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Erscheint tätlich «bends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den "»»»»»»»«ooociocill nächstfolgenden Tag. c>c>nc>c,c>l>c>ooociciciiiii>oo Bezugspreis r Punch Voten frei ins Kaus geliefert monatlich Mark 1.»«. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark S.<0 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. " zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt Anzeigenpreis r Orls-Anzetgen die S-gespaltene Korpuszeile 25 Pfennig, auswärtige 35 Pfennig, die Reklamezeile 75 Pfennig. Gebühr für Nachweis und lagernde Briese 20 Pfennig besonders. Bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. Anzeigenaufgabe durch Fernsprecher schließt jedes Beschwerderecht aus. Bei zwangsweiser Eintreibung der Anzeigengebühren durch Klage oder im Konkursfalle gelangt der volle Betrag unter Wegfall jeden Nachlasses in Anrechnung. Sämtliche Anzeigen erscheinen ohne Ausschlag im „Oberlungwitzer Tageblatt" und iof „Gersdorser Tageblatt". Kobenstein-Ernstthal. Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsvors, Rasdorf, Bernsdorf, WW«KxM^ Mittelbach,Grüna.Ursprung.Kirchberg,Erlbach,Meinsdorf,8angenberg,Falken,8angMchMsdMKKN, m. 184. Fernsprecher Nr. 161 S«lMe«d, de« 2Z. A«Mst 1818 GeschSstsftelle Bahnstraße 3. 48. ZshrWg WSW Oeffenttiche Schutzimpfungen gegen Picken werden noch Sonnabend, den 23. August 1819, »on 5—r Uhr nachmittags in der Neustädter Schulturnhalle, Gartenstrahe, vorgenommen. Hie entstehenden Kosten trägt der Stadtrat. ' Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 22 August 1919. s Marschütz. Der Stadtrat hat eine Anzahl hiesiger Einwohner sür den Flurschutz in Pflicht genommen. Gies« Herren haben während der Ausübung des Flurschutzes polizeiliche Gewalt und sind mit Schusswaffe ausgerüstet. Ihren Anweisungen in den Fluren ist unweigerlich Folge zu leisten. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 22 August 1S1». Frühkartoffeln, jede Person 2 Pfund — 86 Pfg. gegen Marke d der KartoffelKarte, die zu teilen ist (Teilweise Zuteilung sür nächste Woche.) 1—Pretzier, König-Albertstr, §7- bis 10»»: Scidel, Weinkelerflr, 1»»6-17»0: Franke, Waisenhausstr, 1781-2360: »leitzberg, Bahnstr., ! 2I»1—»0«* Weichelt, Aklienstr., 30»1—3700. Türschmann, Aktienstr, 4001-»»»0: in den Ge- ! schllstsstelen des Konsum-Vereins. s Käse, jede Person '. Pfd. — ^5 Pfg. 3341—»700, 5301—5850: Horn. > Kartoffelwalzmehl, jede Person Iß Pfd. -- 30 Pfg. Bohnen, jede Person '/z Pfund --- 60 Pfg 1—200: Lorenz, Hüttengrund, 201—495: Engler, Logenstr., 496—8S3: Bretschneider, Bismarckstr., 894—1427 : Starke, Altmarkt, 1428 bis 171S: Stephan, Pfarrhain, 1711—2022: Winter, Karlstr, 2023—2760: Wetzel, Marktstr, 2751 bis 3175: Günther, Chemnitzer Str., 3176-3700: Kcübel, Oststr., 4001-5860: in den Geschäfts stellen des Konsum-Vereins. In den Vorstehend zugeteilten Geschäften erhalten auf Marke 3 3 der Lebensmittelkarte werdende und stillende Mütter gleichzeitig je Vr Pfund Bohnen und Kartoffelwalzmehl. BolkskSche Hohenstein«Ernstthal Morgen Sonnabend nochm. 1—2 Uhr Markenausgabe, Karten-Nr. 1 -450. Künftig er folgt di« Ausgabe de» Mittagessens nur noch von 11—12 Uhr vormittags. - NoWeifWerbäüf. Sonnodend, den 23. August d. I., bei Kobert Pfeifer Ortsl. Nr. 284. Vorm, von »-S Uhr Karten Nr. 871-S»6, 9-10: 996—1120, 10—11: 1121—1245, 11—12: 1246—1370. Bei Hermann Herold Ortsl. Nr. 445. Borm, von 8—S Uhr Karten Nr. 1371—1470, »-10: 1471-^1570,10—11: 1571—1670. Der Berkaus erfolgt auf Abschnitt 17 der Notzfleischkarte. Oberlungwitz, am 22. August 1919. Der Gemeindevorstand. VetkiekrStt. Mit dein Gesetz über die Betriebsräte, das «m gestrigen Donnerstag von der Deutschen Nationalverjammlung angenommen wurde, ist der erste große Schritt getan zur praktischen Ausführung der Grundgedanken, die über diesen Gegenstand in der Verfassung uiedergeiegt sind. Die Nate sind