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W^«g«»rei, monatlich Mk. 4.7b, durch Boten frei in« Hau« geliefert, bei Abholung in den Geschäftsstellen M. 4.bv, Wochen» karten 1.1V Mk. Bei Postbezug vierteljährlich M. 1b.— ausschl. ZustellungSgebühr. Einzelne Nummer 2b Pfg. Ausgabe werktäg lich nachmittags. Falls durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Tperre, Aussperrung der Anzeiger verspätet oder nicht erscheint, ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto Leipzig 4V214, Geschäftsstelle: Hohenstein-Ernstthal, Bahnstr. 8. OberlWWMtzL? LageUM Gersösrser Tagetzlatt Lwzeigenprei« die Sgespaltcm 'iucpuSzeile 7b Pfg., Reklame, zril« 2.— Mk.; bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. — NuSkunstserteilung und Vermittlung von schriftlichen Angeboten 80 Pfg. — Anzeigenaufgabe durch Fernsprecher schließt jeden Ersatzanspruch aus. — Bei zwangsweiser Einziehung de« An. zeigengebühren durch Klage oder im Konkursfolie gelangt der volle Betrag unter Wegfall der bet sofortiger Bezahlung be willigten Abzüge in Anrechnung. — Fernsprecher Nr. 1b1. — für Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdors, RUsdors Bernsdorf, WWsndmrM, 11 Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf «sw» A. roi Mittag dea 30. AWst 1820 «7. IHM; Oeffentliche Aufforderung zsr >Me ei«r LtknettrtlSkimg sSr die BnnlWiz zm Reichrirtozstt. Aur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: 1. ») die Angehörigen de» Deutschen Reichs; b) Angehörige autzerdeutscher Staaten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach dem 31. Juli 1914 verloren haben, und Staatenlose, die am 31. Dezem- bcr 19IS im Deutschen Reiche einen Mohnsitz oder in Ermangelung eines Wohn sitzes ihren dauernden Aufenthalt gehabt haben; «) Angehörige außerdeutscher Staaten, die sich am 31 Dezember 19^9 im Deutschen Reiche dauernd des Erwerbes wegen aufgehasten haben; falls die zu » bis c Genannten am 31 Dezember 1919 allein oder mit ihrer Ehefrau ein Vermögen von SOOS Mark und darüber gehabt haben oder eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. r. die nachstehend Genannten, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Vermögens: ») inländische Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolo nialgesellschaften, Berggewerkschaften und andere Bergbau treibende Vereinigungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Versicherungs« vereine, eingetragene Genossenschaften, deren Anteile aus mindestens 60 Mark lauten, sowie Kreditanstalten; b) sonstige inländische juristische Personen; c) inländische nichtrechtsfähige Vereine sowie sonstige inländische Vermögens massen, die nicht dem Vermögen anderer Abgabepflichtiger anzurechnen sind, insbesondere Stiftungen ohne juristische Persönlichkeit; ä) die Eigentümer von inländischem Grund- und Betriebsvermögen oder diejenigen Personen, denen nach Artikel 297 i des Friedens»ertrags eine Entschä- digv.ng gewährt worden oder zu gewähren ist. 3. wer -nr Abgabe der Steuererklärung nach Nr. 1 und 2 Verpflichtete zu ver trete« hat. D e Angehörigen des Deutschen Reichs, die sich bereits vor dem 3I. Juli 1914 mindestens zwei Jahre ununterbrochen des Erwerbes wegen oder aus anderen zwingenden Gründen im Aus- land aufgeha'ten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu hoben, und noch am 31 Dezember 1919 im Ausland gewohnt haben, sind zur Abgabe ciner S e rererklärung nur insoweit verpflichtet, als sie z» den oben unter 2 6 bezeichneten Personen gehören. Diese Ausnahme findet jedoch keine An- Wendung «us Reichs- und Staatsbeamte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland gehabt haben Die zur Abgabe der Steuererklärung V rpflichteten werden aufgefordcrt, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks bis zum 30 Septembev MÄO bei dem unterzeichneten Finanzamt ei-zureich ir Vordrucke sür die Steuererklärung können »«n dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden, und zwar, soweit den Steuerpflichtigen Vor drucke nicht zugeftelll worden sink, und es sich um die beiden ersten Stücke handelt, kostenlos und, soweit weiter« Stücke »erlangt werden, «egen Zahlung von 50 Pfg für jedes weitere Stück. Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zuge- s«ndt worden ist. Die Einsendung schriftlicher ErkISrunacn durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus die Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmässig mittels km. schreibebiiess. Mündliche Erklärungen werden von. dem unterzeichneten Finanzamt während der Ge- schästsstunden zu Prvtokoll entgegengenommen Wer die Frist zur Abgabe dec ihn» obliegenden Steurrer7täc»ng versäumt, wird mit «betdstcafen zu de^ Abhübe der Steuererklärung angch »ten; nucb kann ihm ein AufLla^ bis zu 1V vvm Hundert der endgültig festgesetzten Steuer auf- srlegt werde« Wer das Neichsnstopfer ganz oder teilweise hinterzieht oder zu hinterziehen ver sucht oder ein« derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt oder hierbei hilft »der wer seines Vorteils wegen Gegenstände, von denen er weiß oder ««nehmen muß, daß dn» Reichsnotvpfer für sie hinterzogen ist, verheimlicht, absetzt oder zu ihrem Absatz mitwirkt, wird mit Geldstrafe bis zu« dreifachen Betrage der betreffenden Steuer bestraft. Reben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und Verlust der bürqeeii»en Gkrenrecvte erkannt sowie die Bestrafung auf Koste» des Verurteilten bekanntgemaeiht werden. Vermögen, das bei der Keranl gung zum ReickSnotopfer vorsätzlich» verschwiegen wird, verfällt zugunsten des Reich,-. Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Gesetzes über da» Reichsnotvpfer oder die zugehörigen Berwaltungsbestimmun-en können mit Ordnungsstrafen bis zu 1333 Mk. geahndet werden. Fü- die bi- zum SV. Juni 1S2V auf das Reichsnotvpfer bar gezahlten Beträge (tz 411 des Gesetzes) werden 8 vom Hundert und für die in der Zeit vom > Juli bis 34. Dezember 1820 b rr gczabtten Beträge 4 vom Hundert al» Vergütung gewährt. Die in dcm tz 30 des Gesetze- über das Reichsnotoofer vorgeschriebene S prozentig« Verzinsung der Steuer vom 24. Januar 4828 all» hort für den durch die Zahlung getilgten Betrag mit dem Tage dec Einzahlung auf. Glauchau, den 30. August 1920. 38» Das Finanzamt. Oeffentliche Aufforderung. Veranlagung der Besitzsteuer. Auf Grund des Z 52 Abs. 1 des Bcsitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (R-G.-B. 8. 584) werden zum Zwecke der Veranlagung auf den 31. Dezember 1919 s) alle Personen mit einem steuerbaren Vermögen von 20000 Mark und darüber, welche weder zum Wehrbettrage, noch zur Besitzsteuer veranlagt worden sind, sowie alle Personen, deren Vermögen sich gegenüber dem für eine künftige Veranlagung maßgebenden Vermögensstand um mehr als 10000 Mark erhöht hat, d) alle Personen, die andere Personen zu vertreten haben, auf welche die Voraussetzungen unter ») zutreffen, aufgrfordert, die Brsitzsteuererklärung nach dem vorgeschciebenen Vordruck bis zum 30. September 1S20 schriftlich oder mündlich beim Finanzamte Glauchau unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ueber das Vermögen von Kindern, auch wenn es der elterlichen Nutznießung unterliegt» sind von den gesetzlichen Vertretern besondere Besitzsteuererklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Besitzsteuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Aus Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeindebehörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen du ch die Post ist zulässig, geschieht aber auf die Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Vesitzsteuererklärung versäumt, ist nach A 54 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 500 Mark zur Abgabe anzuhalten, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 10 der geschuldeten Besttzsteuer verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vesitzsteuererklärung sind in den HZ 76 bis 78 des Gesetzes mit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht. f38k) Glauchau, am 30 August 1920. Das Finanzamt (Bezirkssteuereinuahme). Oberlungwitz. Freibank I Oberlungwitz (Postgut). Morgen Dienstag, den 31. August, kommt rohes Rindfleisch, 1 Pfund 5,— Mk., in nachstehender Reihenfolge zum Verkauf: Vorm, von S—10 Uhr Freibankfleischbezugskarten-Nr. 406—500, 10 — 11: 5S1—600, 11—12: 601—790. Die Frei bankfleischbezugskarten sind vorzulegen und die Zeiten streng einzuhalten. Mütterberatungsstelle. Die Mütterberatungsstelle im Emma-Hospital ist nur Donnerstag v»n 2—3 Uhr geöffnet. Wer nach 3 Uhr erscheint, kann nicht mehr »orkommen * Die Gemeinde verfügt über einen größeren Pasten Heringe, welche unentgeltlich an hiesige Arbeitslose mit eigenem Haushalt und an Kciegerwltwen abgegeben werden, ebenso erhalten diese kinen Posten Brennholz unentgeltlich. Ferner erhalten diese einige Pfund Hülsenfrüchte zum halben Preis Bezugskarten sind Mittwoch, den 1. September, für die Arbeitslosen in dec Arbeitslosen stelle zu entnehmen, Ksiegerwilwen erhalten die Bezugskarten im Rathaus — Zimmer Rc. 2 —. Die Abgabe der Waren erfolgt ebenfalls Mittwoch, den 1. September, Brennholz im Gasthof,Zum Hirsch", Heringe im Ra'haushof. Diejenigen Landwirte, welche ihr Brotgetreide zum Mahlen in die Wallnau-Mühle gegeben haben, werden hiermit ersucht, das Mehl Dienstag, den 31. August, von v»rm. 8 Uhr ab in obengenannter Mühle abzuholen. * Bei hiesiger Gemeinde ist ein kleiner Posten Bettbezüge, Bettlaken und Kiffenbezüge sür Minderbemittelte eingegangen. Die Sachen werden Donnerstag, den 2. September, von nachm. 