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MWMllMrAnzÄ MMtW, Ski 1S. AWst IM 4». ZOMg Xr. iso. Geschäftsstelle Bahnstratze 3. Fernsprecher Nc. 151. Hohenstein-krnstthal, den 16 August 1919. Der Stadtrat. ! Vermeidung von langem Warten und Störungen beim Verkauf die Kartoffeln nicht in den Vor Oberlungwitz, am 16. August 1919 Der Gemeindevorstand. Der 3. Termin Gemeindesteuer 19 i9 ist spätestens bis Montag, den 25. August d. I., an die hiesige Gemrindekasse — Rathaus Zimmer Nr. 2 — zu bezahlen. Alle verbleibenden Reste Der Gemeindevorstand geber gestellt. Nun wird nicht mebr an den Takt eine Kleinigkeit > werden. Es sei denn, das; er ein nota Verbrecher geworden ist, dem ein Raub- Marken aufgeklebt im Rathaus kein Mehl. svn- Was ;um stcllr zu rischer ' mord < Frühkartoffel», jede Person 2 Pfund 44 Pfg. gegen Marke 4 der Kartoffelkarte, die zu teilen ist. 1—420: Seidel, Weinkellerstr.,' 421—S04: Gießler, König-Albertstr; 906—1544: Viehweg, Pfarrh«in; 1545—2029: Meißner, Dresdner Str.; 2024—2725: Gleißberg, Bahnstr; 2726 müssen zwangsweise eingezogen werden Oberlungwitz, am 18. August 1918. Den am 8. Februar 1902 zu Hohenstein-Ernstthal geborenen Arbeiter Kurt Alfred Güter ist heute an Stelle seines verlorengegongenen Arbeitsbuches ein neues ausgestellt worden. Gtadtrat Hohenstein-Ernftthol, «m 18. August 1818. VogbrK»»«»«!». K. L.-Nr. 884. 6etr. a. Zimmer Nr. 2 — abzuliefern Selbstversorger erhalten Erscheint tH-Uch «d«nb» mk Ausnahme der Sonn- und Festtag» flr dm -»»»»«»»-»»»»o»»» nächstfolgenden Tag. ---»»a-o-»»»»»»»»»» Bezugspreis: frei ins Kaus geliefert monatlich Marl» 1.0». »>kch di» Post bezogen vierteljährlich Mar» »«« ausschließlich Bestellgeld. Mnzelne Nummern 10 Pfennig. wollüstiges Vergnügen Freibank Hohenttein-Ernstthal Dienstag Rindfleisch, roh, 1 Pfd. 1 75 Mb. Lebensmittelkarten Nr. 3309-3406. 8-9, 3407—3508 : 8—18. Fleischmarken mitbringen. XIV. Nachtrag -um Ortsgesetz für die Stadt Hohenstein-Ernstthal vom 81. «är- 1888. -wischen der fürstlichen Herrschaft Schönburg-Waldenburg und a) der Stadtgemeinde Hohenstein-Ernstthal d) der Schulgemeinde Hohenstein-Ernstthal — zu L und b vertreten durch den Stadtrat daselbst — o) der Kirchgemeinde zu St. Trinitatis in Hohosteis-Grnstthal — verireten durch den Kirchenvorstand daselbst — <l) dem Kirchenvorstand -u Oberlungwitz — vertreten durch den Kirchenvorstand daselbst — o) der Schulgemeinde Oberlungwitz bis 3340: Horn, Xeumarkt; 3341—3700: Schubert, Oststr.,' 4001—5850: Konsum-Verein. Da die Kartoffeln für jede aufgerufene Nummer bestimmt ausreichen, empfiehlt es sich, zur für Kohenftein-Emstthah Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsöort Rüsdort. Bernsdorf, MüstÄMMSo Mittelbach.Grüno,Ursprung,Kirchberg,Erlbach,Meinsdorf,Langenberg,Falken,SangenchMSÄMAW. Die Stromsperre wird bis auf weiteres vom Montag, den 18. d. M., ab wieder aufgehoben. Avslands-Weizenmehl-Verkauf. Dienstag, den 19. Aug»ft d. I., Verteilung »on '/? Pfund Mehl zum Preise von 42 Pfg an die versorgungsberechtigte Bevölkerung. Die Abgabe erfolgt in den üblichen Verkaufsstellen. In allen Verkaufsstellen ist die Lebensmittelkarte oorzuiegen und der Abschnitt 11 der dazu ausgegebencn Mehlkarte ist abmgeden. Die Verkaufsstellen haben die eingenommenen Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die 6-gespaltene Korpuszeile 25 Pfennig, auswärtlg« 35 Pfennig, die Reklamezeile 75 Pfennig. Gebühr für Nachweis und