ihm zu erleiden wünscht, und niemand lege den bloßen Übungen der Frömmigkeit irgend welche Bedeutung bei, wie denn Jesus seine neugewonnenen Anhänger weder selbst getauft hat, noch durch seine Jünger hat taufen lassen, auch nicht das Abendmahl eingesetzt hat, mithin Taufe und Abendmahl gar nicht als heiligende Hand lungen anerkannt hat! Wenn man diese Sätze auf das Volksleben anwendet, so entfällt jeder Grund, in Zukunft den ebenso kost spieligen, wie zwecklosen Apparat der Kirchen und Priester aus Staatsmitteln zu unterhalten, da die Kirche zumeist dem äußeren Gottesdienst gewidmet ist, welchem keine eigentliche Bedeutung zukommt, die Vorbereitung zum inneren Gottesdienst aber nur zum kleinsten Teil durch Unterricht noch wahrnimmt, zum größten Teil der aus ihr erwachsenen Schule überlassen hat. Es ergibt sich daraus zugleich die Aufgabe, die Schule, welche nicht mehr der Kirche, sondern des Staates ist, so auszu gestalten, daß jeder, welcher durch sie hindurchgeht, allen seinen Pflichten zu genügen befähigt wird. Die Sätze, in welchen die reine Lehre Jesu beschlossen ist, führen also mit Notwendigkeit auf eine vollständige Scheidung des Staates von der Kirche, auf den Ausschluß jeglichen in Glaubensform gehaltenen Religionsunterrichts aus der Staatsschule und auf eine so beträchtliche Hebung und Erweiterung des Volksunterrichts, daß der Beitrag, welchen die Kirche bisher dazu geleistet, entbehrlich wird und bleibt. Dabei soll es dem einzelnen unbenommen sein — nicht bloß in der Übergangszeit, in welcher ein neues Geschlecht unseren Volksschulen entwächst, sondern auch für alle Zukunft —, mit anderen gleichgesinnten und