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WWEnstAlerAnzG -»gleich Serrbseser Lügeblitt für Hch-nstein-Lrnstthal, Mberlungwitz, Gersdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, tangenchursdo ÄUgtlljk^ Neichenbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdsrf, Lrlbach, Airchberg, Ursprung, Wüstenbrand, Mittelbach - > - . --- - - - - - - - 1 1 ,1^, I ! 1 l - Ar «7 Millis, bei 20. Mrz isrr 4». Zohrgaii 1! Dezirksverband Glaucha», am 17 Mir, 1922. — Nr 408 Le. - Die neue GmMeor-nung Wen Mstaut Sachsen Stadwecbt wird nickt me'r verliefen. Das die Sf. die allen gegen die deut'chen Stimmen über , deiit'cke Grenze folgenden Beschluß gefaßt: 2s einem einfachen Handclsgeßhfft Die deutsche Regierung stellt im deutschen Lieftran en einen Scheck dem vollen Werte der Ware ent- Schecl würde dann der Repara- cs wie bei vereinbaren- Namen des aus, welcker sprickck Der nwr- Vermögens find nur Regeln für der Gemeinden Gemeindenerm"'- BetNgSpretA monattlch lL,— M. durch vot« frei ins Han« geltrsock, bst Abholung t» d« Vc'chästSflelle» 11.— VH Wochen. itart« V78 M. Bei Postbezug vierreljährltch 8».— M, etnschl. ^asteüungSgebühe. Ktnzedre Nummer bu Psg. Ausgabe werktäglich nachmittags. FsLS durch hiher« Bemalt, vssriebsftdrung, Streck, Speo», Aussperrung der Anzeiger oerspätet oder nicht erscheint, Ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto Leipzig 4V214. BeschäftLstellc: Hohenstein-Ernstihal, Bahnstr. L Gemeinden übertragen worden In der Verwaltung ihres die Genteinden frei. Cs find die sachgemäße Verwaftrma sowie für d'e Cr'oltuna des bisherigen Einrichtungen der Veiirksverbänd« auf die G«samtgrmeind«n d«< Bezirk« üb«r- AuHeigrnbrri» di« «grspalten» KorpuS^Ü« L— UeAsum zeile b— M.; bei Wiederholungen tnrisMätziga VinchlaK. — AuSkunftSertcUung und Vermittlung von schriftlich«, Angebot« 1.— Mk. — Anzeigenaujgab« durch Fernsprecher schließt jeden Ersatzanspruch au«. — Bei zwangsweiser Einziehung der U»» zeigengebühven durch Klage »der dn Konknrssalle gelangt d« »oll« Betrag unter Ttzegsall der bei sofortiger Bezahlung d» «i igle» Abzüge in Anrechnung. — Fernsprecher Nr. 1b 1. — auck Ge- Es sine Das Beamtenve HL'tnl« in der Gemeind« ist neuaeordnet. Reit ist ein Gerichtsverfahren für Dienststreiffgll«. me'ndcn könn«n fick ftciwillia vereinigen, tonn aber mis öffentlichem Interesse auck , welcher von den 11,4 Milliarden Goldm I ivelche Deutschland bis 31- Dezember 1 an Reparationsza langen geleistet hat, nur Milliarden dem eigentlichen Wiederaufbau U Frankreich zugute gekommen sind, wä rend Rest für andere Zwecke, darunter über ->! Milliarden allein für die Besatzung ft'-l für die interalliierten Kommissionen -. hauvtmann^cha^ten lein. Gm"Hiche Gemeinden, der Staat imd ^entlick-recktlicke Körver^ckaften können fick zu HwelAverbLnden v-relnlqen. Durch einen Zweckverband können auck Deilsch-srinzSstfchtt AStoimi. „Ccko de Paris" setzt den Zweck und In halt der neuen ftanzösi ch-deutichen Sachlicke- rungsabkommen nach dem System Vemelmans auseinander, das an dis Stelle des Systems des Wiesbadener Abkommens treten soll. Das Besteüungsverfa ren sei sebr einfach. Der ranzofi che Geschädigte und der deutsche Ver- käucr würden die Bedingungen des Veckau- an Palm. Im ühri'en soll die Grenze zH chen Deich rind Fluß, und zwar 20 M« östlich