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WeHM-ElOWAiWr Jahrgang. Freitag, den 17 April 1908. Geschäftsstelle.' Bahnstr. 3. , Nr. 90. Fernsprecher Nr. 151. , snlaendcn Taoes Vierteljährlicher Bezugspreis bei sreier Licserung ins Änus Mk. I.50, bei Abholung in der Gelchäslspelle Der .Kohenjlein.ErnIl,Haler- Anzeiger erschein, mil Ausnahme der Sonn- und Fesllage laglich abends mi, dem Dalum , g A.,saabeslellen die Auslrägcr. sowie sämllichc Kaiser!. Poslanslallen und die Landbricslrägcr enigegen. Ais Er'm- Alk. l.25,.durch die Pos, bezogen (auher Bcslellgeld) Mk. l.50. Einzelne Nummern I0 Psg. Bestellungen deren Raum I2 Psg.. sür auswärls I5 Psg.. im Reklamelcil die Zeile 30 Psg. SümNiche Anzeigen sinöen bcilage erhallen die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblatl-. - Anzeigengebuhr sur die ogOpaue p nm-emen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, gleichzeitig im .Obertungwiher Tageblatt- Ausnahme. 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Es ist deshalb notwendig, sich mit dessen Bestimmungen bekannt zu machen, da drei wesentliche Aenderungen des jetzigen RechtS- zustandes vorgenommen worden sind Fortan werden alle Reichsangehörigen — also auch die weiblichen — das Recht haben, Vereine zu bilden und Versammlungen zu besuchen. Nur eine Ausnahme ist festgestellt: diejenigen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein und weder den Versammlungen solcher Vereine, sofern es sich nicht um Veran staltungen zu geselligen Zwecken handelt, beiwohnen, noch in öffentlichen politischen Versammlungen an wesend sein. Diese Ausnahmebedingung war dringend notwendig; sie ist für die Konservativen die Be dingung gewesen, unter der sie überhaupt dem Ge setze zustimmen konnten. Die konservative Fraktion hatte gewünscht, daß die Altersgrenze bis zu 20 Jahren hinaufgerückl werden sollte, bis zu dem Zeitpunkte, an dem die jungen Männer militärpflichtig werden. Leider je doch ist sie mit dieser Forderung nicht durchge drungen, so dringend notwendig es gewesen wäre, die Jugendlichen nicht bloß bis zum 18. Jahre, sondern darüber hinaus bis zum Eintritt in das Heer vor der antimilitaristischen Verhetzung zu schützen. Die Bildung von Vereinen und das Abhalten von Versammlungen ist durch das neue Gesetz wesentlich erleichtert worden. Es ist fortan nicht mehr erforderlich, Mitgliederlisten der Vereine an die Polizeibehörde zu senden, sondern es bedarf nur noch der Namhaftmachung der Vorstands mitglieder und der Einsendung der in deutscher Sprache abgefaßten Satzungen und natürlich der jedesmaligen Mitteilung etwaiger Aenderungen im Vorstande und im Statut. Wahlausschüsse, Wahlkomitees und ähnliche Vereinigungen gelten sür die Zeit der Wablbewegungen — also von der Bekanntgabe des Wahltermins bis nach voll zogenem Wahlakte -- nicht als Vereine im Sinn- deS Gesetzes. Für die Abhaltung von Versammlungen be darf es keiner polizeilichen Genehmigung; doch ist von politischen Versammlungen vierundzwanzig Stunden vor deren Beginn der Polizeibehörde Anzeige zu machen, über die sofort eine kostenfreie Bescheinigung ausgestellt wild. Sind aber die Versammlungen öffentlich angelündigt (in Zeitungen oder durch Änschlagszettel), so bedarf es einer An zeige nicht. Ebensowenig bedarf es einer solchen von Versammlungen Gewerbetreibender oder Arbeiter zum Zwecke