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«DD LLkuIrsnssn L22 kür Xnsdsn unä I^lääeksn in nur fester, dauerhafter Ware, Lekisksrisksln ° k'sttsrknstsn -°A Ani, La«brM, Wirtschaftliche Rücksichten haben zu Befrei« ungsvorschrislen geführt, wie sie im 8 3 des Gesetz«- ihren Ausdruck finden. Wenn bei den Kreditinstituten (Banken, Sparkassen, Hypotheken banken usw.) einerseits der Depositen- oder Pfandbrtefgläubtger von Lem thni zufließenden Ertrag die Steuer zahlen müßte, und wenn an derseits auch die Kreditinstitute selbst sür die Ka pitalerträge, die ihnen von kreditnehmenden Um ternehmern, von Hypothekcnschuldnern usw. zu- fliehen, steuerpflichtig wären, so würde das zwar nicht juristisch, wohl aber wirtschaftlich aus eine Doppelbesteuerung hinauslaufen. Wirtschaftlich sind die Kreditanstalten nur Vermittler; sic ge ben das ihnen von der einen Seite zufliehende Kapital nach der anderen Seite weiter. Wenn dieser wirtschaftlich einheitliche Vorgang nur an zwei Stellen steuerlich belastet würde, so mühte das, da die Kreditinstitute gezwungen wären, die hohen Steuerbeträge abzuwälzen, eine entspre chende Verschlechterung ihrer Zinsbedingungen zur Folge haben; cs würde also schließlich der De positen- und Sparkassengläubiger, der Pfand briefbesitzer, doppelt getroffen werden. Als wei tere Folge mühte sich dann ein Bestreben er geben, die Bermittelungsanstallen im Geschäfts verkehr auSzuschaltcn, um dadurch Steuern zu sparen, was einen wirtschaftlichen Rückschritt be deuten würde. Alles dies ist im Gesetzentwurf dadurch vermieden, dah die den Banken usw. zufließenden Erträge von .den Steuern befreit sind. Wenn schon es aus finanziellen Gründen erwünscht wäre, die Ausländer, die aus Deutschland Kapitalerträge erhalten, zur Steuer heranzuziehen, wird davon doch weitgehend ab gesehen. Wir sind gerade jetzt und für die nächste Zeit auf weitgehende Unterstützung deS Auslandes angewiesen, und müssen alles ver- meiden, was das Ausland von Kreditgewährung abhalteu oder auch nur verstimmen könnte. Die Steuer sott durch den Kapitalisten getragen wer den; daher ist eine Vereinbarung dahin, daß etwa ein Zinsschuldncr die Steuer für den Gläu biger übernimmt, ausdrücklich für nichtig erklärt (8 7). Gerade die Steuer aus Kapilalemlommen ist bisher wohl am wenigsten zuverlässig bei uns eingekommen; besonders auf diesem Gebiete ist durch unrichtige Deklarationen viel gesündigt wor den. Dem tritt nun der Entwurf dadurch ent gegen, daß er dem Zins- oder Dividendenschuld ner vorschreibt, die Steuer sür Rechnung des Gläubigers zu zablen, und sie bei Auszahlung der Zinsen oder Dividenden diesem in Abzug zu bringen. So wird im praktischen Erfolg die Kapitalertragsteuer eine der wenigen Steuern sein, die wirklich in vollem Umfang das bringt, was sie bringen muß. Bei Dividendenzahlungen und Anleihezinsen werden die als Steuer sättigen 10 Prozent zur Ausschüttung gelangenden Erträge in einer Summe an die Steuerbehörde abgeführt und dem Gläubiger in Abzug gebracht. Bei anderen steuerpflichtigen Erträgen, z. B. H y p o t h e n z i n s e n, DarIehnszin - s e n , muh der Schuldner bei jeder Auszahlung dem Gläubiger eine schriftliche Mitteilung davon machen, was ja regelmäßig ohnedies geschieht, und muß diese Mitteilung mit einer Stempel- marke in Höhe des Steuerbetrags versehen; er braucht dann den Zinsbetrag nur um die Steuer gekürzt auszuzahlen. Der Gläubiger sieht hier bei, dah, wenn schon er weniger bekommt, der gekürzte Betrag aber doch richtig den Weg ge gangen ist, den er gehen soll, nämlich an den Staat. So wird sich der Verkehr selbst kontrol lieren, besoitdere UeberwachungSmaßnahmen sind kaum nötig. Die Unbequemlichkeit der Stempel- Hierzu laden freundlichst ein Raberi Hoffmau» »b Fra« Um gütigen Zuspruch bittet Bru», Kaltschmidt. v«s »r» N«rlo< KaLHiaungsn« I-ibko. Hervorragende« Drama aus dem Leben in 4 Akten, Hurra, sie hat's erreicht Lustspiel in 3 Akten aus der Ilse Bois-Serie. Anfang '/,4 Uhr, bis '/r? Uhr für Kinder. MM- Bitte beachten Sie folgende Schlager' —MG WellM» — WeiiMtii Söhne des Volkes. AGttaltklkGkpttzer. Die Kapitalertragssteuer, die jetzt