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Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüslenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Hüttengrund re. Der .Lohensteln-Smstthaler' Anzeiger erschein» mb Ausnahme der Sonn- unk Festtage tügttch abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus MK.I.50, bei Abholung In der Geschäftsstelle MK.1.LS, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) MK.1.S0. Einzelne Nummem l0 Psg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriesträger entgegen. Als Extra beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntogsblatt'. — Anzetgengebvhr für die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Psg., für auswärts 15 Psg.: im Reklametetl die Zeile 30 Psg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblatt' Ausnahme. Anzeigen-Annahme für die am Abend erfcheinende Nummer bis vormittags 11 Uhr, gröbere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantte jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe eingesandler Manuskripte mach! sich die Redaktion «L»iLLSLLe:erertLertLLrLrLsrertLL!ererLtLLererLrer<L<LkrLerererlLere; nicht verbindlich. iLLserLLLereLiLlLLLLSLiLSiLkrcLeriLeLereLeücLeLiLcLcLLreLLLeLLrLLer Nr. 264. s-r°,pr-ch« Nr. I» Sonntag, den 13. November 1910 Bah», z. 37, Jchrgmrg. « LLLLLrLLrLrLrmrLrrrrrrrit rrrLr rx ksivkskoß Vdvmmtr Kronsnolr. ll Vdvwmlr Vvo S Mr* »d tLLUod rvlvb« tu 8p«2l»lsvrlvbtvv. OUKAIVHL, ^ri^änotl L »-x rr tr r eri r Lioigs^alll L Xai88l Nailrl, I^olr6 NarjrlAÜ88ok6Q. vr »« >-S »« — K-< Tkvorlon 1sgv* N»K«I * OslSMlltl^, nur lic-itkabustr. 4, ompLslüt bürgori. krautau88lLl1ungkn in siukackstor, sowie slsi-aiitostsr Xnstükruux unter Innx^äbrlxvr (jurautlo. Itlnstr. Latalou kruoko. Lrim» liekersnren fernspreoker 2238. franko-t.i«ferung. ksblstuds: Mer- kiniide. Lssts und billiASts ös^uLsqusIIs kur Klklü6N8loif6 LI Xonfkklion o LraulLU88lattung6n ^6i88^nr6n, Luum^oll^urtzn, Onräinvn, loppieko Lr8lling8au88tattung6n o K6form-östt8lsllvn. kkin« ÜMiiIliiiUligii, fvrtigv Mäekvn- unci Knsd«n-6srövrobs, 8oliä8 0smon-irisilisr-8lofke «wpüeklt bei kortgesetrtem kioxau^ von Neu- deitou in grösster Xuswakl ru billigsten kreisen Bruno 8ed6ll6nb6i-86r, Noäoru»» u. geälegenste» Ll«r-K«,t»urout am klatr«. ^usaobaub aooi-Iravnt vorrUgllobor Lloro: »«lit klliüir I. tlltiiibmirii, Mckair §^ii«d^u, lfiikirä. r. luckir- lirndil» enl llriiiiter stlttN,!!«:. tu »Uva 8pvl«e» ävr ^Abr»»2v11 »u krvtvov Die diesjährige Stadtverordneten-Ersatzwahl "folgt Dienstag, den ÄÄ November Es sind von den nn Stadtbezirke Hohenstein-Ernstthal — unter Ausschluß des Hüt tengrundes — wohnenden Stimmberechtigten 7 Ansässige und 2 Nnanfässtgc zu wählen. Die Altstadt und die Neustadt (letztere einschließlich der vormaligen Oberlungwitzer OrtSteile Neuoberlungwitz und am Pleißaer Weg) bilden je einen Abstimmuugsbezirk. Als Wahlraum dient für die Altstadt das Vereinszimmer des Ratskellers und für die Nenstadt das Vereinszimmer des Stadtkellers. Die Stimmzettel sind von vormittags 1'1 Uhr bis nachmittags 5 Uhr und zwar von den Stimmberechtigten persönlich