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MV via", s- nach der ax. Hnuugs- ilkenöa«. t ein rat. Vorsteher. abend, il,abend- -/.V Uhr mmlung einSlokal. ihlreichen bittet oraianü, lutt Tageblatt für Kohenstein-Emstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bemsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund re. Der »Sohenstetn-Ernstthaler' Anzeiger erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mk. 1.50, bei Abholung in der Geschäftsstelle Mk.l.25, durch die Pofl bezogen (außer Bestellgeld) Mk.1.50. Einzelne Nummern l0 Psg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Poslanslalten und die Landbriesträger entgegen. Als Extra- beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzeigengebühr für die Sgespallene Korpuszeile oder deren Raum 12 Psg., für auswärts IS Psg.; im Reklameteil die Zeile 30 Psg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 11 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbet.». Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an oorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe eingesandter Manuskripte macht sich die Redaktion «!LLrerlLlLiLLrlLLLrer<L<L<L<2lLlLer<L<LiLi2lSisis<LiL<LlLiLiL<LLereriLLlL nicht verbindlich. LersLLLLerererLrerLrLrtLiLLtLereseresserertLLLreLLLerLLrLLrLLLLLe: Nr. 94. F-rnspr-ch-r Nr. IS1. Sonntag, den 25. April 1909. s-,ch»ftsst-ll- B°h»str. g. 36. Jahrgang. ksivkskoß Odvwmtr Kronvnsti-. li Okvwmlr Rea erbaut 1 klo-erae« u. Uvalexeustes Vl«r-L«»taar»ot am Liste«, ^ueeekauk anerkannt rsrellxltodsr vier«: utt ktt»»f I. Nfieibnninei, üöncimes Loitudrie, Oeilienl. ». Iee1i«s- Ittniiieri »ni vrnileef fitn^iltii. SrO,«t,Lu«v»ai io »U«» U«r U»kr«»r«tt ,u krsis»i>. L»»» mn lL—8 ITLr, »ovlv » I» v»i-ts. V«> » vdr «d UlElloU r«Ivd« XusrviUU In SooLaoktUKMvoU tVIIK. ILUKn, vorder l«jLdrI^»r kilodtsr Nor „^Idsrlobor^". rV«r eins MMWMWW ein» Lretlloxsausstattuux oäer sonstig« Rsn- ausokatrnngon an rVllsvks nötig bat nnä >Vsrt auk solids Stolls, gsäiegsns nnä gesokmackvoUs ^ns- kükrung legt, verlang« Lrsleltete v. ä. Väsokefsbrik SM» SektiienberMi', LüMiiitr. r 1roinpvtvr8<;IlI888vIl«n A 2>vieltsuvr8lr 9 2>vicl<suol-8lr. 9 k > x-vFvnübvr ävm ^vntraltlivutvr n A kalt sied äen geebrtsn össnobern bestens smpkodlsn. 4 L 2uts Lüods. — Vorrügl. gspü. Lisrs. 2 Uocbaoktnngsvoll (a 4 k. k'arrvnsedov. A —— Vslsxtion 3188. 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Mai, von 4—V,6 Uhr nachmittags, soweit der Familienname mit Ick, 0, k, tj und k anfängt; Mittwoch, den 5. Mai, von 4—V?k Uhr nachmittags, soweit der Familienname mit 8, 1°, II, V, IV, X, V und X anfängt; b. aus dem Ortsteile Neustadt: Donnerstag, de« 13. Mai, vo« 4—8 Uhr nachmittags, soweit der Familienname mit L, 6, v, L, k', Ll und U anfängt; Freitag, de« 14. Mai, von 4-5 Uhr nachmittags, soweit der Familienname mit I, L, I>, A, di, 0, k und ansängt; So«nabe«d, den 15. Mai, vo« 4—5 Uhr nachmittags, soweit der Familienname mit k, 8, 1', II, V, IV, X, II und 2 ansängt. Die Termine für die Wiederimpflinge werden in de« Schulen bekannt gegeben. Der Jmpfpflicht unterliegen alle diejenigen Kinder, welche: 1. im Jahre 1908 hierselbst geboren und noch am Leben sind; 2. im vergangenen Jahre ohne Erfolg geimpft, wegen Krankheit zurückgestellt