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Tageblatt für Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund rc. Der »Kohenstein-Ernstthaler" Anzeiger erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des solgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieserung ins Kaus Mk. 1.50, bei Abholung in der Geschäftsstelle Mk.l.25, durch die Post bezogen (auher Bestellgeld) Mk. t.5O. Einzelne Nummern 10 Psg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanslallen und die Landbriesträger entgegen. Als Extra beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Psg., für auswärts 15 Psg.; im Reklameteil die Zeile 30 Psg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im »Oberlungwitzer Tageblatt" Ausnahme. 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Unsere G> sellschast, schließt er, wird fortfahren, unbekümmert um Lob und Tadel, im freiheitlichen und patriotischen Ginne zu handeln. Wir erziehen da- Volk zur Liebe zu Fürst und Vaterland. Aber, den Abg. Franck zur Ordnung, weil dieser gesagt Strafvollzüge- dahin, daß dir Konkurrenz, die den hatte, Abg. v. Maltzan habe schnoddrige Bemer- kungen gegen Stadthagen gemacht. Abg. v. Maltza»: Ich habe nicht die Absicht, Herrn Siadthugen inbezug auf die Ruppigkeit zu folgen. Ich nehme kein Wort von dem zurück, wa- ich gegen Herrn Stadthagen gesagt habe. ES ist nicht wahr, daß seine SlandeSgenoffen nicht gegen ihn vorgegangen find. Sie haben ihn viel mehr in erster Instanz zu 2000 Mk. Geldstrafe verurteilt. (Hört, hört! recht-.) Abg. Gta»tha,e» (Goz.): Wegen bewußter Gebührenüberhebung bin ich niemals angeklagt worden, ebensowenig wegen Verschleierung, und, wenn ich da die Richter der bewußten Rechtsbeu gung beschuldige und fordere, daß deshalb gegen mich vorgegangen wird, ohne daß die» geschieht, so ist, wenn man dann gegen mich solche Unwahr heiten auSspricht, die» eine Handlungsweise, wie ich sie schon vorhin genügend charakterisiert habe. Handwerkern durch die Arbeit von Straf gefangenen erwachse, ein Ende nehme. Die Ge fangenen müßten zwar beschäftigt werden, aber Deutscher Reichstag. 107. Sitzung vom 21. Februar. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung deS EcheckgesetzentwurfeS. tz 1 wird debattelos genehmigt. Zu tz 2 liegt etn Kompromißantrag aller Parteien vor, wonach al- „Bezogene" auch sollen bezeichnet werden dürfen, „die unter amtlicher Aussicht stehenden Sparkasten, wenn sie die nach Landesrecht sür sie geltenden Aufficht-bestimmungen erfüllen". Die Abgg. Bassermann (natl.) und Nacken (Zentr.) befürworten den Antrag. Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg: Die verbündeten Regierungen halten e» nicht für er forderlich, die passive Gchrckfähigkeit für Sparkassen ausdrücklich im Gesetz auszusprechen. Sie haben deshalb nicht erst eine bezügliche Bestimmung in den Entwurf eingefügt. Wünscht aber das Haus die passive Gcheckfähigkeit der Sparkasten in dem Gesetze ausdrücklich ausgesprochen zu sehen, so haben sie nicht- dagegen einzuwenden. Es versteht sich von selbst, auch nach dem vorliegenden Anträge, daß eS den staatlichen Aufsichtsbehörden vorbehalten bleibt, einer Sparkaffe je nach Umständen das passive Gcheckrecht zu entziehen. Abg. Arendt (ReichSp.) hält den Antrag sür überflüssig, die Abgg. v. Brockhausen (kons.), Mommsen (freis. Verg.) und Etuger (Sozdem.) stimmen ihm