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MnWMslllMAllMr Tageblatt für Kohenstein-ErnstthÄ, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bemsdors, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund re. Der »Sohensteln-Ernstthaler' Anzeiger erscheint mb Ausnahme der Sonn- unk Festtage läglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mk. 1.50, bei Abholung In der Gejchäsissielle MK.1.2S, durch die Post bezogen (auber Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Psg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriesirügcr entgegen. Als Extra- betlage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzetgengebühr für die «gespaltene Korpuszetle oder deren Naum 12 Psg-, für auswärts 15 Psg.; im Reklameteil die Zeile Z2 Psg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im »Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme für die am Abend erfcheinende Nummer bis vormittags 11 Uhr, gröbere Anzeigen werden am Abend vorher erbelen. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe eingesandter Manuskripte mach! sich die Redaktion erLerererererertLStLLLtLLtLiLererLertLerLtLerersLtLkriLiSLrertLtLerLr nicht verbindlich. «LerlLlSLLiLLLSLriLerlLLcLererkLLLkLcrLerkereLcLkrLe-LrLLeLLerLLLr Nr. 209 Fernsprecher Nr 151.. Freitag, den 9. September 1910. «ArschäftLsteÜe Bahnst:. 3. 37. Jahrgang. Jahrmarkt. I. Anläßlich des Jahrmarktes ist Sonntag, den 11. Septeniber 1910, der Betrieb des Handelsgewerbes nnd die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in offenen Ver kaufsstellen zulässig a. beim Handel mit Brot nnd weißen Bäckerwaren von 6 bis ',ß9 Uhr vormittags und von ' 2^ bis 8 Uhr nachmittags; b beim Handel mit Fleisch und Fleischwaren, Kolonial- nnd Materialwaren, Tabak nnd Zigarren, Butter, Sahne, Käse, Giern, Grün- und Delikatest waren, sowie sonstigen Gstwaren und Getränken, beimKleinhandel mitHeizunqS- und Beleuchtuns^smaterial von ''28 bis V?9 Uhr vormittags nnd von 11 Uhr vor mittags bis 8 Uhr nachmittags; 0. beim Handel mit allen anderen Waren von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nach mittags, mit Ausnahme des Milchhandels, der auch au diesem Tage von 6 bis '/,9 Uhr vormittags, vvu stJI Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags uud von 6 bis 7 Uhr nachmittags zulässig ist. In den auf Strasteu und Plätze» aufgestellten Verkaufsständen wird der Gewerbebetrieb von 3 bis 10 Uhr nachmittags gestattet. Ans den Straßen und Plätzen, wo der Hausierhandel freigegcben ist — vergleiche unter II — ist dieser am 11. September 1910 ebenfalls unr von 3 bis 10 Uhr nachmittags zulässig. Am ZahrmarktSmontag, den 12. September, können die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr bis lO Nkr abends geöffnet sein; bis zur gleichen Stunde ist an diesem Tage nnch der Hausierhandel gestattet. II Ferner wird bekannt gegeben, dast das Ausrufen oder Anpreisen von Waren oder Gegenständen aller Art mittelst Trompeten oder sonstigen Instru menten und der .Handel im Umherziehen mit Waren aller Art aus den für den, Marktverkebr bestimmten S^lsten"uMr-P^tztssll 7^IserstäTP^üU^ aupc^ der .Häuser und Schankwirtschaften verboten ist. Diese Straßeu uud Plätze sind folgende: Neumarkt, Centralstraße, Badcgäßcheu, Herrmauustraße, Braugasse, Pestalozzistraße, Garten- straße, Marktstraßc, Bahustraße, Mittelstraße, Chemuitzerstraßc, Oststraße, Wieseustraße, Bergstraße, Hohcstraße. III Der nachfolgende 8 17 der Marktordnung wird erneut iu Erinnerung gebracht: „Niemand ist berechtigt, zu verlangen, daß der Platz vor seinem Hause von Buden oder Ständen frei bleibe oder nach seiner Hanstiir oder seinem Bcrkaufslokal ein be sonderer Durchgang durch die Budeureihe offeu bleibt." Den Weisungen des Marktmcisters ist unweigerlich Folge zu leisten. Hohenstein-Ernstthal, am 6. September 1910. Dcr Stadtrat. Der Handwerks- und Gewerbekammertag in Stuttgart nahm weiter in bezug auf die Fürsorge für die gewerbliche Jugcud folgende Leitsätze an: „1. Die Schäden, welche die Her anwachsende Jugend durch die sozialdemokra tische Erziehung erfährt, sind aufzudccken und über dieses Thema in allen dem Handwerker zugänglichen Blättern fortwährend in aufklä render Weise zu berichten, damit auch Eltern, Lehrer und Lehrmeister, ebenso aber auch die Regierungen und gesetzgebenden Körperschaften über diese Vorgänge genauestens unterrichtet werden. 