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MnsteiMnWIerAlWr Tageblatt für Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bemsdors, Wüslenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund re. Der .Lohenstein-ErnsNhaler- Anzeiger erschein» mb Ausnahme der Sonn- unk Festtage lüglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei sreier Lieferung ins Saus Mk. 1.50, bei Abholung In der Geschäftsstelle Mk.1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Wb. 1.50. Einzelne Nummern lv Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. Als Extra beilage erhallen die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagoklatt'. — Anzeigengebühr für die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Psg. , im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im »Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme für Lie am Abend erscheinende Nummer bis vormittags ll Uhr, grdtzere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an oorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird mbglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe eingesandter Manuskripte macht sich die Redaktion lLlLLiLLLlLlLerlLlLiLLLrrLLlLLerereriLerlLLlereriLLerLLrlLlLLrLrlLLLr nicht verbindlich. srersrlLiSlLlSlSlLiLLrerereLlLlLiLerLiLreükLlLlLLrlLcLererkLcrt-LLrLrLLlLerLrtS Nr. 275 F-r»,p«ch-r Nr isr Sonntag, den 27. November 1910. B-Hoftr. s. 37. Jahrgang. ksiokskoß Ldswmtr Xronsnrlc. ll kdvmmtr äloäerae» a. reälexenet«» Vt«k-L«»taaravt am klatr«. ^niaekaab anerkannt rorrllxlloker Nler»; «iit Alliier i. lltiiiidmiiui, tlü«Ini«r Lpitudrlii, knikm!. v. leckir- küfndisi enl lkwnn Isittniiiilir. ÜrÜstt» tu slloa 8pel«e» äsr ^»krosrvtt -u krsiüvu Slevv» ^OQ 12—L Ukr, «ovlv k 1» oartv. Voo 5 Mr» ad rotod« 1u 8p«rt»lpf6rloktv». vaodLcdtullssvoU ItVKo. z scharr unc! x D SpkMLlitLt: öraul- nnä ösllklsiclsr. A kl«u68ts I)1u8t8r, 8vliä68t6 fi'ürbllnx. 6rö88to 8ortim6nt6. 8tot8 blouboitou A ° Snim 8eiieiieni>SM, Kiismiiilr. r A Nüster frei gexeu kreis Rückssnäanß. v »« »Sbvl nur Reütbuftruztr. 4, smpkstllt bü^gknl. Kkau1au88ia11ung6n in eiufackster, sowie sl«trantsster Xnskübrnug unter Innx^iilirlxsr Oarantls. Illnstr. Latalou krauko. krim» lieksrsnren ^ornspreokei- 2238. franko-l-iekerunz. XrLLLLrLLrLLLLLLLLrrLrLrrLLLLLrLLi« Kärtrtlibe: M I > ü. r.8«t,liilii: t iL W SieMe. — OHKAllVHL, b'riräriok ^.nxu8t-8tra88« 8iAgUW3^ L KaiZsf L !VI »INoko össts uocl billlAsls ösiuAsqusIls kiir !<onf6!<1ion Lnau1au88lat1ungvn >V6i88^rir6v, örlumwollwurtzii, Oaräins», Itzppiotitz ^l-8lling8au88lattung6n LI LI Ksfoi-m-ö6lt8lv!lvn. I. Nach A 4 Ziffer 3 der Bestimmungen über die Sonu n^h Fefttagsruhe mi Hanbelsge- werbc vom 14. Dezember 1909 ist der Betrieb des Handelsgewerbe- und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in offenen Verkaufsstellen zulässig: n., beim Handel mit Brot und weißen Bäckerwaren von 6—V,9 Uhr vormittags und von >/,1—8 Uhr nachmittags; >>., denn Handel mit Fleisch und Fleischwaren, Kolonial- und Materialwaren, Tabak und Zi garren, Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grün- und Delikateßwaren, sowie sonstigen Eßwaren und Getränken, beim Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial von —V,9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags; e., beim Handel mit allen anderen Waren von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags, nrit Ausnahme des Milchhandels, der auch an diesem Tage von 6—'/z9 Uhr vormittags, von '^11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags zulässig ist. II. Der diesjährige Christmarkt findet außer am 24. Dezember 1910 Sonntag, den 18. Dezember 1910, nachmittags von 2 bis Zn dem Christmarkte ist das Feilhalten mit anderen Waren als den sogenannten Wochen marktsgegenständen nur hiesigen Einwohnern und mit Christ bäumen nur denjenigen Personen gestattet, die sich über den rechtmäßigen Erwerb der Bäume durch abgestempelte Bescheinigung der Ortsbehörden, wo die Bäume gekauft sind, ausweisen können. Hohenstein-Ernstthal, am 26. November 1910. Der Stadtrat. Viehzählung. Nach einer ministeriellen Verordnung hat am 1. Dezember 1910 eine beschränkte Vieh zählung zu erfolgen, die Aufnahme wird durch die Schutzmannschaft von Haus zu Haus vorgenommen. Die gewünschten Auskünfte sind von den in Frage kommenden Viehbesitzern bereitwilligst und gewissenhaft zu erteilen. Hohenstein-Ernstthal, am 26. November 1910. Der Stadtrat. Zurzea nicht wählbar sind die in dem Gemeinderat verbleibenden Herren: Fabrikant Herman» Hertel, Buchbindermstr. Wilh. Dietrich, Fleischbeschauer Otto Päßler. 1. Gem.