worden sind oder deren Impfung von den Erziehungspflichtigen hinterzogen worden ist; 3. im vergangenen oder laufenden Jahre in Hohenstein-Ernstthal zugezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht Genüge geleistet haben; 4. im Jahre 1909 ihr 12. Lebensjahr zurücklegen und 5. bereits 12 Jahre alt gewesen, von der Impfung aber im Jahre 1908 zurückgestellt bezw. ohne Erfolg geimpft worden sind oder sich der Jmpfpflicht entzogen haben. Diejenigen, welche die Zurückstellung ihrer Kinder wünschen, haben durch ärztliches Zeugnis den Grund der Zurückstellung bis spätesten- 1. Oktober NW» in der Expedition für das Jmpfwefe«, Rathaus, Zimmer Nr. 1, nachzuweisen Die geimpften Kinder sind am 8 Tage nach der Jinpsung — die am 13. Mai geimpften Kinder jedoch bereit- am 19 Mai — in der Zeit von ,5-5 Uhr «achm. dem Jmpfarzte zur Revision lsNachschannng) im Jmpflokale wieder vorzustellen. Wir fordern die Eltern, Pflegeeltern, Vormünder und die Vorsteher der hiesigen Schulanstalten hierdurch auf, mit ihren Kindern, Pflegebefohlenen und Schulzöglingen pünktlich in den anberaumten Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. Fm übrigen find nachstehende Anordnungen streng zu befolge«: 1. Au- einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündung oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werde». 2. Die Eltern des Impfling- oder deren Vertreter haben dem Jmpsarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere »der noch bestehende Krankheiten de- KindeS Mitteilung zu machen. 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Hinterziehung der Impfung wird gemäß 8 14 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 «k. -der mit Haft bis zu 3 Tage« bestraft. Stadtrat Hohenftei«-Er«stthal, den 20. Avril 1909. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit in Erinnerung gebracht. Hohenstein-Srnftthnk, am 22. April 1909. Der Stadtrat. Verordnungsgemäß wird angesichts der in den letzten Jahren ungewöhnlich häufig aufgetretenen Waldbrände erneut darauf hingewiesen, daß jede- feuergefährliche Hantieren in Waldungen nach 8 368 Ziffer 6, 7 und 8 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis ß« 14 Tage» bestraft wird Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher mit Zündhölzer« in Waldungen oder Haiden leichtsinnig umgeht, insbesondere sie in brennendem oder glimmendem Zustande wegwirst, ferner wer , ...... - t ! Zündhölzer so schlecht verwahrt, daß sie in die Hände von Kindern gelangen können, und wer in Waldungen oder Haiden bei trockener Witterung raucht. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 28 Juni 1908. Freibank Hohenstein-Ernstthal. WU^ Montag Berkans von rohem Ziegenfleisch, Psund 40 Psg. Obligatorische Mädchenfortbildungsschnle Oberlungwitz. Alle Mädchen, welche Ostern 1909 au- der Volksschule entlassen worden sind und in Oberlungwitz wohnen, haben sich Mittwoch, den 28. April, k Uhr nachmittags im Schulsaale der untere« Schule einzufinden. Milzubringen ist das Schulentlassungszeugnis. Oberlungwitz, den 24. April 190S. Dir Or. Ar. Groschopp. e—s» Montag, den 26. April d. I., nachmittags 2 Uhr sollen in der In« lullll früheren Herberge zur Heimat Gastwirtschaftsgegenstände, wie Bierdruck- Apparat, Gläser, Betten