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242, 17. Oktober 1899. Amtlicher Teil. 7615 Buchhandel von bestimmten Voraussetzungen und von einem Mindestmaß von Kenntnissen nicht abhängig zu machen ist, da die Schlußprllfung seine Befähigung darzulegen hat.« Ich möchte, daß dieser Satz mit den jetzt von mir zugefügten Worten von Ihnen angenommen würde. Dann hätten wir auch gleichzeitig gesagt, daß bei der Aufnahme des Lehrlings nicht ein bestimmtes Maß von Kenntnissen verlangt wird. Vorsitzender: Ich weiß nicht, ob es richtig ist, eine bereits erledigte Sache nochmals aufzunehmen. Fuendeling - Hameln: Ich habe schon vorhin erklärt, daß ich die Frage 3 bei Ziffer 6 wieder aufnehmen würde; ich glaube, sie gehören organisch zusammen. Hartmann-Elberfeld: Ich kann nicht einsehen, daß der von Herrn Fuendeling beantragte Zusatz geboten sei. Wir bringen damit nur Verwirrung in die Sache; ich halte es für richtiger, dieses Amendement abzulehnen. (Abstimmung: Das Amendement wird einstimmig abgelehnt.) Frage 7. In welcher Weise würden die Prü fungen einzurichten sein? Barbeck-Nürnberg: Durch die irrige Annahme, daß der Börsenverein befugt sei, durch Orts- und Kreisvereine diese Prüfung eiuzuführen, ist eine ganze Menge redaktioneller Aenderungen notwendig geworden, wenn der vorliegende Entwurf uoch bestehen bleiben soll. Ich weiß nicht, ob wir uns die Mühe nehmen sollen, nunmehr an die redaktionelle Aenderung dieses Entwurfs einer Prüfungsordnung heute heranzugehen, da wir doch noch Gelegenheit haben werden, uns darüber auszusprechen. ZK 1—3 müßten z. B. vollständig neu formuliert werden; auch sonst würden manche redaktionelle Aenderungen notwendig sein. Ich glaube, das würde als eine Vorarbeit für die Kommission zu betrachten sein, und ich wäre deshalb dafür zu haben, daß wir beschließen, den Ent wurf als Grundlage zu betrachten, aber nicht heute para grapheuweise durchzuarbeiten, sondern der neugeschaffenen Kommission als Material zu überweisen. Pape-Hamburg: Ich möchte noch viel weiter gehen als Herr Barbeck; ich möchte vorschlagen, daß wir diesen Ent wurf einer Prüfungsordnung ruhig ein Jahr liegen lassen. Wir sind uns doch darüber klar, daß wir frühestens in zwei Jahren die etwaigen Prüfungen haben können. Die Frage, ob der Börsenvereinsvorstand irgendwie als Aufsichtsbehörde herangezogen werden könnte, ob etwa bei der Geschäftsstelle eine Matrikel über die ausgestellten Zeugnisse geführt werden soll, würde ich heute auf sich beruhen lassen; wir können es noch nicht übersehen. Ich würde also auch vorschlagen: beauftragen Sie in Gottes Namen die Kommission mit dieser Sache, aber geben Sie ihr gleichzeitig auf, das ruhig noch ein Jahr liegen zu lassen. Dagegen möchte ich einen Punkt allerdings gleich fest gestellt wissen, daß nämlich die Prüfung im wesentlichen dem sachlichen Inhalte nach so abgehalten werden soll, wie es hier unter Ziffer 3 steht, nämlich daß sie sich nur auf buchhänd lerisches Fachwissen erstreckt, nicht auf den Nachweis von Schulkenntnisscn irgendwelcher Art; dazu halten wir uns nach dem Gange der Verhandlungen nicht für befugt. Hartmann-Elberfeld: Im allgemeinen stimme ich Herrn Pape zu; nur wäre es doch gut, wenn besonders markante Sachen, die uns hier ausgefallen sind, noch kurz besprochen würden. So habe ich mir z. B. mit einem Frage zeichen versehen: »Zur Prüfung zuzulassen ist jeder Buchhand lungslehrling nach Ablauf von zweieinhalb Jahren seiner Lehr zeit bis ein Jahr nach ihrer Beendigung.