russischen Ursprungs. Sie ent standen schon in der ersten russischen Revolution gleichsam als ein Notbehelf, weil es gewerk schaftliche Organisationen nicht gab. Sie sind dann'in dep zweiten russischen Revolution sofort wieder aufgetaucht uud von den Bolschewisten zum Organ der Diktatur des Proletariats ge macht worden. In der deutschen Revolution wollten die Radikalen sie einfach' übernehmen, da ja mich sie auf die Diktatur ausgehen, -ludere standen den Räten zunächst gänzlich ablehnend gegenüber. So haben sich z. B. Scheidemann und Legien ursprünglich in einem durchaus ver neinenden Linne ausgesprochen; den -täten sollte nur eine vorübergehende Funktion zukommen, sie sollten, verschwinden, sobald eilte neue gesetzliche Organisation hergestellt sei. Nun ist cs aber doch so gekommen, daß gerade in die gesetzliche Organisation das Rätewcsen cingcwobeu worden ist. Allerdings nicht das Nätesystcm des russi schen Musters, und diejenigen, die dieses Svstcm oder Aehnliches verlangen, werden enttäuscht sein und dürfen es auch sein. Man hat den Gedan ken ausgenommen, aber durchgcbildct zu dem System einer umfassenden sozialen und nüri- schaftlichen Vertretung aller Berufstätigen. Wer sich der Einsicht nicht verschließt oder sie von Interessen trüben läßt, muß sehen, daß die Welt in eine neue Epoche cingetr^en ist, in ganz be sonderem Maße gilt das aber von den indu striellen Ländern. Auch früher scbou mußie mau sich sagen, daß sich die Arbeiterschaft mit bloßer Sozialpolitik aus die Darier nicht zufrieden geben lvcrde. Der Krieg und die Revolution haben diesen Entwickelungsprozcß sehr beschleunigt, aber such ohne die großen Wcltcrcignisse wäre cs so gekommen. Auch wenn die Sowjets picht vor handen wären, hätte man auf eiuc Art Rätc- snstem kommen müssen, das ja, wenn man cs nicht einseitig, sondern in umfasscndcr Wcisc gc- stelltet, an eine alle Tradition anknüpfen kann, nämlich an die ständische Gcscllschaftsvcrsassung. Es gibt Gruppen, die ganz bewußt an diese Traditionen ankuüpfcn möchten und deshalb eine besondere Form des Nätcwcscns im Auge ha ben. Sie mochten, daß eine möglichst weitgehende Verschmelzung der Arbeitnehmer mit dem Be triebe einträte, in dem sie beschäftigt sind, und schlagen zu diesem Zwecke vor, daß den Arbei tern Gelegenheit gegeben werde, durch Erwer bung kleiner Aktien und dergleichen -steh an dem Kapital des Unternehmens zu beteiligen. Dies ist aber nicht der Grundgedanke des Gesetzes. Es entspricht im wesentlichen der gewerkschaftlichen ' Auffassung, wonach sich der Arbeitgeber mit sei nen leitenden Beamten und die Arbeitnehmer al» zwei Parteien gegenüberftehen. Daß der Ent wurf diese Auffassung zugrunde legt, ist ohne Zweifel «ms den Emsiutz der Sozialdemokratie zurückzuführen, denn das Zentrum denkt darin wohl anders. Tie Sozialdemokratie will nicht, daß die Arbeiter allzusehr mit dein Betrieb ver quickt würden, weil daraus die Gefahr entstehe, daß sie über diesen direkten Interessen die all gemeinen Gesichtspunkte des Sozialismus allzu leicht vergäßen. Wie die Entwickelung gehen wird, kann heute niemand sagen. Eine gewisse soziale Flüssigkeit, die Möglichkeit der Entwicke lung soll bleiben und nicht verbaut werden. Mair muß daher der Grundaufsassung des Gesetzes zu- stimmcn. Das schließt aber nicht aus, daß eine bessere Arbeitsgemeinschaft, als es bisher häufig der Fall war, zwischen den beiden Parteien her- gestellt werde. Von entscheidender Bedeutung sind die Funktionen, die der Betriebsrat erhalün soll. Die bisherigen Arbeiter- und Angestellten ausschüsse hatten nur beratenden Charakter. Tie Betriebsräte aber, die nun an ihre Stelle treten, erhalten in den sozialpolitischen Dingen das Mit bestimmungsrecht. Schon bisher haben sich die Gewerkschaften bemüht, die Arbeitnehmer zu einem dem Arbeitgeber beim Abschluß des Ar beilsvertrages gleichberechtigten Faktor zu ma-' chen, und sie haben dabei große Erfolge