und als Lehrerin und Erzieherin der Völker: das vermag niemand besser zu würdigen als der Geschichtsforscher. Aber es kommt für alle menschlichen Einrichtungen, auf welche der Begriff „ewig“ schlechterdings nicht anwend bar ist, einmal die Zeit, in welcher Vernunft Unsinn und Wohltat Plage wird; und so hat denn auch die Kirche nicht allein den angegebenen Kulturberuf fast vollständig an den Staat verloren, sondern sich als bevorrechtete Staatsanstalt auch geradezu in ein Hemmnis für den Fort schritt der Kultur verwandelt. Eine solche Überzeugung ist vorhanden, wenn bei der größeren Anzahl der Staats angehörigen die Einsicht zum Durchbruch kommt, daß die Glaubenssätze, durch welche die Kirche — immer mehr zu ihrem eigenen Vorteil, als dem Staat zuliebe — bisher noch den untersten Volksschichten eine sittliche Erziehung zuteil werden ließ, nicht mehr haltbar, sogar mit besserer Geisteskultur unverträglich, also schädlich sind, daß eine höhere Volksbildung nicht bloß notwendig, sondern auch möglich ist, und daß der große Aufwand, welchen die Staatskirchen erfordern, in empfindlichem Mißverhältnis steht zu dem geringfügigen Nutzen, welchen sie dem Staate gewähren. Sobald nun das Staatskirchentum aufgehoben wird, fällt das gesamte Vermögen derjenigen kirchlichen An stalten, welche bisher öffentlichrechtlich privilegiert waren, also der katholischen und evangelischen Kirchen, dem Staate wieder anheim; denn Kirchengut ist Staatseigen tum — das unbewegliche wie das bewegliche Kirchen vermögen fällt dem Staate anheim, aber nicht zu beliebiger Benutzung, sondern zu einer dem ursprünglichen Zwecke möglichst entsprechenden Verwendung, und das kann nur die Bildung und Erziehung des Volkes sein. Der