lagernde Briefe 20 Pfennig besonders. Bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. Anzeigenaufgabe durch Fernsprecher schließt jedes Beschwerderecht aus. Bei zwangsweiser Eintreibung der Anzeigengebühren durch Klage oder im Konkursfall« gelangt deroolleBetragunterWegfalljedenNachlasfesin Anrechnung. Sämtliche Anzeigen erscheinen ohne Ausschlag im »Oberlungwitzer Tageblatt" und im „Gersderser Tageblatt". Abschrift. Zwischen der Kirchengemeinde zu Oberlungwitz und der Kirchengemeinde St. Trinitatis zu Hohenstein-Ernstthal wird Hiermil folgender Vertrag abgeschlossen. § 1. Am 1. April 1909 scheiden die auf den angchefteten Plänen Bund 0 rot umgrenzten Flurstücke, welche bisher in kirchlicher Beziehung zur Kirchgemeinde Oberlungwitz gehörten, aus dieser aus und werden in die Kirchgemeinde St. Trinitatis zu Hohenstein-Ernstthal eingepsarrt. Z 2 Mit der in § 1 erwähnten Umpfarrung gehen sämtliche Befugnisse und Pflichten öffentlich rechtlichen wie privatrechtlichen Inhalts, die der Kirchengemeinde Aberlungmitz an den um- zupfarrenden Grundstücken zustehen, auf die Kirchengemeinde St. Trinitatis zu Hohenstein-Ernstthal über, soweit nicht in den ßtz 3 und 4 etwas Abweichendes bestimmt ist. 8 3. Für die zugestandene Auspfarrung wird von der Kirchgemeinde Oberlungwitz ein Anspruch auf irgendwelche bare Entschädigung nicht erhoben; ebenso verpflichtet sich die Ktrchen- gemelnde Gt. Trinitatis, die in Frage kommenden Grundstücke entschädigungslos in ihren Semeinde- »crband auszunehmen. Die Kirchgemeinde Oberlungwitz bedingt sich jedoch aus, baß »le bis zum 1. April 1909 den umzupfarrenden Flurstücken und der Kirchgemeinde Oberlungwitz gemeinsamen kirchlichen und geistlichen Anstalten, Lehne und Stiftungen mit ihren Vermögen ungeteilt der Pärochie Oberlungwitz verbleiben. Die Kirchengemeinde St. Trinitatis sagt die Erfüllung dieser Bedingung an ihrem Teile ausdrücklich zu, verpflichtet sich auch ihrerseits, irgendwelche besondere Bedingung anläßlich der Einpforrung nicht zu stellen. 8 4. Die Kirchgemeinde Oberlungwitz' macht das Zustandekommen dieses Vertrages außer dem noch davon abhängig, daß von den zuständigen Instanzen aus Anlaß der Umpfarrung a) weder »on der Staatsentschädigung, die für den Wegfall von Gebühren der Geistlichen und Kirchendiener gewährt worden ist (Gesetz vom 22 Mai 1876), noch d) von den Auslösuvgskapitalien, die zu Gunsten von Oberlungwitz bei der Königlichen Kultusministerialkasse zu Dresden ausbewahrt werden, irgendwelche Abzweigungen vorzenommen werden. Oberlungwitz und Hohenstein-Ernstthal, den 16. Februar 1808. Der Kirchenvorstand z» St. Trinitatis in Hohenstein-Ernstthal. Schmidt, Pfarrer Oberlungwitzer Parzellen, welche die Umpfarrung betreffen: Nr. 1216, 1223, 1224, 1234, 1259, (1248 die geschl. Bauten), 1248, (1247 Scheibner), 1260, 1261, (1262 Müller), 1278, 1879, 1280. — vertreten durch den Schulvorstand daselbst — ist folgende Vereinbarung getroffen warben. 1. Die bisher exemt gewesenen Parzellen Nr. 608, 810g, und 735 der Flur Hohenstein-Ernst- thal, Flurabteilung Ernstthal, werden aus dem Bezirk der Herrschaft Lichtenstein ausbezirkt und in die Stadtgemeinde Hohenstein-Ernstthal einbezirkt. 2. Die der Herrschaft Lichtenstein bereits gehörigen Parzellen Nr. 582 und 611 der Flur abteilung Ernstthal werden aus dem Stadtbezirk ausbezirkt und dem exemten Bezirk der Herrschaft Lichtenstein zugeteilt; sie verbleiben jedoch auch weiterhin beim Flurbezirk Hohenstein-Ernstthal. 