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93 94 ren total verändert, insofern als jeht die genauste kritische Angabe des Inhalts und Stoffs eines jeden Collo unerläßlich erfordert wird. Die geringste Abweichung, mag solche selbst erweislich nur auf einem Schreibfehler beruhen, oder sonst dem Sinne nach fern von aller Defraudation seyn, wird unerbittlich, nach den bestehenden Gesetzen, gerügt. Consiscation der Güter, große Strafsummen und lang wierige Processe sind die unausbleiblichen Folgen. Die sorgfältigste Revision, welcher Alles, was ein geht, unterliegt, und unserer neuen Ofsicianten unerhörter Scharfsinn, der mit Hülfe aller Sinne jedes Falsum erspäht, vernichten etwaige Aussicht, daß ein Fall unent- deckt bleiben könne; — auch wird auf solche Möglich keit hin kein besonnener Geschäftsmann etwas risquiren wollen. Daß von Seiten der Herren College» eine Umge hung der Gesetze mit Vorsatz geschehen könne, liegt außer dem Bereich aller Vermulhung, doch unser Geschäft selbst ist der Art, daß leicht ein Jrthum möglich ist. Landcharten, Kupferstiche, Lithographien und Musik allen gelten im Zolltarife wie Bücher, und es bedarf keiner andern Declaration. Jedoch lithographirtes, bedrucktes oder linirtes Pa pier, das zu Rechnungen, Etiquetten, Frachtbriefen u. dgl. bestimmt ist, steht in einer andern Taxe und ist be sonders zu declariren. Eben das gilt von allen Buchbinderarbeiten aus Papier, Pergament, Pappe, Leder und andrer Masse, vorausgesetzt, daß diese nicht die Enveloppe eines Buches bilden, sondern als Gegenstand für sich bestehen. Diese so wie auch mathematische, physikalische, musikalische, optische, astronomische, chirurgische und ähn liche Arbeiten, welche, obgleich davon gesondert, dennoch zur Erläuterung eines Buches dienen mögen, können trotz dem nicht gleich und mit solchem, sondern müssen apart dem Stoffe und Zwecke nach angegeben werden. Außer diesen bedürfen noch der sorgfältigsten Be achtung alle Artikel, die zwar nicht direct zum Bücher verkehr gehören, jedoch mehr oder minder sich solchem angesellen, als: Spielzeuge und Kinderspiele aus Papier, Pappe oder vermischten Stoffen. kosr-DLL Herrn Neujahrwünsche, Bisitencharken, Globen, Calender, Papierstreife (zur Einfassung), Schreibtafeln, Flitter gold, Goldschaum, Formen, Modelle, und was dgl. mehr seyn mag. Also Remittenden nach Leipzig an bas Magazin für Jnd. u. Lit., an die Herren Müller in Wien, Gropius und andere College», die sich mit solcherWaare befassen, sind sorgfältig zu beachten. Die Angabe, wie jeder Gegenstand zu declariren ist, führte zu weit, — es muß hier: auf den sächsisch- prcuß. Zolltarif (in Leipzig bei Friedr. Fleischer ü 8 gr. netto zu haben) verwiesen werden. Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich Ref. noch nach stehenden Gegenstand der nähern Beachtung zu empfehlen. Häufig wurden zeither den Postpaqueten nach Leip zig versiegelte Briefe und Co uv erts beigefügt. Griff solches auch zwar in die Postrechte ein, so wurde cs doch damit so genau nicht genommen, und nur unter besondern Umständen mag die harte Strafe in Anwendung gekommen seyn. Bei der jetzigen strengen Controle hat die frühere Milde aufgehört, auf dem Wege friedlicher Uebereinkunft ist kein Ucbertcetungsfall zu redressiren, — und man kennt nur die Richtschnur des strengen Gesetzes. »Darum warnen wir die Herren Collegen, den Pa- »quetennach Leipzig versiegelte Couverts oder Briefe beizulegen.« Ferner war es bisher genügend, wenn bei Postpa queten nach Leipzig auf der dabei befindlichen Adresse kurz angegeben war Nebst 1 Paq. sign. !c. enthält rc. Dieß ist auch fernerhin erforderlich, reicht aber allein nicht hin; cs bedarf auch noch einer Declaration, so wie sie untenstehendes Schema näher angiebt. Wo dies unterbleibt, kann den Gesetzen nach die Taxe der am höchsten versteuerten Maaren gefordert werden. Würde sie auch in Folge der Einschrcitung gemildert, so ent springen daraus doch jedenfalls viele Kosten und vieler Verdruß. 6er Lolli. Aeiclx-ll und I>>". Roiwiuwug ller o 6 i e 1t t. vomorlc ungen. IZrutto j 6 * Ort. a m e.