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4110 Nichtamtlicher Theil. 258, 4. November. toll; es wirb sich schon mehr daraus entwickeln. Und wenn nur durch das Zusammenwirken und die persönliche Bekanntschaft das Gefühl der Zusammengehörigkeit und der Gemcinsinn in der jungen Gene ration geweckt und genährt werden, ist schon das ein großer Gewinn, Der ganze Verband und dessen künstigc landschastlichc Glieder ver dienen die Unterstützung der Prinzipale, Um l8, October 1872, Spvndäus, MiScellcn. Zur Rubrik „Für den Weihnachtstisch", — Der Re- dacteur des Börsenblattes hat von dem Vorstand des Börsenvereins nachstehende Zuschrift st, st, 29, October erhalten: In Nr. 240 des Börsenblattes befindet sich eine Notiz mit „Brief wechsel" bezeichnet, nach welcher die Redaktion sich bereit erklärt, „hervor ragende Erscheinungen, die sich durch ihre elegante oder kunstvolle Aus stattung besonders für den Weihnachtstisch eignen, kurz zu chaiakierisiien und dieselben der Aufmerksamkeit des Sortimenishaudcls zu empfehlen", erschienene „Hosemann-Albuin" besprochen. Die oben erwähnte Notiz hat in buchhändterischen Kreisen Befremden erregt, welches vom Vorstände in vollem Umfange gethcilt wird- Es ist selbstverständlich, daß das Börsenblatt literarischen Besprechungen nicht gänzlich verschlossen bleiben darf; im Gcgenihcil ist es Pflicht der Redaktion, neue Erscheinungen aus dem Gebiete der Bibliographie, der Technik und Geschichte des Buchhandels und der ihm verwandten Geschäfts zweige, sowie der Gesetzgebung in Bezug aus Preß- und Urheberrecht zur Kennlniß der Leser zu bringen, Werke aus andern Zweigen der Literatur zu besprechen gehört nickt zu den Aufgaben der Redaction. Aus diese,; Erwägungen sieht sich der Vorstand veranlaßt. Sie aus zufordern. die weitere Fortsetzung der Rubrik „Für den Wcihnachts- bringen ic. Zu unsrem Bedauern müssen wir also von der Fortsetzung der Rubrik „Für den Weihnachtstisch" wieder abstehe»; wir waren nach den Aeußerungen angesehener und geschäftstüchtiger College» bei deren Einführung der festen Meinung, daß die beabsichtigten geschäftlichen Literaturberichte, wie sie in den englischen und amerikanischen Buchhändlerblättern bekanntlich schon längst sür das ganze Literaturgebiet bestehen, für den Verkehr zwischen dem Ver lags- und Sortimentshandel von großem Nutze» sein würden und dieselben eben deshalb auch unbedenklich in das Börsenblatt gehören. Die Verbreitung von Antiquar-Katalogen durch Sortimcntshandlungen ist sür beide Thcilc ersprießlich, solange die zwischen zwei Handlungsfirmen nöthige Coulanz geübt wird. Wenn aber von der Gemüthlichkeit der Sortimentshandlnng ver langt wird, Kataloge „ zweckmäßig zu verwenden", welche auf dem Umschlag folgende Bemerkung tragen; Neue Bücher liefern wir prompt und mit so hohem Rabatt, daß, bei Bezug derselben durch uns. die Herren Besteller stets, selbst im Falle des Hinzutretens des höchsten Packetportos, mindestens den Vorthcil schnelleren Einganges des Gewünschten haben werden. S. sc Co. so kann man es der Sortimentshandlnng nicht verdenken, wenn sie die (für sie) zweckmäßigste Verwendung in dem Maculiren dieser Kataloge erblickt. Eine Antiquariats- u, Sortimentshandlung, „Gestützt auf meine ganz besonderen Fähigkeiten und Baarmittel wird mein junger Verlag ein gewiß äußerst streb samer werden," Also stehet geschrieben in dem Circular einer neuen Verlagshandlung, von welcher demnach ganz Außerordentliches zu er warten ist. Schon dieses Circular ist in der That eine hervorragende Leistung, Zwar ist darin kein Commissionär angegeben, dagegen werden zugleich die ersten