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! sein«, Nebe»p«llen (Bekanntmachung der Amtshauptmannschast SSO Arb. N. » 23. 10. 1V) K. L.-Nr. 805 A. R. Glauchau, deu 20. Dezember 1919. MeldepWt der Ardkilgeber dei dm öffestlichen Nebenstelle 1. e) «ochen ä) ,4 8 2. an werden die Beiträge nach 4 ü Für Glaucha«: Für Meereme: r Für Hohenstein-Gr.: Für Ltchtenstein-C.: Für Waldenburg: 2. Für den Landbezirk ist Der Gemeindevorstand. z die Rede sein, daß die deutsche Regierung den ' Bestand des Hafenmaterial« falsch angegeben, 7 C Met»»d«rf o i S von drei Monaten in Aussicht genommen. Nebenstelle Nebenstelle Uhr II ngUng»i»r«in, Wechnucylkf'ier WochenüMl: H«r Psarrrr o DoSty. Hundertstel des Grund- Klasse 54 Pf«, in der H. Preai^tgvtterd,n>l mit '/,11 Uhr Weihnacht«. 6. 7. 8. 9. 6 I. - Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle . Nebenstelle 2 i 10 11. Nebenstelle 2. Nebenstelle 3. Nebenstelle 4. in ft B ßr r s C 2 « F in Irrtümer h-rausstelle« sollten, diese natürlich be rücksichtigt werden müßten. Angesichts dieser Tatsache kann nicht davon W. «'N" M if »! Zusatz zu § 5. 1. Für die Bezirke der Städte mit revidierter Städteordnung sind zuständig: Am S-nntag nach W« hnachten, »m >8. frtty » ^.tzr «otie»»tenft mN P e i§t. ir«»8r»ch«r*»»ek «n Katte» Am Sonma«, d» De-«mb», o»rm '/»V Uhr HNchtr, Uhr Pr-hi^ii»n«»ht«-tl «t «»rndmayl.se er. Kirchberg: Borm v Uyr Bricht- un» Abend ahlöfet«. Mn e-g >tie»di n i »rlv«ch: Kein Voneedtenst. «»»geuver, «u * Für das Jahr 1920 werden die Zahlungstermine für di« Kranken- und Invaliden versicherung nach A 48 der Kassensatzung wie folgt festgesetzt: wetse dei der Anmeldung bekanntzugeben; von jeder Besetzung der offenen Stelle, auch wenn sie durch den öffentlichen Arbeits nachweis erfolgt ist, diesem binnen 24 Stunden unter Angab« des Namens und der Wohnung der eingestellten Personen Mitteilung zu machen; dem öffentlichen Arbeitsnachweise sofort anzuzeigen, wenn eine von diesem zugewiesene Arbeitskraft ohne wichtigen Grund die Annahme der Arbeit ablchnt oder die Arbeit Am Gonnlag noch Wethnochun, den 21 Dezemb«, norm o ayr Gotlr»dienft Herr Ooflmr Boynr LrtH«uy-Kirchver,. »m Sonntag nach W iynoch en, den 28 D-z'mber das vorhandene Hasenmaterial nicht der Wahr- heit entsprochen hätten. Demgeaeniiker muh fest gestellt werden, das; 'die Technische Komwisswn bet Beginn der Berhaadlungen eine gedruckte Nachweisung des Hasenmaterials überreicht hat, daß für Irrtümer und Auslastung n ein Spiel raum von 5 Prozent vereinbart wurde, und daß Verkäufe von Docks an das Ausland feU dem 3. November 1919 deutscherseits nicht erfocht sind. Bet den mündlichen Beratungen am 17. De zember erklärten die alliierten Delegierten, daß nach ihnen zugeganaenen Berichten außer dem in der deutschen „Nachweisung" verzeichneten Hafenmaterial in Hamburg ein 80 OOO-Tvnnei - Dock und in Danzig zwei Docks von zusammen 100 000 Tonnen vo Hunden sein möß en. Dem gegenüber gab der Vorsitzen«»- L r deutschen Dtle- gation, Geheimrat Seeliger, die Erklärung o', daß diese Docks nickt existierten uno n»e existiert hätten. G' stellte jedo n den Alliierten anheim, sofort telegroph sch einn Ossizi r zu beauftragen, in Danzig und Harn bürg Erkundchungrn einzu- ziehen. Hierauf erwiderte der Borsitzende der alliierten Kommission, Minister Louchcur, daß die Alliierten die »om deutschen Be sitz»n»en ge machten Angaben als richtig onnähmen. Er fügte dabet hinzu, daß, wenn sich später eventuell , sicher Textilbetriebe wurde beschlossen, den Arbeit gebern sofort Forderungen in