- Sagen Sie statt dessen lieber: nach Ablauf der Lehrzeit; für die Uebergangs- zeit ist jedenfalls ein Jahr nach der Beendigung durchaus ungenügend. Wenn die Prüfung eingerichtet wird, müssen wir solchen Gehilfen, die schon längere Zeit ihre Lehrzeit be endet haben, trotzdem Gelegenheit geben, auf Wunsch die Prüfung noch abzulegen, auch solchen, die einmal durch gefallen sind. Die Prüfung muß wiederholt werden können, die Beschränkung in der Zeit kann unter Umständen sehr böses Blut machen. Ferner halte ich es für unzweckmäßig, daß jedem Prüf ling eine andere Aufgabe gestellt werden soll. Wenn viel leicht zwanzig junge Leute gleichzeitig zu prüfen sind, so wäre es eine schwierige Aufgabe für die Kommission, hier zwanzig verschiedene Themata auszuarbeiten. Im großen ganzen hat Herr Pape recht, wenn er rät, die Sache nicht zu übereilen, denn bei der Prüfungsordnung kommt es auf jeden Satz an. Was uns hier vvrgelcgt ist, er scheint mir als wertvolles Material, aber doch nicht genügend. vr. de Gruyter - Berlin: Meine Herren, wenn wir im nächsten Jahre vor die Hauptversammlung treten, so wird man doch von uns erwarten, daß wir wenigstens in großen Umrissen ein fertiges Bild bringen, und wenn wir die Prü fungsordnung weglassen, so fürchte ich, es wird dann mancher in die Reserve treten und sagen: wir wissen noch nicht, wie die Prüfungsordnung aussehen soll, in wessen Händen sie liegen wird, also können wir noch nicht zustimmen. Deshalb glaube ich, es ist richtig, daß wir auch dieses Stück des Bildes ausmalen, und ich bitte die Kommission, sich auch dieser Mühe zu unterziehen und nach bestem Wissen der Haupt versammlung Vorschläge zu machen. Barbeck-Nürnberg: Es werden ja diejenigen, die den Entwurf gemacht haben, auch davon überzeugt sein, daß durch die neu geschaffene Sachlage manche Aenderungen erforder lich werden. Vielleicht sind die Vertreter der Gehilfenschaft auch bereit, einen neuen Entwurf uach dieser Seite hin aus zuarbeiten. Nur heute scheint die Sache noch zu unfertig, um paragraphenweise in die Beratung einzutreten. (Abstimmung: Der Antrag Barbeck, den Entwurf der Prüfungsordnung der Kommission als Material zu über weisen, wird einstimmig angenommen.) Vorsitzender: Natürlich werden die hier gegebenen An regungen auch bei diesem Punkte Berücksichtigung finden; sie sind ja im Protokoll niedergelegt. Von Herrn vr. de Gruyter ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß auch der Entwurf der Prüfungsordnung bis zur nächsten Kautateversammlung vvrliegen solle. Ich halte es für selbstverständlich, daß diesem Wunsche entsprochen wird, damit wir mit etwas Fertigem an die Kautateversammlung herantreten. Ich frage nun, ob sonst jemand noch etwas zu be merken hat? vr. de Gruyter: Meine Herren, ich mache mich gewiß mit Ihrer vollen Zustimmung zu Ihrem Interpreten, wenn ich den drei Herren, die in so aufopferungsvoller und hin gebender Weise die Sache vorbereitet und unsere heutigen Beratungen leicht gemacht haben, wenn ich ihnen in Ihrem Namen herzlichen Dank sage für das, was sie geleistet haben und noch leisten wollen. (Bravo!) Vorsitzender: Meine Herren, es war uns eine dank bare Aufgabe, gerade dieser Sache näher zu treten, bildet sie doch gewissermaßen das Fundament für die solide Weiter entwickelung des Buchhandels. Es ist eine Gcwissensarbeit für uns gewesen und als solche werden wir sie fortsetzen und zu Ende zu bringen suchen. (Bravo!) Ich schließe hiermit die Sitzung. Schluß 3 Uhr 15 Minuten. 1013*