bis zum 29. Spoil d. Z einzuretchen. «»»« Oberlungwitz, den 15. April 1922. BerufsfchuHeitang. AWH ei»es destsH-rMWu Mmes. Eine verspätete Osterbotschaft und ausgerechnet aus Genua kommt sie: Die langwierigen Ver handlungen über den deutsch-russischen Wirtschafts vertrag wurden am Ostersonntag zum Abschluß gebrachk-Deutschland und Rußland, zwei Staaten, die auf die Dauer in wirtschaftlicher Hinsicht nicht nebeneinander vorbeilaufen dürfen, haben sich in Genua zusammengefunden, um an ihrem Teil die Nachwehen des Krieges zu beseitigen. Genua soll bekanntlich Wiederaufbaupolitik treiben, die dem darniederliegenden Europa so bitter not tut. In dieser Richtung bewegt sich sicherlich auch der soeben abgeschlossene Vertrag, dessen genauer Wortlaut noch nicht veröffentlicht wurde, dessen Richtlinien aber schon erkennen lassen, daß er gleiche Rechte für beide Teile enthält. Durch den Vertrag von Brest-Litowsk wurde ein dicker Strich gemacht. Er existiert nicht mehr; denn die Kriegsvergangenheil zwischen den beiden Staaten wird durch den soeben abgeschlossenen Vertrag ausgelöscht Genua soll den europäischen Frieden wieder Herstellen. In dieser Richtung bewegt sich auch der Vertrag, der einen geschickten Schachzug der beiden beteiligten Staaten gerade in diesem Augenblick darstellt, mit dem England und auch Frankreich in dieser Plötzlichkeit nicht rechneten. Deshalb spricht Reuter von der „Wirkung einer Bombe"; die Explosion derselben dürfte vermut lich den Franzosen nicht ganz gelegen kommen. Wenn die Ententepolitiker erklären, dieser Ver trag verstoße gegen die Idee von Genua, so ist das etwas reichlich, zumal der Wortlaut noch nicht vorliegt. Gegen die Idee kann der Ver trag nicht verstoßen, denn Genua soll ja dem Wirtschaftssrieden Europas dienen Angeblich will die Entente prüfen, ob die Abmachungen gegen den Vertrag von Versailles verstoßen. Wenn man einer Genueser Meldung Glauben schenken darf, so hat Lloyd George von Befürch tungen gesprochen, die er seit zwei Jahren gehegt habe und die nun eingetroffen seien. Es sei „un verantwortlich, wie leicht die Deutschen solche Dinge von größter Wichtigkeit nehmen". Lloyd George gefällt sich hier in der Pose des betrübten Lohgerbers, der die Felle (Rußland) fortschwimmen sieht.... Telegraphisch wird uns über den Vertrags abschluß gemeldet: tu. Genua, 17. April Die seit mehreren Monaten schwebenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Rußland haben am Ostersonn tag zum Abschluß eines Vertrages geführt, der allgemein überrascht hat Der Vertrag beruht auf voller Gegenseitigkeit Die diplomatischen Beziehungen werden wieder ausgenommen. Alle Ersatzansprüche aus der Zeit des Kriegszustandes zwischen Deutschland und dem früheren Rußland gelten als erledigt Das gleiche gilt für di« Ersatzansprüche, dir aus den bisherigen Toztali- fierungsmaßnahmen der Sowjetregierung sich er geben haben, unter der Voraussetzung, daß Ruß land auch dritten Staaten einen Schadenersatz sür die durch die Sozialisierung entstandenen Schäden oder eine Rückgängigmachung der Sozialisierungsmaßnahmen nicht zugesteht In Zukunft soll der Grundsatz der Meistbegünstigung und der des wirtschaftlichen Entgegenkommens maßgebend sein. In das Verhältnis beider Staaten zu dritten Staaten greift dieser Vertrag, der nur als Wirtschaftsvertrag, nicht als Bündnis vertrag zwischen Deutschland und Rußland be trachtet werden darf, in keiner Weise ein Die seit langem schwebenden Verhandlungen wurden in Genua in aller Stille fortgesetzt und führten anläßlich eines Besuches Tschitscherins beim deutschen Außenminister Dr Rathenau am Sonn tag vormittag zum endgültigen Vertrag Die Bedeutung des Vertrages. tu. Berlin. 