Gestalt einer Be- schaffungsdcihilfe zu unterbreiten. Es werden verlangt: für ledige Arbeiter und Arbeiterinnen bis 18 Jahre 150 Mk., für solche über 18 Jahre 250 Mk. und für Verheiratete 500 Mk Diese Forderungen sollen nur für Organisierte gelten. Begründet wird die verlangte Beihilfe mit der erheblichen Teuerung und den verhältnismäßig niedrigen Löhnen in der Textilindustrie. )( Oberlungwitz, 27. Dez. Gelegentlich der gestrigen Kirchenvorstandswohl wurden dieHerren Fabrikbesitzer Götze und Strumpfwirker Karl Rother wieder- und die Herren Kaufmann Otto < aus dem Anwesen des Gutsbesitzers Otto Klitzsch 3 Gänse und 2 Truthühner im Gesamtwerte von SOO Mark gestohlen. Die Diebe haben die Tiere an Ort und Stelle abgeschlachlet. ) ( Ursprung, 27. Dez. Bei einem Einbruch in die Kupfermühle fielen unbekannten Tätern 13 Hühner, 5 Enten und 2 Ztr. Roggen in die Hände. Die Spur führte nach Oberlungwitz, doch hat sich bei einer auf der Nutzung vorge nommenen Haussuchung gezeigt, daß der Ver dacht vollkommen unbegründet war. * Glauchau, 27. Dez. In die Irrenanstalt eingeliefert wurde der 22 Jahre alte ehemalige Fürsorgezögling Handarbeiter Robert Tirschmann aus Ierisau, der am 21. Ianuir d. I. die Gast wirtsehefrau Sonne in Wickersdorf ermordet und beraubt hatte, am 23. März auf die Gutsbesitzers ehefrau Müller in Pfaffroda einen Raubmoxd- versuch ausgeführt hatte und bei dieser Gelegen heit ergriffen worden war. * Neustadt i. Sa., 27. Dez. In Langbur kersdorf wurde das 50 Jahre alte Fräulein Reuter, Inhaberin eines Schnittwarengeschäftes, ermordet aufgefunden. v»r. Dresden, 26 Dez. Die ersten 100 Wiener Kinder, die auf Veranlassung des Gach- senwerkes nach Dresden geschickt worden waren, sind in Niedersedlitz eingetrvffen und in den Familien von Beamten, Angestellten und Arbeitern des Sachseuwerkes untergedracht worden. Der Städt. Arbeitsnachweis, Nikolaistraße 9, Fernruf 163, geöffnet 8—7,1 Uhr, 7,3—6 Uhr, Sonnabends 8—2 Uhr. Städt. Arbeitsnachweis, Stadthaus Hl, Zimmer 22, Fernruf 39, 47, geöffnet 9—7,1 Uhr, 2—4 Uhr, Sonnabend» 9—1 Uhr. Städt. Arbeitsnachweis, Rathaus Zimmer 15, Fernruf 19, 35, geöffnet: Täglich 8—1 Uhr. Städt. Arbeitsnachweis, Rathaus, Fernruf 28, 16, geöffnet: Täglich 9—1 Uhr. Städt. Arbeitsnachweis, Rathaus, Kanzlei, Fernruf 16, geöffnet 8—7,1 Uhr. der Bezirksarbettsnachweis der Amtshauptmannschaft mit Aufenthalt der im Alter von 8 bis 13 Jahren stehenden Kinder ist auf einen Zeitraum Molch, Lehrer Hermann Bauer, Gutsbesitzer Moritz Landgraf und Bautechniker Hugo Herte neugewählt. Von 135 Stimmberechtigten machten nur 71 Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch. 8 Oberlungwitz, 27. Dez In der Berufungs instanz hob die 2. Strafkammer des Landgerichts Zwickau das seinerzeit vom Schöffengericht Hohenstein-Ernstthal ergangene, die Frau F. Teumer von der Beamtenverleumdung stet' sprechende, Urteil auf und verurteilte dieselbe zu 6 Monaten Gefängnis. )( Gersdorf, 27. Dez. Nach einem Beschluß des Reichskabinetts sollen besondere Mittel zum Bau von Bergarbeiterwohnungen bereitgestellt werden, die aus einer Abgabe von der Förder leistung an Kohle bestritten werden sollen. An träge auf Baukostenzuschüsse sind an die zustän digen Stellen möglichst durch Bauvereinigungen usw. einzureichen. * Bernsdorf, 27. Dez. Kürzlich wurden Veränderungen in dem Arbeitsverdienst find von dem Arbeitgeber innerhalb drei Tagen n«ch ihrem Eintritt der Kaffe zu melden. Die Unterlassung solcher Meldungen ist nach 8 530 der Retchsverstcherungsordnun, strafbar und mutz künftig