Volltext Seite (XML)
Wiss c sing selbst erklärte, das; er niemals etwa Versailles Verbandelt wird iibci das Ablammen bete, die pien Nheinlande, das die Tentichen gleich Vcr- eine in unter derartigen siegreicher . In heu- Nan Demütigungsmethoden wird auch ein Gegner nicht lange wirtschaften können. der Fünf auch zugestanden wurde. solchen tt c d e r c i n k n m m e it Mandanten non Markgraf, als sie versuchen woll ten, sich in einem Boote zu retten, an Bord dieses Bootes erschossen, obgleich sic völlig wehr los waren. Der deutsche Proviantdampscr „Dol lart" ist mit der Besatzung des Torpedobootes das als Postboot Dienst tat, von Die lleberraschung in amerikanischen Preisen sei noch größer. Ein Telegramm aus Washington besagt, das; man inAmcrika nicht s v o n Handlungen werden vorn Reichsminister des In nern geführt, das den Uutcrstaatssekrctär Lewald damit beauftragte, der von dem zum Reichs- lommissar für die Rbeinlande ernannten Regie rungspräsidenten von Köln nach Versailles be gleitet wird. Rach Pariser Drahtungen erklärte Pichon im Ausschuß der Kammer: Eine Regierung der K o m m u u i st e n in Deutschland werde im Interesse der Durchführung des Friedens- Vertrages die militärische Intervention der Alli ierten herausfordern. ; u st i m m e n. Mündliche Berhas-lu«gt». Rach einer Pariser Meldung finden heule in der Gruß ordnungsgemäß erfolge. Dieser „Geßlerhut ' Frankreichs" „grande Nation" recht ähnlich. Mit die ersten mündlichen Verhandlungen Deutschland und den Alliierten statt. einem Alliiertenabkommen gehört habe, den Kai ser vor ein Londoner Gericht zu laden. Er fügt hinzu, das; er nicht glaube, daß Wilson ein solches Abkommen geschloßen habe, ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen. Lansing selbst ist inzwischen von Wilson narb Amerika zurüekbe- rufen worden. Die Ratifikation. Ministerpräsident Clemenceau überreichte dem neuern a unten Präsidenten de r deutschen F r i c d c n s d e l e g a t i o n in Frankreich, Freihc r r n v. Lersner , die Antwort der alliierten und assoziierten Regierun gen auf die Note betr. die Ratifizierung des Friedensvertrages. In der Antwort wird ge sagt, die Ralisizierung müßte sich auf sämtliche Akte, die ein Ganzes bildeten, beziehen, also auf den Friedensvertrag selbst, das Protokoll und die Vereinbarung betr. die Besetzung der Rhcinlaudc. Diese Dokumente bildeten die Fric- densbedlugungcn und seien eins von dem an deren untrennbar. Aus diesen Gründen könnten die drei Akte nur als ein einziges Ratifikation?- zeitig mir dem Friedensvertragc ratifizieren sol len. Lie Deutschen erklärten, nubt zu verstehen, ans welche Weise die Bedingungen des Rbein- Vertragcs ansgcführt seien, und vcrlangtcu eine schleunige mündliche Regelung, die von dem Rat Scapa Flow zurückgekchrt. Ter Kapitän beruh tct, daß „Baden" und „Emden" nicht gesunken seien. Die Zahl der Getöteten betrage nicht, wie Reuter berichte, mehrere Hundert, sondern be schränke sich auf einen Offizier und einige Leute. Es ist überaus bezeichnend, das; die Englän der aus die wehrlosen deutschen Seeleute geschos sen haben und noch bezeichnender, das; bisher von keinerlei Entschuldigung die Rede ist. Nach neueren Nachrichten scheint auch festznstchen, daß England die treibende Kraft hinsichtlich der A b- urteilung des Kaisers ist. Aus Rot terdam wird hierzu gemeldet: Nach Meldungen des „Moudag Ochdcnbl." wird aus Paris be richtet, daß Lloyd Georges Mitteilung im Un terhause, die Alliierten hätten einstimmig be schlossen, den vormaligen Kaiser und die ande ren Beschuldigten in London abzuurtcilcn, in zuständigen Kreisen Frankreichs' große U e b c r r a s ch u n g hcrvorgerufcn habe. Man sei dort der Ansicht, daß der Text des Fric- densuertrages lediglich eine moralische und poli- tische Anklage gegen Kaiser Wilhelm darstelle. tigen Zeiten noch dazu, wo der Sinn für die Heiligkeit der Fahne im Schwinden ist, wird man kaum mit solchen Mitteln „Franzosen zie hen". Ebenso, wie Frankreich sich in seinen Methoden gleich bleibt, ist dies