der Erörterung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Tollen aber Versammlungen unter freiem Himmel abgehalten werden, so ist in jedem Falle innerhalb 24 Stunden vor der Versammlung die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen. Diese Genehmigung darf jedoch nur dann versagt werden, wenn die Störung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist. Dieselben Bestimmungen gelten auch für Auszüge auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, mit Ausnahme der Begräbnisse und Hochzeitszüge, die nicht anzeigepflichtig sind. Wenn ein Ver sammlungslokal nicht groß genug ist, um die Teil nehmer zu fassen, wenn demnach außen Stehende an den Versammlungen im Lokal teilnehmen, oder wenn die Versammlung aus dem geschloffenen Raume in einen umfriedeten Hof oder Garten verlegt wird, soll sie als Versammlung unter freiem Himmel nicht angesehen werden. Selbstverständlich ist den Teilnehmern an Versammlungen und Aufzügen nach wie vor das Waffentragen verboten, und ebenso bleibt das Recht der polizeilichen Ueberwachung bestehen. Da gegen ist die Befugnis, die Versammlungen aufzu- lSsen, eingeschränkt worden. Sie erstreckt sich hauptsächlich auf Fälle, in denen gegen das Ge setz gehandelt und den polizeilichen Anordnungen, die Gesetzmäßigkeit herzustellen, nicht Folge ge leistet wird und in denen Anträge oder Vorschläge erörtert werden, die eine Aufforderung oder Auf reizung zu Verbrechen enthalten. Die Gründe der Auflösung sollen auf Antrag dem Leiter der Versammlung schriftlich mitgeteilt werden. Eine heißumstrittene wichtige Neuerung ist durch den sogenannten Sprachenparagraphen in das Ge setz eingefügt. Danach müssen die Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen (außer auf inter nationalen Kongreffen ober Wahlversammlungen) in deutscher Sprache ausgesührt werden. Für diejenigen Landesteilc, in denen die fremdsprachige Bevölkerung 60 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachl, soll noch zwanzig Jahre lang der Ge brauch der fremden Sprache gestattet sein. Den Litauern, Masuren, Wenden usw., die sich stets als treue Staatsbürger gezeigt haben, soll durch Landesgesetzgebung nach wie vor der Gebrauch ihrer Sprache unbeschränkt gewährleistet werden. Unberührt von dem Gesetz bleiben die landes gesetzlichen Bestimmungen über religiöse Vereine, Prozessionen und Wallfahrten, über die Hand habung des Vereins- und Versammlungsrechts in KUegszUten und bei inneren Unruhen, sowie über das Verbot des Streikrechts von ländlichen Ar beitern und Dienstboten. Die Strafen wegen Zu widerhandlungen gegen das Gesetz sind auf 150 bezw. 300 Mark oder Haft festgesetzt. Tagesgeschichte. Der Kaiser uub der Brand der BerUpcr Garuisankirche. Gcneralfeldmarschall v. Hahnke in Berlin hat folgendes Kaisertclegramm aus Korfu erhalten: „Ich bin tiefbetrübt über die Meldung von dem Brande, welchem die alte Garnisonkirche so bald nach ihrer Renovierung zum Opfer gefallen ist. Allen, die sich an dem Rettungswerk beteiligt haben, insbesondere der Feuerwehr, welche Be- wunderungswertes leistete, spreche ich meinen königlichen Dank und meine Anerkennung aus. Wilhelm II." — Die Entstehungsursache des Brandes ist auch heute noch nicht ermittelt. Die Taktik der Sozialdemokratie bei de« preußische« Landtagswahlen. Das sozialdemokratische Zentralwahlkomitee er läßt