unnachfichtltch zur Anzeige gebracht werden. In den Anmeldungen, di« der Kaffe zugehen, ist vielfach die Klaffe statt des Arbeitsver dienstes angegeben. Das ist unzulässig. In der Anmeldung ist nur der Arbeitsverdienst de» Versicherten, nicht die Klaffe, welcher er zugetetlt werde« soll, anzu,eben. Anmeldungen, die hier gegen verstoßen, müssen -urückgewtesen »erden. Hohenstein-Ernstthal, de« 24. Dezember 1919. Der Vorstand der Allgemeine» Ortskrankenkaffe. Gersdorf. Wohnungen betreffend. Da» Ministerium de» Innern hat für die hiesige Gemeind« die besckloffenenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot genehmigt. Auf Grund dieser Ermächtigung kann die Ge- meinde Hausbesitzern und Mietern für solch« Wohnungen Mieter zuweisen, die nach ihrer Ansicht nicht genügend bewohnt werden. Auch kann st« u»b«nutzte Fadrikräume mieten und »eiter ver miete«. Die ausführlichen Bestimmungen hierüber liegen zur Einsicht im Rathause, Zimmer Nr 8, aus. Weiter machen wir erneut darauf aufmerksam, daß alle freiwerdendrn Wohnungen vor Wettervermietung d«m Gemeindevorstand zu melden sind Unterlassene Meldung wird bis zu 1000 Mark bestraft. „tiMM-op, Sb» A-s-ta 40, »7—81 UA* r > H«« O Alor«yt. Nachm. V, uyr kirchliche tnUrrey r- > mt» »r„ k»nf Zünuli-«,«n S Utzr pr«oig ,»>te«bi«nn im HLu«ng undbesi ml. Ob«rt«»,»rs. Nm Tannta, nach Weihnachten, den 28. Tezemk«, oorm » yr Pre-igigoNeSdienP, -»gleich Weiyn^ch « Knderbott'»dienst Herr Pf^n» v. Dn»ky Borm >,tt chr Laufe» Abend« 7 Utzr Iunufrcuenoeretn Stend« 7 ' i» Kein ultimativer Charakter. Die Note des Obersten Rates ist Mittwoch in Berlin eingetroffen. Sie trägt jedoch durch aus keinen ultimativen Charakter; sie besteht zwar auf Unterzeichnung des Protokolls In dem von Dutasta mündlich zugefügten Kommentar erklärt sich aber der Oberste Rat bereit, in eine Nachprüfung über die Zahl des in Deutschland befindlichen Hafenmaterials einzutreten, und ev. auf 300000 Tonnen bezw. noch weiter in seinen Fordernngen zurück zu gehen. In der Note wird noch erklärt, daß die in England internier ten Besatzungen der zerstörten Kriegsschiffe von Scapa Flow nach Unterzeichnung des Protokolls in die Heimat zurückbefördert werden. In bezug auf Amerika nimmt die Nole Kenntnis rwn den deutschen Erklärungen und zieht daraus die Fol gerung, daß aus der vorläufigen Nichtbeteiligung der Vereinigten Staaten von keinem der vertrag schließenden Teile das Recht hergeleitet werden könne, Bestimmungen des Vertrages in Frage zu stellen. Nach Ansicht des Generalsekretariats der Friedenskonferenz werden vor Neujahr weitere Verhandlungen nicht stattfinden. Dte Mchltsttell bec Veurfchen Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt: Die französische Presse sucht die Entscheidung der Alliierten in der Note über die Scapa-Flow- Frage und die dadurch herbeigeführte Verzöge rung der Raiifikasivn des Friedens darauf zu rückzuführen, daß die Angaben der deutschen Re gierung und der Technischen Kommsisilfii über «eramworlltq für die Schrtftlettung: Dagobert Aviv, für OertlicheS u Antigen: Bruno Preist, «erlag und Druck: »uftav Hodenfte in, Lodenstiin-Oirnftthal. Hierzu die-Jllustrtert« Gonntag-betlag«. Mirchennachrichten, St. rrtmwtts s« H»-e»stem-r»r«stth«I Am Sonntag, den »8 D^mber, vorm. 8 Uhr Predigt. gotte«d»«i<tt. Herr Pastor Polster. Nachm k Uyr ktiobrr» gotiesdienft. Gt. ED»Mvp-»rr z» H»he»strt«'Et»stt-«l Wim Sonntag« nach weiyaacht« von». » »st« Haupt. Letzte NaetzriLtzte». Paris. Der Oberste Rat genehmigte die z»ei Projekte über die Gebiete in Deulsch-Oft- afrik«, dte