des Deickes verlaufen- Der denN'! Kommi^ar bat gegen diesen Beschluß VA dersprlick erhoben und die Erklärt« abaeaehen, daß weder er noch seine Regier» diese Entscheidung anne'men- Selbskverwaltungsrecht der Gemeinden ist bis an die Grenze aus"edcknt worden, die dem Zufammenbalt der Gemeinden mit dem Staate gewährleistet. Die Aufgaben der Gemeinden find nickt einzeln «»'geführt, sondern es ist nur eine allgemeine Reael ausgestellt. Die Selbst verwaltung der Gemeinde findet ihre Grenze ledialick in dem Bedürfnis der Gemeinde, und in den ibr zur Verfügung stehenden Mitteln und Kräften. Zu den eigenen Aufgaben der Gemeinden ist auck die Verwaltungspoliiei (Armenpflege. Mo' ffa' rtspss<me, Gesundheitspflege, V«ftri- Norwegen, Venvaltunq der öffentlichen Wege, der Märkte, des Gewerbes, des Wohnungs- und Bauwesens, des Feuerschutzes und di-' Fürftra« ffft d'e SitOich^tt getreten. Soweit dieft Ali^aaben iiber den Bereich der Gemein den hinausgeben, bleiben fie staatliche Auf gaben. ebenso die Sickerbeits- und Verkehrs polizei, die bisher Staatsausgah« und den tsd. Die Nachrichtenstelle der Staatskanz lei schreibt uns: Die Revolution setzte anstelle des Obrig keitsstaates den Volksstaal, anstelle des ernann ten Ministeriums die Parlamentär-/che Regie rung, anstelle des Klassenwaftrechtes das allge meine Wahlrecht für beide Ge'chlechter- So war das äußere Kleid des Staates verändert- Auch für die Gemeinden war anstelle des Klas- scnwahlrechts das allgemeine Wachrecht getre ten Der Obrigkeitsstaat wirkte aber für die Selbstverwaltung der Gemeinden fort und be hielt sie unter Vormundschaft. In den Ge- meinden selbst war der Gedanke des Volks- staatcs nickt durchgeführt, weil in den Stidtcp zwei gleichberechtigte beschließende Kolle- gren nebeneinander bestanden (Zweikammer system). Für die Dauer war es unerträglich daß Staat- und Gemeindever'a'unq nicht über- einstimmtcn. Deshalb versprach die Regierung im Dezember 1920, Lein Landtage eine neue Gemeindeordnung vorzulegen. Die Arbeit i' vollendet. Das Geiamtministerium bat dia Vorlage verabschiedet und es gebt die Ge meindeordnung mit der Gemcindcwablordnung den: Landtage zu. lieber den Aufbau und Inhalt des Gesetzes seien die wichtigsten Grundsätze kurz angegeben: Anstelle von 5 verschiedenen Gesehen ist «in Gesetz für alle Gemeinden geschahen worden- Ein Unterschied zwischen Stadt und Land, großen und kleinen Gemein- den wird nicht mckr gemacht, nur sollen die Gemeinden, die bisher kein Stadtreckt hatten, den Namen „Stadt" behalten- Ein neues tionskommi sion übermittelt und von da aus an den französischen Käufer geben, der i n wieder an den deu.schen Lieferanten weiterzu- reäen babe- Es sei bestimmt, daß die sranzö- rscke Regierung nicht einzugrei'en habe, da mit sich die Bestellungen nicht auf einzelne Ge'iete konzentrieren. Die Verteilung m iste nach dem ftcien Spiel des Angebots evölten Das lei erpe Bürgschaft, welche Deutschland zu verlangen ein Recht bab«. Gewillt Pro- dukte, wie Holz und Zement, die in großen Mengen bezogen werden könnten, blieben außer halb des Verfahrens, das zur Anwendung ge- lärmen solle- UmdieamerlkanlfchenBesatzungskosten Die Reparations'ommiifion nahm den. Beschluß der Finanzmlnistcr zur Kenntnis, daß das Recht der Vereini gen Staaten auf Rück zahlung von 241 Millionen Dollar unter Vorbe'alt anerkannt werden soll. Gleichzeitig beschloß die Reparct'onskommission, daß von den 240 Millionen Goldmark, die Deutschland künftighin für Ve^atzungskosten zu beza len hat, 20 Millionen f"r die amerikanischen Ko- sten bei'ci« gelegt werden. Die'« 20 Millie nen sollen von Deutschland in Farbstoffen und Arzneimitteln abgeza'lt werden- Für den Rest der amerikanischen Forderung wollen sich die Alliierten bereit erklären, deutsche Schuldver schreibungen der Kategorie A der amerikani schen Regierung zu übergeben. Ge-e« dl« Aussaugung Deutschland». Berlin, 19. Merz- Der „Vorwärts" veröffentlicht eine Protestkundgebung des All- «emeinen Deutschen Gewerkschaftsbuntes und des All'emeinen Freien Anaestelltenbundes ge- gen die Aussaugung Deutschlands. Die Kund gebung nimmt Bezug auf die kürzlich vom Paris«! „T«mps" gemacht« Ausstellung, nach werden können, sollen die neu gewählten Ge- mcindekollegien nur bis zur allgemeinen Wahl Geltung haben. Die Gemeindeverfassung teilt sich in eine beschließende Körperschaft (Ge- mcindcvcrordneten) und eine vorbereitende und aus'übrende Körperschaft (Gemeinderat). De Gemeindeverordneten wählen i ren Vorsitzen den und Stellvertreter. Sie beschließen über alle Ortsge'etze, auch über die wichtigen Po lizeiverordnungen und über die Verwaltung des Gemeindevermögens und des Gemeindebaus- talts- Der Gemeinderat hat kein den Ge- meindeverordncten gleichberechtigtes Stimmrecht. Er fübrt nur im Auftrage der Gemeindever- ordncten die Venvaltunq und bereitet deren Beschlüsse vor- Den Gemeinden selbst bleibt es überlassen, nach der Größe der Gemeinde- aufgaben eine (Bürgermeister) oder mehrere Personen mit der Gemeindeverwaltung zu be trauen. Die Wa'l der Gemeindeverwaltung erholet durch die Gemeindevcrordneten- Sowei sich die Verwaltung aus me reren Per'onen zusammenfttzt und die Einzelausgaben der Ver waltung nickt auf bestimmte Personen verteilt sind, bedarf es des Körperschaftsbeschlusses. Das Verlangen, eine den Gemeindeverordnften gleichartige beschließende Körperschaft („Rats- vermssung") den Gemeinden wahlweise zu überlassen, konnte in dem Gesetz nicht beachtet werden. Die Bevölkerung selbst soll zur Mitardeit im weitesten Am'ange herangezogen werden. Cs soll dies erreicht werden durch Ein setzung von Ausschüssen, gemischten, Ausschüssen imd Ausschüssen für bestimmte Ortsterle- Der Bürgermeister vertritt die Ge meinde gegenüber den Gemeindeverordnften und nack aussen- Er wird, wie die anderen Verwaltunasmit'lieber, aus Zeit gewählt l6 ^abre). Das Best'tigunasreckt ist ausge'ohen. Es ist aber die Möglichkeit der Nachprüfung durch den Bezirks- oder Kreisaussckuß zuge- sa^en- Die Bürgermeister haben sich nach Znkrafttretcn der Gemeindeordnung zur W' I ul stellen. Werden fie nickt wiedcrgewäbft. sßid sie abzuftnden, damft i're wodlerworhenen Reckte, soweit sie vermögensrechtlicher Art sind, gewahrt werden. gens und Vermeidung unangemeßener Schul den aufoedellt worden. Soweft ein Aufstchtsrecht de» Staate« bestebt, iss vorgesehen, daß in allen Rechtsla gen der Verwaltungsrechtsweg geöffnet wird, wählend für alle Zweckmähigkeitskragen der Beschwerdeweg an das Ministerium o^cn bleiht- Ein« dem Mwisserium ühergeordn-'te Svruchhe^örde ist ausgeschlossen- Soweit ei"« Genehmigung zu erteilen ist, wird fie durch