im „Vorwärts" eine Erklärung über die Haltung der Partei bei de» preußischen Landtags wahlen. Danach dürfen die Genossen bei den Ui wählen keinesfalls für bürgerliche Wahlmänner stimmen. Dies wird jedoch zugelasien bei Stich wahlen zwischen der bürgerlichen Parteien, wen» der betr. Kandidat sich schriftlich verpflichtet, für die Einführung des Reichstagswahlrechts in Preußen und für eine Neuei Peilung der Wahlkreise einzu trete». Falls in eirem Kreise mehr als ein Abge ordneter zu wählen ist, wird die Abtretung eines Mandates an die Sozialdemokratie verlangt Jegliche Verabredung mit bürgerlichen Parteien bedarf der Zitstimmung des Zentralwahlkomilees. Vorläufig ist noch nicht abzusehen, ob und wir weit die in Betracht kommenden freisinnigen Par teien geneigt sind, für die Sozialdemokratie in solchen Kreisen mtt einzutreten, in denen mehrere Abgeordnete zu wählen sind. Die bedingte Begnadigung, die nunmehr im ganzen Reiche mit Ausnahme der beiden Reuß und von Mecklenburg-Slrelitz eingr- sührt ist, hat sich nach einer dem Reichstage zuge gangenen Uederstcht von Jahr zu Jahr gesteigert. Bis Ende 1907 kam sie 137 676 Personen, davon 77 Prozent männlichen Geschlechts, zugute. Zu meist waren eS Jugendliche und die strafbare Handlung bezog sich in 78 von 100 Fällen aus Vergehen und Uebertretungen. Nur Hamburg weist einen Rückgang in der Anwendung der be dingten Begnadigung auf. Nach der Erklärung des Reichsjustizamts ist nicht erwiesen, daß die bedingte Begnadigung zur Verminderung der Rückfälle beiträgt, sie beeinflußt aber die Krimi nalität nicht ungünstig. «in erheblicher Preissturz der Rohbaumwolle wird aus Amerika gemeldet. Als Grund des Rückganges wird namentlich die Einschränkung des Verbrauches im Zusammenhang mit der ungünstigen Lage der Gespinstindustrie angegeben. Die Garn- preise sind gleichfalls gesunken, wenn auch in ge ringerem Maße. WaS die Lottericu'eiubringen. Nur wenige Menschen- haben eine rechte Vor ¬ stellung davon, welche Einnahmequelle das Lotterie- spiel sür den Staat darstellt und welche große Summen jährlich hierbei umgesetzt werden. Im preußischen Staatshaushalt für 1908 sind die als Spirlkapital dienenden Einnahmen auS dem Absatz der Lose der Klassenlotterie mit 87 946800 Mark veranschlagt worden. Davon fließen in den Reichs- säck.l 17700000 Mark als Reichsstempelabgabe, die für die abgesetzten Lose eingezogen werden. Die planmäßigen Gewinnabzüge des Staates be tragen einschließlich der den Kollekteuren daraus zu gewährenden Gewinnprovifion von 1270000 Mk.' rund 13311000 Mk. Zusammen fließen also rund 32 Millionen in die Reichs- bezw. Staats kasse. Hierzu kommen noch die Beträge der nicht abgehobenen Gewinne, welche auf 15 000 Mk. ge schäht werden. Die Renten und AblösungSbeträgc sür die an der preußischen Klaffenlotterie beteiligten deutschen Bundesstaaten betragen 2447000 Mark, diese Ausgabe ist noch um den Jahresbetrag von 15000 Mk. für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont gewachsen. Die für 1908 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben der Lotterieverwaltung umfassen zwei Lotterien, 218. und 219, von denen die erste teilweise schon 1907 gezogen worden ist. Die gesamten Einnahmen betragen 119 223300 Mk., nach Abzug der dauernden Ausgaben von >09686300 Mk. und der einmaligen Ausgabe für einen Neubau von 197000 Mk. bleibt