100 mustergültigen zu machen und dem Staate die brauch barsten Bürger heranzubilden. 70 ) Wenn so die Fortbildungsschule in Stadt und Land eingerichtet ist, werden dadurch alle diejenigen höheren Lehranstalten überflüssig, deren Ziel nur die Verleihung des Einjährigenzeugnisses ist, und alle übrigen, welche auf die Universität vorbereiten, erheblich entlastet um die nur als Ballast empfundenen Schüler, welche mit der erlangten Berechtigung zum einjährigen Militärdienst die Anstalt verlassen. Diese Schüler, welche im sechzehnten oder siebzehnten Lebensjahre stehen, sollen damit nicht etwa vom Schulzwang frei werden, sondern um ihrer kaufmännischen, technischen und körperlichen Ausbildung willen, geradeso wie die aus der Volksschule hervor gegangenen, verpflichtet sein, an den entsprechenden Fort bildungskursen teilzunehmen. Aber auch die höheren Lehranstalten werden nicht umhin können, diejenigen Unterrichtsgegenstände allgemeiner Bedeutung, welche die Fortbildungsschule vor ihnen voraus hat, ihrem Lehr plan einzuverleiben, zumal ja aller dogmatischer Religions unterricht fortfällt. Ein solcher hat auch auf unseren Universitäten keinen Raum mehr. Denn es gibt absolut kein Wissen, keine Wissenschaft von Gott, keine „Gottesgelahrtheit“, ge schweige denn daß sie eine Abwandlung oder Ein schränkung durch den Glauben vertrüge; und wenn der Glaube, wie es die neuere Ethik tut, 71 ) darin das Walten Gottes erkennt, daß die geistige und sittliche Entwicklung der Menschheit zu größerer Vollkommenheit fortschreitet, so käme die Bezeichnung „Gottesgelahrtheit“ eigentlich nur der Gesamtheit der Geisteswissenschaften zu. Daraus folgt die Notwendigkeit, die theologischen Fakultäten auf-