im Ent- Wurf de» Reichsschatzamtes vorltegt, soll den Ge danken verwirklichen, dah da» arbeitslose Renten- »inkommen in höherem Maße zur Tragung der Steuerlasten herangezogen wird, als das emr- beitete Einkommen. Das Renteneinkommen soll durch da» neue Gesetz mit einer Steuer von nicht weniger als 10 Prozent vor ab belastet werden, ein Steuerfuß, der in dieser Höbe als Vorbelastung weder in der bundes- staatlichen, noch autzerdeutschen Kapitalrentensteucr- gesetzgebung einen Vorgänger hat, der aber auch wobl als Höchstmaß angesehen werden muß, welches der unerläßlichen privaten Kapitalbildung noch den erforderlichen Spielraum läßt. Grundsätzlich werden alle Erträge von nutzbar angelegten Kapitalien durch die Steuer getrosten. Die wichtigsten solcher Erträge sind: Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Kommandit- gesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschaften und teilweise Erträge von Gesellschaften mit be schränkter Haftung, sowie Ausbeuten von Ge werkschaften, Zinsen aus inländischen festverzins- lichen Papieren, Sparkassenzinsen, Zinsen aus Bankguthaben, Zinsen aus anderweitigen Dar lehen, einschließlich stiller Beteiligung, Hypothe kenzinsen, vererbliche Renten, Wechseldiskontbe träge, soweit er sich dabei um Kapitalanlagen handelt, Erträge aus Auslandkapital. Auf eine einseitige Belastung der Kupons und Dividenden ist verzichtet, weil darin eine unbil lige Begünstigung aller anderen Formen der Ka pitalanlage, insbesondere des große Beträge aus machenden Hypothekenkapitals, gelegen hätte. Auch von einer Staffelung des Steuersatzes je nach Art der Erträge, hat man abgesehen. 3« UMM« SD--SL führu«, empfiehlt sich Willy Ludwig, Luga«, Garte«va«»Vttriev, ri«ph«» r«y Wh« ,M Wtl", Mittwoch, den 2 April: -— Aotteosvkmsus. n im Gasthaus „Deutscher Kaiser". Der Eiu-erufer Hohenstein-Ernstthal. Hchtpsttw EmMal OksrlwmAHvit« «tiiSr-Ltitftl, wie neu, Gröhe 37.8, zu verkaufen oder gegen Militärmantcl oder Hose umzntauschen. Oberlungwitz, Herrmaunstrotze 863 d Schöne Zickel, lebend und geschlachtet, K 45—56 Mk., gibt ab und versendet überall hin s. Vlauh, Hastyef Wruuudökra t V ÜMkiMsMis,«»-" in der Kirche zu ßy-r»dorf di« Handtasche gefunden und ausgeboten hat, wird gebeten, selbige in der Pfarre abzugeben. markcubeschasfung wird sich leicht vermeiden las sen für alle Besitzer eines Bankkontos; ht»r wird die den Zins auszahleude Bank, w»nn sie be auftragt wird, auch die Perstempelung über- nehmen. Bei Ertragen aus ausländischen! Kapital und Wechseldiskontbeträgen, soweit es sich dabei um Kapitalanlagen bandelt, muh aus praktischen Gründen von der Erhebung an der Quelle ab gesehen werden; hier ist Deklaration erfordcr Uch (8 13). Hcruorzuheben ist noch, daß den Besitzern von Kriegsanleihe, welche Kredit haben auf nehmen müssen, auf Antrag die Kapitalertrag steuer soweit erstattet wird, daß keine Schädigung durch Doppelbesteuerung für sie eintritt, und daß ebenso rMschachtelten Unternehmen, die unter Umständen sonst doppelte und dreifache Steuer zablen müßten, die Steuer unter gewissen Vor aussetzungen zurückerstattet wird (tz 1ck). Der 8 21 sicht ein Recht des Staalenaus schusseS oder der etwa an seine Stelle tretenden Behörde vor, zur Vermeidung besonderer Härten, Befreiung von der Steuer oder Erstattung ein- treten zu lassen, was besonders in denjenigen Fällen praktisch werden könnte, wo arbeits unfähige und alte Personen infolge der Besteuerung ihrer Kapitalrente in ihrer ma teriellen Existenz gefährdet würden. Das Aufkommen der Steuer schätzt daS Reichsschatzamt auf nicht weniger als 1,3 M i l liarden jährlich. Die Kapitalertragsteuer würde damit den höchsten fortlaufenden Ertrag von allen bisher bestehenden RcichSsteuern direk ter oder indirekter Art erbringen. Die Verzin sung für 26 Milliarden Mark Kriegsanleihen wäre dainit aufgebracht. (Wegen Raummangels auk der gestrigen Nummer zurück geblieben.) Bin mit einem «roßen Trans port Oldenburger WtraWdrr Kühe »ild Kalben eingetrosten und stelle dieselben preiswert zum Berkaus. B,nm1»ortliG fit» kl, SHrsttlellun» »»!! 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