abzugeycn. Die zn Wählenden sind auf ihnen so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind sie ungültig. Die nachstehend unter I anfgeführten, im Stadtverordnetenkollegium verbleibenden Herren Linnen nicht gewählt werden. Unter II sind die mit Ende dieses Jahres ausscheidenden und wieder wählbaren Herren verzeichnet. Der mit der siebenthöchsten Stimmen zahl gewählte Ansässige gilt als Ersatz für dön vorzeitig ausgeschiedenen Herrn Kaufmann Paul Schubert und amtiert bis zum Abläufe von dessen Wahlperiode (Ende 1911). Hohenstein-Ernstthal, am 29. Oktober 1910. Der Stadtrat. Herr Musterzeichnereibes. Hermann Ebersbach, Expedient Emil Eichler, Schlosserpreister Ewald Lange, Musterzeichnereibes. Emil Lohse, Fabrikbesitzer Kurt Zwingenberger. Kartonnagenfabrikant Herm. Schellenberger, Gcrbercibes. Adolf Stützner, Prokurist Edmund Weigert, Ansässige. >ch, ' Herr Bauunternehmer Gustav Müller, Herr Trichinenschauer Karl Feldmann, „ Prokurist Paul Fülle, „ Geschäftsführer Oswald Grießbach, Herr Buchbindermeister Emil Bohne, „ Schuldirektor Friedrich Dietze, „ Fabrikbesitzer Oskar Fahr, Herr Privatmann Louis Heilmann, Unansässige. i Herr Kaufmann Gotthilf Kretzschmar, „ Privatmann Hermann Resch, „ Schieferdeckermeister Franz Schrepel. II. Ansässige. > Herr Fabrikbesitzer Edwin Nedslob, „ Nadelmacher Rich. Schmidt, ° „ Gärtnereibes. Theod. Wächter. Nnansässtge. Herr Amtsgcrichtsrendant Clemens Richter. 14. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 13. November 1810, abends 8 Uhr im SitzungSfaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, am 12. November 1910. F. Dietze, stellv. Stadtvervrdnetenvorsteher. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahme. 2. Wahl eines Wahlgehilfen. 3. Jubiläumsfreistelle im König Albert-Stift. 4. Bürgerheim König Albert-Stift. 5. Ordnung für den Stadtverschönernngsfonds. 6. Ergänzung der Ortsschulordnung. 7. Pensionsversicherung des Handelslehrers. 8. Erhöhung der Entschädigung an einen Wirklehrer. 9. Erhöhung der Verpflegsätze für die Waisenhausinsassen. 10. Anlegung eines Senkloches auf dem Altmarkt. 11. Verbesserung des Kroatenwegs. 12. Bedürfnisanstalt betr. 13. Ortsgesetz über Offenhalten der Schaufenster. 14. Neuregelung der Besoldungsverhältnisse der städtischen Beamten und Angestellten. Hieraus geheime Sitzung. Freihaut Hohenstein-Ernstthal. Montag: Gepökeltes Rindfleisch, Pfund Fv Pfg. In: Hinblick aus den eingetretenen Schneefall werden nachstehende Bestimmungen der Straßenpolizeiordnung vom 17. Juni 1909 erneut bekannt gegeben. Hohenstein-Ernstthal, am 12. November 1910. Der Stadtrat. 8 81. Reinhaltung der Fußwege bei Scdneesall. Bei Schneefall sind die Fuß. wege stets in gangbarem Zustande zu erhalten. Hierbei ist folgendes zu beobachten: s) Der frischgefallene lockere Schnee ist vorn Fußwege und aus dem Schnittgerinne zu befestigen. '' b) Die von den Dächern gefallenen Schneemassen sind alsbald vom Fußwege und Schnittgerinne zu entfernen. v) Ist während der Nacht Schnee gefallen, so ist die Gangbarkeit der Fußwege bis 9 Uhr vormittags herzustcllen. ck) Liegt auf den Fußwegen bereits