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Kobenstein-Ernstthal. Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdon", Rüsdorf, Bernsdorf, WüslenSrMS« Mtttelbach.Grüno. Ursprung. Kirchberg. Erlbach, Meinsdorf. Vonaenberq. Falken, dangenchursdorfLiL. Hr. 11S. ' MWMg. i« 22 Mi 1S1» «-!«„ ., . 4» ZMßWH "'''»'M«*»,««WWM!E»WWWWW>W»WWWW!^ >M«W«»MSSS_!I!..ll. !.?U'!WE »««»">" Durchsicht der Einhuferbestände auf Seuchen. Auf Grund der ߧ 2, 12, 18—28 und 74- 79 des Viehseuchengesetzes vom 20. Juni 1909 »R-G.°Bl S. 519) wird folgendes angeordnet< 1. Um die Tierhalter vor Schädigungen durch Viehseuchen zu schützen, wird gemäß Ziffer 0 der Verordnung vom l. Dezember 1918 — „Sächs. Staatsztg." Nr. 284 — eine amtliche Unter- nchung aller in Sachsen ausgestellten Einhufer (Pferde, Maultiere, Maulesel, Esel) ungeordnet. Aus« genommen hiervon sind Einhufer, die dem Reiche oder Staate auzchören. Die Untersuchung soll nach Beendigung der Frühjahrsbestellung unter tunlichster Schonung der Wirischastsbetriebe vorgenommcn werden. 2. Die Untersuchung erstreckt sich aus alle seuchenhasten Krankheiten, insbesondere auf das Vorhandensein von Rotz, Räude, Influenza und ansteckende Blutarmut. Zur Erkennung rotzverdächiiger oder der. Ansteckung mit Rotz verdächtiger Einhufer ist die Malleiilaugenprobe vorzunehmen, deren Ausführung jeder Besitzer zu gestatten hat. Die Untersuchung erfolgt unter Oberleitung der Oberoeterinärräte bei den Kreishauptmann- schaften durch die Bezirkstierarzte unter Hinzuziehung nichtbeamteter Tierärzte. Die Kosten der Untersuchung trägt die Staatskasse. 3. Die Tiere werden in dec Regel in dec Gemeinde ihres Standortes untersucht. Vorbehalten bleibt, mehrere kleinere Gemeinden für die Untersuchung zusammcuzufassen. Die Tiere sind an den amtlich bekannt gegebenen Sammelstellen zur festgesetzten Zeit vor- znsührcn. Besitzern größerer Bestände, sowie solchen Besitzern, deren Tiere aus dringenden Wirtschaft- bchen Gründen nur beschränkt abkömmlich sind, kann ans Antrag nachgelassen werden, daß die Unteisuchung im Gehöft slittfindet. Die Ausführung der Malleiilaugenprobe macht eine zweimalige Vorführung am Unter- suchungstage nölig. 4. Während der Zeit, in der in einem amtshauplmannschastlichen Bezirk oder im Bezirk einer Stadt mit revidierter Städleordnung die Untersuchungen vorgenommen werden, ist jede Gin- oder Ausfuhr von Einhufern binnen 24 Stunden der Oitspolizeibehörde zu melden Die der Amts- hauptmannschast unterstellten Gemeinden haben die Meldungen sofort an die Amtshauptmannschast weiterzugeben Die Amtshauptmannschast oder der Stadtrat haben die Meldungen über Ausfuhren nach einer anderen sächsischen Gemeinde an die zuständige Amtshauptmannschast oder den betreffenden Siadtrat weiterzugeben und dabei mitzuteilcn, ob die ansgcsührten Tiere der angeordneten Unter suchung bereits unterzogen worden sind. Können Tiere wegen des Wechsels des Standortes nicht bei einem amtlich bekanntgege- denen Termine mit untersucht werden, so crsolgt eine besondere Besichtigung durch den Bezirkslicr- arzt auf Kosten der Besitzer der Tiere. Einhufer, die zu Schlachtzwecken nach Sachsen eingcsührt und binnen 24 Stunden nach der Einfuhr geschlachtet werden, sind der amtlichen Untersuchung nicht unterworfen. Die durch Abs. I festgesetzte Anmeldepflicht gilt jedoch auch für diese Tiere. 