137 land durchgeführt wird, dann muß das Ergebnis eine so drückende Überlegenheit des deutschen Volkes in geistiger, kaufmännischer, technischer und militärischer Beziehung sein, daß die anderen Völker einfach gezwun gen sind, mit einer ähnlichen Ordnung ihres Schulwesens zu folgen. Geschieht das, wie zum Besten eines jeden Volkes nur zu wünschen ist, dann kann auch die Friedens bewegung, welche allen edlen Menschenfreunden am Herzen liegt, ganz anders gefördert werden, als es bis her möglich war. Wohl ist durch die Schlußakte der Haager Kon ferenz vom 29. Juli 1899 im Haag ein ständiger Schieds gerichtshof eingesetzt worden, welcher die Streitigkeiten der Mächte durch sein Urteil schlichten soll; wohl hat dann der zwischen Frankreich und Großbritanien im Jahre 1903 geschlossene Schiedsvertrag eine ganze Reihe ähnlicher Verträge nach sich gezogen; aber die Klausel, welche darin beliebt worden ist: „vorausgesetzt, daß die Streitigkeiten weder die Lebensinteressen, noch die Un abhängigkeit des Vertragschließenden in Frage stellen“, ist doch nur geeignet, das Vertrauen zu dem Wert solcher Verträge zu untergraben; denn da eine jede Macht, welche sich geschädigt glaubt, nach eigenem Ermessen befindet, was ihre Lebensinteressen und ihre Unabhängigkeit an geht, so ist über den früheren vertragslosen Zustand doch nur ein sehr geringer Fortschritt zu erkennen, ein Fortschritt, der nur für Kleinigkeiten zutrifft, bei allen wichtigeren Angelegenheiten aber durchaus versagt. Es ist gerade so, als wenn der einzelne nur in Bagatell prozessen die Gerichtsbarkeit seines Staates anerkennen wollte, aber überall da, wo es sich um seine Ehre und um einen erheblichen Bruchteil seines Vermögens dreht,