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2764 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 52. 2. Marz 1912. Verbotene Druckschriften Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abt. 125, ist die Beschlagnahme der Seiten 2, 3, 4, 6 und >0 der Nr. 7 der Zeitschrift »Pschütt«, XXI. Jahrgang vom 17. Februar 1912 in allen Exemplaren und zwar wegen der Witze: a) Seite 2 »Energie«, d) Seite 3 »Cousin Fritz«, e) Seite 4 »Tanzschulen- scherze«, 6) Seite 6 »Allerdings«, e) Seite 10 »Man steigt nach« auf Grund der §§ 184 Ziffer 1, 40, 41 St.-G.-Bs., 94 St.-P.-O. angeordnet. 38. I. 263/12. Berlin, 24. Febr. 1912. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München I vom 30. Januar 1911 (A.-V. Z. XI 48,> 66, 739/08, XI. 86/09, k. k. Nr. 1153/11) wurde die Einziehung der nachstehend bezeichneten Werke im Umfange des § 41 St.-G.-Bs. verfügt: 1. »Cythere« (2 Bände), 1. Band: »Amors Fabeln«, von seinen Jüngern gesammelt und an das Licht dieser liebes- frohen Welt gestellt im Jahre 00478600, 2 Band: »Nymphen und Satyrn«, Geschichten und Begebenheiten aus Amors Reich, getreu der Wahrheit nacherzählt im Jahre 2438; 2. »Venus Rosenkränzlein«, für die galante Welt ge druckt zu Cythere im Jahr, da gut zu lieben war; 3. »Bilder aus dem Privatleben der römischen Cäsaren.« Auf Capri bei Sabellus 1780. Deutsche Aus gabe gedruckt für Heinrich Conradt und seine Freunde; 4. »Denkmäler des Geheimkults der römischen Damen.« Fortsetzung der Bilder aus dem Privat leben der römischen Cäsaren. Auf Capri bei Sabellus 1784. Deutsche Ausgabe gedruckt für Alfred Semerau und seine Freunde. 6. »Die Briefe der kleinen Gräfin«. Gesammelt, heraus gegeben und übertragen von Professor Konrad Eppach. Mit Einleitung und Anhang von vr. Alfred Semerau. Ein Beitrag zur Sittengeschichte des 18. Jahrhunderts. Brüssel 1908. 6. Francisco Delicado: »Die hübsche Andalusierin«. Zum ersten Male und vollständig aus dem Spanischen über tragen und mit acht Vollbildern von Choisy le Conin ge schmückt. Nicht im Handel Privatdruck des Herausgebers; 7. »Der Tarif der Dirnen von Venedig«. (XVI. Leo.). London 1908; 8. »Die Andachtsübungen des Herrn Heinrich Roch und der Frau Herzogin von Condor«. Von dem ver storbenen Abbe von Voisenon. Mit einem Frontispice von Felicien Rops. 1908. Nicht im Handel; 9. »Curiosa der Weltliteratur«. Eine Sammlung seltener galanter Werke aller Völker. Herausgegeben von vr. Georg Cordesmühl. 3. Band. vr. Alfred Semerau: »Das Reich der Kypris«. Zum ersten Male ins Deutsche übertragen. 1906. Privatdruck; 10. »Geschichten aus Aretino«. Mit 16 Bildern von Choisi-Nerac. Nicht im Handel. Gedruckt für Heinrich Conradt und seine Freunde. Siena 1907; 11. »Die Posterior« und die Priora«. Physiologisch- historisch-philosophisch.literarische Abhandlungen von Adam Theobald Pruzum. Vermehrt um des Herrn Swift 6ranä Uistörs oder das große Geheimnis und die Kunst, Be trachtungen über den Abtritt anzustellen. Buslar 1794. A.-V. Z. XI. 48. 56. 739/08, 86/09. München, 26. Febr. 1912. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3941 vom 29. Februar 1912.) Nichtamtlicher Teil. Billige Ausgaben. Im Verlagsvertrag, der zwischen Autor und Verleger bei Übernahme eines Manuskripts für den Druck und buch- händlerischen Vertrieb geschlossen wird, ist es üblich, den Preis des neuen Buches ein für allemal festzulegen. Es liegt dies im Interesse der beiden Parteien und ihrer etwaigen Rechtsnachfolger, denen das Gesetz zurzeit unter Umständen Gewinnanteile an dem Buche zuerkennt bis nach Ablauf von dreißig Jahren nach dem Tode des Verfassers. Der Ladenpreis des Buches ist ein Ergebnis ver- legerischer Kalkulation, selten willkürlicher Festsetzung oder Spekulation. Der Verleger zieht in Erwägung, was für Aufwendungen er hat, um die gesamte Herstellung des Buches zu bezahlen, was an Honoraren ein für allemal oder wiederkehrend mit neuen Auflagen zu bezahlen ist, was an Geschäftsunkosten in Betracht kommt und was er selbst an dem fraglichen Buch gewinnen will. Anders wird er ein Buch kalkulieren, bei dem der Autor eine einmalige Abfindungssumme erhält, sich also späterer Rechte auf sein Werk damit entäußert, als wenn der Autor am Gewinne beteiligt wird oder bei Neuauflagen neue Honoraransprüche geltend machen kann. Der Käufer des Buches hat natürlich in den meisten Fällen keine Ahnung, unter welchen Bedingungen die Verlagsübernahme erfolgte; er weiß nicht, wie sich der Gewinn an dem Buche unter geistigem und materiellem Erzeuger verteilt, und wie hoch er überhaupt zu veranschlagen ist. Doch gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in denen anzunehmen ist, daß der Ver leger den Preis eines Buches, wie er ursprünglich im Verlagsvertrage festgesetzt ist, dauernd erhält, trotzdem er längst in der Lage sein müßte, das Buch wesentlich billiger unter die Leute zu bringen. Nehmen wir z. B. an, ein Buch, das an Umfang und Ausstattung genau einem solchen zum Ladenpreise von 3 ^ gleicht, koste tatsächlich K Woran liegt es nun, daß ein solcher Unterschied mög lich ist? Schenkt der Verleger des billigen Buches etwas her oder arbeitet der des teuren mit Wucherzinsen? Gewiß ist, daß beide Verleger als Geschäftsleute ver dienen wollen. Möglich ist, daß sie beide nicht mehr als den üblichen Gewinn haben, trotzdem die Herstellung des Buches in beiden Fällen die gleichen Kosten verursacht. Der Verleger des billigen Buches hat aber außer den Satz-, Druck-, Papier- und Buchbinderkosten nichts zu be zahlen, da er für den Inhalt, das Geistige am Buch, nichts zu entrichten hat; es ist für den Nachdruck frei. Dabei druckt er auch, weil er mit einem großen Absatz rechnet, die Auf lage in einer vielfachen Anzahl im Vergleich zu dem teureren Buch, für das Honorar zu zahlen ist und das aus Ängstlichkeit, Vorsicht oder sonstigen Gründen nur für einen kleinen Abnehmerkreis berechnet worden ist. Hier müssen also wenige Käufer das bezahlen, was bei einer Kalkulation auf großen Absatz sich unter eine große Zahl von Käufern verteilen würde. Es ist ja eine selbst verständliche Sache, daß, würde der Verleger des billigen Buches auch Honorar zu bezahlen haben, er trotzdem billiger zu liefern imstande wäre, weil er die Honorarlasten auf viele Schultern verteilt. Natürlich kann der Verleger eines billigen Buche? aber auch so rechnen; Ich will mich mit einem kleinen Nutzen am einzelnen Stück begnügen, dafür aber den Preis mäßig genug ansetzen, daß ich auf eine viel größere Menge von Abnehmern zählen kann, als wenn ich ein teures Buch auf den Markt bringe. Ich glaube, er rechnet bei Werken, die für ein zahl reiches Publikum bestimmt sind, richtig, wenn er diesen