5. Die der bezirkstierärztlichen Ueberwachung unlerWtWn Gast- lind Handclsställe (tz 17 unter v der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 zmu^lehseuchengcsetz — GVBI. S. 56 —) sind bis auf weiteres monatlich einmal durch den Bezirkstierarzt zu besichtigen Die in tz 56 Abs. 2 der Aussührungsvorschristen des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 zum Viehseuchengesetz vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion der Gast- und Händlerställe Hal nach näherer Anweisung des Bczirksticrarzies bis auf weiteres regelmäßig innerhalb der ersten 10 Tage eines jeden Monats staüzusinden 6 Wer den vorstehenden und den von den Amtshauptmannschastcn und Stadträtcn er lassenen Anordnungen zuwiderhandell, wird aus Grund der tzß 74—77 des Biehseuchengcsetzes vom 20. Juni 19Y9 bestraft. Hierüber fällt der Anspruch aus Entschädigung weg, wenn Rotz bei einem Einhufer sestgestellt wird, der der amtlichen Untersuchung entzogen gewesen ist Für den Fall der Unterlassung der Vorführung de> Einhufer zu den amtlich festgesetzten Terminen kann für die neu anzuordnende Untersuchung den« Tierhalter die Tragung der hierdurch entstehenden Kosten auferlcgt werden. Dresden, den 25. Apiil 1919. Wirtschastsmiulfterinm. i7) 1. Gemäß vorstehender Verordnung des Wirljchaslsministeriums vom 25. April 1919 werden sämtliche Einhufer (Pferde, Maultiere, Maulesel, Esel) nach dem hierunter abgedruckten Reiseplan einer amtlichen Untersuchung aus seuchenhastc Krankheiten unterworfen. Die Untersuchung erfolgt durch die Bezirkstierärztc oder durch Privattierärzte, die mit amtlichem Auftrag versehen sind. '4 Zu den Unlersuchnngszeilen sind alle vorhandenen Einhufer mit Ausnahme der dem Reiche oder Staate gehörigen vorzusühren. Von der Gestellung auf den Sammelplätzen sind befreit Saug fohlen und kranke, nicht marschfähige Tiere, sowie solche, die aus anderen zwingenden Gründen nicht vorgesührt werden können. Hierzu bedarf es der polizeilichen Genehmigung Diese Tiere sind in den Gehöften zu untersuchen. Räudepferde sind auf den Sammelplätzen abgesondert und in einem Abstande von 10 m auszustcllen und vorzusühren. Da die Malleiilaugenprobe, die keine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes der Tiere mit sich bringt und von jedem Besitzer gestattet werden muß, unerläßlich ist, um die durch die äußere Untersuchung noch nicht feststellbaren Fälle von Rotz frühzeitig zu erkennen, ist zur Nach prüfung die nochmalige Vorführung der Einhufer nach etwa 6—8 Stunden nicht zu umgehen. Den Anordnungen der Tierärzte zur zweiten Vorführung der mit Mallein behandelten Pferde ist unbe dingt Folge zu leisten. Besitzer, die oh«e polizeiliche Ge»ehmi«v«g ihre Tiere zu den festgesetzten Untersuchungs terminen nicht vorgesührt haben, werden gemäß Verordnung des Wirlschastsministeriums vom 25. April 1919 bestraft. Wenn sie es unterlassen, ihre Tiere in einem anderen öffentlichen Untersuchung^ tcrmine vorzusühren, so