3. Die Parzellen Nr 608, 810, 610o und 735 sollen nach der Umbezirknng kirchlich, schulisch, jagdlich, armenrechtlich, polizeilich usw. denselben Bestimmungen unterliegen, denen alle anderen Hohenstein-Ernstthalcr Flurstücke unterworfen sind, die zur Kirchgemeinde St. Trinitatis gehören, doch sollen in Anschauung dieser Flurstücke die etwa noch bestehenden Hoheitsrechte der Herrschaft Lichtenstein durch diese in Zukunft nicht mehr ausgeübt werden dürfen. 4. Die kirchliche Umbezirkung wird hinsichtlich der sämtlich in Frage kommenden Parzellen Nr. 808, 610, 610a und 735 von der Erfüllung der in diesem Nachtrag in Abschrift angefügten Vertrage vom 15. Februar 1909 enthaltenen Bedingungen abhängig gemacht. 5. Die Flurstücke 582 und 611 sollen durch die in Punkt 2 vereinbarte Exemicrung den anderen exemten Flurstücken der Herrschaft Lichtenstein gleichgestellt werden Dieselöl! jedoch a« ihnen besondere Hoheitsrechte, wie sie für den ursprünglichen Bestand der Rezeßherrschofien in Geltung sind, in Zukunft nicht geltend machen. In jagdlicher Beziehung begnügt sich die fürstliche Herrschaft mit der normalen jagdlichen Konsolidation dieser Grundstücke. Waldenburg, am 15. Oktober 1918. (Sieg l) Die fürstliche Gchönburgsche Kanzlei, vr. Lamprech t Hohenstein-Ernstthal, am 12. Navember 1818. Der Stadtrat — zugleich in Vertretung der Schulgemeinde daselbst —. vr. Patz, Bürgermeister. Die Stadtverordneten. E. Lohse, Vorsteher. Für die Kirchgemeinde St. Trinitatis. Der Kirchovorstand. Schmidt, Pfarrer. Oberlungwitz, am 25. Oktober 1918. Für die Schulgemeinde Oberlungwitz. Der Schulvorstand. Gemeindevorst Liederknecht, Vors. Für die Kirchgemeinde Oberlungwitz Der Kirchonvorstand. Pfarrer v. Dosky, Vorsitzender, Robert Götze, F. A- Franke. Nr. 736 e II. Vorersichtlicher Kachtrag wird auf Grund erteilter Ermächtigung des Ministeriums des Innern genehmigt. Ehemnitz, am 17. November 1918. Die Kreishauptmannschaft. Lossow. (Siegel.) Nationalversammlung wird sub diese drei Punkte und besonders den letzten sehr genau anzusehen haben. Teun von ihrer scharfen, die Pflichten und Rechte des einen wie- des anderen in zwei felsfreier Weise fcsklegcnden Fonnnliernng wird es abhäugeu, ob das Gesetz berufen isl, nicht nur eine Wiederholung der in der Hochkonjunk tur des Krieges gegebenen Versprechungen, son dern deren wirkliche Einlösung zn dringen. Ter Arbeitgeber isf bei Snasc i 10 OM Mt.) verpflichtet, die für Schwerbeschädigte geeigneten Plätze deni öffentlichen Arbeitsnachweis anzu- zeigen. Wichtig- ist, das; nnr solche Personen in Frage kommen, die eine Rente von 50 oder mebr Prozent für Dieustbeschädigungen beziehen. Grundsätzliche Bedenken gegen diese Lösung des Problems der Sorge ^ür die Schwerbeschä digten sind: auf der einen Seile die mögliche Konkurrenz (infolge gesetzlicher Verpflichtung und billigerer Bezahlung) gegenüber den gesunden Arbeitnehmern und zum andern die einseitige soziale Belastung der, Arbeitgeber. Was soll aber sonst geschehen? Ist es angängig und im eige nen Interesse der Beschädigten überhaupt gcra- erskeu daS: Erfüllen die Beschädigten die Vor aussetzung, das; sie sich nach Vorbildung, Lci- stnugssäbusteil und Vertrauenswürdigkeit für eine Arbeitsstelle eignen, so ist der betreffende Arbeit geber obue weiteres zur Eiusteltuug von Kriegs beschädigten verpflichtet. Hier stöstr schon eine wirblige Frage aut: w e r entscheidet, wenn