zum Teil an Grvßbrstannten und zum Teil «« Belgien abgetreten und die nach dem Negim des DIlkerbuudes verwaltet werden sollen Z« der Verwaltung sür die deutschen Kvlovieu hatte der Oberste Rat beschlossen, Deutsch-Neuguinea und den Bismarck-Archipel Australien zu geben, wozu der Vertreter Japan» erklärte, er müsse dagegen Einspruch erheben, da zu befürchten fei, daß Australi»n seine japan feindlichen Gesetze auf diese Kolonien ausdehnen wird Darauf vertagte der Oberste Rat seine Beschlußfassung. Parts. Die Sitzungen der Kommission für die varbereitenden Maßnahmen zur Inkraftsetzung de» Friedenrvertrages sollen Anfang nächster Woche beginnen Haag. Aus Washington wird gemeldet: daß dte Versuche, zu einem Vergleich für die Ratifizierung des Frtedensvirttages zu kommen, ziemliche Fortschritte gemacht haben. Die Führer der beiden Senatsparteien hatten dte Verhand lungen ausgenommen, um zu einem Kompromiß bezüglich der Vorbehalte zu kommen. Washington. Wilson hat das vom Senat angenommene Gesetz bekanntgegeben, wonach das Land an Europa zur Förderung des Aus fuhrhandels Kredite gewähren kann. Bernsdorf 126, T b. Herr« Dörr. Callenberg, Gemeindeamt. St. Egidien, Gemeindeamt. Falken, Nr. 88 b H. Schubert. Gersdorf, Gemeindeamt. Hohndorf, Gemeindeamt. Mülsen St. Jacob, Gemeindeamt. Oberlungwitz, Fortbildungsschule, geöffnet 8 — 12 Uhr, 2—4 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. Stangendorf 28 B, b. Herrn Flämig. Seiferitz IS. b. Herrn Mauersberger. Die Amtshauptmannschaft. ArbeMjchMsen. Zufolge Anordnung der Kreishauptmaw schäft v. 1332 <1. vom 15. 12. 19 wird folgende» bekannt gemacht: Auf Grund der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Retchsgesetzbl. Seite 1292) wird nach Gehör der Demodilmachungsausschüffe für den Regierungs bezirk Chemnitz bestimmt: tz 1. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet: ») jede offene Stelle binnen 24 Stunden nach Eintritt des Bedarfs unter Angabe der Beschäftigungsart, sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen dem für seinen Bezirk zuständigen öffentlichen Arbeitsnachweise zu melden; si) falls die offene Stelle außer dem öffentlichen Arbeitsnachweise anderen nicht gewerbs- . mäßigen Stellenvermittlungen gemeldet worden ist, diese dem öffentlichen Arbettsnach« dadurch die rasche Erledigung der Scapa-Flow- Angelegenheit verzögert und damit dte Inkraft setzung des Friedens hinausgeschoben Härte. OcoriietzLS «ns GLzHftsLtzes. *— Nach dem Feste. Für viele unserer Mitmenschen ist der heutige Sonnabend der so genannte dritte Feiertag und diesmal zutreffend, der morgige Sonntag gar der vierte. Für diese gibt es noch kein „nach dem Feste", für sie haben die Feiertage, die im allgemeinen in hergebrachter Weise verlaufen sind, noch Geltung. Die Kirchen waren zu Weihnachten dicht gefüllt, dte sonstigen festtäglichen Veranstaltungen wiesen eine fast be ängstigende Fülle von Besuchern auf. Raum- und Papierinangel zwingen uns, bei der Menge ! der Unterhaltungsabcnde, Konzerte und sonstigen Veranstaltungen von Einzelberichten abzusehen. Petrus, der alte Wettermacher, hängt anscheinend sein Mäntelchen auch jetzt nach dem Wind. Er hat es denen recht gemacht, die „grüne" Weih nachten prophezeiten und ebenso auch denen, die „weiße" Weihnachten verlangten. So dürften denn, die üblichen Miesmacher ausgenommen, wohl alle Teile auf ihre Kosten gekommen sein und hat das deutscheste aller Feste, das wir auch diesmal leider noch ohne den größten Teil unserer Kriegsgefangenen feiern mußten, wohl einen