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WerAnzeiger IM, 6mm dn r Meuter M m. Ai Fernfprecher Är. 151 Mhrmittel K-L«Nr.: 118. IV. S. MiMSrltihpkrVk Die Kreishayptmannschaft. Lossow. Der Gemeindevorstaad. Oberlungwitz, den 1. November 1919. sprechend. — Kartoffelbeliöferung. Oberlungwitz. Die wettere Belieferung der Landeskartoffelkarte Abschnitt A erfolgt Montag, de« 3. November d. I., in nachstehender Reihenfolge: Borm, von 8—9 Uhr Ortsl. Rr. 571 585, S-^16. 886 -600, 10—11: 60l—615, 11—12: S16 630, Nachm. 2-3: 631-845, 3-4: 646—857. Die Zeiten müssen pünktlich elngehalten werden, damit Kei« Andrang entsteht. Oberlungwitz» am 1. November 1919 Der Gemeindevorstaad. für Soh«nstetn-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lermsdors, Rüsborf, Bernsdorf, MüsMM«», i^vlUll Mittelbach,Grüna,Ursprung,Kirchberg,Erlbach,Meinsdorf,Vangenberg,Falken.Sangenchnrsdmfnpm Erscheint täglich obeod« «itUurmchme »er Sonu» und S«lstab«fil,Ze, nächstfolgenden Tag., Pretest ßtz» ist Sstsec-S-erre. Di« deutsche Regierung hat in Paris eine Note überreichen lassen, in der es u, a. heißt: Am 26. Oktober ist die am 10 Oktober ver hängte Sperre der Territorialgewäsfer aufgehoben worden. Nach den der deutschen Regierung zu gegangenen Mitteilungen befinden sich auf der Reede von Rüml 8 deutsche Schisse, welche von englischen Seestreitkrästen eingebracht wurden Weitere Schiffe werden in Libau festgehalten. (Inzwischen ist teilweise Freigabe erfolgt. Schrist- leitung.) Sämtliche Schiffe hatten die erforder liche Fahrterlaubnis und waren vor Ausbruch der Sperre ausgcfahreg; im übrigen haben die Mahnabmcn zu einer sehr schweren Schädigung des deutschen Wirtschaftslebens geführt. Zahl reiche deutsche Schisse liegen in den Ostseehäfen still. Unentbehrliche Rohstoffe und Lebensmittel können der. Wirtschaft nicht zugeführt werden. Da durch die Erstreckung der Sperre auch die Fischerei innerhalb der Küstengewässer nur bc- schränkt möglich mrd wenig ergiebig ist, entsteht ein sehr bedeutender, Ausfall an Nahrungsmit teln für die Großstädte des Binnenlandes. Die Note kommt dann auf die Vorgänge tm Balttkum zu sprechen und weist darauf hin, daß au den Unternehmungen bei Riga, die als äußerer An laß für die Sperrmaßnahmcn angeführt wurden, die deutschen militärischen Stellen unbeteiligt sind. Tonern etwa unter westrussischen Befehlen stehende deutsche Truppen daran tellgenommen haben sollten, kann die deutsche Negierung nur wieder holen, daß sie ihrerseits alles versucht hat, dies zu verhindern. Wenn trotz dieser Sachlage die Sperre verhängt und dabei sogar zeitweise über die nach anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen Deutschland.zustehenden Gebietshoheiten über die Küstengefvässe^ hinweggegangen wurde, io muß die deutsche Regierung gegen diese ungercchtscr- Zum Schluß erklärt sich die deutsche Regie rung bereit, an einer. Aussprache hinsichtlich der in Betracht kommenden Fragen teilzunehmen, indem sie gleichzeitig darauf htnweist, daß ein Zusammenwirken der Mächte nur dann ersprieß lich sxin könnte, wenn neben der Erkenntnis des gemeinsamen Interesses auch die Achtung und lopale Anerkennung des gegenseitigen Rechts ge sichert sei,. Diese Voraussetzung liege aber nicht vor, solange die alliierten und