Einwände gemacht und die Beschädigten entweder für nicht genügend vorgebildek, lcistuugs- sälng oder für nicht vcnrauewswürdig erklärt wer den? Und was beißt das: Vertrauenswürdig keit? Vorläufig ist festzustellen, wenn irgendein deutscher Maun des Vertrauens würdig war, die .Vwstuat zu schützen, iu den Krieg zn ziehen und dort Leben und Gesundheit cinzusetzcn, so kann cr kaum unwürdig sein, an eine Trebbank, ein Kontorpult oder an einen sonstigen Posten ge- und Braudslistuug ein ist. Tas Plenum der uud das nationale Pflichtgefühl avpellien der» gesetzliche Verpjlichnmg geschaffen. mau von dem Gesetz bis jetzt ersäbrt, ist Mmdwirie? Liefert m«hlfähiges Getreide ab, einschließlich der Wintergerste. Es wird dringend zur Versorgung der Gesamten Bevölkerung gebraucht. Der Ausdrusch muß beschleunigt und alle ' Gelegenheit dazu benutzt werden. Verfügung an die Gemeinden erfolgt besonders Getreideablieferungen haben in allen Fällen durch die Vermittelung der zugelassenen Kommissionäre zu erfolgen. Glauch«», am 16. August 1919. Frhr. ». Welch, Amtshauptman«. Jie MBeMiM Wer erinnert sich nicht, als die deutsche Ar- mce iu dcu ersten Tagen des Krieges durch Bel gien stürmte, der Vorschub der französischen Ar inee mit muskulösem Arm um Mühlbauseu her um aus dem Elsaß herausgehoben wurde uud die Linie der Festungen, Städte und sonstigen strategischen Punkte sich schneller veränderte, als es der fixe, friedliche Blaustift auf der Karie uachmalen kvunte? Tie -Heimat hatte gut zu scheit; sie erlebte zuuächst kaum weniger als nur den Sieg, die Hoffnung und das Vertraue« aus eine scheinbar sichere Zuffmft. Als dann die Lazareltzügc in die Heimat rollten und die vorhandenen Krankenhäuser nicht zureichten, um dcu Strom der Verwundeten zu fasseu, so daß Schulen und andere öffentliche Gebäude im Handumdrehen durch Ausrollen der Rote-Kreuz-Fahnc zu Lazaretten umgewandelt wurden und das Strastenbild deutlich zeigte, daß die Geschosst nicht vor Gliedern und Sinnen Halt machten, sprang in dem Volksbcwusztscin elementar so etwas wie 'ein moralischer Funkelt, etwas wie Gemeinschaftsgefühl, Pflicht der Ver antwortung, auf. Der Lcicrkastenmaun von anuo 1870, schien eS, sollte keine Wiederholung sindeu.- Er darf es auch nicht, wenn wir noch den aller geringsten Anspruch auf Auständigkeii mache« wollen. Nach der Liquidation dqx Hinterlassenschaften der kaiserlichen Regierung hatten deren Nachfol ger zunächst wirklich andere Sorgen und Aus gaben, als die Entscheidung über das „wie" der Hilfe an den durch den Krieg Beschädigten. Man hat ihrer über Waffenstillstandsverhandlungen, Wahl und Einberufung der Nalionalversamin- lung und der dort vorgelcgten zum Unterbau des neuen Reiches gehörigen Gesetzentwürfen, über Kampf durch Schwert uud Feder um alle durch die Revolution immer wieder neu aufge worfenen Fragen nicht vergessen: ReichSrat und Nationalversammlung wird demnächst ein Ge setzentwurf zugehen, der den Zwang zur Beschäftigung Schwerbeschä digter bringt. Bisher war die ArbeitSverwendung der Schwerbeschädigten in das Belieben der Arbeit- i mittagsstunden, sondern im Laufe des T'i-es abzuholen. r Hohenstein-Ernstthal, am 18. August 1919 Das städtische Lebensmittelamt. Landbutter, 1 Person 50 Gramm — 42 Pfg. 3841—3700, 6601—5858: Horn, 1—700, 4001—4078, Krankenbutter: Schmidt. Quark, 1 Person Psd. - 26 Psg- 71—475, 4091-4075: Schmidt. -»gleich Oberlungwitzer Tageblatt und GersdorferTageblatt