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«-scheint täglich mit Ausnahme der Sonn- mid Feiertage und wird nur a» viich- dändler abgegeben. — JahresprciS siir Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar w siir Nlchtmitgliedcr SN — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für dcn Anzeigen: die drctgespaltcne P-titz-Ue oder deren Raum SN Psg., nichtbuchhlindlertschc Anzeigen SN Pfg.; Mitglieder des Börscn- vercins zahlen siir eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Buchhandlnugsgehilsen filr Stellc- gcsuche. Rabatt wird nicht geivährt. Deutschen VuchhandH und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BöE»vercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 242. Leipzig, Dienstag den l 7. Oktober. 1899. Amtlicher Teil. Außerordentlicher Ausschuß zur Beratung der Lelzrtingsfrage. Bericht über die Tagung am 28, August 1899 im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. (Die Tagesordnung und die Vorlagen sind um Börsenblatt 1899 Nr. 160 vorn 13. Juli 1899 abgedruckt.) aus Nr. 241 d. Bl.) 5. Wie kauu ein Ausbildungsplan zur a Durchführung gebracht werden? n nno unt Äori .1 n Fuendeling-Hameln: Die Besprechung dieser Frage verbinden wir wohl zweckmäßig mit der Fxage 6 Ziffer a durch eine Prüfung. Ich kann mir nicht denken, daß der Ausbildungsplan zur allgemeinen Durchführung gebracht werden kann ohne eine Prüfung. Pape-Hamburg: Ich möchte vorschlagen, daß wir das getrennt behandeln. Ich halte es immerhin noch für möglich, daß die vorgeschlagene Prüfung abgelehnt wird, vielleicht sogar in unserer Versammlung, oder sonst in der Haupt versammlung. Barbeck-Nürnberg: Ich bin auch dafür, daß wir diesen Punkt getrennt behandeln. Die Prüfung hat mit der Ausbildung eigentlich nichts zu thun. Sie giebt bloß Zeugnis davon, ob etwas geschehen ist oder nicht. Nun haben wir in der Debatte schon mehrmals erwähnt, daß zur Erleichterung der vor liegenden Aufgabe es äußerst nützlich sein würde, wenn die betreffenden Hilfsbücher vorhanden wären; und das schlägt, glaube ich, hier herein. Dieser Ausbildungsplan kann nur dann in Fleisch und Blut übergehen, wenn er in vollständig ausgearbeiteten Lehrbüchern niedergelegt wird, damit wir das Material haben, aus dem wir dann prüfen können. Gegen wärtig haben wir das nicht an der Hand, und es würden in verschiedenen Gegenden Deutschlands ganz verschiedene Anforderungen an den Prüfling gestellt werden. Das muß vermieden werden; deshalb glaube ich, daß es nützlich sein wird, die Frage anzuregen: sollen von seiten des Börsen vereins oder auf privatem Wege Lehrbücher herausgegeben werden, die die Quintessenz des eben ausgestellten Planes verwirklichen, in dem unsere Lehrlinge außergeschäftlich sich auf die Prüfung vorbereiten können? Soll das eine Börsen vereinspublikation werden oder nicht? Darüber hätten wir zu beschließen. Ich würde empfehlen, daß das Bildungs material für unsere jungen Leute, das durch eine besondere Kommission oder durch Sachverständige zunächst hergestellt und redigiert werden soll, als offizielle Publikation des Börsenvereins herausgegeben wird. Daran mangelt es voll ständig. Wir können keine der vorhandenen Litteratur- geschichten verwenden. Wenn wir selbst die kleine Litteratur- geschichte von Stahel-Würzburg verwenden, die bei uns im Maluritätsexamen platzgreift, so ist auch in dieser die Sache in einer Weise behandelt worden, daß für uns Buchhändler wenig daraus zu ersehen ist. — Die Buchhaltung muß für Buch händler speziell bearbeitet werden; ebenso die Manipulationen. — Bezüglich der Gesetzeskenntnis brauchen nur die Para- Slchsundsechjigsnr Jahrgang. grMhen abgedruckt zu werden, die für uns Bedeutung haben. Wir können unseren jungen Leuten nicht zumuten, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch rc. die Paragraphen heranszusuchen; da würden sie ja wahnsinnig darüber; das muß vorher gemacht werden; und das zu beschließen, halte ich für unsere ver dienstvollste Aufgabe. Pape-Hambnrg: Mich haben dieselben Gedanken bewegt, die eben von Herrn Varbeck ausgesprochen wurden und die wir gestern schon erwähnten. Ich halte es für das nötigste, was geschehen muß, daß wir uns im Buchhandel kurze Kom pendien schaffen, die man dem Lehrlinge in die Hand giebt. Es ist schon erwähnt worden, daß der allgemeine Handels stand darin sehr viel günstiger dasteht, daß er über ein großes Material verfügt. Ich lege den Hauptwerk auf den Abschnitt »Litteraturkenntnis»; ich möchte es Bücherkunde nennen. Da müßte in erster Linie etwas geschehen, und ich habe es so gedacht, daß über die einzelnen Wissenschaften und die einzelnen Zweige eine ganz gedrängte Geschichte geschrie ben wird mit Hinzufügung derjenigen Werke, die für eine bestimmte Zeit bestimmend gewesen sind. Ich glaube, derartige Werke lassen sich schaffen. Man kann nicht von jedem jungen Buchhändler verlangen, daß er in allen Zweigen des großen Gebietes der Bücher Bescheid iveiß. Es giebt eine große Menge von Spezialgeschäften; wir haben in Berlin Firmen, die im wesentlichen nur Militärlitteratnr vertreiben; in Uni versitätsstädten giebt es Geschäfte, da hat der eine mehr Me dizin, der andere mehr Theologie. Nun kommt ein an sich ganz tüchtiger Mensch aus einer anderen Buchhandlung und hat von den Büchern, die dort maßgebend und führend sind, kaum eine Ahnung; ja es sind ihm vielleicht die gangbarsten Bezeichnungen bestimmter Zweige einer solchen Wissenschaft vollständig fremd. Da heißt es z. B. in unserem Vierteljahrs- Katalog unter tl, Theologie: Exegese, Liturgik, Hermeneutik, Homiletik, Eschatologie u. s. io. Nun nehmen Sie den jungen Buchhändler, der niemals in einem theologischen Geschäft ge wesen ist. Es kommt ein Käufer und will etwas über Exegese haben; da weiß der junge Mann nicht, ob das viel leicht mit der Photographie zusammenhängt. Deshalb ist es für den jungen Buchhändler notwendig, daß er durch einen daraufhin gearbeiteten Leitfaden eingeführt wird in eine Ge schichte der Entwickelung der Wissenschaften, in der das alles mit ermähnt ist. Das würde wahrscheinlich nicht einer allein schreiben können; es wäre wohl praktisch, wenn Bibliothekare gebeten würden, das zu verfassen, und das könnte erfahrenen Antiquaren zur Prüfung vorgelegt werden. Die Bücher aus früheren Jahrhunderten, die sich mit Homiletik und Exegese 1011