assoziierten,Re- liiMiNgen über deutsche.Küsten und deutsche Schiffe selbst Blockademaßregeln verhängen. VlMM-MhM-. Als Antwort auf die Aufforderung der alli ierten Regierungen zur Teilnahme an der Blockade Sowjetrußlands hat die deutsche Regie rung in Paris eine Note überreichen lassen, in der es u. a heißt: Di« 'deutsche Regierung hat selbst im ganzen Lande nicht unerhebliche kommunistische Bewe gungen mit Erfolg bekämpft. Das deutsche Bolt weiß aus eigener Erfahrung, daß' unter den Wirkrmgen der Hungerblockade in erster Linie Kinder und Greis e., Frauen und Kranke, also an der Kriegführung Unbetei ligtr, in grausamster Weise leiden. Es weiß auch, daß . di« Blockade aus die geistige Verfas sung der Bevölkerung in zersetzendem Sinne ge wirkt und di« anarchistischen nur ge- fördert hat, statt zu hemmen. Hinzu kommt, daß nach den allgemeinen völkerrechtlichen Grund sätzen die Voraussetzung für die Verhängung einer wirtschaftlichen Blockade nicht gegeben sein dürfte. Daher hält die deutsche Regierung die von ihr vertretene Politik der Nichtein mischung in die inneren -Ange legenheiten Rußlands für zweckent- Vezirk»verband. K. L-Nr. 1»41 a Le. In dir Woche vom 2 —8. November 1919 kommen auf ÄarKe P der Lebensmittelkarte A 200 Gramm Haferpockr« -um Preise von 1^0 Mark das Pstmd zur Verteilung Glaucha«» am 30 Oktober 1919. .. Frhr. v. Weick, Amtshauptmann. ortz-staztigen die «-gespalten« Korpuszeisr 30 Psegatg, surrpärtig, 40 Pfennig, di« Reklamezeile 75 Pfennig. Gebühr Rr Mchwtt» und lagernde Briese 20 Psennig besonders. Bei Hiebechotimgen lartfmäßiger Nachlaß. Lnzeigenaufgab« durch Fernsprecher schließ! jedes Beschwerderecht aus. Bel zwangsweiser Mnkreibung der Anzeigengebühren durch Klage oder im Konkursfalle gelangt der volle Betrag unter Wegfall jedek M-kafser in Anikchinikg wurde, die bis zu Ende Dezember in sichere Aus sicht gestellt war? Aus welchen Gerüchen sind Wilson die konkreten FriedenSVedlN« gungen nicht mitgeteilt worden? ÄuS welchen Gründen hat die politische Reichsleitung die von ihr angeregte FricdenSattion nicht wekter betrieben und statt ihrer die Zustimmung zur Führung des rücksichtslosen U-Boot krie ge s gegeben? von B e t h m a n n H o l l w e g, der g«gen- iiber dem Vorsitzenden am Zeugentisch Platz ge nommen hatte, ging in längeren, weitausholen den Darlegungen auf den gesamten Fragenkom plex ein und faßte seine Antwort dahin zu sammen: Der Berliner Zentralstelle war zweifel haft, ob der Friedensschritt WissonS überhaupt erfolgen werd«, und ob er noch in eine günstige militärische Lage fallen würde. Sie hab« da her, um den militärischen Zeitpunkt nicht zu verpassen, und um durch eine öffentlich« Aktion zu den Völkern der Entente vorzudringen, den Weg eines öffentlichen Friedens» - angebotes vcrgeschlagen. Zu der zweiten Frage äußert« sich der frühere Reichskanzler dahin, daß die positiv aitsgeWo- chene Bitte um vertrauliche Mitteilung d«t. Frie- denSbedingungen erst in die allerletzte Periode vor dem Bruch mit Amerika gefallen sei. Einen weiten Raum in seinen Bekundungen nahm die Frage der Zustimmung zUM U- Boot krieg ein. Die Oberste Heeresleitung habe,den N-Bootkrieg mit aller Entschiedenheit gefordert, und hinter dieser Forderung der Ovci- sien HeereSleiiung habe ein gewaltiger Teil deS