usw. versteigert werden. Gemeiudeverwaltuug Oberlungwitz, am 23. April 1909. TageSgeschichte Ler sächsische MtlitLrv-rei»Sb»»d hält sein» diesjährige BundeS-Generalversammlung am Sonntag, den 11. Juni, in Lhemnitz ab. Der vorläufigen Bekanntgabe der Tagesordnung ist zu entnehmen, daß die Generalversammlung sich u. a. auch mit einem Antrag de- Präsidium- auf Aus schließung eine- Bunde-verein- zu befassen haben wird, der di» Verpflichtung zu erfüllen sich weigert. Offenbar handelt eS sich um einen Milttärverein, der sich weigert, Mitglieder au- seinen Reihen zu entfernen, die nachweislich der sozialdemokratischen Partei angehören, oder doch wenigsten- Mitglieder sozialdemokratischer Konsumvereine find. Monarch-»z«samm-nkü«ste. AuS Rom wird der „Wiener Neuen Freien Presse* von vorzüglich informierter Sette mitge- teilt, daß in den nächsten Wochen vermutlich eine Begegnung zwischen König Eduard und König Viktor Emanuel und später ein» Begegnung zwischen dem König von Italien und Kaiser Wilhrl« statt- finden wird. Der genaue Zeitpunkt und der Ort dieser Entrrvurn find noch nicht bestimmt. Li- V-schlüff- Zwölf«ra«,sch»si-S b,r K-»f-rvativ«« Part-i. Die am Freitag abend zur Ausgabe gelangte konservative Korrespondenz bringt unter der Ueber- schrist „Di, Riich-finanzreform" folgend« partei- offiziöse Mitteilung: Nachdem sich nunmehr un gefähr übersehen läßt, wie sich di« Beschlußfassung d«r Ftnanzkommisston d«- Reichstage- in Bezug auch auf di« indirekte« Steuern gestalten wird, ist der engere Ausschuß der k»ns«rvativ«n Partei am Donner-tag in Berlin zu einer Sitzung zusammen, getreten und hat folgenden Beschluß gefaßt: »Dir Ausschuß der Konservativen Partei nimmt di« von seiten deS Konservativen Lande-verein- jim König reich Sachsen infolge besonderer LandeSoerhältniffe eingenommene Stellung zur Frage der Nachlaß- ober ErbanfallSsteuer zur Kenntnis. Gr beschließt für die Gesamtpartet: ». die konservative ReichS- tagSfraktion aufzufordern,' so wie bisher mit aller Entschiedenheit auf ein Zustandekommen der Reichs- finanzreform htnzuwirk««, dabet jedoch an Stelle und zum vollen Ersatz einer Ausdehnung der Nachlaß- oder Erbanfallsteuer auf Kinder und Ehegattin, wogegen von der konservativen Dele- giertrnversammlung sch»« am 11. Dezember 1907 einmütig Stellung genommen worden ist, eine RiichSwertzuwachSsteuer in Verbindung mit anderen geeigneten Befitzstruern »orzuschlagen. War die indirekten Steuern anlangt, so wird empfohlen, den Vorschlägen der Regierung i« bezug auf Bier, Tabak u«d Branntwein im wesentlichen beizutreten; d. dem sofort «inzuberufrnden Gesamtvorstand der Partei ein« gleiche Beschlußfassung zu empfehlen.- Lie »««- R«ichS- ««d pr««ßischa GtaatSa«leih« beziffert sich auf SOO Millionen Mark, wovon 320 Millionen auf da- Reich entfallen. Die Zinsen betrag«, zur Hälfte 3'/,, zur Hälfte 4 Prozent. Gin« allzugroße Ueberzeichnung wird bei den heutigen Kapitalverhältniffen wohl kaum «tntreten; immerhin, gezeichnet wirden die 800 Millionen werden. L«r Reichstag wird fortan am Freitag und Sonnabend jeder Woche sein« Sitzungen au-sallen lass«», damit an diesen beiden Tagen die Ftnanzkommisston den ganzen Tag wirken kann. Der Montag soll von jeder Arbeit befreit sei«. SitzungSanfang bleibt S Uhr nachmittag».