rin Ueber- schlrß von 9399770 Mk. Oesterreich-Ungar« Die Beisetzung des ermordeten Statthalters von Galizien hat nach der Trauerfeier in Lemberg am Dienstag nunmehr am Mittwoch in der Schloß kirche von Krzeszowice stattgefunden. Anwesend waren Erzherzog Karl Stephan als Vertreter des Kaisers, Ministerpräsident Frhr. v. Bick, der Minister des Innern Frhr. v. Bienerth, der Finanz minister Dr. v. Korytowski und zahlreiche Würden träger. England. König Eduard hat am Mittwoch die Rückreise von Biarritz nach Paris angelreten. Von Paris aus wird er dann Ende der Woche nach London zurückkehren, um dort das in seiner Abwesenheit gebildete neue Ministerium im Amte zu bestätigen. Dänemark Der Folkething nahm endgültig den bereits vom Landsthing angenommenen Regierungsgesetz- enlwurf, betreffend die Einsührung des allgemeinen Wahlrechts für alle steuerzahlenden Männer und Frauen über 25 Jahre, sowie für alle verheirateten Frauen, deren Männer Steuern bezahlen, an. Der Entwurf verleiht das Wahlrecht zu allen kommu nalen Körperschaften, ausgenommen zu den Kreis tagen, wo die höchstbesteuerten Wähler ein Drittel der Wahlmänner bilden sollen, während sie jetzt die Hälfte der Wahlmänner ausmachen. Die Wahlen werden nach der Proportionalwahlmethode vorgcnommen. Die Annahme des Gesetzentwurfes erfolgte mit 64 gegen 35 Stimmen; dafür stimm ten die linke Reformpartei, die gemäßigte Linke und zwei Mitglieder der Rechten, dagegen stimmten die Sozialdemokraten, die radikale Linke und fünf Mitglieder der Rechten. Persien. Die Unsicherheit in der persischen Hauptstadt hat einen hohen Grad erreicht. Die Polizei, die seit vielen Monaten keinen Sold erhalten hat, ist ganz unzuverlässig. Dieser Tage mieteten drei Räuber eine Droschke. Außerhalb der Stadt er mordeten sie den Kutscher, dann spannten sie die Pferde aus, um sie zu verkaufen. Die Folge der Tat ist ein Droschkenkutscherausstand. OerMches «nd Sächsisches. Hohe«stein-«rustthal, 16. April l908. *— Karfreitag. Die Christenheit kennt keinen ernsteren Feiertag als den Karfreitag, der der Er innerung an die Kreuzigung des Heilandes der Welt geweiht ist. Sie kennt auch nichts Größeres und Höheres als das Wort des Sterbenden am Kreuze: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun." Wenn wir von Jesu von Nazareth nichts weiter besäßen als dieses eine Wort, wir müßten uns ihm als dem Größten und Edelsten zu ewigem Dank und Treue verbunden fühlen. Vor der Majestät dieses Wortes müssen sich auch beugen alle die stolzen Verächter des Christentums, die in ihrem Uebermenschentum sich selbst genug zu sein dünken, vor ihm muß auch die große Schar derer verstummen, die Religion als Privat angelegenheit behandeln und sich über die Autorität Jesu wie über jede andere Autorität leicht hinweg setzen zu können meinen. Die Stolzen wie die Leichtfertigen und Gleichgültigen haben der Hoheit jenes Wortes nichts Ebenbürtiges an die Seite zu stellen, wie es in der ganzen Weltgeschichte nichts gibt, waS an die Größe und Bedeutung der Kar freitagstatsache auch nur entfernt heranreichte. Und diese Tatsache ist verbürgt, wie nur irgend ein historisches Ereignis beglaubigt sein kann. Hier kann niemand kommen und behaupten wollen, es handle sich um eine Legende oder um eine Mythe. Die Karfreitagstatsache ist nicht nur von den Aposteln, deren Erzählungen von einigen