Volkes gestanden. Mit erhobener SttüiMe schloß der frühere Reichskanzler, daß die Mehrheit d«S deutschen DolM utib sein« äeleBck Ä-chetUNg das Uebergewicht der militärischen Leitung ge wollt Höhe, uni» daß es Wöhl Nut einem Manne öön der Autorität «iUek Vtzugspret»: vorch Bolen srci ins Saus gelleferi monatlich «ach bet Abholung in den Geschäftiges« 1.30 Wo«, , . Wochenkarte» 86 Pf«..,., Durch dl« Po^be^en vierteljährlich Mark 4.60 tigten VergeltungSmaßregeln feierlichst vor aller Welt Verwahrung einlegen. Die deutsche Regie rung ersucht daher nöchMals dringend, die Maß nahmen völlig aufzuheben und Anordnungen zu treffen, daß alle festgehaltene Schiffe ibren Eigentümern zuriickgegeben werden. Die deutsche» Dk«»e« I« Beltik»« «IS f«lwe«swchtlii ernlet. Tie Neichsregierung hat mit Rücksicht darauf, daß die Abtransports aus dem Baltikum bisher ungenügend sind und das Verhalten zahlreicher Truppenteile zu den schärfsten Maßnahmen zwingt, den Beschluß gefaßt, daß sämtliche Trup pen, welch« nicht bis zum 11. November die deutsche Grenze passiert haben, als fahnen flüchtig erklärt werden. Sie verlieren diedeutsche Staatsangehörigkeit und damit selbstverständlich auch alle Derfor- guggsänsprüche^ , Bisher sind etwa 11000 Mann zu- rückgekebrt, während 35 000 Mann zu den Russen übergetrcten sind. Mit den Litauern ist eine Einigung erfolgt. ' Veihmml HMea vor dem Untersuchungsausschuß. Der 2.- Unterausschuß des Parlamentärs chcn Untersuchungsausschusses über die FriedenSmög- lichteiten nahm am Freitag seine Arbeit mit der Vernehmung des früheren Reichskanzlers von Bethmann Hollweg in Berlin wieder auf. Die Verhandlungen finden diesmal im großen Saale des HauptausfchusseS im Reichstagsgebäude statt. Der Vorsitzende, Mg. Warmuth, richtete an den früheren Reichskanzler folgende drei Fragen- Aus welchen Gründen ist das Friedens angebot a m 1 2. Dezember durch die Zentralmächte erfolgt, trotzdem eine Friedens aktion Wilsons durch Deutschland abgelehnt 1. Bäckerei- und Konditorwaren 7—8'/, Uhr vor«, und 11—1 Uhr nach«. 2. Fleisch-und Wurstwaren 6'/,—8 /, „ , 3. Gemüse — Grünwaren — Obst 7—8'/, , , . 11—12'/, , - 4. Milch an 4 Stunden nicht über 1 Uhr ndchtn hinbtts 5 Blumen 11—1 Uhr vorm. an Totensonntagen 7—8", » , und 11—4 Uhr nachm. 6. Rvheis 6',-H'/, . DieWafferlettungen und Wassermesser sind «egen Einfrieren am zweckmäßigste« Vstrch Einpacken der Rohre nebst Zubehör und Absperren, der Leitung während der Nachtzeit zu schütze«. Kosten von Frostschäden find von den Hausbesitzern selbst zu tragen. Hvheustein-Ernstthal, den I. November 1d1d. Eet EstadttttU. Remtelm tzr LHlmmfttMtz R Oterlnsvijj. Die vom Gemetnderat geplante Neuregelung der KdhlenversorHlttg tritt mtt dem 3- Nooeacher d. I. in Kraft. Tin eigenmächtiger Verkauf der Kohle« und Briketts seitens der Händler dars nicht mehr stattfinden. - Dir Händler find angewiesen, ohne Kontrollmarke, die vor jedem Berkaus zur Verteilung kommen, Kohlen oder Briketts nicht mehr abzugeben. Als Verkaufszeiten wer« den Mittwoch und Sonnabend nachmittag festgesetzt, Die Haushaltungen erhalten die Kontrollmarken am Dormtttag des Derkanfstages zugeftellt. Die Menge, mit welcher die einzelnen Kontrollmarken beliefert werden soll, wird von hier festgesetzt Die Versorgung der Betriebe