errun gen. Aber der gewerkschaftliche Einfluß hat in der Regel bei dem Abschluß des Tarifvertrages Öalt machen müssen. Die erste .Aufgabe des Be triebsrates ist cs nun, darüber zu wachen, daß die Tari,verträgt und alles, was dazu gehört, auch wirklich durchgeführt werden, und überall dort, wo ein Tarifvertrag nicht besteht, im Ein vernehmen mit den beteiligten Organisationen der Arbeitnehmer bei der Regelung der Löhne, der Arbeitszeit usw. mitzuwirken. Eine ganz neue Aufgabe ist cs, daß dcr Betriebsrat die Arbeitsordnung mit dem Arbeitgeber zu verein baren hat, die bisher einseitig von ihm erlassen wurde. Es fehlt auch hier nicht der Hinweis, daß der Betriebsrat sür das gute Einvernehmen aller am Betriebe Beteiligten wirken solle, und daran schließt sich die Bestimmung, der Betriebs rat habe, um den Betrieb vor Erschütterungen zn bewahren, in Fällen drohender Arbeitsein stellung im Zusammenwirken mit den Berufsver- cincu dafür zu sorgen, daß die Arbeit nicht ein gestellt lvcrde, ehe dies in geheimer Abstimmung und mit Zweidrittclmebrheit beschlossen sei. Tic Streik? der letzten Zeit haben gezeigt, wie not wendig es ist, die geheime Abstimmung sicherzu- stcllen und dadurch die Arbeiter vor Terrorisic- rung zu bewahren. Es ist aber allerdings an zunehmen, daß sich die Gewerkschaften gegen diese Bestimmung auflchnen werden, da sie sich die Streitfragen nicht aus der Hand nehmen lassen wollen. Ter Betriebsrat hat ferner bei dcr Bekämpfung dcr Unfall- und GcsundheitSgcsah- ren, an der Verwaltung der Wohlfahrtseinrich- tungcn und an dcr Einführung neuer Arbeits methoden mitzuwirkcn. Größte Wichtigkeit hat das Recht des Betriebsrates, von Einstellungen und Kündigungen Kenntnis zu nehmen und in den im Gesetz vorgesehenen Fällen Einspruch zu Erheben. Es gibt kein Ding in dcr Welt, das nicht wenigstens zwei Seiten hätte. Auch dieses Recht kann zu Schwierigkeiten führen, auch hier kommt alles darauf an, in welchem Geiste es geübt wird. In gewissen größeren Betrieben können die Betriebsräte auch verlangen, daß ihnen oder den Ausschüssen alljährlich eine Bi lanz und eine Gewinn- und Verlustrcchnuug vor- gckegt werde. Man könnte den Wortlaut dieses Paragraphen so auffafsen, daß seine Bestimmun gen nur für diejenigen Betriebe gelten, die keinen Aussichtsrat haben. . Es ist aber wohl auzunch- men, daß dies nicht so gemeint ist, sondern der Paragraph allgemeine Geltung habe. -MW RMMlMsaMlW. Weimar, 21. Aug. Vizepräsident Löbe eröffnet die Sitzung. Ein voir Abgeordneten aller Parteien cinge- brachter Antrag, notleidenden Kriegs hinterbliebenen Beihilfen zu ge währen, wird e i n st i m m i g äuge- n o in m e n. Zur ersten Beratung des Gesetzes üker die Betriebsräte führt Neichsarbeitsminister Schlicke u. a. aus: Das Gesetz stellt eine grundlegende Umgestal tung des Wirtschaftslebens dar. Tie Regierung hat den Gedanken, die Räte mit wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben zu betrauen, in Artikel 165 der Verfassung festgelegt. Diesem ersten Ge setz werden andere folgen über Arbeitsräte und W i r t f ch a s t s r ä t e, so daß in diesem Jahre noch die ganze Räteversas s u n g f e st g e l e g t wird. Die Dringlichkeit dieses Gesetzes ist bedingt durch die Notwendigkeit, die Wirtschaft möglichst schnell wieder auszubanen. Voraussetzung für gemeinschaftliche Arbeit ist volle Gleichberechtigung der Arbeitnehmer auf wirtschaftlichem und sozialeni Gebiet. Die S o zialisierung der Betriebe kommt nicht durch den Betriebsrat, dessen Wirkungskreis viel zn eng ist, um diesen Gedanken zn verwirklichen. Die später geschaffenen WirtschastSrälc werden sich der Aufgabe vielleicht unterziehen können Den Bedenken der Mitwirkung dcr Arbeiterschaft an den Arbeitsbedingungen, gegen die sich mit aller Schärfe fehr we.ite Kreise wenden, haben die Gewerkschaften bereits in weitem Maße er- kämpft. Das BctriebSrätegcsetz wird uns Er schütterungen durch