Kritikern ja angefochten werden, sondern auch von dem zeitgenössischen und durchaus unverdächtigen römischen Schriftsteller TacituS bezeugt worden. Jesus Christus, der uns die GotteSkindschaft, das Reich Gottes auf Erden gebracht hat, ist um dieser seiner unvergänglichen Gaben willen an das Kreuz geschlagen worden und den bitteren Kreuzes tod gestorben. Das tat ich für dich, was tust du für mich? Diese inhaltsschwere Frage deS Ge kreuzigten wollen wir heute beim Aufblick aus Golgatha im tiafsten Herzen erwägen und nimmer aus dem Gedächtnis verlieren. Jesu in der Liebe zu Gott und zu allen Menschen nachzueffern und gleich ihm Treue zu üben bis in den Tod, das soll das unverbrüchliche Gelübde sein, daS wir am Kreuze von Golgatha darbringen und durch das wir uns ihm, dem Heiland der Welt, zu eigen geben im Leben und im Sterben. In der Zuge hörigkeit zu Jesu Christo ist unser Heil in Zeit und Ewigkeit beschlossen. * — DeS Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer unseres Blattes, die Osternummer, erst am Sonnabend nachmittag. Da erfahrungS- gemäß der Andrang von Anzeigen für diese Nummer ein sehr starker ist, bitten wir, die Aufgabe von Inseraten tunlichst zeitig zu bewirken. * — Am heutige« GründannerStag riefen die Kirchenglocken unsere jungen Christen, welche ! am Palmsonntag im Gotteshause ihr GlaubenS- I bekenntnis abgelegt und am Altar die Weihe der kirchlichen Mündigkeit sür den Lebensgang erhalten haben, zum erstenmal an den Tisch des Herrn. I Ja treuer Eltern-Geleit zogen sie wiederum der heiligen Stätte zu, Leib und Blnt unseres Herrn und Heilands erstmalig zu empfangen. Die Abend- I mahlsglocken deS Gründonnerstag tönen ein ernstes Lied. Mahnend sollen sie jung und alt ins Herz klingen und lange darin widerhallen. * — Oster-Urlanber. Zu der bevorstehenden Osterzeit werden die Angehörigen sächsischer Regi- mentcr im allgemeinen vom 16. bis 21 April Urlaub erhalten. * — Landesverband sächsischer Feuerwehren. Zu dem am 9., 10. und 11. Mai in Chemnitz vom Landesverband sächsischer Feuerwehren be- stimmten Führerkursus sind folgende Bestimmungen erlassen worden: 1. Als Teilnehmer sind nur zu lässig: Hauptleute oder Zugführer. 2. Von jedem Teilnehmer wird verlangt: Volle Gesundheit, Kraft und Ausdauer, weiterhin vollständige Kenntnis der Uebungsordnung, militärischer Gehorsam gegen alle Vorgesetzten, sowie Unterordnung aller gegebenen Befehle. 3. Wer sich nach dem Urteile der In struktoren unfähig und ungeeignet zeigt, wird von der weiteren Teilnahme ausgeschloffen. 4. Zuhörer und Zuschauer sind beim Führerkursus ausgeschloffen. 5. Die festgesetzten Reisekosten und Tagegelder werden nur denjenigen Teilnehmern bezahlt, die bis zum Schluffe mit arbeiten. 6. Die Kursus- teilnehmer treten zum Dienst in Uniform und Mütze ohne Steigerausrüflung an, da letztere von der Chemnitzer Feuerwehr gestellt wird. 7. Alle Kur- susteilnchmer müssen Freitag, den 8. Mai, abends in Chemnitz eintreffen. 8. Der FührerkursuS wird in der Hauptfeuerwache in Chemnitz abgehalten. - 9. Die Wohnung wird in Hotels genommen, meh rere Kameraden wohnen zusammen und es essen alle Kameraden an einem Ort gemeinsam. * — Dienstboten «nd Nnfwartunge« werden versehentlich oft dann nicht von ihren Arbeitgebern zur Invalidenversicherung angemeldet, wenn sie im Lause der Dienstzeit das 16. Lebensjahr erfüllen,