ver hältnismäßig befriedigenden Verlauf genommen. * Hohenstein-Ernstthal, 27. Dez. Bei den gestrigen Wahlen zum Kirchenvorstand der Trini- tatisgemeinde machten von 440 eingeschriebenen (stimmberechtigten 235 von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Nach den vorläufigen Feststellungen wurden wiedergewählt die Herren Schuldirektor Palsig, Gerbcreibesitzer Stützuer, Fleischermeister Fritz Wolf uud Kontorist Fechner; neugewählt wurdeu die Herren Bürgerheim-Verwalter Schaal, Weber Funke und Feldmann. i— Beschafiungsbeihilfen der Textil arbeiter. In einer im „Deutschen Haus" ab- gehalteueu Sitzung der Arbeiterausschüsse sämt- niederlegt oder wegen grober Pflichtverletzung entlasten werden muß. 8 2. Bei Ausgabe der offenen Stellen an eine Zeitung mit oder ohne Angabe der An schrift des Arbeitgebers ist die Anzeige zuvor dem zuständigen öffentlichen Arbeitsnachweise zur Kenntnis vorzulegen, der sie mit einem Sichtvermerk zu versehen hat. Anzeigen ohne Sichtvermerk dürfen von den Zeitungen nicht zur Veröffentlichung angenommen werden. Ueberdies ist jede Zeitung verpflichtet, bei Anzeigen ohne Angabe der Anschrift des Arbeitgebers die Anschrift a»f Ersuchen des öffentlichen Arbeitsnachweises diesem mitzuteilen. 8 3. Zur Anmeldung nach 8 1 und 2 verpflichtet find alle privaten Arbeitgeber in Land wirtschaft, Industrie, Gewerbe, Handel und Hauswirrschaft, ferner alle Reichs-, Staats- und Ge meindebehörden, insbesondere auch die Post und Eisenbahn, sowie die Zrvilarbeiter beschäftigenden militärischen Betriebe. Diese Verpflichtung trifft an Stell« des Arbeitgeber» diejenigen Personen, dte von ihm asigemei« oder für den Einzelfall mit der Annahme von Arbettskräften für seine Zwecke beauftragt sind. 8 4. Anmeldepflichtig find offene Stellen für männliche u«d weibliche Arbeitnehmer jeder Art (Angestellte, Arbeiter, Dienstboten usw ), auch für Aushilfsstellen und Lehrstellen. 8 5. Als öffentliche Arbeitsnachweise gelten alle Bezirksarbeitsnachwetse mit ihren Melde stellen und die selbständigen städtischen Arbeitsnachweise. Näheres über dte Geschäftsstellen dieser Arbeitsnachweise haben die Amtshauptmannschaften «nd dte Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung bekannt zu geben. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterliegen der Sttafvorschrift in A 6 der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918. 8 7. Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1920 in Kraft. zuständig: Hauptvermittelung»stelle: Gl«uchau, Amtshanptmannschaft, Fernruf 33, geöffnet: 8 bi» 12 Utzr, 1—4 Uhr, Sonnabends 8—3 Uhr. ' Nebenstelle 1. Altstadt Waldenburg, Haaptstraß« 163. Dom 28. Dezember 1919 lohnes erhoben und für je 1 Woche berechnet. Sie betrauen: in der Klaffe 72 Pfg., in der M. Klaffe 90 Pf,., in der lV. Klaffe 108 Pf,., in der V. Klaffe 126 Pfg., in der VI. Klaffe 144 Pfg, in der VII. Klaffe 162 Pfg, in der VIII. Klaffe 180 Pf,, in der IX. Klaffe 198 Pfg, in der X. Klaffe 216 Pf,., in der XI Klaffe 252 Pf,., in der XII. Klaffe 288 Pfg., in der XIII. Klaffe 824 Pfg. und in der XIV. Klaffe 360 Pf,, wbchentlich. Monat umfassend dte Zeit Januar vom 28. 12. 19 bis 24. 1. 20 -4 Februar „ 25. 1. 20 . 21. 2. 20 — 4 Wär, „ 22. 2. 26 , 27 3. 20 — 5 April „ 28.3. 26 „ 24.4. 20 — 4 Mai , 25. 4. 20 „ 22. 6. 20 -4 Juni „ 23. 5. 26 „ 26. 6. 20 -- 5 Juli „ 27. 6. 20 , 24. 7. 20 -4 August , LS. 7. 2» „ 21. 8. 20-4 September „ 22. 8. 20 „ L5. 9. 20-S Oktober „ 26. 9 20 „ 23. 10. 20 -4 November „ 24 10. 2« „ 20. 11. 20 -4 Dezember . 21. 11. 20 „ 25. 12 20 -- 5