2 Uhr ab im Rathaus verkauft. Oberlungwitz, am 30. August 1920. Der Gemeindevorstand. Ne 1MW MWHk. Eine amerikanische Gesellschaft, die „American kam) Cattle Company" in Chicago, hat mit Hilfe deutsch-amerikanischer Farmer ein Liebes werk großen Stils vollbracht. Cs sind 100 000 Milchkühe aufgebracht uud vor etwa McnUSsiist dem Zentralausschuß für AuSlaudsbilfe des Ro ten Kreuzes in Berlin zur Verfügung gestellt worden. Unsere Sozialhygieniker haben oft genug di« auf der Hand -liegeudcu Zusammenhänge zwischen der ungeheuren Kindersterblichkeit und der infolge der uns aufgezwungeneu Milchviehablieferung fo katastrophal ge steigerten Milchnot mit erschreckenden Zahlen nachgewiesen. Der allgemeine Volks wohlstand hat natürlich nichk minder unter die sen Verhältnissen gelitten. Vor dem allgemeinen Dahinsiechen unserer Säuglinge und stillenden Mütter hätte uns nur eine wesentlich bessere Milchversorgung retten können. Tief ergriffen bon dem aller Welt bekannten schlimmsten Iam- wer unserer Not, haben sich edle Menschen jen- seit« groß»;, Oz«an» zu »iuer rettenden Lie bcStat zusammengetan, um die an allem KriegS- «oend unschuldigen deutschen Frauen und Kinder vor dem sicheren Verderben zu bewahren. Durch ihre großherzige Spende von 100 000 Milch kühen hätte mit einem Schlage unseren bemit leidenswerten Säuglingen, Müttern und Kranken geholfen rind damit auch der allgemeine gesund heitliche Volkswohlstand erheblich gebessert wer den können. Tie deutsche Negierung ha: sich alle erdenkliche Mühe gegeben, um so rusch als ir- geird möglich in den Besitz der amerikanischen Milchkühe zu gelaugeu. Durch den Versailler Vertrag, der uns auch unserer Handelsflotte be raubte, sind wir aber außerstande gesetzt, mit eigenem Schiffsraum die Mholnng der Milch kühe zu bewer'steMgen. Die Nebermittclung durch amerikanische Schiffe kommt nicht in Betracht, weil die amerikanischen Frachtraumpreife so un erschwinglich hoch sind, daß dadurch die Wobl- tat der Speude wieder hinfällig werden würde, (tzanz auf die Gnade der Entente ange wiesen, wendete sich deshalb der deutsch« Ge schäftsträger in London, Senator Sthamer, an die Maritime Service und bat im Auftrag der deutschen Regierung, d»n zum Transport der Milchkühe erforderlichen Schiffsraum zur Verfü gung zu stellen. Auch an die französische Regie rung ist man deutscherseits niit dem gleichen Er suchen herangetretcU. In beiden Fällen wurde der deutschen Regierung unter Berufung auf den S ch i f f S r a u m m a n g e I eine glatte Absage zuteil. Die SchifiSraumnot der Entente soll nicht bestritten werden. Wenn aber bei den maßgeben den Ententemännern auch nur ein Fun e huma nen Geistes, wirklichen Versöhnungswillens oder menschlichen Mitleides, wenigstens mit den Kin- dern und Müttern des ehemaligen Feindes, vor handen wäre, dann hätten sie unter allen Um ständen Mittel und Wege gefunden, um die Her überschaffung der rettenden Milchkühe dennoch zu ermöglichen. Uns wäre ja auch damit gedieut gewesen, wenn wir die Milchkühe nicht alle auf einmal, sondern, auf viele kleinere Transporte verteilt, nach und nach bekommen hätten. Das hätte sich trotz aller Schiffsraumnot bei einigem guten Willen sicher durchführen lassen. Aber die Entente hat anderes im Sinn, als deutschen Müttern und Kindern durch einen Akt selbstver ständlicher Humanität und Hilfsbereitschaft ihr dürftiges Leben zu retten. Sie braucht ihren Schiffsraum bis zur letzten Tonne, um zu wei teren! Blutvergießen möglichst viel Kriegsmate rial uud Truppen an die russisch-polnische Front zu befördern. Das ablehnende Verhallen Englands und Frankreichs ist ein neuer Beweis für deu noch immer ungcmildcrt fortbestehcnden und bis zur Roheit entarteten Haß — den Haß bis ins dritte und vierte Glied. Da von England und Frankreich keine Aenderung ihre» StandPuwteS zu erwarten ist, will man jetzt ver suchen, statt des Viehes wenig st en» Kraftfuttermittel für deutsche Kühe her- liberzubekommen. ES schweben dicscrhalb bereits Verhandlungen, deren Ergebnisse uns darüber aufklären werden, ob sich der tödliche Haß der Entente nicht auch noch — auf unsere Kühe erstreckt. * Die deutsch-englische ErnährungsKonferenz. Der ReichSernährungsminister Tr. Hermes ist mit Geheimrat Merz, der ihn begleitet hatte, von der Konferenz in London zurückgekehrt. Neber deu Verlauf der Verhandlungen wird mitget»ilt: