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dings machten manche Verleger von der neuen Methode aus giebigeren Gebrauch, als den Sortimentern lieb war. Ja, man stand auf dem Standpunkt, datz die Sortimenter, da sie nun ein mal Remissionsrecht besaßen, nun auch alle unverlangt zuge sandten Neuerscheinungen annehmen müßten. Die Zahl derjeni gen, die unverlangte Sendungen annahmen, verringerte sich bald wieder, oder man beschränkte die Annahme auf bestimmte Fachliteratur. Ursprünglich versandte man nur Neuerscheinungen L «ouditiou, später aber auch ältere Werke. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts tauchten zum erstenmal die »Disponenden» auf, d. h. man übertrug das unverkaufte Konditions- oder Kom missionsgut von der alten Jahresrechnung auf die neue. Dispo niert wurden Werke, die noch Absatzmöglichkeiten boten. Man sparte sich dadurch die Rücksendungskosten. Diese Methode fand bei den Verlegern zunächst allgemeine Billigung. Doch Miß brauch dieser Einrichtung veranlaßte die Verleger bald wieder zu Einschränkungen; z. B. behielten sie sich die Abberufung zwi schen den Messen vor, oder sie bestimmten — wenn die Auflage klein war —, welche Werke nicht disponiert werden dursten. Die Einführung des Konditionssystems brachte auch im Kre ditwesen eine endgültige Regelung. Denn in der »Schlußnahme» heißt es deutlich: »Alle Ostermesse bezahlen wir unsere Schuld-. Das war einerseits eine Verlängerung des üblichen kaufmänni schen Kredits, aber für den Buchhandel bedeutete diese Regelung die Festsetzung eines endgültigen Zahlungstermins, den man in der Tauschhandelszeit nicht gekannt hatte. Denn dort zog sich der Abschluß der Konten oft jahrelang hin. Die Herbstmesse besaß für den Buchhandel nicht mehr die frühere Bedeutung. Die Verbesserung der Verkehrsmittel er möglichte es, auch zwischen den Messen durch Vermittlung der Leipziger Kommissionäre Bücherware vom Mittelpunkt des deut schen Buchhandels zu erhalten. Den entfernter wohnenden Buch händlern blieb es so erspart, zweimal im Jahr nach Leipzig zu fahren. Nur insofern behielt die Michaelismesse ihre Bedeutung, als sich die Sitte einbürgerte, bei der Ostermesse Überträge zur Herbstmesse vorzunehmen, mit denen sich die Verleger auch ein verstanden erklärten. Auch diese Sitte wurde zur Unsitte, als die Gewohnheit aufkam, ein Drittel des sättigen Saldos erst ein halbes Jahr später zu bezahlen. Erst der energische Widerstand der Verleger brachte die Beseitigung des Mißstandes. Um Transportkosten zu sparen, ließen viele Verleger ihre Vcrlagsvorräte zum großen Teil in den Meßgewölben zurück. Die über die Vorräte Aufsicht führenden Angestellten lieferten auch zwischen den Messen aus. Damit entstanden die Kommis sionäre, die im buchhändlerischcn Verkehr heute eine so wesent liche Rolle spielen. Gemäß der Schlußnahme: »Was wir denen Herren . . . zurückgeben, das sollen sie in ordinaircm Preise . . . annehmen» wurden die Bücher zum ordinären Preise berechnet und erst vom Saldo ein Drittel abgesetzt. Da die Verleger aber auch andere Werke mit einem anderen als dem üblichen Rabatt führ ten, und diese gleich zum Nettopreise berechneten, waren die Rechnungen mit zwei Spalten, je eine für Ordinärpreise und Nettopreise, versehen. Die Konten mußten daher in gleicher Weise geführt werden. Wurde das Konto abgeschlossen, so ad dierte man auf der Sollseite die Lieferungen und auf der Haben seite die Remittenden und übertrug die Gesamtbeträge in die Nettospalte. Vom Saldo der Ordinärbeträge wurde dann der Rabatt abgezogen und auf der Habenseite in die Nettospalte ein gesetzt. Der dann verbleibende Nettosaldo wurde durch Zahlung ausgeglichen. Diese buchungstechnisch gesehen sehr umständliche Verrechnung verschwand bald, nachdem sie etwa fünfzig Jahre in Gebrauch gewesen war (1780—1830). Ursprünglich dauerte ein Rechnungsjahr von der einen Ostermesse zur andern. Verkehrstechnisch erwies sich der Brauch bald als sehr unzweckmäßig, denn cs war dem Sortimenter nicht genügend Frist gegeben, sich einerseits für Neuerscheinungen, die meist im Dezember erschienen, erfolgreich einzusetzen und sie andererseits noch rechtzeitig zur Ostermesss nach Leipzig oder über Leipzig an den Verleger zu remittieren. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts ging man dazu über, das Rechnungsjahr dem allgemeinen Handelsbrauch entsprechend mit dem Kalenderjahr laufen zu lassen. Allerdings ist es heute noch bei vielen Verlegern Sitte, Neuerscheinungen im Dezember auf die Rechnung des nächsten Jahres zu liefern. Ursprünglich wurde die Abrechnung in Leipzig persönlich nach den mitgebrachten Rechnungen vorgenommen. Später er leichterte man sich diese Arbeiten, indem der Verleger zwecks Übereinstimmung der Konten den Sortimentern vor der Messe einen Kontoauszug zusandte. Zur Messe selbst brachte der Ver leger dann nur das »Abschlußbuch- mit, in der die einzelnen Rechnungsposten übersichtlich zusammengestellt waren. Zunächst war es Brauch, die Abrechnung in den Gcschäfts- lokalen der einzelnen Buchhändler vorzunehmen. Ab 1792 ver sammelte man sich in dem Richterschen Kaffeehaus zu Leipzig und ab 1797 im Theologischen Härsaal der Universität, den der Buchhändler Horvath aus Potsdam eigens zu diesem Zweck ge mietet hatte. Von 1825 ab wurde die Buchhändlerbörse »ein öffentliches Institut, der gesamten Corporation gehörig». Damit war der Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegründet, der sich bald zu der bedeutendsten Buchhändler-Organisation der Welt entwickelte. Seine Aufgabe bestand u. a. in »der Anbahnung und Feststellung allgemeingültiger geschäftlicher Normen im Ver kehr der Buchhändler untereinander» (Statut des Börsenvereins von 1880). Zwar waren schon vorher ähnliche Bestrebungen im Gange gewesen, die sich aber nicht durchsetzen konnten. So heißt es im »Vertrag der Buchhändler über einige Gegensätze ihres Handels» aus dem Jahre 1804, daß Disponcnden nicht mehr gestattet sein sollten, obwohl Disponenden heute noch so üblich sind wie früher. Man sieht, daß sich wirtschaftliche Notwendig keiten nicht durch Verträge beseitigen lassen. Allmählich kam man dazu, die Verkehrsgebräuche des Buchhandels zu sammeln, um ihnen dann die verbindliche Form zu geben. Den Anstoß hierzu gab die Arbeit von August Schürmann, der ein Buch unter dem Titel »Die Usancen des deutschen Buchhandels» her ausgab (1867). Er erweiterte sein Werk 1876 durch die Beigabe »Grundordnung des deutschen Buchhandels nach seinen herr schenden Gebräuchen«. Diese Beigabe bildete die Grundlage der im Jahre 1888 vom Börsenverein beschlossenen »Verkehrsord nung», die in der Folgezeit mehrfach revidiert wurde. Sie wollte nur allgemein richtungweisend sein, "besondere Vereinba rungen von Firma zu Firma über ihren Verkehr untereinander» sollten dadurch keine Änderung erfahren. Auch die Platzgebräuche sollten unangetastet bleiben. Der Gang durch die Geschichte des deutschen Buchhandels hat uns deutlich gezeigt, daß sich die Entwicklung der Berkehrs- gcbräuche in bestimmten Perioden vollzog, die stets von einem besonderen System gekennzeichnet waren. Genaue Jahresdaten lassen sich nicht angeben, da die Entwicklungen meist ineinander- greifen. Nur die Zeiträume lassen sich in ungefähren Jahres zahlen nennen. Heute kennt der Buchhandel sowohl Bar- und Kceditverkehr wie im Anfang seiner Geschichte, aber auch das Konditionssystem wird sich nach wie vor behaupten. Preisverteilung im Photo-Wettbewerb aus Anlaß der Werbung für das deutsche Gesund heitsschrifttum für das Jahr 1937 Am 8. Februar hat die Preisverteilung in dem von der Reichs schrifttumskammer aus Anlas; der Werbung für das Deutsche Ge sundheitsschrifttum 1037 veranstalteten Photo-Wettbewerb stattge funden. Den ersten Preis von 500 Mark in der Gruppe I, bei der sich alle Volksgenossen mit Einsendungen beteiligen konnten, erhielt Richard Scheibe in Königsberg, den zweiten Preis von 300 Mark Arthur Zachger in Itzehoe, den dritten Preis Herbert Kieseler in Jena. In der Gruppe II, in der die Einsendungen deutscher Betriebe gewertet wurden, erhielt den ersten Preis die Daimler-Benz-AG., den zweiten Preis die Ländliche Zentralkasse in Münster, den dritten Preis das Werk Leverkusen der JG.-Farben-Jndustrie. Im ganzen wurden in jeder Gruppe neun Preise verteilt. Die Einsendungen haben den Beweis dafür erbracht, daß die Parole 154 Nr. 44 Dienstag, -en 22. Februar 1988