zu. Darauf wird der Kompromißantrag und mit ihm tz 2 der Vorlage angenommen. § 16, der von der Vorlegung des Schecks und des Protestes handelt, wird in der Fassung der.Kommission, die lediglich eine redaktionelle Aenderung darstellt, an genommen. Endlich wird der Gchlußparagraph angenommen und bestimmt, daß da» Gesetz am 1. April 1908 in Kraft treten soll. Damit ist die zweite Lesung der Vorlage be endet. E« folgt die Fortsetzung der Beratung deS Etat- de- Reichsjustizamts. Abg. Franck (Sozdem.): Wir haben bei unserer Beurteilung der Justiz eine wertvolle Unterstützung erhalten durch den Abg Heinze (natlib ). Die Referendare sollten bei Gewerbegerichten und in Redaktionen arbeiten, um die Arbeit-- und Preß- »erhältniffe überhaupt richtig kennen zu lernen. (Heiterkeit.) DaS Mißtrauen gegen unsere Gerichte hat nicht nur in den politischen und gewerkschaft lichen Arbeiterkreisen zugenommen. DaS Vertrauen zu den Richtern äußert sich wohl am besten in den Spöttereien über da- Juristendeutsch. Der Geist zeigt sich eben in der Sprache am deutlichsten. Redner verliest rin au» einem endlosen Satze be stehende- Gerichtsurteil und fügt hinzu, ich würde mich schämen, wenn ich daS verstände. (Heiterkeit.) Höchst bedauerlich ist eS, daß nicht einmal die Vor Abg. Müller »Meiningen (freis. VolkSp.) be fürwortet die Resolution seiner Partei und wendet sich gegen neue Sondergerichte und den Antrag betreffend Deportation. Der Resolution wegen der Jugendlichen könnten seine Freunde zustimmen. Go wie jetzt Strafrecht und Strafvollzug gegen Kinder und Jugendliche geübt werde, züchte man geradezu Verbrecher. Ein bedauerlicher Notstand sei die stete Verlesung von Vorstrafen in öffentlicher Ver handlung, ebenso die herkömmliche Abschrift auch der Angabe über uneheliche Geburt auS den Ge burtsregistern. Die formale Behandlung der Sache Moltke-Harden in erster Instanz sei geradezu eine Ungeheuerlichkeit. WaS wäre aber auS dem G äsen Moltke geworden, wenn in diesem Falle die Beweisführung ausgeschlossen gewesen wäre? Redner erklärt, er sei Feind der Zotenkunst und bedaure auch die Art und Weise, wie Prozesse mit sexuellem Hintergründe von der Presse behandelt würden; aber neben dem Zotentum laufe auch meine Herren, zur Liebe zu einem freien Vater- land. (Beifall links.) Abg. v. Malda« (kons.) hält auf Grund de» ehrengerichtlichen Urteil-, da- gegen Stadthagen ergangen ist, alle- aufrecht, waS er gegen Stadt hagen gesagt hat. Stadthagen sei tatsächlich wegen Gebührenüberhebung au- seinem Amte entlassen worden. (Hört, Hörtl) Einem solchen Manne könne er nicht da- Recht zusprechen, hier, wie er e« getan, über den Richterstand zu sprechen. (Beifall recht- ) sucht, gegen ihn Anklage zu erheben, sie habe eS .. .... unter Berufung auf den Immunitäts-Paragraphen solchen finsteren Geistern da- Baden verboten? der Verfassung abgelehnt. Der Reichstag habe (Heiterkeit. Sehr wahr!) Für den berechtigten I einstimmig die Genehmigung zur Gtrasoersolgung Kampf gegen alles Abstoßende reichten die be- erteilt Nach einem Jahre habe er von der Staats- stehenden Gesetze aus. Man hebe die Bildung, anwaltschaft die Mitteilung erhalten, daß sie d«S Aber wenn sich Tausende guter Menschen zu- Einschreiten ablehne Er habe dagegen Beschwerde sammenfinden, um den geistig Hungernden gute bei der OberstaatSanwaltschaft und beim Justiz- Kost zu reichen, dann