17 April. Das zwischen Deutsch land und Rußland zustande gekommene Wirt schaftsabkommen ist nachMitlkilungenzuständiger deutscher Stellen in Berlin die Grundlage für alle weiteren Verträge mit Rußland Verhand lungen über den Abschluß des Abkommens haben seit Monaten geschwebt So wurde ins besondere bei der letzten Anwesenheit der russischen Vertreter in Berlin vor etwa 2 Monaten das Abkommen schon paragraphiert, ohne damals formell zum Abschluß zu kommen. Die ersten ruhigen Tage in Genua wurden nunmehr zum Abschluß des Vertrages benutzt und man kann hoffen, daß mit dem Abschluß des Vertrages klare und unzweideutige Voraussetzungen für die Wiederaufnahme insbesondere der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Sowjet rußlaud geschaffen sind. Neben diesen wirtschaft lichen Beziehungen sieht das Abkommen die Wiederaufuahme der vollen diplomatischen Be ziehungen zwischen Deutschland und Rußland vor, stellt sich also im ganzen als ein Vertrag dar, wie er an Stelle des im Versailler Vertrag für ungültig erklärten Brest-Lflowsker Vertrages zur Wiederherstellung der normalen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland nötig ge worden war Daß der Abschluß in Genua er folgte, hat weder für Inhalt noch Bewertung des Vertrages eine besondere Bedeutung Man hat die erste Möglichkeit ruhiger Verhandlungen benutzt, und diese hat sich eben gerade in Genua geboten. Wie eine Bombe. Loudon. 17 April. Reuter meldet ausGenua: Die Nachricht, daß Deutschland und Rußland in Genua ein Abkommen geschloffen haben, sei wie eine Bombe gekommen. Ein amtlicher Kommentar. tu Genua, 18 April. An zuständiger Stelle beurteilt man den Abschluß dn drutsch-russischm Vertrages wie folgt: Der Eharakter des unter zeichneten Vertrages läßt sich kurz dahin kenn zeichnen, daß die beiden Regierungen durch ihre politische Vergangenheit einen Strich machen und daß der Vertrag zugleich ein Fundament für den künftigen gemeinsamen Wiederaufbau legt. Die Tatsache, daß zwischen Deutschland und Rußland noch die Folgen des langen Kriegszustandes zu liquidieren waren und daß die beiden Länder wirtschaftlich eng aufeinander angewiesen find i und daß sie in vielfacher Hinsicht unter ähnlichen ! Schwierigkeiten zu leiden haben, wird diese Ver ständigung zwischen ihnen im gegenwärtigen ! Moment als natürlich erscheinen lassen Die I Vorteile, die von der friedlichen deutsch-russischen Auseinandersetzung erhofft werden dürfen, werden ganz Europa zugute kommen. Wenn der hier mit erfolgte Abschluß des deutsch-russischen Aus gleiches gerade während der Konferenz von Genua zur Tatsache geworden ist, so bedeutet das also nicht eine« Verzicht auf die von der Konferenz erwartete Klärung aller europäischen Schwierig keiten. Die beiden vertragschiießendenRegierungen sind vielmehr überzeugt, daß sie zu ihrem Teil durch die getroffenen Verständigungen zur Er reichung des Hauptzieles der Konferenz, nämlich der endgültigen Wiederherstellung des europäischen Friedens, nicht unwesentlich beigetragen haben. M LMdom MjWIM wurden, wie aus Genua gemeldet wird, von tu russischen Abordnung abgelehnt und zwar g ^legentlich einer Besprechung, die bei Lloyd Geor< stattfand Rußland sollte hierbei eine Rcchnur von 20 