-Äelt. Fabrikant Siegert, 2. „ „ Friedensrichter Vogel, Gutsbesitzer Emil Wendler, Hausbesitzer Ortsrichter Aldan Hodermann, „ Schneidermstr. Paul Wörner, „ Hermann Beckmann, ,, Emil Kretzschmar, „ Gustav Müller, „ Heinrich Landgraf, Hausbesitzer Fabrikant Otto Kunze, „ „ Äug. Härtel, Unaiisässiger Strumpfwirker Friedr, Baldauf, „ Geschäftsfiihrer Richard Riedel, „ Nadelmacher Emil Dost. Oberlungwitz, am 26. November 1910. Der Gemeindevorstand. Zur geordneten Durchführung der Volkszählung werden die Haushaltungsvorstände hiermit ersucht, die an sie gelangenden Listen vollständig und gewissenhaft auszufiillen und durch bereitwilligste Auskunftsertcilung au die Zähler, denen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes die Eigenschaft eines Beamten beiwohnt, den Verlauf der Zählung wirksam zu fördern und zu unterstützen. Die Ausfüllung der Listen ist nicht dem Zähler zu überlasten, sondern fie ist Pflicht der HauShaltungSvorstände. Donnerstag, den 1. Dezember 1910, findet gleichzeitig Viehzählung durch Umfrage statt. Die Viehbesitzer werden deshalb ersucht, den mit der Umfrage beauftragten Schutzleuten die nötige Auskunft gewissenhaft zu erteilen und die Zählung nach Möglichkeit zu erleichtern, da die Zähler an diesem Tage als solche auch bei der Volkszählung beschäftigt sind. Oberlungwitz, am 26. November 1910. Der Gemeindevorstand. GkUiMMcrWWWaljlkü in AtckWitz. Ende dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderat aus die Herren: Louis Zimmermann j Louis Steinbach > aus der Klasse der Gutsbesitzer, Otto Coder aus der Klasse der Gärtner und Hausbesitzer, ) «'s der d-r Tischlermstr. Max Schubert Fabrikant Ernst Müller Betriebsleiter Gust. Dietel Für diese Herren sind Neuwahlen vorzunehmen, außerdem ist für jede der drei Klassen 1 Ersatzmann zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Wahlen erfolgen in zwei Bezirken, für die Unanfäfsigen Montag, den 1Ä Dezember 1910, von »—8 Uhr nachmittags und für die Ansässigen Dienstag, den 13 Dezember 1910, von 3-8 Uhr nachmittags. 4. Wahlbezirk: Kat.-Nr. 1 bis mit 183 und 482 bis mit 627. Hierzu gehören auch die Personen, die hier Grundstücke besitzen, aber auswärts wohnen (Forenser). 2. Wahlbezirk: Kat,-Nr. 184 bis mit 481. Wahllokale: 1 Bezirk: Restaurant „Post" und 2 Bezirk Restaurant „Reichels Neue Welt." Die Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten persönlich und zusammengefaltet ab zugeben. Bis Ablauf der festgesetzten Zeit nicht Erschienene können zur Abstimmung nicht zuge lassen werden. Auf den Stimmzetteln sind die zn Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht Wählbarer enthalten, sind sie nack tz 45 der rev. Landgemeindeordnung ungiltig. Einwendungen gegen das Wahlvcrsahren sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau anzubringeu, Lirok6nvor8lüllä8vakl. Die für die Kircheuvorstaudsergäuzungswahl aufgestellte Wählerliste liegt vou Mittwocb, den 23. November IlllO ab 14 Tage laug zu Jedermanns Einsicht mährend der Geschäfts stunden in der Pfarramtsschreibstube öffentlich aus. Etwaige Einwendungen gegen diese Liste sind zur Vermeidung des Ausschlusses während der Auslcgungsfrist schriftlich beim Kirchenvorstande anzubringen. Oberlungwitz, am 21. November 1910. Der Kirchenvorstand. Oertliches und Sächsisches. *— Adventsglocken. Ein from mer Zauber hält uns umfangen, wenn die Adventsglocken wundersam von Turm zu Turm, von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf er- lingen. Die selige Adventszeit mit ihrer Lie- derfülle ist wiedergekehrt, und unser Herz wird froh im Hinblick auf die liebe Weihnachtszeit. Ein Morgenrot glüht herauf, das wie Hoff nungslicht so schön erglänzt. Einem Grnß aus himmlischen Höhen, einem Heimatsklange und Gotteszauber gleicht das Geläute der Ad ventsglocken. Der Kleinen Hoffnung fängt nun an zu blühen, und mit seligen Liedern und Melodien bricht sich der Weihnachtsfreu dengeist rasch die Bahn. Der schlichte sinnige Kerzenbaum, der Dreft der Fichtennadeln, der Zauber der Liebe, der über die Weihnachtsar beit sich ausbreitet, der Kindlein erwartungs voller Blick, dies alles weist unaufhörlich auf den kommenden Lag des Glanzes, der nun immer näher heranrückt. Festlich schmückt sich in den kommenden Tagen jedes Haus und adventlich jedes Herz. Das ist aber der stärkste Reiz der vorweihnachtlichen Zeit, daß immer Heller die Flamme der Liebe in jedes Men schen Brust entfacht wird. Das ist die stille Weihe und der rechte Segen, den diese Warte zeit in sich birgt. Viehzählung. Am 1. Dezem ber d. Js. findet beschränkte Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, sowie auf die in der Zeit vom 1. Dezember 1909 bis 30. November 1910 vorgenommenen, dem Beschau zwang nicht unterworfenen Schlachtungen von saugenden Ferkeln, Lämmern und Zickeln, de ren Fleisch im eigenen Haushalt des Besitzers v-rivendet worden ist. *— Ergänzungswahlen zur Bezirksversammlung. Mit Ende die ses Jahres scheiden von den Vertretern der Höchst besteuerten infolge Ablaufs der Wahlperiode die Herren Kommerzienrat Robert Pfeffer-