kommt der bornierte Minister erhoben. Wa» hätte ein Mann noch Pietismus und will die Verabreichung von Büchern anderes tun können, dem in geheimer Sitzung die staatlich reglementieren. Von diesem Ministerium Ehre abgeschnitten worden sei. Dann habe er deS Geistes müsse man sagen: „Ob Studt,' ob folgenden Bescheid erhalten: Die öffentliche An- Holle, schwarz ist der Kops bi» in die Wolle!" klage erfolgt nicht, weil er 1. ja selbst bestritten In Bayern sei eS ähnlich. Bayern und Preußen habe, etwa- Strafbare- begangen zu haben, 2. könnten ihre Kultusminister ruhig auStauschen. weil das Entlastung-material, auf daS er sich be- Vom Geiste Uhlands, vom Geiste Lessing- sei in I zogen habe, von dem betreffenden Fabrikanten, den letzten Tagen im preußischen Abgeordnetenhause gegen den er die Gebührenüberhebung begangen verflucht wenig zu spüren gewesen. Die Rechte haben soll, inzwischen verbrannt sei. Er habe besorge Labei nur die Geschäfte deS KlerikaliSmuS. I daraufhin Einschreiten gegen den Ehrengericht-Hof (Uhu l im Zentrum.) Ihre tierischen Laute werden wegen bewußter Rechtsbeugung verlangt. Daraus mich nicht abhalten, die Wahrheit zu sagen. Wir sei nicht» geschehen. Abg. Maltzan, schließt Red werden den Kampf rücksichtslos aufnehmen für »er, hat die Unwahrhe:t behauptet. Er hat da- Wahrheit und Freiheit, überzeugt, daß dieser durch, daß er daS wiederholt hat, von dessen Un- Kamps zum Wohle und Segen deS deutschen Wahrheit er Kenntnis haben mußte, sich verdächtigt. Volkes ist. (Beifall links) I Wer so handelt, daß er hier mitteilt, der Ehren- Staatssekretär Nteberding: Diese letzten AuS- gerichtshof habe mich wegen Gebührenüberhebung führungen haben mit dem Etat deS Reichsjustiz» I verurteilt, aber verschweigt, daß das eine boden- amtes wohl nichts zu tun. WaS die gesetzliche I lose Unwahrheit ist, der ist ein ganz gemeiner Ver- Regelung des Strafvollzugs betrifft, so kann an I leumder. (Vizepräsident Kaempf: Ich frage Sie, sie auf keinen Fall eher gedacht und herangetreten I ob Sie damit den Abgeordneten v. Maltzan ge» werden, ehe nicht die Tragweite der Bestimmungen I meint haben?) Abg. Stadthagen: Ich überlass« ' da-dem Urteil de» Hause-. (Vizepräsident Kaempf: Ich werde da- dem Urteile des Hause» nicht über lassen, sondern dem deS Präsidenten. Ich rufe Sie zur Ordnung!) eine finstere asketische Prüderie einher. (Gehr richtig!) Wird nicht sogar schon den Kindern von fitzenden der Gerichte Rückgrat genug haben gegen- über der Verwaltung und den Staatsanwälten. Das hat sich im Hau-Prozeß gezeigt, wo der Vor- fitzende nicht wagte, einen Zeugen vor den Be- schimpfungen deS Staatsanwalt- zu schützen. Charakteristisch ist auch die Versetzung deS Vor- fitzenden im ersten Harden-Prozeß, sofort nach dem Prozeß! Telegraph, Telphon usw. bestehen nicht für einen, der daS Unglück hat, Untersuchungsge- sangener zu sein; selbst nicht zur Benachrichtigung deS Anwalts. Am schlimmsten treffen die Schäden der Untersuchungshaft die Besitzlosen. Die zuneh- mende Kriminalität Jugendlicher wird durch die Kinderarbeit bedingt. Der Abg. Ludolf v. Maltzan hat gestern gegen den Kollegen Stadthagen lediglich ein paar schnodderige Bemerkungen gehabt. Der Abg. Ludolf v. Maltzan hat (Vizepräsident Paasche: Ich muß den Redner bitten, die Nennung deS Vornamens zu unterlassen). Abg. v. Maltzan hat gestern den Vornamen des