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8116 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 157. 11. Juli 1910. dadurch zu gewinnen, daß der Betrag von 64 ^ als Grenze festgesetzt würde, bis zu der von den Kammern eine Haftpflicht zu übernehmen sein würde. Eine Verständigung auf dieser Grundlage erscheint vollkommen ausreichend, da es sich bei den Auskünften der Konsulate fast stets um ganz geringfügige Auslagen unter 20 meistens noch wesentlich weniger, handeln wird. Soweit dabei Beträge über 50 etwa durch Befragung von Rechts anwälten, technischen Sachverständigen usw., in Betracht kommen, werden die Konsulate auch künftig in der Regel den Weg der Einforderung eines Kostenvorschusses wählen können, um die Erstattung ihrer Barauslagen sicherzustellen. Ich ersuche die Handelsvertretungen, zu der vorstehenden Anregung Stellung zu nehmen. Sofern mir nicht bis zum 1. August d. I. eine gegen- teilige Äußerung zugeht, nehme ich das Einverständnis mit der vorgeschlagenen Regelung der Angelegenheit an.« — Hierzu teilt die »Ständige Ausstellungskommission für die deutsche Industrie« mit, daß, soweit das Ausstellungswesen in Betracht kommt, die Frage insofern praktisch und in einer den Interessen des Gewerbefleißes dienlichen Weise gelöst ist, als Anfragen über Ausstellungen — laut Runderlaß des Reichs kanzlers (Auswärtiges Amt) vom 9. Februar 1909 an die kaiser lichen Missionen und Konsulate — von diesen der Ständigen Aus- stellungskommission zur Bescheidung abgegeben oder aber über wiesen werden. Dieses vereinfachte Verfahren hat neben dem Vorzug entsprechender Beschleunigung vor allem — wie der Rund erlaß ausführt — den Zweck: die Verwertung der von den kaiserlichen Vertretungen im Ausland über Ausstellungen erteilten Auskünfte nach einheitlichen Gesichtspunkten tunlichst sicherzu stellen. * Beschlagnahme der »Zukunft« aufgehoben. — (Vgl. Nr. 146 d. Bl.) Die achte Strafkammer des Landgerichts Berlin beschloß, die am 26. Juni erfolgte Beschlagnahme der »Zukunft« aufzuheben. Das Landgericht hat angenommen, daß der Inhalt des Artikels »Die Schönebecks« nicht gegen § 184 Abs. 1 de Strafgesetzbuches verstoße. Moliere in Persien. — Die Revolution und die politischen Umwälzungen in Persien haben eine interessante Nebenerscheinung hervorgebracht: in Teheran liest man Moliere. Der frühere Schah Nuzaffer Edin hat eine besondere Vorliebe für die Musik und hielt einen französischen Musiker, der die Oberaufsicht über alle Musikinstrumente führte und die Kapelle des Schahs leitete. Mit dem Sturze des Schahs schwanden am persischen Hofe die Gelegenheiten zu musikalischen Unterhaltungen, und der fran zösische Komponist Lemaire benutzte die unfreiwillige Muße dazu, Moliere ins Persische zu übertragen. Der Erfolg dieser Arbeiten übertraf alle Erwartungen, überall in Persien liest man jetzt die Stücke des großen französischen Dichters. »Der Arzt wider Willen«, »Der Geizige« und »M. de Pourceaugnac« erregen so große Begeisterung, daß die Werke in Teheran aufgeführt werden sollen. (Vossische Ztg.) * Internationale Ausstellung in Buenos Aires. — Am 6. d. M. wurde in Buenos Aires die Maschinenausstellung der Landwirtschafts-Ausstellung feierlich eröffnet. Die Deutsche Aus stellung, die vorzüglich bestellt und völlig fertig ist, fand ungeteilte Anerkennung. * Rene Bücher. Kataloge «sw. für Bnchhandler. versitzt. 