2. Alle Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, die Erziehung der Lehrlinge in moralischer, sittlicher, Vaterlands- und hei- matssreudiger Weise zu fördern, sind zu unter stützen. 3. Es ist darauf hinzuarbeiten, daß die sozialdemokratischen Jugendvcreine, oder wie sie sonst heißen mögen, als politische Ver eine erklärt und nicht geduldet werden. 4. Es ist den Lehrmeistern zur Pflicht zu machen, 1 die Lehrlinge mit allen gesetzlichen Mitteln I von dem Beitritt zu solchen Vereinigungen s fernzuhalten und ist dies Verbot zunächst schon in die Lehrverträge obligatorisch aufzunehmen, wie dies auch teilweise bereits geschehen ist." In der Debatte wurde noch folgender Zusatz empfohlen: „Die Innungen, Gewerke und .Handwerkervereinigungen sind zur Mitarbeit heranzuziehen bei den Arbeiten der Jugend fürsorge", der ebenfalls Annahme fand. Weiter begründete Dachdeckermcister Müller (Koblenz) rin Auftrage der Handwerkskammer Koblenz drei Leitsätze betr. die Revision des Beschlusses des Dritten Kammertages zu Leip zig bezüglich des Z 100 q der Gewerbeord nung. Der Referent wies darauf hin, daß seinerzeit die überwiegende Mehrzahl der deut schen Handwerkskammern die Einfübrung des 8 100 g verlangt hätten, daß dieser aber den Erwartungen nicht entsprochen habe. Der Redner gebraucht im Laufe seiner Ausführun gen einige scharfe Wendungen, die der Vor sitzende Plate (Hannover), soweit sie sich ge gen den ehemaligen Reichstagsabgeordneten Klempnermeister Jakobskötter und den Sekretär der Handwerkskammer Osnabrück K orthaus richteten, als der Würde des Kammertages nicht entsprechend bezeichnete. Die Auslassun gen des Vorsitzenden fanden aber den Protest der Versammlung. Sekretär Hartgcnheim (Hildesheim) vertrat die Anschauung, daß, wenn der 8 100 g aus der Gewerbeordnung ausgemerzt werde, eine umfassende Organisa tion des Handwerks stattfinden könne. Er sprach sich im Namen der Handwerkskammer Hildesheim für vollständige Beseitigung des 8 100 g aus. Der frühere Reichstagsabgeord nete Jakobskötter (Erfurt) erklärte sich für Bei behaltung des 8 100 g und gab der Ueber- zeugung Ausdruck, daß, wenn der Paragraph aufgehoben würde, Zank und Streit bei den Zwangsinnungen eintreten würden. Malermei ster Heinsohn (Lübeck) befürwortete die Auf hebung des Paragraphen. Der Wettbewerb der jungen Kräfte werde viel mehr gefördert werden, wenn der Paragraph verschwinde. Weiß (Darmstadt) erklärte, die Festsetzung einer einheitlichen Leistung, die Vorbedingung für eine Beurteilung der Frage der Auf hebung, sei kaum in einem Gewerbe möglich. Auch die Festsetzung eines Mindestpreises sei nicht angängig. Wolff (Stuttgart) trat für die Aufhebung des Paragraphen ein. Wenn da durch auch nicht alle Handwerke befriedigt würden, so doch der überwiegend größte Teil. Geschäftsführer Dr. Meus (Hannover) teilte hierauf das Ergebnis einer Rundfrage bei den dentschen Innungen mit. Die Mehrheit dcr Innungen hätte sich für Aufhebung des Pa ragraphen ausgesprochen, eine recht ansehn liche Minderheit für Beibehaltung. Bei der Beurteilung der Frage hätten sich einzelne Handwerkerverbändc diametral gegenübergestan den, so die Fleischer, Tischler und Friseure. Malermeister Epp (Stettin) stellt einen Antrag auf Aenderung der Fassung des 8 100 q, zieht diesen aber wieder zurück. Nach kurzer Kon troverse zwischen Müller (Koblenz), dem Vor sitzenden Plate, sowie dem Reichstagsabgeord neten Malkewitz (Stettin) wurde zur Abstim mung geschritten. Der Antrag der Handwerks kammer