Milliarden Goldfranken für die Verlus der Ausländer in Rußland anerkennen. Darau hin überreichten die Russen eine Gegenrechnur von 50 Milliarden Goldfranken für die Echäde die die Entente seit 1918 in Rußland angcricht habe. Die Ruffen fügten hinzu, daß sie nur m die Zahlung der Differenz von 30 Milliard, Goldsranken verzichten, wenn die Entente di Russen, die sich im Auslande befinden, d Schaden ersetzt, der ihnen dort erwachsen t Die Ruffen erklärten kategorisch, daß es auf d Grundlage der Londoner Bedingungen keii Einigung geben könnte, und daß sie nicht in d Lage seien, einen Zeitpunkt rmzugeben, zu de sie eine Antwort erteilen könnten. Schließ» stellte man den Ruffen anheim, sich in der A gelegenheit nochmals nach Moskau zu wende und ließ den Zeitpunkt der Antwort, der f - Dienstag angesetzt war, offen. ? Eine Schuldenkorrferenz mit Amerika tu. Paris, 18 April Nach der Chicen ' Tribune wird das Ergebnis der Konferenz vi MW M sich dm MWßmM Wey Der frühere preußischeGenerallandschaftsdtrcktor Kapp, dessen Gesuch um freies Geleit vom Reichs gericht, wie erinnerlich, abgelehnt worden ist, bat an das Reichsgericht ein Schreiben gerichtet, worin er seine freiwillige Stellung vor Gericht ankündigt. In dem Schreiben, das von ihm auch der Presse zur Verfügung gestellt worden ist, heißt es u a: Die gegen Iagow und Genoffen ergangene Reichsgerichts-Entscheidung vom 21. 12. 21 hat in mir die Ueberzeugung nur befestigt, daß die Rechtsgrundlagen, die sich die Entscheidung zu eigen gemacht hat, zu einem Fehlspruch geführt haben. Durch eine ungünstigere Behandlung, als sie allen anderen am März-Unternehmen 1920 Beteiligten bisher zugestanden worden ist, kann ich mich von der Erfüllung dessen, was ich als Gebot einer Pflicht erkannt habe, nicht abhalten lassen Ich werde mich nunmehr dem Gericht bedingungslos zur Verfügung stellen. Auch diese bedingungslose Selbststellung ändert, wie ich hiermit ausdrücklich erkläre, nicht das geringste an meinem grundsätzlichen Standpunkt, daß ich einer Regierung Ebert wegen der März- Ereignisse 1920 keinerlei Rechenschaft schuldig bin In deutschen Landen scheint nachgerade ganz vergessen zu werden, wer in Wahrheit die Hochverräter am deutschen Volke sind, und wo hin der Treu-, Eid- und Verfassungsbruch vom 9. Nov,mb»r 1918 mit dem Glied um Glied j folgerichtig schließenden Ring, Waffenstillstand- ! Versailles - Spaa—London—Gens und jetzt Pm ! —Genua, das deutsche Volk geführt hat m noch weiter führen wird. Die Miinner vc November 1918 werden in der Geschichte s immer als fluchbeladene Hochverräter dasteh« Doch kein Gerichtshof der Welt wird die Te nehmer des März-Unternehmens 1920, und er sie hundertfach des Hochverrats für schuld erklärt, jemals zu Hochverrätern an ihrem Bat« lande stempeln können. Nur um ein von Pflicht und Gewissen n auserlegtes Gebot erfüllen zu können, begebe i mich unter Aufgabe meines Asyls aus frei« Entschluß in den Machtbereich derzeitigen deutsch Gewalthaber Nach Erledigung meiner persö lichen Angelegenheiten treffe ich Ende April Deutschland ein. j Voraussichtlich also schon in nächster Z werden wir einen neuen Kapp-Prozeß zu erwart haben, und zwar den politisch bedeutsamer« Die Teilnehmer an dem Unternehmen t 13 März 1920, die bisher auf der Leipzil Anklagebank saßen, wollten ja keine Führer d Putsches gewesen sein. Der Entschluß t „Reichskanzlers" vom 13. März läßt erwarb daß diesmal völlige Klarheit über die Ereigni herbrigeführt wird.