8°. 22 8. Breslau 1910, Druelc von Bmil ^Vinter. 174 8. Brios 25 o. in Berlin VV. 15, Lurkürstenckaniln 20B 8". 128 8. 3175 Nru. bauäluns Brust Oble in Düsseldorf. 8". Nr. 1—25. Die Veröffentlichungen des Verlags von I. L. Schräg in Nürnberg 1810—1910. Nürnberg, 1. Juli 1910. 8°. XVII, 90 S. m. 3 Bildnissen. Personalnachrichten. * Hubert Salentin -f. — In Düsseldorf ist am 6. Juli der geachtete Maler Professor Hubert Salentin gestorben. Er war im Jahre 1822 geboren, stand also im Alter von 88 Jahren. Von seinen vielen gemütvollen Bildern seien hier folgende genannt: Die goldene Hochzeit; — Betender blinder Knabe: — Katechisation; — Dorfkirche; — Findelkind; — Heilquelle; — Frühlingsboten; — Wallfahrer vor der Kapelle; — Der kleine Prinz auf Reisen; — Kahnfahrt zur Kapelle; — Die kleinen Gratulanten; — Der Storch; — Ave Maria; — Predigt des Eremiten. Klausenburg Kolozsvar. Ich mache darauf aufmerksam, daß bei der Benutzung der Trübnerschen Minerva, die das Unrecht hat, dem Nationalitäten stolz der Ungarn keine Rechnung zu tragen, es üble Folgen und Kundenverlust zur Folge haben kann, wenn Sendungen nach »Klausenburg« adressiert werden. Eine auf Grund der Minerva von einem meiner Angestellten, ganz entgegen meiner eigenen Gepflogenheit, an das Antiken- und Münz-Kabinett des Siebenbürgischen Museums zu Klausenburg adressierte Postsendung kam mit folgenden zwei Stempeln zurück: Die Minerva täte gut, durch vollständige Unterdrückung der administrativ nicht gebrauchten und nicht zulässigen deutschen Namen ungarischer Städte nur noch die ungarischen den Be nutzern in die Feder zu leiten. Paris. H. Weiter. Erwiderung. Zu dem Eingesandt von Herrn H. Weiter, Paris, habe ich zu bemerken, daß mir die Schwierigkeit, die sich aus dem Adressieren von Briefen mit deutscher Aufschrift des Städtenamens an ungarische Institute ergibt, wohl bekannt ist. In der Minerva ist aber jeweils überall neben den in Deutschland üblichen Namen auch der ausländische gesetzt, so daß die Wahl jedem freisteht. Die Minerva ist ein deutsches Buch, und so sind durchgängig, soweit möglich, die deutschen Bezeichnungen in das Hauptalphabet gesetzt. Das halte ich für das Prinzip, aus dem sich am wenigsten Schwierigkeiten ergeben. Wird die von Herrn Weiter gewünschte Änderung vor genommen, so muß sie auch konsequent durch das ganze Buch für alle Länder durchgeführt werden; also es müßte heißen: »Kjobenhavn« statt »Kopenhagen«, »Malines« statt »Mecheln«, »Bucuresti« statt »Bukarest«, »Firenze« statt »Florenz« usw. — Ob aber eine so durchgreifende Änderung angängig ist, muß ich erst näher überlegen. Straßburg. KarlJ. Trübner. Bücherbettcl. Ein Kgl. Seminarlehrer am Rhein, Ordinarius der Seminar- Übungsschule, beabsichtigt, für die Lehrseminaristen eine »Biblio thek methodischer Handbücher sämtlicher Lehrfächer« einzurichten. Die Nützlichkeit dieser Einrichtung soll nicht verkannt werden; nicht billigen aber kann der Buchhandel den zur Erledigung dieser Aufgabe eingeschlagenen bequemen Weg, sich in autographiertem Schreiben an die in Betracht kommenden Verleger zu wenden mit der üblichen Bitte um Übersendung eines Freiexemplars der einschlägigen Werke. Es ist anzunehmen, daß das uns vorliegende — wie es scheint, an eine Mehrzahl von Verlegern versandte — Rundschreiben allgemein die gebührende Nichtbeachtung findet. Red.