Koblenz auf Beseitigung des 8 100 g wurde mit 60 gegen 10 Stimmen angenom men. Gegen die Annahme stimmten die Handwerkskammern Erfurt, Königsberg, Augs burg, Kaiserslautern, Regensburg, Heilbronn, Konstanz, Darmstadt, Weimar und Hamburg. Darauf wurde das Thema Arbeitsnachweis und Stellenvermittlung erörtert. Hierzu lag eine Resolution von Magdeburg und Straß burg vor, die lautet: „Der 11. Deutsche Hand werks- und Gewerbekammertag beschließt, die Arbeitsnachweise und Lehrstellenvermittlungen der Innungen nach Kräften zu unterstützen, auszubauen und gegen alle Aufsaugungsten denzen öffentlicher Arbeitsnachweise zu schützen, sowie die Lehrstellenvermittlungen der Hand Werks- und Gewerbekammern in gleicher Weise mit allen Mitteln zur Entwicklung zu bringen." Zu diesem Zweck stellt der Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag neun Thesen auf. Die Resolution wird schließlich mit einem Zusatz des Reichstagsabgeordneten Irl angenommen. Hierauf referierte Handwerkskammersekretär Dr. Gerhard-Stuttgart über Beschäftigung v.m jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb. Der geschäfts führende Ausschuß legte hierzu folgende Re solution vor: „Der 11. Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag spricht sich mit aller Entschiedenheit dagegen aus, daß die von dem preußischen Minister für Handel und Ge- werbe aemachten Vorickläae zu einer. Abändo rung der Äusfuhrungsbestimmungen des Bun desrats über die Beschäftigung von jugendli chen Arbeitern in Werkstätten mit Motorbetrieb vom 13. Juli 1900 zum Gesetz erhoben wer den, da die Ausdehnung der in den 8 8 135 ff. der Gewerbeordnung enthaltenen Arbeiter schutzbestimmungen auf diejenigen Motorbe triebe des Handwerks, welche mehr als vier Arbeiter beschäftigen, nicht nur eine schwere Schädigung des Handwerks bedeuten würde, sondern auch infolge der dem Handwerk eige nen besonderen Betriebsverhältnisse als un durchführbar bezeichnet werden müssen. Da gegen hält es der 11. Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag für dringend notwen dig, daß die bisher in der genannten Be kanntmachung zugestandenen Ausnahmen aus alle Handwerksbetriebe ausgedehnt werden, in denen Lehrlinge beschäftigt werden, mit denen ein schriftlicher Lehrvertrag abgeschlossen ist. Im Handwerksbetriebe sind Anfang und Ende der Arbeitszeit gar oft nicht von dem Willen des Meisters, sondern vielmehr von den An sprächen und plötzlich sich geltend machenden Bedürfnissen der Kundschaft abhängig. Es läßt sich daher im Handwerksbetrieb die Arbeits zeit nicht so scharf abgrenzen wie im Fabrik betrieb. Wenn nun aber der gesetzlich in Aus sicht genommene Zustand bereits tatsächlich in größerem Umfange Geltung hat, so liegt ge rade zu einem gesetzgeberischen Eingreifen kein Anlaß vor. Die Durchführung der geplanten Maßregel würde nicht nur die Verwendung von Motoren seitens der Handwerker, die die Regierung bisher in dankenswerter Weise ge fördert hat, cinschränken, sondern auch die Lehrlingsausbildung ungünstig beeinflussen, so wie den schon an und für sich großen Lehr lingsmangel bedeutend steigern." Diese Reso lution wurde nach längerer Besprechung mit einer unwesentlichen redaktionellen Aenderung angenommen. — Den letzten Punkt der Ta gesordnung bildeten Leitsätze, die von der Handwerkskammer Meiningen vorgelegt wur den und sich auf die Gesellenprüfung von Fa briklehrlingen bezogen. Sie lauteten: „Aus gehend von der Erwägung, daß die geltenden Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung zur Prüfung solcher Lehrlinge nötigen, die in einem, nicht zur Organisation des Handwerks gehörigen Betriebe für ein Handwerk ausge bildet wurden, richtet der Deutsche Hand Werks- und Gcwerbekammertag an die einzel neu Kammern das Ersuchen, bei der Zulas sung von Fabriklehrlingen zur Gesellenprüfung die gleichen Vorbedingungen zu stellen, welche auch für die Zulassung von Lehrlingen aus Handwerksbetrieben bestimmend sind. Den