erfolgt von hier und ist darüber alles Nähere im Rathaus, Zimmer Nr. 4 zu erfragen. Geschäftsstelle Bahnstraße S. Iß. AtlhkWß . Dgr Abwicklungsamt des früheren XlX Armeekorps hat eine Kontrolle der Mtlttärleihpferße vprzunehme«. Es find deshalb vochuführen: 1 . auf dem Marktplatz des Musterungsorte» Callnberg bei Lichtenstein Freitag, den 7. November 1*19, nach«. L Uhr die ausgeliehenen Militärpferde aus dm Ortschaften: Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Lichtenstein-E, HohndoH, Müssest Et Niclas, Müssen Et. Jacob, Gersdorf, Röblitz und Hrimichsort, 2 auf dem Schützenplatz de» Mufterungsorle» Glauchau Someabend, den 8. Nooember 1919, vor«. 9 Uhr aus: . Elauchau, Waldenburg, Meerane, LippranVis, Seiferitz, Waldsechsen, Oberschindmaas, Nieder» schindmaas, Niederlungwitz, Langenchursberf» Dennheritz, Callenberg. Jedes einzelne Lethpferd muß vorgeführt werden. Gitauchan, den SV. Oktober 1919. . Die ««tshauptmauuschast. Bekanntmachung, die Sonntagsruhe im Haudelsgewerbe betr. l. Nach Art 1 Abs 2 der Derordnung vom 5. Februar 1919 — Neichsgesetzblatt Seite 176 — dürsen im tzondelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonst« und Festtagen grund sätzlich nicht beschäftigt werden. Indessen ist nach dieser Verordnung den Polizeibehörden anheim- gegeben, 6 Sonn- und Festtage im I-Hre festzusetzen, an dmen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter bis zu 8 Stunden, jedoch nicht über 6 Uhr abends hinaus und uater Berücksichtigung der für den öffentliche« Gottesdienst bestimmten Zeit für einen durch besondere Verhältnisse bedungenen erwei terten Geschäftsverkehr in allen oder einzelnen Geschäftszweigen beschäftigt werden dürfen. Unter denselben Voraussetzungen kann die Kreishauptmannschaft für 4 weitere Sonn- und Festtage auf Antrag eine solche Festsetzung treffen. ik. Zm übrigen wird unter Vorbehalt jederzeisigen Widerrufs Vie Beschäftigung von Ge« hilfm, Lehrlingen und Arbeiter» an Sonn« und Festtagen zur Befriedigung der an Viesen Tagen besonders hervortretmden Bedürfnisse der Bevölkerung gemäß § 105 Abs 1 ver Gewerbeordnung, jedoch nur zu den Zeiten und nur für diejenigen Handels« und Gewerbebetriebe zugelaffen, die sich au» der nachstehenden Uebersicht ergeben: zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt 8. ZtttUNgm 11—1 - , IN. Die vorstehenden Ausnahmen von der Sonn« üNV Fefttagstuhe geltest nur für dir« jmigm Geschäfte und Betriebe, deren Zweck und Aufgabe vorwiegend i« Umsatz einer Ver im vor- stehmven Dettetchntsse oufgefilhrten Warengottung besteht. Aber aüch in diesen Geschäfte« und Betrieben dürften während der im Verzeichnisse angeführten AuSnahmezetten nür diejenigen Ware« abgegebest w«den, für die die einzelnen Ausnahmezeiten festgesetzt find. IV. Dies» Bekanntmachung tritt am 2 November 1919 in Kraft. Mit dem gleichen Zett« punkte treten außer Kraft alle früheren, denselben Gegenstand berührenden, jedoch nicht.nach de« 1. April 1919 gemäß H 41 b der Gewerbeordnung von der Kreishaüptmannschaft erlaffesten VoV» schriften, soweit sie mit der vorstehenden Regelung iM Widerspruch stehest. V. Zuwiderhandlungen werden nach 8 146 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bi» zu 600 Mark, im Unvermögensfalle mit Hast bestraft. !, am 24 Oktober 1919.