den Angeflehten von der Pflicht des Schutzgewährens zu entbinden, letzterer sich durch ein bloßes Wort vom sozusagen potentiellen zum aktuellen Feinde machen und dadurch dem Gegner die Anknüpfung eines Schützlingsverhältnisses vereiteln kann. Raschheit und kluges Erspähen des günstigen Augenblickes thun denn da vor allem not, wenn es letzterem gelingen soll, sich einen Mann aus der Schar der Feinde zu persönlichem Schutze zu verpflichten. Man sieht: Bei allen Abweichungen im einzelnen, wie sie bei einem den Griechen räumlich so fernstehenden Volke ja nur natürlich sind, ergibt sich doch in den Hauptzügen ein ganz analoges Seiten stück zu dem, was wir aus Homer für das griechische Heldenzeitalter voraussetzen zu müssen glaubten. Was wir dort über den Charakter des auf grund gegenseitiger Abwägung und Vergleichung der Stellen für das Wahrscheinlichste hielten, begegnet uns hier als ver bürgte Thatsache. Wer einmal den Gegner zu seinem Gefangenen gemacht hat, oder wer auch nur durch ein Wort oder eine That in das Verhältnis aktueller Gegnerschaft zu dessen Person getreten ist, kann von diesem nicht mehr durch Berührung und Aussprechung der Bitte zur Gewährung persönlichen Schutzes verpflichtet werden. So verstehen wir nun vollkommen, warum Leiodes, der doch ebenso wie der kretische Pirat in Ägypten die Kniee des Königs umfaßt, gleich wohl mit dieser Handlung nicht denselben glücklichen Erfolg erzielt wie jener; und ebenso verstehen wir auch, warum sämtliche Troer, die uns in der Ilias als scheinbare EE begegnen, gleichwohl vom angeflehten Gegner erbarmungslos niedergemacht werden, während sie selbst im glücklichsten Falle nur die Möglichkeit eines Loskaufes aus der Gefangenschaft um teueres Lösegeld erhofft hatten. Ebenso löst sich aber auch der scheinbare Widerspruch zwischen jenen Bei spielen und dem eigentümlichen Verhalten des ägyptischen Königs in beste Ordnung und vollkommenste Übereinstimmung mit ein und dem nämlichen prinzipiellen Grundgedanken auf. War der bedrängte Feind rasch genug, einen Manu aus den Reihen der Feinde unver sehens zn überfallen und sich dabei der herkömmlichen Formen zu bedienen, ehe der Überfallene selbst ihn persönlich mit Gefahr bedroht hatte, so besaß er gegründeten Anspruch auf jene für uns so staunens werte gastliche Aufnahme unter den Feinden, wie sie der Kreter nach den klaren Worten des Dichters genossen hat'). y Sehr lehrreich in dieser Hinsicht, wenn auch an sich gewiß nicht beweis kräftig ist eine Stelle, die mir ganz zufällig bei der Lektüre einer unterhaltenden