wirtschaftliche Kämpfe er sparen. Ten Betriebsräten steht ein Einspruchs recht lediglich innerhalb einer bestimmten Zeit zn. Ter Einspruch kann nur aus ganz bestimm ten sachlichen Gründen erhoben werden und muß auf die Verhältnisse der Betriebe Rücksicht neh men. Soziales Empfinden auch gerade in der Auswahl der Personen in den leitenden Stellen erhöht die Leistungen des Betriebes. Tic Ar beiter sollen von Kündigungen rechtzeitig Kenntnis erhalten. Als Gründe gelten Rückgang .der Aufträge, schlechte Zeit, Verbesserung dcr Betricbseinrichtungen. Nur Härten sollen ver mieden werden. Tie Betriebsräte können nach dem Wortlaut des Gesetzes durch Ausklärung, Ermahnung zur Pflicht und dadurch segensreich wirken, daß sie die Arbeiter veranlassen, sorgsam mit dem anvertrauten Material umzugehcn. Aus sozialem Gebiete werden sie erreichen, daß die Arbeitsordnung ein Bestandteil des Arbeitsver- I träges wird, weshalb der Arbeiter an ihrer AuS- 1 sührung ebenso wird Mitwirken können, wie au den Lohn- und 'Arbeitsbedingungen. Dem Wun sche dcr Beamten und Angestellten nach besonde ren Betriebsräten kann nicht stattgegeben werden. Abg. S ch n e i d e r (Dem.): Dcr Entwurf nimmt keinc oder nicht genügende Rücksicht auf die außerordentlich verschiedenen wirtschaftlichen Verhältnisse in Industrie, Handel, Handwerk und Landwirtschaft. Fiir die 'Angestellten bedeutet die Vorlage eine Verschlechterung. Zur Vermei dung von Koujlikten muß eine klare Umgren zung der Aufgaben der Arbeiter und der Ange- stellten und eine besondere Bestimmung ihrer Ver tretungen Platz greifen. Die Vertretung sür den Handel muß anders gestaltet werden als sür die Industrie, und auch für die Landwirtschaft wer den wieder andere Bestimmungen zu treffen sein. Das Einspruchsrecht auch bei Einstellungen könnte für die Angestellten leicht zu einer Bedrohung dcr Freizügigkeit werden. Unbedingt erforderlich ist anderseits das Einspruchsrecht bei Kündi gungen. Abg. Delbrück (D.-N.): Die Negierung sollte sich hüten, bei der Behandlung dieser Fra gen gewaltsam von obenber Umwälzungen durch- zufübren, für welche die Beteiligten nicht reif sind nnd für die der augenblickliche Zustand un seres Wirtschaftslebens so ungeeignet wie nur möglich ist. Auch im Ausbau des Rätesystems muß dem Charakter unseres Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden, dcr nun einmal ein kapitalistischer ist. Abg. Dr. Winne selb (Disch. Pp.): Durch dieses Gesetz muß jede wiUschastliche Gruppe er faßt werden, keine darf sich zurückgesetzt fühlen. Das Gesetz mnß, um wirtlich zu einer Wohltat zu werden, in allen Einzelheiten nach praktischen Rücksichten gründlich durchdacht werden. Abg. Braß (Unabh.): Mit diesem Gesetz entwurf sind wir nicht einverstanden, da er die Privatwirtschaft in ihren unschönen Formen schützt. Die Mehrheit dcr Angestellten will keine bevorzugte Stellung vor den Arbeitern. Für beide verlangen wir mehr Selbstverwaltung, dann auch mehr Einheitlichkeit des Ausbaues des Räte systems bis zum Reichswirtschaftsrat mit größe- reu Rechten für die Räte. Abg.. D i e t r i ch (Soz.): Wir sind nicht der Ansicht, daß mir dieser Vorlage die Wünsche dcr Arbeiterschaft restlos erfüllt werden können, aber nur hoffen, daß wir durch sie die volle Demo kratisierung und die wiAschastliche Gleichberechti gung dcr Arbeiter und Angestellten erreichen. Äbg. Ehrhardt (Zentr.): Was die An gabe der Betriebsräte anbelangt, so haben wir gegen eine Anzahl der Vorschläge des Entwur fes erhebliche Bedenken, insbesondere gegen die Mitwirkung der Betriebsräte bei Ncueinstellun- gcn. Erwünscht scheint uns dagegen, daß die Arbeiter auch in die Aufsichtsrätc hineinkonunen. Die Vorlage geht an den siebenten sozial politischen Ausschuß. Auf Wunsch sämtlicher Fraktionen wird noch nachträglich der Ausschuß bericht über die Notstandsverordnung mir Obcr- kleidung und Schuhwarcn, sowie über den A b- ban dcr Zwangswirtschaft in der