auch bei Eng land der Fall. Der sogenannte Baralong-Getst hat sich dort erst jüngst wieder gelegentlich der Versenkung der deutschen Flotte vor Scapa Flow gezeigt. Wie jetzt endgültig fcststeht, ha ben die Engländer in Lcapa Flow mehrere deutsche Marineangehörige, darunter den Kom dokumeul angesehen werden. — Der deutsche S t a a r c n a n s s ch u ß hat in einer gestern abgchalicncn Sitzung b e schlossen, der R aiifikatiou des FriedenSvenrages z u - sieht der NavkreW Getzlerhut. Auf der Rhcinbrüge aus der Ludwigshafe ner Seite haben die Franzosen eine Fahne an gebracht, die jeden Morgen hochgezogen wird. Die Schutzleute sind angewiesen, vor der fran zösischen Fahne eine Ehrenbezeugung zu machen und auch dem Publikum ist anbefohlcn worden, di« Fahne zu grüßen. Tie Schutzleute wurden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie die Passanten zu beobachten hätten, daß auch Sparkasse Gersdorf (Unter Garantie der Gemeinde.) Zinsfuß: 3'/,°/„. Tägliche Berzi«fu»g. Geschäftszeit Jeden Werktag 8—1 Uhr, Mittwochs außerdem von 3—5 Uhr, im Rathause, Zimmer Nr. 3. (Haltestelle der Straßenbahn.) Uebertragungen von Guthaben bei anderen Kassen erfolgen kostenlos und ohne Zinsenver- lust. Buchgebühren werden nicht erhoben. Strengste Geheimhaltung. Auslandsbutter, jede Person 50 Gramm »> 68 Pfg. 8601—3340, 4981—5045: Lässig, 3341—3700, 5766—5850: Horn. Auslandsfett, jede Person 50 Gramm -- 52 Pfg. Fettselbstversorger erhalten kein Fett. Die Abgabe hat auf die Landesfettkarte unter Abschneiden einer Oel-Marke zu erfolgen. 1—1350, 4001-4575: Schmidt Käse, jede Person '. Pfund 65 Pfg. 1501—2600, 4576-4980: Beyer. Quark, 1 Person '/« Psd. -- 26 Pfg. 2436-2915: Lässig. MMttWerAnMl' Mittwoch, dttl s. IM MS 4ß. IahrgW Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. Hohenstein-Ernstthal, am 8. Juli 1919. Der Stadtrat. 0,25 neue Der Gemeindevorstand. eizenmehl - Verkauf Der Gemeindevorstand. Oberlungwitz, am 8. Juli 1919. Hohenstein-Ernstthal, am 6 Juli 1919 Der *Stadtrat. Oberlungwitz, am 8 Juli 1919. Der Gemeindevorstand. 3. 4. 5. 6. 7. Hiilsensrilchte um 0,75 Mark je Pfund, Fleisch um 3,70 Mark je Pfund, Speck um 3,60 Mark je Pfund, Speisefett um 1,00 Mark je Pfund, Kartoffeln: alte Kartoffeln um 0,20 Mark je Pfund, Die Stadtverordneten. (Slpl.) (gez) E. Eichler, Vorsteher. Mittwoch, den 9. Juli, gelangt bei den Fleischern Auslandshammelfleisch zur Vcr teilung. Eine Person erhält 105 x, Kinder unter 6 Jahren die Hälfte. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, um 8. Juli 1919. Mittwoch, den 9. Juli d. I., Verteilung von '/, Pfund Mehl zum Preise von 43 Pfg. an die versorgungsberechtigte Bevölkerung Die Abgabe erfolgt: Für die Kunden von Voitel, Müller, Röder Nachf., Konsumverein Haushalt, Diebl Nachf. und Zimmermann im Konsumverein Haushalt. Für die Kunden von der Filiale und Gustav Dietel in der Filiale. Für die Kunden von Förster, Naumann und Erler bei Förster. Für die Kunden von Seidel, Misselwitz, Hahn, Rohte und Konsumverein 1 im Konsumverein l. Für die Kunden von Hähnel, F Müller, Vor werk, Franke und Weinhold bei Vorwerk. In allen Verkaufsstellen sind die Lebensmittelkarten vorzulegen und der Abschnitt IV von der dazu ausgegebenen Mehlkarle ist abzugeben. Die Verkaufsstellen haben die eingenommenen Marken aufgeklebt im Rathaus Zimmer Nr. 2 abzuliefern Selbstversorger erhalten kein Mehl Die Verbilligung ist unbedingt vom 7. Juli 1919 an für alle bereits zugewiesenen und von diesem Tage an zurAusgabe an dicVerbraucher gelangenden Auslands-Lebensmitteln durchzufiihren. Der Stadtrat. (Stpl.) (gez.) Dr. Patz, Bürgermeister. Volksküche Hohenstein-Ernstthal Morgen Markenausgabe nachmittags 3—5 Uhr Nr. 57—448 Graupen, jede Person Pfund 11 Pfg. 1—200: Lorenz, Hüttengrund, 201—785: Münch, Goldbachstraße, 786—1700: Fichtner, Dresdner Straße, 1701—2800: Uhlig, Schubertstraße, 2801—3700: E. Wagner, Oststrabe, 4001—5850: Geschäftsstellen des Konsum-Verein. Anzeigeüpreis: Orts-Anzeigen die 6-gespaltene Korpuszeile 25Pfennig, auswärtige 35 Pfennig, die Reklamezeile 75 Pfennig. Gebühr für Nachweis und lagernde Briese 20 Pfennig besonders. Bei Wiederholungen tarismäßiger Nachlaß. Anzeigenausgabe durch Fernsprecher schließt jedes Beschwerderecht aus. Bei zwangswe iser Eintreibung der Anzeigengebühren durch Klage oder im Konkurssalle gelangt der volle Betrag unterWegsall jeden Nachlasses in Anrechnung. Sämtliche Anzeigen erscheinen ohne Aufschlag Im „Oberlungwitzer Tageblatt" und im „Gersdorser Tageblatt". Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage sür den «00000000000000000 nächstfolgenden Tag. nooooooooooooooooo Bezugspreis: Durch Boten frei ins Kaus geliefert monatlich Mark 1.20. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 8.S0 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern IO Pfennig. Hunde-Anmeldung Die schristliche Anmeldung der Hunde hat bis zum 19. Juli 1919 in der Stadtkasse — Rathaus, Zimmer Nr. 1 — zu erfolgen, wo auch die Vordrucke hierzu entnommen werden können. Die zweite Hälfte der Steuer an 6 M. für den 1., 7,50 M. sür den 2 und 10 M. für den 3. Luxushund ist bis zum 31. Juli 1919 an die Stadtkasse zu bezahlen. Für Hunde, die zum Ziehen verwendet werden, beträgt die halbjährliche Steuer 450 M. Unterlassung der schriftlichen Anmeldung ist strafbar. Hinterziehung wird mit dem drei fachen Bettage der jährlichen Steuer bestraft. Bekaantmachnng. Vom 7. Juli d. I. ab werden Auslandslebensmittel, welche von den Reichsftellen an die Gemeinden bezw. Verbraucher abgegeben werden, um folgende Beträge verbilligt: 1. Mehl um 1,35 Mark je Pfund, 2. Reis um 6,25 Mark je Pfund, IV. Nachtrag zum Regulativ für die Benutzung der städtischen Wasserleitung zu Hohenstein-Ernstthal vom 20. April 1909. Artikel 1 § 13 Absatz 1 in der Fassung des III. Nachtrages vom 5. Februar 1919 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: „Für jedes durch den Wassermesser angezeigte Kubikmeter sind 40 Pfg. zu zahlen." Artikel 2 Dieser Nachtrag ist vom 1. Juli 1919 ab in Anwendung zu bringen. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Juni 1919 Kartoffellohnfurchen detr. Die Verpächter von Kartoffellohnfurchen werden hiermit ausgefordert, die Namen der Pächter und die Zahl der verpachtenden Furchen Donnerstag, den 10. Juli 1919 im Rathaus — Zimmer Nr. 3 — zu melden. Auch die kleinste verpachtete Fläche ist anzugeben und die Frist ist unbedingt einzuhalten. für Kobenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdors, Rasdorf, Bernsdorf, WWeMmÄ Mittelbach.Grüna.Ursprung,Kirchberg,Erlbach,Meinsdorf,Langenberg,Falken,LangenchursdschHW SEdtlfche Verkaufsstelle. Dienstag Eier, 1 Person 1 Stück --- 76 Pfg. 8-9: 2801-3050, 9-10: 3051-3300, 10—11: 3301—3550, 11—12: 3551—3700, 4001—4100. Hühnerhalter haben keinen Anspruch. Zeiten genau einhalten. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorser Tageblatt Oberlungwitz, am 8 Inli 1919. Ar-skands-W Nr. 760 a. IV. d. MSWslW VW SWlllllNMliWV. Zur Bekämpfung des den Obstbäumen besonders schädlichen Apfelwicklers wird für sämtliche Obstbaumbefitzer folgendes ungeordnet: Um die Laroe des Apfelwicklers, meist Wurm oder Obstmade genannt, zu fangen, sind die Stämme der Obstbäume in Brusthöhe mit einem Fanggürtel zu versehen. Es wird locker zusammcngedrehte Holzwolle oder ein Strohseil um den Stamm gelegt und zum Schutze gegen Regen festes Packpapier schirmartig mit Draht darüber befestigt. Heruntergefallenes Obst, das meist wurmstichig ist, darf nicht im Garten liegen bleiben. Die Fanggürtel sind Ende Oktober a-zunehmen und zu verbrennen. Es wird erwartet, daß jeder Obstbaumbesitzer diese in seinem eigenen Interesse und in dem der Allgemeinheit dringend nötige Bekämpfung sofort vornimmt. Fanggürtel verkauft die Firma Löffler in Glauchau, Bahnhofstraße. Die Unterlassung der Schädlingsbekämpfung ist nach § 368 Z. 2 d. R.St.G.B's strafbar Glauchau, am 7. Juli 1919.. Die Amtshauptmannschaft. Nachstehender Nachtrag zum Wasserleitungsregulatio wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.