146 entgehen: sie hätten sich gar nicht auf die Frage einlassen sollen, ob der Günstling Althoffs als ordentlicher Professor annehmbar sei und vorgeschlagen werden dürfe, sondern für die bedeutendste preußische Universität auch den hervorragendsten Vertreter der historischen Hilfswissenschaften und mit ihm andere hervorragendere als Tangl vorschlagen sollen; wären sie trotzdem von Althoff mit diesen Vor schlägen beiseite geschoben worden, so hätten sie ihn .jedenfalls genötigt, seine Absicht aufzudecken, und dann ebenso, wie es 1901 die Straßburger philosophische Fakultät getan hat, an die öffentliche Meinung sich wenden können, auch so vielleicht bewirkt, daß dem deut schen Universitätswesen der Fall Spahn überhaupt erspart worden wäre. Wie das leichte Spiel Althoffs mit der Berliner philosophischen Fakultät vorangehen mußte, damit man versteht, daß der einem ge waltsamen Vorgehen sonst durchaus nicht geneigte Ministerialdirektor dazu fortschritt, in Spahn den zweiten katholischen Privatdozenten, nun nach einer nur halbjährigen Extraordinariuszeit in Bonn, der Straßburger philosophischen Fakultät als Ordinarius aufzudrängen, so macht Althoffs ganze Entwicklung erst eigentlich begreiflich, was er einerseits Brauchbares geleistet und andererseits Verhängnisvolles angerichtet hat. über schloß Breßlau diese Eröffnungen, offensichtlich erbittert über die ihm als Juden widerfahrene Abweisung, mit den Worten: „Sie wissen nicht, wie glücklich Sie sind, daß Sie als evangelischer Christ geboren sind.“ Also eine formelle „Bewerbung“, gegen welche Herr Prof. Breßlau in seiner Zuschrift an die „Frankfurter Zeitung“ sich wendet, habe ich gar nicht gemeint, andererseits aber auch seine eigenen Äußerungen unter den obwaltenden Umständen nicht anders auslegen können, als es geschehen ist. Im übrigen ist es sachlich unerheblich, ob eine Bewerbung stattgefunden hat oder nicht: so viel steht selbst nach Breßlaus damaliger Auffassung fest, daß er wegen konfessioneller Bedenken von dem Berliner Ordinariat ausgesperrt worden ist; und ich wäre meinem ursprünglichen Entschlusse treu geblieben, auf die Zuschrift meines verehrten Lehrers überhaupt nichts zu erwidern, wenn nicht die Münchener „Hochschul-Nachrichten“ (Nr. 197) auch daraus gegen mich Kapital zu schlagen versucht hätten: angesichts eines solchen Vorgehens durfte ich mich nicht länger durch persönliche Rücksicht bestimmen lassen.