erfolgt die Untersuchung in ihrem Gehöft auf ihre Kosten. Hshepsteii-rrusttyal, am 20. Mai 1919. Der Sladtrat. Reise-Platte Tag der Durchsicht ! Beginn der Durchsicht Untcrsuchungsplatz s Untersuchender Tierarzt —LV.».» . k>-n Neumärkers DmuieMaq Pferdefleisch, 1 Persou 125 Gramm. Mucke A Nr. 2666 2766: 8 - 9, 2757- 2867 9 IO, 2858 BUI 10-II BeziNSverba«». Nr. 339 re. AeiMMsSMS för Molkerei- bez. MMMtter. Die Festsetzung des Klcinvcrkausspreises sür die durch die Zentrale Meerane gelieferte Molkerei- bez. Äu»lai»ö«bul1er bleibt auch fernerhui den Gememden überlassen, der Zuschlag sür den Weiterverkauf im Kleinhandel darf jedoch nach Gehör der Prcisprüsungsstelle höchstens 18 Mk. für den Zentner betragen. Glauch«», am 19. Mai 1919. Amtshauplmann Freiherr v Sveltl Bezirlsoeeba»». Nr. 125. 1,1. Laut Verfügung des Reichswictschastsministeciums ist die Abgabe von Petroleum für Leuchtzwecke in der Zeit vom 1. Mai 1919 ab bis 31. August 1919 verboten. Glaucha«, am 20 Mai 1919. Amtshauptmann Freiherr vWclck Städtische Verkaufsstelle (Altmarkt). Donnerstag Amerikanisch, Vollmilch. I Dose 3,l0 Mk Bis 4 Personen I Dose, über 4 Personen 2 Dosen. 9-10:4901—5300, 10 t> 5301-5550, 11-12:5551-5815. Geld abgezählt mitbringcn. Auslandsbutter, 1 Person 50 Gramm -- 68 Psg 2701—3340, 5001—5030: Lässig. Ktochfrrtla- Suppe, Pfd. 165 Mk. Jede Person ' , Pfd. 1 — 173. Lorenz, Hütten- grund, 251—505: Thains L Gars, Weinkellers!:, 506—570: Meusel, Bismarckstr., 571—840: Wiedner, Altmarkt, 841—975: Schuberth, Lichtcnfte ncr Str, 976—1510: Tröger, Schubertstr., 1511 —1825: Stephan, Psarrhain, 1826—2360: Winter, Karlstr, 2361—3054: Hitschold, Bahnftr., 3055—3195: Wetzel, Macktstr, 3196—3648: Türschmann, Aktienstc., 4001—5815: in den Ge schäftsstellen des Konsum-Vereins. Auslands-Marmelade, Pfd. 2.— Mk Jede Person 200 Gramm. 1 — 173: Lorenz, Hiiltengrund, 251—599: Münch, Goldbachstr, 600—960: Müller, König-Albertstr, 961 — 1459: Weinreich, Weinkellerstr., 1460 — 1880: Starke, Al tmarkt, 1881—2157: Egerland, Breiiestr, 2158 bis 2864: Uhlig, Schubertstr, 2865— 3244: Waancr. Eentralstr, 3245—3648: Krübel, Oststr, 4001—5715: 200 Gramm -- 80 Psg. 5716—5813: Inlandsmarmelade. ä Pfd --- 1.30 Mk. tn den Geschäftsstellen des Konsnm-Vcreins. Scttcllsisch, 1 Person V, Psd- — 11" Psg 1681—1905: B. Hoftnann, Schubertstr., 1906—2108: M. Hofmann, Zentralstr., 2109—2400 G Hofmann, Lungwltzer Str. Geschäftszeit in der Gemeindeverwaltung. Vom 17. Mai d. I an ist die hiesige Gemeindeverwaltung S,»»abe»d» und an b'» Tazen vor Festtage«, sowie an 3 Feiertage« na» norm. 8 lnS nichmtttrgS l Uor geöffnet. Im übrigen wird für das Publikum täglich umhin. 4 Uhr geschlossen. Oberlungwitz, am >6. Mai 1919. Ter «emeintevorsta»» Warenverkauf. Donnerstag, den 22. d. M, aus Lebensmittelkarte Nr. 28 V, Pfd Marmelade für l Mk, aus Nr. 29 Md. Nudeln für 33 Psg, aus Nr 30 50 Gramm amenk Schmalz für 60 Psg., aus Nr. 31 50 Gramm Margarine sür 24 Psg, scdoch nur bei Voitel, M Müller, Röder Nachs., Konsumverein Haushalt, Dietel Nachs, Zimmermann und Förster, die übrigen Künsten erhalten Freitag, den 23. d. M, 50 Gramm Butter sür 67 Psg. aus Abschnitt Ul der