Hefte einer ganz neuen Zeitschrift gegen paar angeboten. Bei „allenfallsigcm freundlichen Zuspruch und seinerzeitiger gütiger Verwendung " kann ja ein lohnender Erfolg s sicher nicht fehlen. — Der deutsche Sortimentshandel bekommt zwar ; so manche Probe von Selbstüberhebung dünkelhafter Verleger zu ge nießen — selbst der in der Anfangszeile ausgedrückt- Gedanke ist nicht neu —, Einsender dieses, welcher bis jetzt schon Tausende von Circularen aller Art gesehen, erinnert sich aber nicht, denselben je mals so schön ausgesprochen gefunden zu haben, au. Wenn neulich an dieser Stelle mit Recht der Gerold'schen Oel- farbendruckc ehrend gedacht worden ist, so wird es gestattet sein, auch auf den Oelfarbendruck von Lorenz Clasen's „Germania auf der Wacht am Rhein" (Preis Thlr, ord.) hinzuweisen, welcher aus der Lithographischen Anstalt von I, G, Fritzsche in Leipzig hcrvorgegangcn ist. Wir müssen bezeugen, daß wir nament lich den neuen Abdruck, den Hr, Fritzsche jetzt veranstaltet hat, als eine in jeder Beziehung wohlgclungene Leistung betrachten, die den Beifall, der ihr seitens der Hrn, Clasen und Del Vecchio sowie anderer Kunstkenner gezollt worden ist, vollkommen verdient, 6, 6, Der literarische Nachlaß des Fürsten Pückler- Muskau, unter welchem sich auch die Reisetagebücher aus den jüngeren Jahren des später so berühmt gewordenen Schriftstellers befinden, ist von Ludmilla Assing druckfertig gemacht worden, und soll demnächst bei Hoffman» L Campe in Hamburg erscheinen. Nach den Bruchstücken zu urtheilen, welche als vorläufige Proben in eini gen Blättern bereits zu lesen standen, verspricht dieser Nachlaß des nun in Wirklichkeit „ Verstorbenen" eine sehr pikante Publikation zu werden. Die Hrn, Dullan, Inhaber einer Londoner Bücherhandlung, haben den öffentlichen Blätter» zufolge sämmtliche in Paris, wäh rend des deutsch-französischen Krieges veröffentlichten Caricature n in sechs Bänden gesammelt. Der erste Band ent hält die Caricature» aus der Periode von der Kriegserklärung bis zum Ende des Monats August; der zweite betrifft die Zeit von Sedan bis zur Ucbergabe von Metz; der dritte die vom Falle von Metz bis zur Märzrevolution; der vierte die Herrschaft der Com mune; der fünfte und sechste Band beziehen sich aus italienische Verhältnisse und enthalten auch Satiren auf die Deutschen nach dem Sturz der Commune, Die ganze Sammlung umfaßt ungefähr 1800—2000 Caricature«, Ein Eremplar ist vom Fürsten Bismarck, ein zweites vom Brittischcn Museum angekauft worden, und ein drittes befindet sich im Besitze der Sammler, Aus dem Reichs-Postwesen, —Das kaiserl, General- Postamt hat unterm 19, October folgende Bescheidung erlassen; „Eine hiesige Firma hat darüber Beschwerde geführt, daß ein von ihr abgesandtes Postmandal im Betrage von mehr als 50 Thlrn, von der Bcstimmungs-Postanstalt als unzulässig und daher unvollstreckbar zurückgesandt worden sei, während andere Postan- ftalten — spcciell des dortigen Bezirks — auch bei Ueberschreitung der Summe von 50 Thlr», die Einziehung der Beträge unbean standet bewirkt haben. Die gedachte Firma ist infolge dessen zwar auf die Bestimmung im 8, 21, des Postreglcments vom 30, Novem ber 1871 hingewiesen worden, wonach die Einziehung auf Postman date ausdrücklich nur sür Beträge bis zu 50 Thlr, übernommen worden ist. Das General-Postamt findet jedoch kein Bedenken, sich damit einverstanden zu erklären, daß auch künftig beim Vorkommen von Postmandatcn, welche über Beträge von mehr als 50 Thlrn, lauten, deren Einziehung versucht und die Rücksendung erst aus Weigerung der Betreffenden, die Zahlung zu leisten, bewirkt werde "