Handwerks- und Gcwerbekammern soll es da gegen freistehen, von den Prüflingen, welche aus Betrieben hervorgchen, die nicht der Handwerksorganisation unterstehen, mit Ge nehmigung der oberen Verwaltungsbehörde eine erhöhte Prüfungsgebühr zu fordern." Nachdem sich u. a. auch Syndikus Naemmler (Weimar) für die Leitsätze ausgesprochen hatte, erfolgte deren einstimmige Annahme. Damit war die Tagesordnung des Kongresses erledigt. Der Vorsitzende Plate (Hannover) dankte den Stuttgarter Behörden und schloß dann die Ta gung niit einem Hoch auf das deutsche Hand- werk. Tagesgeschichte. Der Kaiser trifft heute Donnerstag auf Schloß Schlobitten ein, wo während des dreitägigen Kaisermanö vers das Hauptguartier eingestellt ist. Preu- ßisch-Holland, der Sitz der ManöverleitKng, gleicht einen: Heerlager, lleberall sind Maga zine errichtet, und die Verkehrstruppen haben ein riesiges Zelt aufgebaut, um die militäri schen Frachtwagen unterzubringen. Heu und Stroh ist in hohen Haufen aufgeschichtet, und das aufgespeichertc Festungsmaterial deutet darauf hin, daß große, bombensichere Befesti gungen bei den Hebungen in Aussicht genom men sind. lieber den Plan, der dem Manö ver zugrunde liegt, wird nach wie vor im militärischen Interesse Stillschweigen beobach tet. — Die Ankunft des Kaisers in Wien ist jetzt endgültig auf den 20. September fest gesetzt. Prinzessin Viktoria Luise von Prcustcn, die einzige Tochter des Kaiserpaares, vollen dct am Mittwoch nächster Woche das 18. Lebensjahr und wird damit, nach den Gesetzen des Hohenzollernhauses, großjährig. Die Prin zessin ist 2. Chef des 2. Leibhusarcn-Regi mcnts Königin Viktoria von Preußen Nr. 2. Das badische Grosrherzogspaar feiert am 20. September das Fest der silber nen Hochzeit. Als Vertreter des Kaisers wird Prinz Adalbert von Preußen sich nach Karls ruhe begeben, um dem Jubelpaare die Glück wünsche des Kaisers zu übermitteln. Wcr das Posener Scklost bewohnen wird, ist noch nicht bekannt. Die „Pos. Ztg." hatte sich an das Oberhofmarschallamt in Berlin gewendet, um zu erfahren, ob die Mitteilung, daß Prinz Eitel Friedrich dort residieren werde, auf Wahrheit beruhe. Darauf hat das Blatt folgende Antwort erhalten: „Auf Ihr Schreiben vom 30. d. M. erwidert das Ober- hofmarschallamt ergebcnst, daß demselben von einer Bewohnung des königl. Schlosses in Posen durch einen prinzlichen Hofhalt nichts bekannt ist. Berlin, 3. September, gez. Eulen burg." Also wird das Kaiserliche Schloß einst weilen leer stehen. Dcr schuldlose Lord Roberts. Die Vorwürfe, die man dem Führer der englischen Mission znr Notifizierung der Thron besteigung König Georgs V. deshalb gemacht hatte, weil er es unterlassen hatte, von der Ver schiebung seiner Reise nach Berlin den inbctracht kommenden Stellen rechtzeitig telegraphische Mitteilung zu machen, waren ungerechtfertigt. Lord Roberts hatte sofort an die englische Bot schaft in Berlin telegraphieren lassen. Der eng lische Botschafter ist ans Urlaub, die übrigen Herren kamen des Abends nicht mehr in die Diensträmne; der Portier aber glaubte seine Schuldigkeit getan zu haben, nachdem er das Telegramm in die Mappe des stellvertretenden Chefs versenkt hatte. Sv wußte uiemaud um die Dispositivnsänderung und es gab auf dem Bahnhofe die bekannte lleberraschnng. Dos Gesetz über dic Einführung einer Privatbeamtenversichernng ist, wie eine Berliner Korrespondenz mitteilt, in seiner Vorbereitung bereits soweit gediehen, daß voraussichtlich im Oktober das Gesetz zu- sammengestellt werden kann, und nach erfolg ter Begutachtung durch die einzelnen Bundes staaten vielleicht schon im November dem Bun desrate vorliegen kann. Dcr Bundesrat wird voraussichtlich die Verabschiedung des Gesetzes bis zu seinen Weihnachtsferien bewerkstelligen können. Die Ausarbeitung des Entwurfes ist erfolgt auf den Grundzügen, die in der zwei ten, diese Frage berührenden Denkschrift, die dem Reichstage s. Zt. vorgelegt wurde, dar gelegt sind.