Butterkarte. In allen Verkaufsstellen amerik. kondensierte Milch, I Dose für 3.25 Mk., aus 5 Köpse 2 Dosen. Ferner sind erhältlich von Voitel bis mit Filiale Gemüsekonserven, junge ertca seingeschnittene Karotten, I Dose 2,40 Mk , bei Förster 1 Dose 1,60 Mk, in den übrigen Verkaufsstellen junger Brechspargel, I Dose 2,40 Mk. Von Voitel bis mit Förster aus Nr. 31 der Lebensmittelkarte 50 Gramm Himbecrsirup für 40 Pfg Die Grießkarle Rc 10 wird mit 1 Paket Keks für 39 Psg beliefert. Oberl^gwitz, am 21. Mai 1919 Ler GeMtt«devorfta»d. Spurüasse Gersdorf (Unter Garantie der Gemeinde.) Zinsfuß: 39,«/,,. Tägliche Beninf«»g Geschifft »eit Jeden Acrkiaz 8—1 Uhr, Mittwoch« außerdem von 3—5 Uhr, im Ralhause, Zimmer Nr. 3. (Haltestelle der Straßenbahn.) Uebertragungen von Guthaben bei anderen Kassen erfolgen kostenlos und ohne Zinsenver- lusl. Bnchgcbühren werden nicht erhoben. Strengste Geheimhaltung V. Zcupuu i anzugeven Es nüo !ogm stil Äoglrchüüf der Zuluftung münd Neiiwnstinugen in den kindlichen Landen , ,w»t, wic «ns folgenden! Telegramm hervor ncku „Tmlp 0 »Pietz" dench ci aus Pnns, esse» wstmim, dm) cme /ftpmumenlumi zwischen den /lünei en nnst den Trüschen m den nächsten I I dnsen ünttsindei. IedensaÜ:- wmde, imlö die Temschen mncr,eichneu, die e»m 6'nnppe des tzeuragc'. nm Temschtmid spnieiiens nm I I. Zmü eitedigl iei>> Tu giliUn Frage deünu nel» folgende Tene»ä>e.. du den TlimmuuaSiiM' >etniuiug n»»I die Vüi »lei» nnieie» Gesnudlsebaji N>ctzü!»ib»l. „Tn In ^ele-nnpd" »»»elstci Niis Bec- nM'S: G»nf Rniihnn !'>»» sem Ersuchen nm eine nelümlich» Znsnimnencnnü mu den Nenceieen lltbllkkschnllg des HkMWülft. Tie Frii», Vie iinseee> ^ldnrdnnng zu» Inge izrer fchri lücken Einivendnngen gejetz» »vnrde, geht cnn inorgizen Toiuicre-tag zu Ende Bon Vielem Tage an siet'en unsere Gegenvo» schlüge dei der 6meine zur endgiitiigen Crörie >in»N, u"e> deren Tane» nns niüus delannt iii. 2tza 'rndemlich wirst nn - die »smpim ritz nnn Avtzblni: ve> Berhandlnngen anw NIN Tanners lng noili inchl genau vemnnigegeden weiden, dn sn.i in keine Beinnlnünnn cwrliegi, nnd die itzia len- den Becknndeien neU> folcke Tchnüliigkel I n i !el> n Inno dun ne lelvs! niedl in de> Lage vWeill-ErHthckrAnzeiM zugleich Oberlungwitzer Tageblatt GersdorferTageblatt Erschein! täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage sür den nächstfolgenden Tag. 0005,00000000000000 Bezugspreis: Durch Boten frei ins Kaus geliefert vierteljährlich Mark 3.15, monatlich. Mark l.05. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 3.15 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. «nzcttzenpreis: » Vrls-Anzeigen die 6 - gefallene Korpuszeile 25 Pfennig, auswärtig« G, 35 Pfennig, die Reklamczeile 75 Pfennig. Gebühr für Nachweis und lagernde Briese 20 Pfennig besonders. Bei Wiederholungen larismäfziger Nachlotz Anzeigenaufgabc durch Fernsprecher schließt jedes Beschwerderecht aus. Bei zwangsweiser Eintreibung der Anzeigengebühren durch Klage oder im Koukurssalle gelangtder volleBetragunterWegsalljedenNachlaffesinAnrcchnung. Sämtliche Anzeigen erscheine» ohne Aufschlag im „Oberlungwitzer Tageblatt" nnd im „Gersdorser Tageblatt".