eine festgetretene Schneedecke, so ist dafür zu sorgen, daß diese Schneedecke möglichst eben und gleichmäßig bleibt. o) Bei eintretendem Tauwetter sind die Fußwege und Schnittgerinne vom Schnee und Eis vollständig zu reinigen. Die abgelösten Eisstücke sind am Rande der Fahrbahn außerhalb des Schnittgerinnes anfzuhäufen. k) Die Anwendung von Salz zur Beseitigung von Schnee oder Eis ist verboten. Das Herabwerfen des Schnees von den Dächern ist nur gestattet, nachdem zuvor ge nügende Sicherungsmaßregeln für das vorübergehende Publikum getroffen worden sind. b) Auf den Dächern liegende Schneemassen oder daran hängende Eiszapfen, die auf öffentliche Wege herabzufallen drohen, sind von dem Grundstücksbesitzer oder dessen Stellvertreter unter Anwendung der unter 2) erwähnten Vorsichtsmaßregeln zu ent fernen und von dem Fußwege sofort zu beseitigen. 8 82 Bestreuen der Fußwege. Sckneebeseitigung aus Gärten und Höfen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Fußwege in ihrer ganzen Ausdehnung von 7 Uhr stütz bis 9 Uhr abends zu bestreuen. Das Sirenen ist im Laufe des Tages und besonders anch in den Abendstunden so oft zu wiederholen, als es die Sicherheit des Verkehrs erfordert. Als Streu material ist Sand, Kies, Sägespüne oder zerkleinerte Schlacke zu verwenden. Die Verwendung von Asche, die jedoch nicht mit Kehricht oder anderem Unrat vermischt sein darf, ist nur bei solchen Fußwegen zulässig, die mit festem Belag oder in einer gleichstehenden Weise hergestellt sind. — Es ist verboten, Eis und Schnee aus den Gärten und Höfen auf die Straße zu schaffen nnd dort abzulagern. 8 83. Reinhaltung der Schleusenroste. Das Ausschütten von Unrat aller Art in die Schleuseneinfallöcher ist verboten; anch haben die Grundstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Roste der Straßennebenschleusen fortwährend reinhalten zu lassen. Der Unrat, der sich in den Tagewasserrinnen sammelt, darf nicht in die Einfallöcher der Ncbenschlcnseu gekehrt werden. Kirchenvorstandswahl. Unter Bezugnahme auf das Kirchengesetz vom 22. November 1906, die weitere Abänderung der Kirchenvorstands- und Synodalvrdnung vom 30. Mürz 1868 betr., wird hierdurch darauf auf merksam gemacht, daß Anmeldungen zur Wählerliste bis einschließlich Sonntag, den 20. November 1010, angenommen werden, und zwar Werktags während der festgesetzten Geschäfts stunden auf dem Pfarramte, Sonntags auch nach dem Vormittagsgottesdienste in der Sakristei. Die früher erfolgten Anmeldungen behalten ihre Giltigkeit und brauchen deshalb nicht wiederholt zu werden. Oberlungwitz, den 21 Oktober 1910 Der Kirckenvorstand. Wnckt^MAW^MK Montag, den 14. November a. c., ————— abends Punkt 8 Nhr im Gasthof „zur Post" WM— -V«i Sammlung, zu welcher die zur General-Versammlung gewählten Herren Vertreter der Arbeitgeber und Arbeit nehmer hierdurch eingeladen werden. Tages-Ordnung: 1. Wahl einer Kommission znr Prüfung der Rechnung für das Jahr 1910. 2. Wahl der Vorstandsmitglieder nach 8 39 des Kassenstatutes. 3. Anträge. 4. Sonstiges. . , Oberlungwitz, den 4. November 1910. Ter Kasfenvorstand: Max Kötzsch, Vorsitzender.