Sekbssverwglt'mgskörper, die aus allgemeinen Wahlen bervorgeben, Bezirks- und Kreisaus- schlissen erteilt. Da« Matzkrecht ist in seinen grundsätzlichen Bestimmungen in die Geme'ndeordnuna ausgenommen worden Die technische Durchführung der Wa'l regelt «ine Landg«meinde->Wahlordwmq Die Ans- übung des Wahlrechts iss an eine längere Wohndaner in der Gemeinde nicht gebunden- Eine Teilerneuerung der Gemeindevertretung ist ausgeschlossen. Die Wahlen so^en gleich zeitig im ganzen Lande aller drei Iabr« statt- strckm Soweit S«n«indÄoll«gi«n aufgelöst nommen werden. Alle Einwohner des Landes ollen an dem Gemeindeleben teilnehmen- Es müssen des'alb auch die Einwohner verstreut liegender Gebäude und die der selbständigen Gutsbezirke den Gemeinden angegliedert werden. Die Aushebung der Gutsbezirke, die bereits 1918 angeordnet war, muß restlos durchgef ibrt werden. Soweit Staats orsten oder Anstalten des Staates oder öffentlicher Körperschaften bestehen, soll ausnahmsweise von Eingemein dung abgesehen werden- Der Abbau der Amts''auptmannschasten bedingt, daß die Aufgaben der Bezirksoerbinde in die llebergangs Bestimmungen au genommen worden sind. Ist mit der Möglichkeit des b'tt- Ligen Abbaues Ler Amtsbauptmannichaffen und damit der Vezirksverbände zu rechnen, so sind dennoch eine Reibe von Bestimmungen in das Ge'etz ausgenommen worden, die den Auf gabenkreis der Bezirksverb inde erweitern- Nach den nach der neuen Gemeindeordnung vorzu- nehmenden Neuwahlen der Gemeinden sind irch die Bezirksräte und die Bezirksausschüsse neu zu wä'len- Damit scheidet auch die Strcit'raoe aus, ob ein« Teilerneuerung der Bezirksausschüsse erfolgen soll- Die Amtshauptmannschaften bleiben f"'r den Ueberaang als Staatsbehörden bestehen. Dem Bezirkstag wird das Recht eingeräunt. 6 Monate nach dein Inkra't re'en des Ge- etzes und künftig periodisch die Abberufung Les Amtshauptmanns zu verlangen und der Staatsregierung neue Vorschläge zu unter breiten- So bringt das Gesetz eine Fülle neuer Aufga''en und räumt mit 13 verschiedenen Ge setzen auf. Die Folge wird eine völlige Neu gestaltung der Staatsverwaftung sein. An dem Landtage selbst liegt es nun, die Gemeinde ordnung bald zu verabschieden, um den Ge meinden die erstrebte Selbstverwaltung zu ge währen- Ort'ckaten Johannisdorf, Aunendeich, N./ lic'cnau, Kramersdorf und Kseinftlde mit i 'anzen Gemarkungen sowie der Hwen 'gk Kurzebrack und der Pegel äsen sowie der PW s her an der Münsterwalder Weichselbrücke fcMl eröffnet die Sitzung. Die allgemeine Aä sprach« über die Steuervorlagen wird f/> ge'etzt- 8 Ab«. Dr. Emminger (Bayer. Vm Im Reichstag ist man saft einmütig der sickt, daß die neuen Steuern bewilligt wer/^ müssen. Die Erfassung der Sachwerte nK- ver'eblt- Sie würde nur eine ungeheure Z teueruna an Maren und Gecrenständen brincM Die Verteuerung, die das StcuerkomprorM brinat. wiirde noch mehr ansteigen. M Die Warrn sind zum Teil nm das FünfH» fache 'm Vretse aesti-aen. Von Löhnen und Gebäl'ern wird das '.,ff wand behaupten wollen. Die'eni«en, die ae>M die llmsatzsseuer find, sotten bedenken, daß d« Kluft M'sck-en Warenpreis und Löhnen « weitere indirefte Steuer ist, die die Kor«' menten tragen müssen. Die lleberschwemmt.