Kollegen genannt; ich kann nicht annehmen, daß für adlige Abgeordnete ein anderes Recht auf Nennung von Vornamen besteht, als für bürgerliche Abgeordnete. (Vize präsident Dr. Pousche: Ich habe gestern nicht ge hört, daß der Vorname Arthur deS Abg. Stadt hagen genannt worden sei.) Jedenfalls hat der Abg. v. Maltzan nicht freiherrlich, nicht ritterlich gehandelt, als er gestern dem Kollegen Stadthagen seine Entlastung auS dem Anwaltstande vorhielt. Redner wendet sich dann zum Falle des Fürsten Wrede. Die erbitternde, unterschiedliche Behand lung liege darin, daß die Unterbringung Unter- suchungSgefangener in Irrenanstalten nur auf An trag erfolge. Und solchen Antrag könnten nur reiche Leute stellen. Abg. Schirmer (Zentr ) knüpft ebenfalls an den Fall Wrede an, um die vorhandene RechtS- ungleichheit zu beleuchten. Verwaltungsbeamte, also Staatsanwälte, sowie Richter handelten ja nicht auS besonderer Bosheit, wenn sie gegen die niedrigeren Schichten anders als gegen höhere ver- führen, aber sie könnten eben nicht aus ihrer Haut heraus. Auch an der Enteignungsoorlage sehe man die Rechtsungleichheit. Eine solche sei eS auch, wenn der Bund der Landwirte gegenüber den Land- arbeitern machen könne, waS er wolle, und vom I Staate noch durch den Legitimationskartenzwang I unterstützt werde, während anderseits die ländlichen I Arbeiter, wenn sie Verabredungen treffen wollten, Gefahr liefen, bestraft zu werden. Wie ungleich fielen ferner die Urteile über Anklagen wegen Ver- rufSerklärung au-, je nachdem die Anklage sich gegen Arbeiter oder Arbeitgeber richte! DaS Koa- litton-recht, auch der ländlichen Arbeiter, müsse unbedingt sicher gestellt werden. Zunächst soll er I wenigsten» da-Tarifvertrag-recht gesetzlich geregelt ! werden. 4. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 25. Februar 1908, abends 8 Uhr im Sitzungssaals des Rathauses. Hpheusteiu-Vrustthal, am 22. Februar 1908. E. RedSlob, Stadtverordneten-Vorsteher. T a g esorduung: 1. Petition an den Landtag, Gesetz über Fürsorgeerziehung und Neubildung der Bezirksverbände betr. 2. Bewilligung einer Nachsorderung für Arbeiten in der Wölbschleuse in der Schönburgstraße. 3. Festsetzung der Gebühren für Desinfektionen. 4. Vermehrung des Schulausschusses um einen Stadtverordneten. 5. Schulgeld in der Selekta betr. 6. OrtSgesetz über die Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges. 7 OrtSgesetz über ReiseauSlösungen. 8. Ortsgesetz, den Bcdürfnisnachweis bei gewerblichen Erlaubniserteilungen. nicht mit nutzbringender Arbeit. Staatssekretär Dr. Ntederdtug erwidert, daß die weitgehenden Forderungen deS Vorredners, wie Ausschluß der maschinellen Einrichtungen auS den Gefängnissen, da- Handwerk selbst sehr schwer schädigen würden. Emen produktiven Zweck müsse auch die Gefangenenarbett haben. Abg. Stadthage« (Goz.) erklärt gegenüber Herrn v. Maltzan: Ich stelle fest, daß erstens ich nicht von meinen GtandeSgenoffen ausgeschlossen worden bin, sondern von dem in der Mehrheit auS Richtern bestehenden Ehrengerichtshof in zwei ter Instanz. Zweiten-, sämtliche UrteilSgründe sind im „Vorwärts" mitgeteilt, auch ausdrücklich der Punkt der Verschleierung und Gebührenüber hebung. Der Ehrengerichtthof hat angenommen, das wären strafbare Handlungen. Warum ist da die Staatsanwaltschaft nicht emgeschritten? Red ner fährt fort, er habe die Staatsanwaltschaft er-