^ l mit Papiergeld entwertet weiter unftre Mff ' Soweft wie möglich haben wir die Kleinr-, ner von neuen Steuern sreiaelassen. Von ff ' Umsatzsteuer können wir sie natürlich nicht fte'en. Wir werden aber den ZentrumsantL > unterstützen, der 508 Millionen sllr tlkleinrentner ff auswersen will. Dem Druck der Entente gebend, bghen wir viele direfte Steuern N Höhen müssen, auck die auf Vier, was VN ern besonders na'e gegangen ist. Mit A Ausnahm« der Inserat« von der UmsatzstU Zwan«se 5 naemeindung erfolgen- Diese Verwaltungsauff'ab« dem Landtag« zu- ruweisen, war nickt angängig. Dagegen wird nickt mcbr das Ministerium des Innern, son- dern das Gemmtminisserium über eine Zwangs- einaememdung ent'cheiden- Völlig neu in dem Gckeh ist die Umstel lung der unteren Vernmslunasbehmde. Dm reicks^csetzlicken und den eigenen VedaIm-sen ver Gemeinde und i^rer Einwohner entsvrickt es. daß die untere und obere Verwaltungs'"e- ^,-^e lKreisbmwtmannsckaft) erhalten bleibt- Die Amtshauptmannkchakten als untere Venvaltun^sbe'örden ha' en fick als zu groß erwiesen. Si« sollen ab"«ha"1 imd rmi- "esselss werden. 5bisr soll der Selhssverwakt"n<1 der Ge-"einde fteier Svislranm gelassen wer den, und deshalb soll Kieft Umstellung von der Geme'nd, erkol^en- Den Gemeinden soll das Reckt gegeben werden, fick zu G e s a ml- gemeinden zn verbinden. Ist die L-ff- ssungsfäbiakeit ff'r eine Gesamtg«"'e'nd« geae- b<ni. dann werden i^ auck die Geschäfte der unteren Verwaltungsbebörde übertragen. Die Dolw wird ein allmählicher Abbau der Amts- Deutschland verbraucht worden sind. Dili Rie'enbeträge müssen aus der deutschen ArbUs aufgebracht werden- Die deutschen GewM' schaßen, die stets für Wiedergutmachung uUf Erfüllung cingetreten sind, erft en >iermit M ftntliche Klage über dicke Vergeudung Ertrages deutscher Arbeitskraft und deutsche Arbeitsfleißes. Gewiesen von der Not, welM in den Familien der Arbeiter und Angelte lffi in Deut chland herrscht, erbeben sie ProM gegen diese sinnlose Aussaugung Deutschland f Dr. Wirth über Genua. tu. Mailand, 20. März. Reicks- kanzler Dr- Wirt") äußerte in einer UnM' redung mit dem italicni'chen AbgeordneM Mussolini sein Bedauern darüber, daß ß j Vereinigten Staaten die Teilnahme an K Konftrenz von Genua abzeft't h«hen- N!kb 'einer Ansicht sei der endgültige WiederauffM Europas nur möglick, wenn sich die Vereins tcn Staaten an die'er Arbeit beteiligi'ßi Europa babe außereuropäffche Hilse nöWs Obne daß die Staaten auf die nationale Dc,Ä ' art verzicklcn mi ssen, müsse man Europa eine wirtschaftliche Einheit betrachten. den russischen Wiederau'bau feien Geld rIc Arbeit notwendig- Deutschland kann lM Kapital zu dickem Zwecke auf'ringen, sondW nur die Hilft und Arbeit seiner Technik, Im Verhältnis zwischen Italien und Deut^ff land bezeichnete Dr- Wirth die SchafftW guter 5>andelsxzie'unaen als das wichtig!^ Der Reichskanzler wußte noch nicht zu sa-'M ob er persönlich an der Kon erenz von Gefff^ teilnebmen werde. AmelikRisrhes Weizemehl. - Letzte MilW. - As 20 MLrz 1922 kommen auf vte Marken 5, 6 7 uw 8 der geloen -ftochneülkarke je 400 Gramm (zusammen 16)0 Gramm) amerikanische» Weizenmehl zur B klettuog Kletu- verkauf»pret» für 1 Pfund: 4 — Mk. Lie M-ir«e.>aosch.tue oe fallen am 2 April 1922. Deutscher NeichM Berlin, 18. März. Präsident LS^ LierluzviM Tazellitt und Raub dciitscher Gebiete f Nach einer Meldung aus Königsberg ff interalliierte Grenzftstfehungskommi sion